4147/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.07.2006
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0024-Pr 1/2006
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 4206/J-NR/2006
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Stromstöße für verletztes Rind“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Auf Grund des in der Anfrage erwähnten Vorfalles hat die Staatsanwaltschaft Salzburg am 12. April 2006 einen Strafantrag gegen den Verdächtigen wegen § 222 Abs. 1 Z. 1 StGB gestellt.
Das Bezirksgericht Salzburg hat am 4. Mai 2006 dem Beschuldigten eine diversionelle Erledigung gemäß § 90a Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 90b und § 90c StPO angeboten.
Zu 2:
Der Beschuldigte hatte sich vor einem Strafgericht zu verantworten. Ich sehe – bei allem Verständnis für die Anliegen des Tierschutzes und im Lichte des in der Anfrage angesprochenen, bedauerlichen Vorfalles – keinen Bedarf für weitergehende legislative Maßnahmen in meinem Wirkungsbereich.
. Juni 2006
(Maga. Karin Gastinger)