4085/AB XXII. GP
Eingelangt am
08.06.2006
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Präsident des Rechnungshofes
Anfragebeantwortung
Die unter Zl. 4279/J-NR/2006
gestellte Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde vom 17. Mai 2006 betreffend
Erfüllung der Behinderten-
einstellungspflicht 2005 beehre ich mich, gemäß der in
der gegenständlichen Anfrage
enthaltenen Aufstellung zur Berechnungsgrundlage, wie
folgt zu beantworten:
„In welcher Höhe wurde mit Stichtag
31.12.2005 die Einstellungspflicht gemäß
Behindertensteinstellungsgesetz in Ihrem Ressort
erfüllt?"
1. Personalstand insgesamt: 310
2.
abzüglich beschäftigte begünstigte
Behinderte 12
298
3.
Ermittelte Pflichtzahl (298/25) 11
abzüglich
4.
beschäftigte begünstigte
Behinderte 12
hievon doppelt anrechenbar 3 15
5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht +4
Zum Stichtag 31.12.2005 wurde die
Pflichtzahl für den Rechnungshof mit 11 ermittelt
und die Beschäftigungspflicht mit +4 erfüllt.