4072/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.06.2006
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BM für Verkehr, Innovation
und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-10.000/0017-I/CS3/2006 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 4138/J-NR/2006 betreffend Umsetzung der
Barrierefreiheit bei der ÖBB, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde am 6. April 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1 und 3:
Warum ist es nach wie vor nicht möglich, für
RollstuhlfahrerInnen brauchbare Auskünfte auch zur Verbindung Wien Krems auf
der Homepage zu erhalten?
Ist auch für Sie ein derartiges „Angebot“, wie es
für im Rollstuhl Reisende gemacht wird, ein unhaltbarer Zustand, der daher von
den Betroffenen als Provokation aufgefasst werden muss?
Wenn ja: Bis wann werden die Züge Linz-Graz auch
für im Rollstuhl Reisende barrierefrei benutzbar sein?
Wenn nein: warum nicht?
Antwort:
Grundsätzlich ist dazu anzumerken,
dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz 1992 (mit Wirksamkeit
1.1.1993) und in dessen Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003
in die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entlassen wurde.
Da das BundesbahnstrukturG 2003 dem Sinne nach ohne Einschränkungen oder
Sonderregelungen auf das Aktienrecht hinweist, obliegen daher beispielsweise
Maßnahmen im Absatz, wie beispielsweise die Gestaltung der Fahrpläne,
Informationsmaßnahmen darüber sowie der Einsatz barrierefreien Wagenmaterials
ausschließlich den Entscheidungen des Managements der ÖBB.
Es ist und war mir daher auch bei
der Beantwortung Ihrer Parlamentarischen Anfrage 3775/J nicht möglich, Ihre
Fragen unmittelbar zu beantworten, da diese den operativen Bereich der ÖBB
betreffen, für welche mir keine unmittelbaren gesetzlichen
Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Ich darf Sie daher ersuchen, in
diesen speziellen Fragen mit der ÖBB-Personenverkehr AG direkt Kontakt
aufzunehmen.
Zudem werde ich
meinerseits Ihre Anfrage erneut zum Anlass nehmen, die ÖBB- Personenverkehr AG
schriftlich darauf aufmerksam zu machen, sowohl die Zusammenstellung der
Zugsgarnituren, als auch die Zugseinsatzplanung insbesondere unter dem
Blickwinkel der Barrierefreiheit vorzunehmen und die Bestimmungen des
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz einzuhalten.
Frage 2:
Bis wann werden alle Garnituren der
Sondervariante des „Talent“ umgerüstet, sodass sie auch tatsächlich
barrierefrei sein?
(Detaillierte Aufstellung wann mit
der tatsächlichen Umrüstung begonnen wird und wann diese Umrüstung
abgeschlossen ist)
Antwort:
Die ÖBB-PV AG hat nach eigenen Angaben in den letzten Monaten durch zahlreiche Kontakte mit dem ÖAR und der Frau NR-Abgeordneten Haidlmayr einen Konsultationsmechanismus aufgebaut. Demgemäß hat erst kürzlich ein Gespräch zwischen Ihnen und VD Wehinger, ÖBB-nahen Behindertenvertretern und jenen der ÖAR gegeben, bei dem neben dem zu erstellenden Etappenplan auch alle hier ggst. Fragen erörtert wurden. So sei seitens der Mobilitätsbehinderten erstmals anerkannt worden, dass die Bauart und Größe der WC-Kabinen in den Triebwagen der Desiro- und Talent-Familie nicht verändert werden muss, wohl aber gibt es Vorschläge für Detailverbesserungen innerhalb der WCs, die diese für Rollstuhlfahrer besser benutzbar machen werden. Einen ähnlichen Vorstoß hat es am 13.04.2006 im Rahmen einer Vorführung des Fahrzeugs an hochrangige Vertreter des Landes Oberösterreich gegeben und zwar die Demonstration einer neuartigen Rollstuhlrampe im Triebwagen 4024.073.
Mir liegt aktuell kein Antrag auf eisenbahnrechtliche Genehmigung von Umrüstungen der Züge der „Talent“-Familie vor. Ich bin jedoch darüber informiert, dass es Gespräche zwischen dem Vorstand der ÖBB- Personenverkehr AG und der ÖAR gibt, die neben vielen anderen Themen (im Zusammenhang mit der Verbesserung des Zugangs für Mobilitätsbehinderte zum Schienen-Personenverkehr) auch eine verbesserte Rollstuhlrampe ebenso wie den Bedürfnissen der Rollstuhlbenutzer besser Rechnung tragende WC-Ausstattungen in den Zügen des Typs „Talent“ zum Thema haben. Das bmvit hält es für zweckmäßig, dass diese Umrüstungen zuerst mit den Vertretern mobilitätseingeschränkter Benutzer der Eisenbahn diskutiert, weiterentwickelt und in Form eines Prototyps auch realisiert werden, um erst nach Erlangung der konstruktiven Reife dem eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren unterzogen zu werden. Es ist selbstverständlich, dass ein solches Genehmigungsverfahren mit hoher Priorität durchgeführt wird, sodass die entsprechende Adaptierung der Serienfahrzeuge dann schnell in Angriff genommen werden kann. Erst dann wird es allerdings möglich sein, einen realistischen Zeitplan bekannt zu geben.
Mit freundlichen Grüßen