4147/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.07.2006
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0024-Pr 1/2006

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4206/J-NR/2006

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Stromstöße für verletztes Rind“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Auf Grund des  in der Anfrage erwähnten Vorfalles hat die Staatsanwaltschaft Salzburg am 12. April 2006 einen Strafantrag gegen den Verdächtigen wegen § 222 Abs. 1 Z. 1 StGB gestellt.

Das Bezirksgericht Salzburg hat am 4. Mai 2006 dem Beschuldigten eine diversionelle Erledigung gemäß § 90a Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 90b und § 90c StPO angeboten.

Zu 2:

Der Beschuldigte hatte sich vor einem Strafgericht zu verantworten. Ich sehe – bei allem Verständnis für die Anliegen des Tierschutzes und im Lichte des in der Anfrage angesprochenen, bedauerlichen Vorfalles – keinen Bedarf für weitergehende legislative Maßnahmen in meinem Wirkungsbereich.

. Juni 2006

 

(Maga. Karin Gastinger)