4082/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.06.2006
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

 

GZ BMF-310205/0037-I/4/2006

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4139/J vom 7. April 2006 der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Umstrukturierung des Finanzamtes Wien 21/22 auf Kosten behinderter Menschen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Das Bundesministerium für Finanzen war und ist selbstverständlich stets bestrebt, alle gesetzlichen Erfordernisse (Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, Bundes-Arbeitsstättenverordnung etc.) zum Schutze der Bediensteten vollinhaltlich zu erfüllen.

In Entsprechung dieser gesetzlichen Bestimmungen werden die Arbeitsbedingungen in den Finanzämtern durch die Sicherheitsfachkraft und die Arbeitsmedizinerin auf ihre Gesetzeskonformität hin überprüft. Bei Auftreten gravierender Mängel müssten diese durch die Sicherheitsfachkraft beim Arbeitsinspektorat zur Anzeige gebracht werden. Allein der Umstand, dass keinerlei Mängel beim Arbeitsinspektorat aufgezeigt wurden, dokumentiert klar die Einhaltung der entsprechenden Schutzbestimmungen durch das Bundesministerium für Finanzen.

 

Insbesondere stellt der barrierefreie Zugang für Bedienstete und Bürger ein wichtiges Anliegen dar. Demzufolge hat im Rahmen des im Jahr 2004 gestarteten und noch laufenden Projekts "Implementierung der Infocenter in Finanzämter" (IMPIC) die Barrierefreiheit höchste Priorität. Bereits die organisatorische Maßnahme der Einrichtung so genannter Infocenter in den Finanzämtern stellt sicher, dass (auch behinderte) BürgerInnen sämtliche relevanten Informationen und Unterlagen in einer eigens dafür konzipierten und räumlich gut erreichbaren Organisationseinheit des Finanzamtes von speziell geschulten MitarbeiterInnen erhalten und nicht mehr – wie früher – verschiedene auf das gesamte Gebäude verteilte Organisationseinheiten aufsuchen müssen. Darüber hinaus wurden die Bedürfnisse von behinderten Personen bereits bei der Planung und Durchführung der bisherigen Baumaßnahmen berücksichtigt, beispielsweise durch Einrichtung von barrierefreien Zugängen und Behindertentoiletten.

 

In diesem Zusammenhang darf ich auch erwähnen, dass das Bundesministerium für Finanzen am 23. September 2004 - gemeinsam mit der Firma forms2web – mit dem Multimedia Staatspreis (ausgeschrieben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Kooperation mit der
E-Government-Initiative der Bundesregierung)  in der Kategorie „Government to Citizen“ für barrierefreie Formulare im Internet ausgezeichnet worden ist. Bereits seit Jänner 2004 bietet das Bundesministerium für Finanzen Steuerformulare auch in einer speziellen Variante an, die den auf diesem Gebiet höchstmöglichen Standard an Barrierefreiheit, nämlich die W3C WAI-Richtlinien in der Stufe Triple-A, erfüllt und in erster Linie sehbehinderten BürgerInnen den Zugang zu den Formularen wesentlich erleichtert.

 

Mit diesen Weichenstellungen hat mein Ressort schon vorweg eine Offensive zur behindertengerechten Ausstattung der Finanzverwaltung gestartet. Durch das nunmehr geltende Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sieht sich das Bundesministerium für Finanzen in seinen diesbezüglichen Bestrebungen bestätigt.

Im Sinne des genannten Gesetzes wird die Umsetzung in allen Ressorts nach entsprechender Planung (Etappenplan) erfolgen. Die Umsetzbarkeit der erforderlichen Maßnahmen wird gemäß § 6 des genannten Gesetzes unter Bedachtnahme auf die Verhältnismäßigkeit zu betrachten sein.

 

Im Hinblick auf die vom Bundesministerium für Finanzen bereits in der Vergangenheit gesetzten Aktivitäten weise ich die Ausführungen in der Einleitung der gegenständlichen Anfrage – insbesondere die Formulierung "Wenn es um die so genannte Reform der österreichischen Finanzverwaltung geht, zählen für den Finanzminister einzig die nackten Zahlen, Anliegen und Bedürfnisse der dort Bedienste­ten wie auch der BürgerInnen bleiben dabei aber auf der Strecke" – entschieden zurück!

 

Hinsichtlich der implizit unterstellten Belegung von Dienstzimmern im Umfang von 22 m² durch drei Bedienstete darf ich auf die Ausführungen zu Punkt 6. in meiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 3589/J vom 4. November 2005 verweisen.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. bis 3.:

Das Finanzamt Wien 21/22 ist für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar und entspricht daher den Kriterien der Barrierefreiheit. Das im Erdgeschoss gelegene Infocenter ist von außen vollkommen ebenerdig erreichbar, der Zugang wird durch automatisch öffnende Türanlagen im Zugangsbereich des Hauses unterstützt. Das Infocenter steht als zentrale Anlaufstelle für alle KundInnen des Finanzamtes  zur Verfügung, sodass für keinen Besucher ein weiterer Weg im Inneren des Gebäudes erforderlich ist.

Dessen ungeachtet ist die barrierefreie Nutzbarkeit des gesamten Objekts weitestgehend möglich. So ist etwa die Erreichbarkeit der Arbeitsplätze bzw. Besprechungsräume in den Obergeschoßen durch die bestehende Liftanlage gewährleistet.

 

Selbstverständlich wird bei den derzeit laufenden Umbaumaßnahmen durch die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. auf entsprechende Barrierefreiheit Bedacht genommen. Vereinzelte Verbesserungspotentiale zur Steigerung der barrierefreien Nutzbarkeit (beispielsweise Braille-Beschriftungen) werden allenfalls in Entsprechung der Erkenntnisse aus dem bis zum 31. Dezember 2006 zu erstellenden Etappenplan Bundesbauten zu berücksichtigen sein.

 

Zu 4. bis 6.:

Wie bereits erwähnt, sind Maßnahmen zum Abbau baulicher Barrieren in vom Bund genutzten Gebäuden jedenfalls im Konnex mit dem im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz vorgesehenen Etappenplan Bundesbauten und damit auch in dem für diesen Plan vorgegebenen zeitlichen Rahmen zu betrachten. Ich ersuche daher um Verständnis dafür, dass aussagekräftige Angaben über die konkreten Maßnahmen bzw. deren Kosten erst im Zuge der Umsetzung des Etappenplanes gemacht werden können. Im Übrigen darf ich auf meine Ausführungen zu den Punkten 1. bis 3. hinweisen.

 

Zu 7.:

Mit der Projektleitung wurden die beiden Vorstände der Finanzämter betraut. Das Projektteam umfasst neben den Dienstgebervertretern, die auch ablauforganisatorische Erfordernisse in das Projekt einbringen, auch Funktionäre der Personalvertretung, wobei die Auswahl dieser Projektmitarbeiter ausschließlich dem Dienststellenausschuss obliegt. Neben dem Eigentümervertreter der BIG sowie dem planenden Architekten sind selbstverständlich die Sicherheitsfachkraft und die Arbeitsmedizinerin im Projektteam vertreten, sodass – wie bereits in den einleitenden Ausführungen dargelegt – die Einhaltung von Schutznormen für die Bediensteten durch das Mitwirken weisungsfreier Experten gewährleistet ist.

Zu 8. und 9.:

Wie bereits zu Punkt 7. ausgeführt, wurde die Auswahl der Projektmitarbeiter aus den Reihen der Personalvertretung ausschließlich dem Dienststellenausschuss überlassen, der aber keine Behinderten-vertrauensperson in das Projektteam entsandt hat. Unabhängig davon wurde seitens der Projektleiter am jeweiligen Standort über das Planungsgeschehen informiert; beispielsweise wurden Belegungspläne für die MitarbeiterInnen ausgehängt. Die daraufhin von der Behindertenvertrauensperson-Stellvertreterin des Finanzamtes 2/20, Frau Marschall, eingebrachten Vorschläge wurden vom Projektteam aufgenommen und sollen im Zuge der Projektrealisierung einer Lösung zugeführt werden. Diese Vorgangsweise wurde von den Behindertenvertretern des Finanzamtes 2/20 ohne weitere Beeinspruchung zur Kenntnis genommen.

 

Zu 10. und 11.:

Zur Entwicklung des Etappenplanes finden laufend Veranstaltungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit statt, an denen Vertreter aller Ressorts teilnehmen (zuletzt eine Koordinierungsveranstaltung am
21. April 2006, bei der neben der Finanzprokuratur auch die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. als überwiegende Gebäude-eigentümerin vertreten war). Wie schon meinen Ausführungen zu den Punkten 1. bis 6. zu entnehmen ist, beabsichtigt mein Ressort in seinem Bereich die Aufnahme des Finanzamtes Wien 21/22 – so wie auch aller übrigen Finanzämter - in den Etappenplan Bundesbauten.

 

Zu 12.:

Zur Beantwortung dieser Frage darf ich auf meine ausführlichen Erläuterungen betreffend die bereits bestehende weitgehend barrierefreie Nutzbarkeit des gegenständlichen Gebäudes sowie auf die  Ausführungen über die laufenden Umbauarbeiten und die Aufnahme des Standortes in den Etappenplan Bundesbauten (Fragen 1. bis 6. sowie 10. und 11.) hinweisen.

 

Zu 13.:

Die 42 bestehenden Finanzämter sind bundesweit auf insgesamt
84 Gebäudestandorte mit unterschiedlicher barrierefreier Nutzbarkeit und Zugänglichkeit verteilt. Grundsätzlich wird bei der Beurteilung der Barrierefreiheit nach den Kriterien "barrierefrei innen" und "barrierefrei außen" unterschieden. Die exakte Verteilung ist der Tabelle laut Beilage zu entnehmen. Im Rahmen der Erstellung des Etappenplanes Bundesbauten werden nicht nur jene Finanzämter Berücksichtigung finden, die derzeit noch keine Barrierefreiheit aufweisen können. Darüber hinaus wird auch die Ausschöpfung von Verbesserungspotentialen zur Steigerung der barrierefreien Nutzbarkeit an den übrigen Standorten angestrebt.

 

Zu 14.:

Der Zeithorizont ergibt sich aus der Vorgabe des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes betreffend Erstellung des Etappenplanes Bundesbauten bis zum 31. Dezember 2006.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beilage zur Beantwortung der parlamentarischen Anfrage  Nr. 4139/J (Blatt 1)

 

 

 

Beilage zur Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4139/J (Blatt 2)

 

Fortsetzung Tabelle: