4131/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen, haben am
27. April 2006 unter der Nr. 4178/J-NR/2006 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „bisherige Umsetzung des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes"
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) fördert Menschen mit
Behinderung sowohl durch eine Reihe von spezifischen Projekten als auch auf
programmatischer Ebene.

Partizipation und Nicht-Diskriminierung wurden in den verschiedenen Leitlinien verankert
(z.B. Menschenrechte, Gender, Good Governance) und der Schutz und die Förderung von
besonders verletzlichen Gruppen (also auch Menschen mit Behinderung) betont. In den
Leitlinien zu den Themen Good Governance und Menschenrechten wird die Berücksichtigung
von Menschen mit Behinderung explizit genannt.


Zu Frage 2:

Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit hat bereits vor der Verabschiedung des
EZA-Gesetzes 2002 Projekte gefördert, die in besonderer Weise auf die Bedürfnisse von
Menschen mit Behinderung eingegangen sind (z.B. Schulungsprogramme für Minenopfer).

Seit dem gesetzlichen Auftrag aus dem Jahr 2002 wurde die Anzahl dieser Vorhaben erhöht
und auch die Zahl der damit beauftragten Durchführungsorganisationen ist größer geworden.
Weiters werden jene aus Mitteln der OEZA finanzierten Projekte, die in besonderer Weise auf
die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung eingehen, von Projektträgern durchgeführt,
die die dafür erforderlichen speziellen Kenntnisse und Erfahrungen aufweisen. Beispiele dafür
sind unter anderem: die Fortführung von Projekten zur „Unterstützung für Minenopfer" (z.B.
in Nicaragua und in Bosnien-Herzegowina) oder Projekte zur „Sensibilisierung und
Bewusstseinsbildung", wie etwa ein bereits 1998 begonnenes und bewährtes Trainings-
programm für weibliche Gemeinderätinnen und Vertreterinnen von Randgruppen in Uganda,
an dem grundsätzlich auch Vertreterinnen und Vertreter von Behindertenorganisationen
teilnehmen. Ein Programm für Blinde und Sehbehinderte wird über einen Rahmenvertrag mit
einer in diesem Bereich führenden Österreichischen NRO in einer Reihe von Projekten in
Äthiopien, Tansania und Burkina Faso gefördert. Unterstützt werden auch Projekte mit
Behindertenbezug des IKRK sowie Heime für behinderte Frauen und Mädchen in Moldau,
wo für die Betreuer/innen, die in diesen Einrichtungen der Behindertenarbeit und
Frühförderung arbeiten, außerdem regelmäßig Fortbildungskurse angeboten werden. Im
Rahmen von Kofinanzierungsprojekten mit NRO wurde und wird der Einsatz österreichischer
und lokaler Fachkräfte für Einrichtungen finanziert, in denen in besonderer Weise Menschen
mit Behinderung gefördert werden.

Zu Frage 3:

Die ADA arbeitet gegenwärtig ein Handbuch zur umfassenden Berücksichtigung von
Qualitätskriterien bei Projekten der OEZA aus. Diese Unterlage bezieht sich auf alle Phasen
des „Projekt Zyklus Managements" (PCM).


Zusätzlich zu diesem Handbuch wurden Qualitätskriterien für Projekte und Programme für
Menschen mit Behinderung erarbeitet, die gemeinsam mit den allgemeinen Qualitätskriterien
veröffentlicht werden.

Die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung ist ein wesentliches Kriterium. In der
Planungsphase jedes Projektes oder Programms ist zu fragen, ob und wie Menschen mit
Behinderung davon betroffen sind oder sein könnten. Wenn dies der Fall ist, ist in Zukunft lt.
den spezifischen Qualitätskriterien „Menschen mit Behinderung" vorzugehen.

Zu den Fragen 4 und 5:

Die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung ist bereits jetzt ein fester Bestandteil
der OEZA. Es gibt daher keinen vorgegebenen zeitlichen Rahmen.

Zu Frage 6:

Da es sich bei „Menschen mit Behinderung" um ein transversales Thema der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit handelt, wird bei jeder Projektsprüfung bestmöglich auch auf
die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung eingegangen.

Zu Frage 7:

Es bieten sich insbesondere die Bereiche „Gesundheit und Soziales" und Bildung an. Bei
allen Infrastrukturmaßnahmen ist darauf zu achten, dass Menschen mit Behinderung
Gebäude, Transportmittel, etc. möglichst gleichberechtigt nutzen können.


Zu Frage 8:

In den in Ausarbeitung befindlichen Leitlinien (Infrastruktur, Wasser und Siedlungshygiene,
Bildungszusammenarbeit) wird die Thematik „Menschen mit Behinderung" entsprechend
berücksichtigt.

Zu den Fragen 9 und 10:

Von der OEZA unterstützte (interne wie auch externe) Projekte werden grundsätzlich danach
evaluiert, inwiefern die Projekte den üblichen Qualitätskriterien entsprechen bzw. inwiefern
Querschnittsmaterien in den Projekten verankert sind. In diesem Zusammenhang wird auch
die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung thematisiert.

Die Ergebnisse dieser Evaluierungen spielen bei der Bewertung von Folgeanträgen des
Projekts eine wichtige Rolle. Außerdem werden Ergebnisse aus Projektevaluierungen - auch
jene in Bezug auf die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung - im Rahmen von
Meta-Evaluierungen analysiert und zusammengefasst. Diese Erkenntnisse fließen ebenfalls in
zukünftige Entscheidungsprozesse zu Projektbewertungen und -vergaben ein.

Zu den Fragen 11 und 12:

Innerhalb der ADA wird - auch im Rahmen des Projekt Zyklus Management Trainings -
immer wieder das Bewusstsein für besonders verletzliche Gruppen geschärft. Auch in anderen
ADA-internen Weiterbildungsmaßnahmen ist die Berücksichtigung immer wieder
Gegenstand der Erörterung.

Darüber hinaus wird zu prüfen sein, ob ein „Call for Proposais" ein geeignetes Instrument ist,
um Projekte zu identifizieren, die sich besonders an diese Gruppen richten.


Zu Frage 13:

Die Förderung und Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung vertritt Österreich auch
auf internationaler Ebene und in besonderer Weise in den Gremien der Europäischen Union,
in denen Österreich die Erarbeitung konkreter Schritte in den relevanten Ausschüssen und
Arbeitsgruppen aktiv unterstützt.

Gegenwärtig wird die Rechtsgrundlage der gemeinschaftlichen EZA, das so genannte
Instrument für Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Zusammenarbeit, in der
Ratsarbeitsgruppe Entwicklung diskutiert. Als Ratsvorsitz der EU ist Österreich dabei bemüht,
die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen in dieses Instrument einfließen zu
lassen.

Die Afrikastrategie der EU hält fest, dass die Rechte besonders verletzlicher Gruppen der
Gesellschaft („vulnerable groups") besonders geschützt werden sollen. Die entsprechende
Passage der Strategie geht nicht zuletzt auf den österreichischen Einsatz für eine besondere
Hervorhebung der „Menschen mit Behinderungen" auch in diesem Rahmen zurück.

Zu Frage 14:

Interministerielle Besprechungen, das im Ministerrat geltende Einstimmigkeitsprinzip sowie
die Begutachtung entwicklungspolitisch relevanter Maßnahmen, die der Bundesregierung zur
Beschlussfassung vorgelegt werden, durch das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten stellen die Kohärenz entwicklungspolitischer Maßnahmen sicher. Dabei
wird darauf geachtet, dass den gesetzlich verankerten Zielen und Prinzipien, zu denen auch
die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zählt, entsprochen
wird.