4133/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.06.2006
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0027-Pr 1/2006

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4273/J-NR/2006

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2005“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Daten mit Stichtag 31. Dezember 2005 können von der Applikation PIS nicht standardisiert zur Verfügung gestellt werden. Die im Folgenden genannten Zahlen wurden daher mit Stichtag 1. Jänner 2006 ausgewertet.

Zum Stichtag 1. Jänner 2006 waren im gesamten Justizressort 12.361 Mitarbeiter beschäftigt (davon 255 im Bereich der Zentralleitung).

Die Pflichtzahl der zu besetzenden Dienstposten durch behinderte Dienstnehmer betrug zum Stichtag 1. Jänner 2006 für das gesamte Justizressort 483 bzw. 9 im Bereich der Zentralleitung.

Zum 1. Jänner 2006 waren im gesamten Justizressort 268 nach dem Behinderteneinstellungsgesetz begünstigte Behinderte beschäftigt (davon 12 im Bereich der Zentralleitung). Davon waren 72 Bedienstete (hievon eine/r im Bereich der Zentralleitung) gemäß § 5 Abs. 2 BEinstG doppelt anrechenbar. Zum Stichtag 1. Jänner 2006 waren im gesamten Justizressort daher 143 Pflichtstellen nicht besetzt; im Bereich der Zentralleitung waren vier Behinderte mehr beschäftigt als Pflichtstellen vorgesehen sind (siehe folgende Tabelle)

 

 

Justizressort

hievon Zentralleitung

 

Personalstand

12.361

255

   beschäftigte begünstigte Behinderte

268

12

 

 

 

 

12.093

 243

 

 

 

 

Ermittelte Pflichtzahl

483

9

   abzüglich

 

 

   beschäftigte begünstigte Behinderte

268

12

   hievon doppelt anrechenbar

72

1

 

 

 

   ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT

-143

+4

 

Das Bundesministerium für Justiz hat bereits bei ähnlichen Anfragen in den vergangenen Jahren darauf hingewiesen, dass die Aufgabenstellung und die betrieblichen Gegebenheiten in manchen Bereichen des Justizressorts, insbesondere im Bereich der Justizanstalten und der Bewährungshilfe, aber auch bei Gerichtsvollziehern, nur in sehr eingeschränktem Umfang die Beschäftigung begünstigter Behinderter zulassen. Daran hat sich auch in den letzten Jahren nichts geändert.

Dennoch ist das Justizressort bemüht, die Behinderteneinstellungszahl kontinuierlich an die Pflichtzahl heranzuführen. Durch gezielte Information der zuständigen Mitarbeiter meines Ressorts – insbesondere der personalführenden Stellen – hat sich das Bewusstsein verfestigt, dass die Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsprozess ein sozialpolitisch äußerst wichtiges Anliegen ist. Ich werde diese Problematik weiterhin im Auge behalten und auch in Hinkunft – soweit es die umrissenen ressortspezifischen Besonderheiten erlauben – verstärkt für die Einstellung von behinderten Menschen im Justizressort eintreten.

. Juni 2006

 

(Maga. Karin Gastinger)