4082/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.06.2006
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ
BMF-310205/0037-I/4/2006
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 4139/J vom 7. April 2006 der
Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen, betreffend
Umstrukturierung des Finanzamtes Wien 21/22 auf Kosten behinderter Menschen, beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:
Das Bundesministerium
für Finanzen war und ist selbstverständlich stets bestrebt, alle gesetzlichen
Erfordernisse (Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, Bundes-Arbeitsstättenverordnung
etc.) zum Schutze der Bediensteten vollinhaltlich zu erfüllen.
In Entsprechung dieser
gesetzlichen Bestimmungen werden die Arbeitsbedingungen in den Finanzämtern
durch die Sicherheitsfachkraft und die Arbeitsmedizinerin auf ihre
Gesetzeskonformität hin überprüft. Bei Auftreten gravierender Mängel müssten
diese durch die Sicherheitsfachkraft beim Arbeitsinspektorat zur Anzeige
gebracht werden. Allein der Umstand, dass keinerlei Mängel beim
Arbeitsinspektorat aufgezeigt wurden, dokumentiert klar die Einhaltung der
entsprechenden Schutzbestimmungen durch das Bundesministerium für Finanzen.
Insbesondere stellt
der barrierefreie Zugang für Bedienstete und Bürger ein wichtiges Anliegen dar.
Demzufolge hat im Rahmen des im Jahr 2004 gestarteten und noch laufenden
Projekts "Implementierung der Infocenter in Finanzämter" (IMPIC) die
Barrierefreiheit höchste Priorität. Bereits die organisatorische Maßnahme der
Einrichtung so genannter Infocenter in den Finanzämtern stellt sicher, dass
(auch behinderte) BürgerInnen sämtliche relevanten Informationen und Unterlagen
in einer eigens dafür konzipierten und räumlich gut erreichbaren
Organisationseinheit des Finanzamtes von speziell geschulten MitarbeiterInnen
erhalten und nicht mehr – wie früher – verschiedene auf das gesamte Gebäude
verteilte Organisationseinheiten aufsuchen müssen. Darüber hinaus wurden die
Bedürfnisse von behinderten Personen bereits bei der Planung und Durchführung
der bisherigen Baumaßnahmen berücksichtigt, beispielsweise durch Einrichtung
von barrierefreien Zugängen und Behindertentoiletten.
In diesem Zusammenhang
darf ich auch erwähnen, dass das Bundesministerium für Finanzen am 23.
September 2004 - gemeinsam mit der Firma forms2web – mit dem Multimedia
Staatspreis (ausgeschrieben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in
Kooperation mit der
E-Government-Initiative der Bundesregierung) in der Kategorie „Government to Citizen“ für barrierefreie
Formulare im Internet ausgezeichnet worden ist. Bereits seit Jänner 2004 bietet
das Bundesministerium für Finanzen Steuerformulare auch in einer speziellen
Variante an, die den auf diesem Gebiet höchstmöglichen Standard an
Barrierefreiheit, nämlich die W3C WAI-Richtlinien in der Stufe Triple-A,
erfüllt und in erster Linie sehbehinderten BürgerInnen den Zugang zu den
Formularen wesentlich erleichtert.
Mit diesen
Weichenstellungen hat mein Ressort schon vorweg eine Offensive zur
behindertengerechten Ausstattung der Finanzverwaltung gestartet. Durch das
nunmehr geltende Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sieht sich das
Bundesministerium für Finanzen in seinen diesbezüglichen Bestrebungen
bestätigt.
Im Sinne des genannten
Gesetzes wird die Umsetzung in allen Ressorts nach entsprechender Planung
(Etappenplan) erfolgen. Die Umsetzbarkeit der erforderlichen Maßnahmen wird
gemäß § 6 des genannten Gesetzes unter Bedachtnahme auf die
Verhältnismäßigkeit zu betrachten sein.
Im Hinblick auf die
vom Bundesministerium für Finanzen bereits in der Vergangenheit gesetzten
Aktivitäten weise ich die Ausführungen in der Einleitung der gegenständlichen
Anfrage – insbesondere die Formulierung "Wenn es um die so genannte
Reform der österreichischen Finanzverwaltung geht, zählen für den
Finanzminister einzig die nackten Zahlen, Anliegen und Bedürfnisse der dort
Bediensteten wie auch der BürgerInnen bleiben dabei aber auf der Strecke"
– entschieden zurück!
Hinsichtlich der
implizit unterstellten Belegung von Dienstzimmern im Umfang von 22 m²
durch drei Bedienstete darf ich auf die Ausführungen zu Punkt 6. in meiner
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 3589/J vom 4. November 2005 verweisen.
Nun zu den konkreten
Fragen:
Zu 1. bis
3.:
Das Finanzamt Wien
21/22 ist für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne
besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und
nutzbar und entspricht daher den Kriterien der Barrierefreiheit. Das im
Erdgeschoss gelegene Infocenter ist von außen vollkommen ebenerdig erreichbar,
der Zugang wird durch automatisch öffnende Türanlagen im Zugangsbereich des
Hauses unterstützt. Das Infocenter steht als zentrale Anlaufstelle für alle
KundInnen des Finanzamtes zur
Verfügung, sodass für keinen Besucher ein weiterer Weg im Inneren des Gebäudes
erforderlich ist.
Dessen ungeachtet ist
die barrierefreie Nutzbarkeit des gesamten Objekts weitestgehend möglich. So
ist etwa die Erreichbarkeit der Arbeitsplätze bzw. Besprechungsräume in den
Obergeschoßen durch die bestehende Liftanlage gewährleistet.
Selbstverständlich
wird bei den derzeit laufenden Umbaumaßnahmen durch die Bundesimmobiliengesellschaft
m.b.H. auf entsprechende Barrierefreiheit Bedacht genommen. Vereinzelte
Verbesserungspotentiale zur Steigerung der barrierefreien Nutzbarkeit
(beispielsweise Braille-Beschriftungen) werden allenfalls in Entsprechung der
Erkenntnisse aus dem bis zum 31. Dezember 2006 zu erstellenden Etappenplan
Bundesbauten zu berücksichtigen sein.
Zu 4. bis
6.:
Wie bereits erwähnt,
sind Maßnahmen zum Abbau baulicher Barrieren in vom Bund genutzten Gebäuden
jedenfalls im Konnex mit dem im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
vorgesehenen Etappenplan Bundesbauten und damit auch in dem für diesen Plan
vorgegebenen zeitlichen Rahmen zu betrachten. Ich ersuche daher um Verständnis
dafür, dass aussagekräftige Angaben über die konkreten Maßnahmen bzw. deren Kosten
erst im Zuge der Umsetzung des Etappenplanes gemacht werden können. Im Übrigen
darf ich auf meine Ausführungen zu den Punkten 1. bis 3. hinweisen.
Zu 7.:
Mit der Projektleitung
wurden die beiden Vorstände der Finanzämter betraut. Das Projektteam umfasst
neben den Dienstgebervertretern, die auch ablauforganisatorische Erfordernisse
in das Projekt einbringen, auch Funktionäre der Personalvertretung, wobei die
Auswahl dieser Projektmitarbeiter ausschließlich dem Dienststellenausschuss
obliegt. Neben dem Eigentümervertreter der BIG sowie dem planenden Architekten
sind selbstverständlich die Sicherheitsfachkraft und die Arbeitsmedizinerin im
Projektteam vertreten, sodass – wie bereits in den einleitenden Ausführungen
dargelegt – die Einhaltung von Schutznormen für die Bediensteten durch das
Mitwirken weisungsfreier Experten gewährleistet ist.
Zu 8. und
9.:
Wie bereits zu Punkt
7. ausgeführt, wurde die Auswahl der Projektmitarbeiter aus den Reihen der
Personalvertretung ausschließlich dem Dienststellenausschuss überlassen, der
aber keine Behinderten-vertrauensperson in das Projektteam entsandt hat.
Unabhängig davon wurde seitens der Projektleiter am jeweiligen Standort über
das Planungsgeschehen informiert; beispielsweise wurden Belegungspläne für die
MitarbeiterInnen ausgehängt. Die daraufhin von der
Behindertenvertrauensperson-Stellvertreterin des Finanzamtes 2/20, Frau
Marschall, eingebrachten Vorschläge wurden vom Projektteam aufgenommen und
sollen im Zuge der Projektrealisierung einer Lösung zugeführt werden. Diese
Vorgangsweise wurde von den Behindertenvertretern des Finanzamtes 2/20 ohne
weitere Beeinspruchung zur Kenntnis genommen.
Zu 10. und
11.:
Zur Entwicklung des
Etappenplanes finden laufend Veranstaltungen im Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit statt, an denen Vertreter aller Ressorts teilnehmen
(zuletzt eine Koordinierungsveranstaltung am
21. April 2006, bei der neben der Finanzprokuratur auch die
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. als überwiegende Gebäude-eigentümerin
vertreten war). Wie schon meinen Ausführungen zu den Punkten 1. bis 6. zu
entnehmen ist, beabsichtigt mein Ressort in seinem Bereich die Aufnahme des
Finanzamtes Wien 21/22 – so wie auch aller übrigen Finanzämter - in den
Etappenplan Bundesbauten.
Zu 12.:
Zur Beantwortung
dieser Frage darf ich auf meine ausführlichen Erläuterungen betreffend die
bereits bestehende weitgehend barrierefreie Nutzbarkeit des gegenständlichen
Gebäudes sowie auf die
Ausführungen über die laufenden Umbauarbeiten und die Aufnahme des
Standortes in den Etappenplan Bundesbauten (Fragen 1. bis 6. sowie 10. und 11.)
hinweisen.
Zu 13.:
Die 42 bestehenden
Finanzämter sind bundesweit auf insgesamt
84 Gebäudestandorte mit unterschiedlicher barrierefreier Nutzbarkeit und
Zugänglichkeit verteilt. Grundsätzlich wird bei der Beurteilung der
Barrierefreiheit nach den Kriterien "barrierefrei
innen" und "barrierefrei außen" unterschieden. Die exakte
Verteilung ist der Tabelle laut Beilage zu entnehmen. Im Rahmen der Erstellung
des Etappenplanes Bundesbauten werden nicht nur jene Finanzämter
Berücksichtigung finden, die derzeit noch keine Barrierefreiheit aufweisen
können. Darüber hinaus wird auch die Ausschöpfung von Verbesserungspotentialen
zur Steigerung der barrierefreien Nutzbarkeit an den übrigen Standorten
angestrebt.
Zu 14.:
Der Zeithorizont
ergibt sich aus der Vorgabe des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes
betreffend Erstellung des Etappenplanes Bundesbauten bis zum 31. Dezember 2006.
Mit freundlichen
Grüßen
Beilage zur Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr.
4139/J (Blatt 1)
Beilage zur Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 4139/J (Blatt 2)
Fortsetzung Tabelle: