4122/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.06.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

GZ 10.000/0103-III/4a/2006

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                        Wien, 26. Juni 2006                           

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4177/J-NR/2006 betreffend Pflichtpraktika, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen am 26. April 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

Speziell im humanberuflichen Bereich sind Einrichtungen, die Praktikumsstellen anbieten, oft selbst von Subventionen der öffentlichen Hand abhängig (z.B. Caritas). Die Streichung der Vollversicherung für Schüler/innen und Student/innen, die im Rahmen ihrer Ausbildung ein Praktikum absolvieren, erfolgte deshalb auf Wunsch dieser Einrichtungen. Durch die sich aus der Vollversicherung (Pensions-, Kranken und Unfallversicherung) ergebenden Belastungen sahen sich viele Einrichtungen nicht mehr in der Lage, auch in Hinkunft Praktikumsplätze anzubieten. Damit wäre ein wesentlicher Pfeiler der beruflichen Ausbildung gefährdet gewesen.

 

Um dem vorzubeugen, hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Lösung angestrebt, die auch weiterhin ein ausreichendes Angebot an Praktikumsstellen gewährleistet und für die Praktikanten gleichzeitig den vollen Versicherungsschutz bei etwaigen Unfällen sicherstellt.

 

Ad 2.:

Diese Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.

 

Ad 3.:

Nein. Die bei der Beantwortung der Frage 1 behandelte Problematik stellt sich nur bei Praktika ohne Anspruch auf Entgelt. Wird ein Entgelt bezahlt, dann entsteht abhängig von dessen Höhe eine Vollversicherung oder eine geringfügige Beschäftigung als Dienstnehmer/in nach dem ASVG.

 

Ad 4.:

Eine Aussage über positive Auswirkungen der Maßnahme auf die Anzahl der angebotenen Praxisplätze in den Sommerferien kann derzeit noch nicht getroffen werden.

 

Ad 5.:

Diese Überlegungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.

 

Ad 6. und 7.:

Die Problematik der unentgeltlichen Pflichtpraktikumsplätze stellt sich, wie weiter oben ausgeführt, fast ausschließlich im Bereich der sozialberuflichen Ausbildung. Eine genaue Angabe über erfolgte Dispenserteilungen in diesem Bereich ist nicht möglich.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.