4089/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.06.2006
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Becher, Kolleginnen und Kollegen haben
am 11. April 2006 unter der Nr. 4152/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Offenlegung des Eurofighter-Kaufvertrages gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Wie im Stenographischen Protokoll nachzulesen ist, bezogen Sie sich in Frage 8 auf
die Haftungsbeschränkung.

In meiner Antwort habe ich nicht nur das in der Anfrage genannte Zitat gesagt, son-
dern auch zu dieser Frage - wie im Stenographischen Protokoll nachzulesen ist -
ausführlich Stellung genommen.

Die vertraglichen Bestimmungen zur Haftung durch die Firma Eurofighter wurden be-
reits durch den Rechnungshof geprüft und in dessen Bericht, Reihe Bund 2005/3,
dargestellt. Dieser Bericht wurde dem Nationalrat am 20. April 2005 zur Verfügung
gestellt, also 7 Tage vor meiner Anfragebeantwortung.

Zur Frage der Haftung habe ich wörtlich gesagt:

„Das ist nicht die Haftung für fehlerhafte Vertragsleistungen, sondern das ist
eine Schadensleistung, die dann fällig wird, wenn das Luftfahrzeug in irgend-
einer Weise abstürzen und dadurch Schaden erzeugen sollte. Selbstver-
ständlich muß die Firma Eurofighter GesmbH eine fehlerfreie Lieferung im
vollen Vertragsumfang garantieren, und die beauftragten Minister haben
daher ebenfalls voll im Rahmen ihrer Ministerverantwortung gehandelt."