4131/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra
Bayr, Kolleginnen und Kollegen, haben am
27. April 2006 unter der Nr. 4178/J-NR/2006
an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „bisherige Umsetzung des
Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die
österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) fördert Menschen
mit
Behinderung sowohl
durch eine Reihe von spezifischen Projekten als auch auf
programmatischer Ebene.
Partizipation und
Nicht-Diskriminierung wurden in den verschiedenen Leitlinien verankert
(z.B. Menschenrechte, Gender, Good Governance) und der Schutz und die
Förderung von
besonders verletzlichen Gruppen (also auch Menschen mit Behinderung) betont. In
den
Leitlinien zu den Themen Good Governance
und Menschenrechten wird die Berücksichtigung
von Menschen mit Behinderung explizit genannt.
Zu Frage 2:
Die österreichische
Entwicklungszusammenarbeit hat bereits vor der Verabschiedung des
EZA-Gesetzes 2002 Projekte gefördert, die in besonderer Weise auf die
Bedürfnisse von
Menschen mit Behinderung eingegangen sind
(z.B. Schulungsprogramme für Minenopfer).
Seit dem gesetzlichen
Auftrag aus dem Jahr 2002 wurde die Anzahl dieser Vorhaben erhöht
und auch die Zahl der damit beauftragten Durchführungsorganisationen ist
größer geworden.
Weiters werden jene aus Mitteln der OEZA
finanzierten Projekte, die in besonderer Weise auf
die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung eingehen, von
Projektträgern durchgeführt,
die die dafür erforderlichen
speziellen Kenntnisse und Erfahrungen aufweisen. Beispiele dafür
sind unter anderem: die Fortführung von Projekten zur
„Unterstützung für Minenopfer" (z.B.
in Nicaragua und in Bosnien-Herzegowina) oder Projekte zur
„Sensibilisierung und
Bewusstseinsbildung", wie etwa ein bereits 1998 begonnenes und
bewährtes Trainings-
programm für weibliche Gemeinderätinnen und Vertreterinnen von
Randgruppen in Uganda,
an dem grundsätzlich auch Vertreterinnen und Vertreter von
Behindertenorganisationen
teilnehmen. Ein Programm für Blinde und Sehbehinderte wird über einen
Rahmenvertrag mit
einer in diesem Bereich führenden
Österreichischen NRO in einer Reihe von Projekten in
Äthiopien, Tansania und Burkina Faso gefördert.
Unterstützt werden auch Projekte mit
Behindertenbezug des IKRK sowie Heime für behinderte Frauen und
Mädchen in Moldau,
wo für die Betreuer/innen, die in diesen Einrichtungen der
Behindertenarbeit und
Frühförderung arbeiten, außerdem regelmäßig
Fortbildungskurse angeboten werden. Im
Rahmen von Kofinanzierungsprojekten mit NRO
wurde und wird der Einsatz österreichischer
und lokaler Fachkräfte für Einrichtungen finanziert, in denen
in besonderer Weise Menschen
mit Behinderung gefördert werden.
Zu Frage 3:
Die ADA arbeitet
gegenwärtig ein Handbuch zur umfassenden Berücksichtigung von
Qualitätskriterien bei Projekten der
OEZA aus. Diese Unterlage bezieht sich auf alle Phasen
des „Projekt Zyklus Managements" (PCM).
Zusätzlich zu diesem Handbuch wurden
Qualitätskriterien für Projekte und Programme für
Menschen mit Behinderung erarbeitet, die
gemeinsam mit den allgemeinen Qualitätskriterien
veröffentlicht werden.
Die
Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung ist ein wesentliches
Kriterium. In der
Planungsphase jedes
Projektes oder Programms ist zu fragen, ob und wie Menschen mit
Behinderung davon betroffen sind oder sein
könnten. Wenn dies der Fall ist, ist in Zukunft lt.
den spezifischen Qualitätskriterien „Menschen mit
Behinderung" vorzugehen.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die
Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung ist bereits jetzt ein fester
Bestandteil
der OEZA. Es gibt
daher keinen vorgegebenen zeitlichen Rahmen.
Zu Frage 6:
Da
es sich bei „Menschen mit Behinderung" um ein transversales Thema
der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit
handelt, wird bei jeder Projektsprüfung bestmöglich auch auf
die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung eingegangen.
Zu Frage 7:
Es
bieten sich insbesondere die Bereiche „Gesundheit und Soziales" und
Bildung an. Bei
allen Infrastrukturmaßnahmen
ist darauf zu achten, dass Menschen mit Behinderung
Gebäude, Transportmittel, etc. möglichst gleichberechtigt nutzen
können.
Zu Frage 8:
In den in
Ausarbeitung befindlichen Leitlinien (Infrastruktur, Wasser und Siedlungshygiene,
Bildungszusammenarbeit)
wird die Thematik „Menschen mit Behinderung" entsprechend
berücksichtigt.
Zu den Fragen 9 und 10:
Von
der OEZA unterstützte (interne wie auch externe) Projekte werden
grundsätzlich danach
evaluiert, inwiefern
die Projekte den üblichen Qualitätskriterien entsprechen bzw.
inwiefern
Querschnittsmaterien in den Projekten verankert sind. In diesem Zusammenhang
wird auch
die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung thematisiert.
Die Ergebnisse dieser
Evaluierungen spielen bei der Bewertung von Folgeanträgen des
Projekts eine wichtige Rolle. Außerdem werden Ergebnisse aus
Projektevaluierungen - auch
jene in Bezug auf die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung - im
Rahmen von
Meta-Evaluierungen analysiert und
zusammengefasst. Diese Erkenntnisse fließen ebenfalls in
zukünftige Entscheidungsprozesse zu Projektbewertungen und
-vergaben ein.
Zu den Fragen 11 und 12:
Innerhalb der ADA
wird - auch im Rahmen des Projekt Zyklus Management Trainings -
immer wieder das Bewusstsein für besonders
verletzliche Gruppen geschärft. Auch in anderen
ADA-internen Weiterbildungsmaßnahmen ist die Berücksichtigung
immer wieder
Gegenstand der Erörterung.
Darüber
hinaus wird zu prüfen sein, ob ein „Call for Proposais" ein
geeignetes Instrument ist,
um Projekte zu
identifizieren, die sich besonders an diese Gruppen richten.
Zu Frage 13:
Die
Förderung und Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung vertritt
Österreich auch
auf internationaler
Ebene und in besonderer Weise in den Gremien der Europäischen Union,
in denen Österreich die Erarbeitung konkreter Schritte in den relevanten
Ausschüssen und
Arbeitsgruppen aktiv unterstützt.
Gegenwärtig wird
die Rechtsgrundlage der gemeinschaftlichen EZA, das so genannte
Instrument für Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche
Zusammenarbeit, in der
Ratsarbeitsgruppe Entwicklung diskutiert.
Als Ratsvorsitz der EU ist Österreich dabei bemüht,
die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen in dieses
Instrument einfließen zu
lassen.
Die Afrikastrategie der EU
hält fest, dass die Rechte besonders verletzlicher Gruppen der
Gesellschaft („vulnerable groups") besonders geschützt werden
sollen. Die entsprechende
Passage der Strategie geht nicht zuletzt
auf den österreichischen Einsatz für eine besondere
Hervorhebung der „Menschen mit Behinderungen" auch in diesem
Rahmen zurück.
Zu Frage 14:
Interministerielle
Besprechungen, das im Ministerrat geltende Einstimmigkeitsprinzip sowie
die Begutachtung entwicklungspolitisch relevanter Maßnahmen, die der
Bundesregierung zur
Beschlussfassung
vorgelegt werden, durch das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten stellen die Kohärenz entwicklungspolitischer
Maßnahmen sicher. Dabei
wird darauf geachtet, dass den gesetzlich verankerten Zielen und Prinzipien, zu
denen auch
die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung
zählt, entsprochen
wird.