4143/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.06.2006
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

Wien, am      . Juni 2006

Textfeld: DVR: 0000051

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. Mai 2006 unter der Nr. 4316/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „mobile Mautaufseher/innen der ASFINAG“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach dem mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Die Beantwortung dieser Fragen betrifft nicht den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 8 bis 10:

Gemäß § 18 Absatz 2 Bundesstrassen-Mautgesetz (BStMG) idgF. sind Mautaufsichtsorgane nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Polizeidienststelle berechtigt, Ausleitungen im Bereich von Mautkontrollplätzen vorzunehmen. Diese Absprachen finden sowohl direkt als auch im Zuge von Besprechungen bei den Verkehrsbehörden statt.

 

Zu den Fragen 11 bis 13:

Nein