4089/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.06.2006
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Becher, Kolleginnen und Kollegen haben
am
11. April 2006 unter der Nr. 4152/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend
Offenlegung des Eurofighter-Kaufvertrages gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Wie im Stenographischen Protokoll nachzulesen ist, bezogen
Sie sich in Frage 8 auf
die Haftungsbeschränkung.
In meiner Antwort
habe ich nicht nur das in der Anfrage genannte Zitat gesagt, son-
dern
auch zu dieser Frage - wie im Stenographischen Protokoll nachzulesen ist -
ausführlich
Stellung genommen.
Die vertraglichen Bestimmungen zur
Haftung durch die Firma Eurofighter wurden be-
reits
durch den Rechnungshof geprüft und in dessen Bericht, Reihe Bund 2005/3,
dargestellt.
Dieser Bericht wurde dem Nationalrat am 20. April 2005 zur Verfügung
gestellt, also 7 Tage
vor meiner Anfragebeantwortung.
Zur Frage der Haftung habe ich wörtlich gesagt:
„Das ist nicht die Haftung für fehlerhafte
Vertragsleistungen, sondern das ist
eine Schadensleistung, die dann fällig wird, wenn das Luftfahrzeug in irgend-
einer Weise abstürzen und dadurch Schaden
erzeugen sollte. Selbstver-
ständlich muß die Firma Eurofighter GesmbH eine fehlerfreie Lieferung im
vollen Vertragsumfang garantieren,
und die beauftragten Minister haben
daher ebenfalls voll im Rahmen ihrer Ministerverantwortung
gehandelt."