4094/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen haben
am 12. April 2006 unter der Nr. 4154/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend süße Debatte im Kaffeehaus am 9. Mai 2006 gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2 sowie 4 bis 7:

Das angesprochene Projekt ist eines des Instituts der Regionen Europas „(IRE)".
Dieses Institut ist eine Stiftung nach dem Bundesgesetz über Privatstiftungen. Der
Bund beteiligt sich an diesem Projekt lediglich mit einer Förderung in der Höhe von
€ 300.000,- zur Abdeckung der Kosten für die Umsetzung des Projektes. Der Groß-
teil der Kosten wird nach Angaben des Instituts durch private Sponsoren getragen.
Die Abwicklung des Projektes erfolgt in Eigenverantwortung durch das Institut. Sei-
tens des Bundeskanzleramtes erfolgt - wie bei Förderungen von derartigen Projekten
allgemein üblich - keine Einflußnahme in den Ablauf und Gestaltung des Projektes.

Zu Frage 3:

Gemäß den Durchführungsbestimmungen zum BFG 2006 (Punkt X/10) sowie den
Bestimmungen des § 48 Abs. 5 BHG wurde für diese Zahlung eine eigene Finanzpo-
sition eröffnet (1/10006-7661.901).

Zu den Fragen 8 und 9:

Innerhalb der EU steht fest, dass die jeweiligen Mitgliedstaaten die uneingeschränkte
Souveränität bei der Wahl ihrer primären Energieguellen haben und daher ihren
jeweiligen Energiemix selbst wählen können (siehe zuletzt in Z. 47 der
Schlussfolgerungen des ER vom 23./24. März 2006). Vor diesem Hintergrund hat
Österreich selbständig entschieden atomenergiefrei zu sein und auch zu bleiben.


Die Bundesregierung plant keine Kampagnen in anderen Mitgliedsstaaten, ist aber in
der Anti-Atom-Politik aktiv.

Wir betreiben aber eine aktive Anti-Atompolitik und haben das zuletzt bei den
Verhandlungen zum 7. EURATOM-Rahmenprogramm wieder getan. Die
Bundesregierung hat sich in den Debatten dafür eingesetzt, dass die EURATOM-
Mittel nur für die Fusionsforschung sowie die Forschung im Bereich der nuklearen
Sicherheit (wie etwa Strahlenschutz, Risikoforschung und Entsorgung radioaktiver
Abfälle) verwendet werden.

So hat erst vor wenigen Tagen beim Rat Wettbewerbsfähigkeit am 29./30. Mai 2006
die zuständige Bundesministerin Elisabeth Gehrer einen Vorbehalt betreffend den
Beitrag der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) zur Forschung an der IV.
Generation von Kernspaltungsreaktoren (G IV) eingelegt. Österreich hat hier
verlangt, dass der Beitrag der GFS ausschließlich Sicherheitsaspekten der
Generation IV gewidmet sein soll. In dieser Frage wird es in der nächsten Zukunft
Bemühungen geben, eine Formulierung zu finden, welche die Widmung des Beitrags
der GFS für Sicherheitsthemen sicherstellt.