4085/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.06.2006
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Präsident des Rechnungshofes

 

Anfragebeantwortung

 

Die unter Zl. 4279/J-NR/2006 gestellte Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde vom 17. Mai 2006 betreffend Erfüllung der Behinderten-
einstellungspflicht 2005 beehre ich mich, gemäß der in der gegenständlichen Anfrage
enthaltenen Aufstellung zur Berechnungsgrundlage, wie folgt zu beantworten:

„In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2005 die Einstellungspflicht gemäß
Behindertensteinstellungsgesetz in Ihrem Ressort erfüllt?"

1.   Personalstand insgesamt:          310

2.                          abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte   12

298

3.                          Ermittelte Pflichtzahl (298/25)              11
abzüglich

4.              beschäftigte begünstigte Behinderte             12

hievon doppelt anrechenbar                   3                   15

5.           Erfüllung der Beschäftigungspflicht           +4

Zum Stichtag 31.12.2005 wurde die Pflichtzahl für den Rechnungshof mit 11 ermittelt
und die Beschäftigungspflicht mit +4 erfüllt.