4087/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.06.2006
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGF-11001/41-I/3/2006
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4146 /J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Ja
Fragen 2 und 3:
Unklar ist, auf welche Kontrollen die Fragen 2 (Frage nach Kontrollen in Speisewagenbetrieben) und 3 (Frage nach Kontrollen am Standort von Speisewagenunternehmen (Betriebsstandort)) abzielen.
Kontrollen unmittelbar in Speisewägen (Frage 5) sind als Kontrolle von Speisewagenbetrieben (Frage 2) zu sehen. Zu Frage 2 wird daher auf die Antwort zu Frage 5 hingewiesen.
Frage 3:
Am Standort von Speisewagenunternehmen (Betriebsstandort) wurden - wenn damit stationäre Betriebsstandorte gemeint sind - keine Kontrollen durchgeführt.
Dazu ist festzustellen, dass Kontrollen in den stationären Betriebsstandorten wenig sinnvoll sind, da sie nur einen Teil der notwendigen Betriebskontrolle umfassen könnten. Effiziente Betriebskontrollen beinhalten die Bedingungen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Lebensmittel, werden also durchgeführt während die Waggons unterwegs sind.
Im Jahr 2005 wurde ein Zulieferbetrieb, der Fein- und Konditorwaren für den ausschließlichen Verkauf in SpeiseWaggons produziert, kontrolliert.
Der Betrieb war sauber und geordnet geführt, die gelagerten Waren waren in Ordnung. Der Umgang mit Lebensmitteln war sorgsam und eine gute Hygienepraxis war gegeben.
Zu bemängeln war die Lagerung der rohen Eier auf Hökern und in Lieferkartons im Kühlraum neben fertigen Produkten.
Weiters wurden zwei Handelsbetriebe (Kühl- und Tiefkühllager), die Waren von Cateringbetrieben zwischenlagern und dann SpeiseWaggons beliefern, überprüft. Beanstandungen sind nicht erfolgt.
Die Cateringbetriebe unterliegen der Kontrolle auf Grund des Proben- und Revisionsplanes, eine datenmäßig erfasste Unterscheidung in solche die SpeiseWaggons beliefern und solche die das nicht tun, liegt nicht vor.
Ursächlich waren im Wesentlichen: kurze Aufenthalte der Züge bzw. die Kürze der zurückzulegenden Bahnstrecken bis zum Verlassen des Zuständigkeitsgebietes, keine Beanstandungen bei früheren Kontrollen, das Nichtvorhandensein entsprechender Betriebe im jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
Aufstellungen sämtlicher Kontrollen, die in anderen Ländern in Speisewägen österreichischer Betreiber durchgeführt wurden, existieren jedoch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin