4105/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.06.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0018-I/PR3/2006     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

Wien, 20. Juni 2006

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4157/J-NR/2006 betreffend RH-Bericht ÖBB: Externe Beratungskosten 2005, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen am 20. April 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 18:

Wie viele Aufträge für Beratungsunternehmen bzw. externe Berater wurden 2005 durch die ÖBB bzw. deren Tochtergesellschaften vergeben?

Durch welche Gesellschaften wurden jeweils diese Aufträge vergeben?

 

Welche Aufträge für Beratungsunternehmen bzw. externe Berater wurden 2005 konkret vergeben?

Welches Honorar wurde jeweils vereinbart (Aufschlüsselung auf die einzelnen Aufträge)?

Wie wurden diese Auftragsvergaben jeweils im Einzelfall begründet?

 

Wie viele und welche Beratungsunternehmen bzw. externe Berater erhielten 2005 diese Aufträge (bzw. Teilaufträge)?

 

Wie viele und welche dieser Aufträge wurden 2005 öffentlich ausgeschrieben?

 

Welche Beträge wurden 2005 durch die ÖBB bzw. deren Tochtergesellschaften an Beratungsunternehmen bzw. externe Berater ausbezahlt?

Welche Aufträge betraf dies konkret (Aufschlüsselung der Zahler, Aufträge, Zahlungen und Empfänger)?

 

Welche Beratungsunternehmen bzw. welche externe Berater haben „Schaffnerlose Züge“ und „Selbstkontrollstrecken“ empfohlen?

 

 

Was wurde für diese Beratungsdienste durch die ÖBB bzw. deren Tochtergesellschaften bezahlt?

 

Wie viele Aufträge für Beratungsunternehmen bzw. externe Berater wurden 2006 durch die ÖBB bzw. dessen Tochtergesellschaften bereits vergeben (Stichtag 31.3.2006)?

Durch welche Gesellschaften wurden jeweils diese Aufträge vergeben?

 

Welche Aufträge für Beratungsunternehmen bzw. externe Berater wurden bereits bis 31.3.2006 konkret vergeben?

Welches Honorar wurde jeweils vereinbart (Aufschlüsselung auf die einzelnen Aufträge)?

Wie wurden diese Vergaben jeweils im Einzelfall begründet?

 

Wie viele und welche Beratungsunternehmen bzw. externe Berater erhielten 2006 diese Aufträge?

 

Wie viele und welche dieser Aufträge wurden 2006 öffentlich ausgeschrieben?

Welche Aufträge werden 2006 voraussichtlich noch öffentlich ausgeschrieben?

 

Welche Beträge wurden bereits 2006 an Beratungsunternehmen bzw. externe Berater ausbezahlt (Aufschlüsselung der Zahler, Aufträge, Zahlungen und Empfänger)?

 

Welche Aufträge an Beratungsunternehmen bzw. externe Berater sollen 2006 voraussichtlich noch vergeben werden?

Wie wird dies im Einzelfall begründet (Ersuche um Darstellung dieser Aufträge)?

 

Um welche Summe ist der finanzielle Aufwand für Gehälter für die 19 Führungskräfte (1. Ebene) der ÖBB bzw. deren Tochtergesellschaften im Jahr 2005 gegenüber den ÖBB-Führungskräften der 1. Ebene der Jahre 2003 und 2004 gestiegen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

Um welche Summe wird der finanzielle Aufwand für Gehälter für die 19 Führungskräfte (1. Ebene der ÖBB bzw. deren Tochtergesellschaften) voraussichtlich im Jahr 2006 gegenüber dem Aufwand des Jahres 2005 steigen?

 

Wie hoch waren im Jahr 2005 die Aufwendungen für die 2. Führungsebene (Management unter dem Vorstand bzw. Geschäftsführung) bei der ÖBB und deren Tochtergesellschaften? Wie sieht der Vergleich gegenüber den Jahren 2003 und 2004 aus?

 

Wie hoch werden im Jahr 2006 die voraussichtlichen Aufwendungen für die 2. Führungsebene bei der ÖBB und deren Tochtergesellschaften sein?

 

Wie lauten die ab Jänner 2005 geltenden Konzernrichtlinien für externe Beratungsleistungen?

 

Wie und wann werden die Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt werden?

 

Antwort:

Ich möchte auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 4112/J-NR/2006 hinweisen und ebenso dazu anmerken, dass gemäß Art. 52 Abs.1 B-VG und § 90 erster Satz des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 der Nationalrat befugt ist, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.

 

Art. 52 Abs. 2 B-VG sieht vor, dass sich das Fragerecht des Parlaments hinsichtlich ausgegliederter Rechtsträger nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer AG) und auf die Ingerenzmöglichkeiten des Bundes bezieht, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe juristischer Personen, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden.

 

Zudem wurde das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz 1992 (mit Wirksamkeit 1.1.1993) und in dessen Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 in die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entlassen. Da das BundesbahnstrukturG 2003 dem Sinne nach ohne Einschränkungen oder Sonderregelungen auf das Aktienrecht hinweist, obliegen daher operative Maßnahmen in den Geschäftsbereichen der Österreichischen Bundesbahnen ausschließlich den Entscheidungen des Managements der ÖBB bzw. existieren für mich keinerlei Weisungsmöglichkeiten, welche auch nie gegenüber Straßenverkehrs-, Luftverkehrs- oder Schifffahrtsunternehmen bestanden haben.

 

Demgemäß darf durch den Bundesminister kein Einfluss auf die operative Geschäftsführung des Unternehmens ausgeübt werden. Die Vergabe von Beratungsleistungen ist meines Erachtens eine „klassische“ operative Aufgabe des Managements.

 

Allerdings wurde der Rechnungshof im Jahr 2004 von mir ersucht, eine Überprüfung der von den Österreichischen Bundesbahnen vergebenen Beratungsleistungen vorzunehmen. Dieses Ersuchen wurde meinerseits im Interesse einer sparsamen und effizienten Mittelverwendung innerhalb der Österreichischen Bundesbahnen gestellt. Wie sich herausgestellt hat, hat der Rechnungshof auch einige Missstände zu Tage gefördert, die jedoch seit der Umsetzung der Bundesbahnreform im Jahr 2005 beseitigt wurden.  Meinerseits wurde allerdings nicht in das „operative Geschäft“ der Österreichischen Bundesbahnen eingegriffen, sondern ich habe den hiefür zuständigen Rechnungshof ersucht, im Rahmen seiner Möglichkeiten tätig zu werden.

 

Überdies ist anzumerken, dass ich den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der ÖBB-Holding AG aufgefordert habe, sich mit den Prüfungsfeststellungen auseinanderzusetzen und mir über die dazu eingerichteten Abhilfemaßnahmen Bericht zu erstatten bzw. mir ein Konzept zur künftigen Vermeidung der festgestellten Mängel zu übermitteln. Dazu wurde mir bereits seitens des Vorsitzenden des Aufsichtsrates der ÖBB-Holding AG mitgeteilt, dass bereits erste Maßnahmen eingeleitet wurden und der Aufsichtsrat jedenfalls vorsieht, die Revision der ÖBB hinsichtlich der Überprüfung der Beratungsaufträge sowie der Einhaltung der Zustimmungserfordernisse des Aufsichtsrates einzuschalten. Der Aufsichtsrat hat hierauf eine Verschärfung der Ingerenzgrenzen für die Vergabe von Leistungen an externe Berater beschlossen. Überdies ersuchte ich, mich laufend über die getroffenen Maßnahmen zu informieren.

 


Hinsichtlich des finanziellen Aufwandes für die Gehälter der Führungsebene verweise ich auf den im Zweijahresabstand herausgegebenen Bericht des Rechnungshofes über die durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes. Da ich nicht Vertragspartner für solche Vereinbarungen bin, kann ich auch aus diesem Grund keine Auskunft geben.

 

Zu Ihrer Frage nach dem Inhalt der ab Jänner 2005 geltenden Konzernrichtlinien ist abschließend festzuhalten, dass solche Konzernrichtlinien ein Instrument der Unternehmensführung darstellen und somit ebenfalls als typische Aufgabe der operativen Geschäftsführung zu betrachten sind.  Aufgrund des oben Ausgeführten liegt damit auch der Inhalt der 2005 erlassenen Konzernrichtlinien außerhalb meines direkten Einflussbereiches, sodass ich zu einer Bekanntgabe dieser Richtlinien weder befähigt noch befugt bin.

 

Mit freundlichen Grüßen