4130/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.06.2006
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ BMF-310205/0040-I/4/2005
Anschrift:
„Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4192/J vom 27. April 2006 der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen, betreffend "Lebenssituation von Frauen und Männern in der Prostitution", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. – 4.:
Die Vergabe einer eigenen Branchenkennzahl für Prostitution ist im Rahmen der Abgabenerhebung durch die österreichische Finanzverwaltung nicht vorgesehen. Die Einnahmen aus dieser Branche sowie die darauf entfallenden Steuerbeträge können daher nicht herausgefiltert und evaluiert werden. Auch betreffend den Betrieb von Bordellen ist im vorliegenden Datenmaterial kein Anknüpfungspunkt für die Durchführung einer Auswertung im Sinne der gegenständlichen Anfrage vorhanden. Ich ersuche deshalb um Verständnis dafür, dass ich keine entsprechenden Angaben machen kann.
Mit freundlichen Grüßen