4094/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen haben
am
12. April 2006 unter der Nr. 4154/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend
süße Debatte im Kaffeehaus am 9. Mai 2006 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2 sowie 4 bis 7:
Das angesprochene Projekt ist eines des
Instituts der Regionen Europas „(IRE)".
Dieses
Institut ist eine Stiftung nach dem Bundesgesetz über Privatstiftungen. Der
Bund
beteiligt sich an diesem Projekt lediglich mit einer Förderung in der Höhe von
€
300.000,- zur Abdeckung der Kosten für die Umsetzung des Projektes. Der Groß-
teil
der Kosten wird nach Angaben des Instituts durch private Sponsoren getragen.
Die
Abwicklung des Projektes erfolgt in Eigenverantwortung durch das Institut. Sei-
tens des Bundeskanzleramtes
erfolgt - wie bei Förderungen von derartigen Projekten
allgemein üblich - keine Einflußnahme in den Ablauf und Gestaltung des
Projektes.
Zu Frage 3:
Gemäß den Durchführungsbestimmungen zum
BFG 2006 (Punkt X/10) sowie den
Bestimmungen des § 48
Abs. 5 BHG wurde für diese Zahlung eine eigene Finanzpo-
sition eröffnet (1/10006-7661.901).
Zu den Fragen 8 und 9:
Innerhalb der EU
steht fest, dass die jeweiligen Mitgliedstaaten die uneingeschränkte
Souveränität
bei der Wahl ihrer primären Energieguellen haben und daher ihren
jeweiligen
Energiemix selbst wählen können (siehe zuletzt in Z. 47 der
Schlussfolgerungen des ER vom 23./24. März 2006). Vor diesem
Hintergrund hat
Österreich
selbständig entschieden atomenergiefrei zu sein und auch zu bleiben.
Die Bundesregierung plant keine Kampagnen
in anderen Mitgliedsstaaten, ist aber in
der Anti-Atom-Politik aktiv.
Wir betreiben aber eine aktive
Anti-Atompolitik und haben das zuletzt bei den
Verhandlungen
zum 7. EURATOM-Rahmenprogramm wieder getan. Die
Bundesregierung
hat sich in den Debatten dafür eingesetzt, dass die EURATOM-
Mittel
nur für die Fusionsforschung sowie die Forschung im Bereich der nuklearen
Sicherheit (wie etwa Strahlenschutz, Risikoforschung und Entsorgung
radioaktiver
Abfälle) verwendet
werden.
So hat erst vor wenigen Tagen beim Rat
Wettbewerbsfähigkeit am 29./30. Mai 2006
die zuständige Bundesministerin Elisabeth Gehrer einen Vorbehalt betreffend den
Beitrag
der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) zur Forschung an der IV.
Generation
von Kernspaltungsreaktoren (G IV) eingelegt.
Österreich hat hier
verlangt,
dass der Beitrag der GFS ausschließlich Sicherheitsaspekten der
Generation
IV gewidmet sein soll. In dieser Frage wird es in
der nächsten Zukunft
Bemühungen geben,
eine Formulierung zu finden, welche die Widmung des Beitrags
der GFS für Sicherheitsthemen sicherstellt.