4097/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.06.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

 

Parlament

1017  Wien

 

 

 

 

DVR:0000051

 

                                                                                               

 

Die Abgeordneten Oberhaidinger und GenossInnen haben am 26. April 2006 an die Bundesministerin für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „neonazistische Umtriebe der ‚Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik‘ (AFP) und des ‚Bundes Freier Jugend‘ (BFJ)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Die Demonstration am 18. März 2006 wurde bei der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis als zuständige Versammlungsbehörde durch eine Person und zu einem Thema angezeigt die für die Behörde erster Instanz keinen Zusammenhang zum „Tag der volkstreuen Jugend“ erkennen ließ. Auch aus den über Aufforderung durch den Versammlungsanzeiger vorgelegten Flugblättern, die bei der Versammlung zur Verteilung gelangen sollten, ergaben sich aus Sicht der Versammlungsbehörde keine Untersagungsgründe.

 

 


Zu den Fragen 2 und 4:

 

Im Zuge der Versammlung konnten von den vor Ort anwesenden Polizeibeamten sowie von den Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Oberösterreich und den Vertretern der Versammlungsbehörde keine gerichtlich strafbaren Handlungen oder versammlungsrechtlich relevanten Übertretungen wahrgenommen werden. Es erfolgten fünf Anzeigen wegen Störung der öffentlichen Ordnung nach dem Sicherheitspolizeigesetz.

 

Zu Frage 3:

 

Zu diesen Behauptungen auf der Homepage des BFJ liegen den Sicherheitsbehörden keine Erkenntnisse vor.

 

Zu Frage 5:

 

Seitens der Sicherheitsbehörden wurden bereits bisher und werden auch in Zukunft alle rechtsstaatlichen Mittel zur Anwendung gebracht, um Vorgangsweisen der angesprochenen Organisationen, welche nicht der österreichischen Rechtsordnung entsprechen, zu unterbinden.