4151/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.07.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn                                                                                               5-fach

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                                    

 

 

 

GZ: BMSG-40001/0025-IV/6/2006                                            Wien,

 

 

 

Betreff:     Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr u.a.

                   betreffend Finanzierung der ABC Service & Produktion aus Mitteln

                   der Behindertenmilliarde, Nr. 4198/J

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4198/J der Abgeordneten Theresia HAIDLMAYR, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

 

 

Fragen 1 und 2:

 

Die ABC Service & Produktion ist ein Integrativer Betrieb gemäß § 11 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG). Seit über 25 Jahren werden in dieser Einrichtung Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung in hoher Qualität bereitgestellt. Die beschäftigten Menschen mit Behinderung werden mindestens kollektivvertraglich entlohnt, sind voll sozialversichert und verfügen über betriebliche Mitspracherechte wie andere MitarbeiterInnen auch. Zur besonderen Unterstützung der Menschen mit Behinderung steht eine umfassende betriebsärztliche, soziale und psychologische Betreuung vor Ort bereit.

 

Garant für die Wahrnehmung der Interessen und Rechte der in Beschäftigung und Ausbildung stehenden Menschen mit Behinderung in der ABC Service & Produktion ist der Aufsichtsrat, der sich aus VertreterInnen von

 

·        ArbeitnehmerInnen (Betriebsrat),

·        Behindertenorganisationen (Kärntner Blinden- und Schwerstbehindertenverband, Österreichischer Zivilinvalidenverband - Landesgruppe Kärnten, Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens),

·        Kostenträgern (Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, Bundessozialamt – Landesstelle Kärnten, Amt der Kärntner Landesregierung, Arbeitsmarktservice Kärnten, Allgemeine Unfallversicherungsanstalt),

·        der Wirtschaftskammer Kärnten sowie

·        dem Berufsförderungsinstitut Kärnten

 

zusammensetzt.

 

Vor diesem Hintergrund habe ich umgehend die ABC Service & Produktion ersucht, zur vorgebrachten Beschwerde Stellung zu nehmen. Der Geschäftsführer der ABC Service & Produktion teilte mir mit, dass

 

·        der für den betroffenen Arbeitsauftrag zuständige Meister,

·        eine behinderte Mitarbeiterin, die ebenfalls am Auftrag mitgearbeitet hat,

·        die Betriebspsychologin,

·        die Betriebsärztin sowie

·        zwei Betriebsräte

 

zu der Beschwerde befragt wurden. Die Befragung ergab keinerlei Hinweise oder Verdachtsmomente, dass sich eine(r) der MitarbeiterInnen der ABC Service & Produktion sozial inkompetent behandelt oder physisch überfordert fühlen konnte. Ein objektiver Anknüpfungspunkt für die erhobenen Vorwürfe konnte nicht gefunden werden.

 

Um eine restlose Klärung der Vorwürfe herbeiführen zu können, scheint dem Geschäftsführer der ABC Service & Produktion ein persönliches Gespräch mit der Beschwerdeführerin unumgänglich. Zu diesem Gespräch steht der Geschäftsführer jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Der Geschäftsführer der ABC Service & Produktion wies zudem auf Folgendes hin:

 

·        Das Betriebsgebäude am Standort Klagenfurt wurde erst 2004 errichtet und entspricht jedenfalls den derzeit gültigen Standards für barrierefreies Bauen.

·        Menschen mit Behinderung werden ganz allgemein in Integrativen Betrieben nicht als billige Arbeitskräfte eingesetzt, sondern als wertvolle Mitglieder dieser Unternehmen.

·        Durch Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Arbeitsleben, versucht die ABC Service & Produktion die bestmögliche Erfüllung ihres wichtigen sozialen Auftrages zu erreichen.

 

Der Geschäftsführer hob des Weiteren hervor, dass die Zufriedenheit und Motivation der MitarbeiterInnen seit jeher die Basis des sozialen und wirtschaftlichen Erfolges der ABC Service & Produktion ist. Zum Zwecke der Objektivierung der MitarbeiterInnen-Zufriedenheit hat die ABC Service & Produktion gemeinsam mit der Universität Klagenfurt ein eigenes Befragungstool entwickelt, welches jährlich angewandt wird. Die zuletzt im April 2006 durchgeführte Befragung brachte wiederum ein sehr positives Ergebnis: Die Befragung erfolgte zu den Arbeitsinhalten, den Arbeitsplatzbedingungen, der Zusammenarbeit mit KollegInnen, der Entlohnung und den Sozialleistungen, den Arbeitszeiten, der Aus-, Weiterbildung und Karriere, den Vorgesetzten, dem Geschäftführer sowie der Tätigkeit allgemein und dem Betriebsklima. Auf der 5-teiligen Bewertungsskala entfiel fast durchgehend der überwiegende Teil der zu diesen Befragungsbereichen abgegebenen Bewertungen jeweils auf die höchste und zweithöchste Bewertungskategorie.

 

 

Frage 3:

 

Die Beschäftigung bzw. Ausbildung von Menschen mit Behinderung in der ABC Service & Produktion erfolgt nach Maßgabe freier Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze und nicht auf Zuweisung durch das Arbeitsmarktservice. Einlangende Bewerbungen werden in einer Bewerberdatei evident gehalten.

 

Per 1. Mai 2006 standen 132 Menschen mit Behinderung, davon 118 begünstigte Behinderte, in Beschäftigung. Weiters standen zu diesem Stichtag 7 Menschen mit Behinderung, davon 2 begünstigte Behinderte, sowie 21 jugendliche Sonderschulabgänger (noch ohne Feststellungsbescheid) in Ausbildung.

 

 

Fragen 4, 5 und 6:

 

Seit dem Jahr 2001 wurden 5 Ausbildungsmaßnahmen der ABC Service & Produktion (Anlehre, Lehre, Arbeitserprobung, REFA-Ausbildung, Soziales Kompetenztraining) aus Mitteln der Behindertenmilliarde teilfinanziert (siehe Anhang).

 

Die Ausbildungsmaßnahmen absolvierten nicht nur begünstigte Menschen mit Behinderung, sondern auch nicht begünstigte Menschen mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von größer oder gleich 30%. Gemäß der zur Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung ergangenen Richtlinie ist die Finanzierbarkeit von Maßnahmen aus Mitteln der Behindertenmilliarde nicht an die Begünstigteneigenschaft geknüpft, sondern daran, dass es sich um Personen mit einer körperlichen, seelischen, geistigen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung handeln muss, die ohne Hilfsmaßnahmen einen Arbeitsplatz nicht erlangen oder beibehalten können. 

 

 

Fragen 7, 8 und 9:

 

Nach Übernahme in die ABC Service & Produktion werden die Löhne bzw. Gehälter der AbsolventInnen der Ausbildungsmaßnahmen nicht aus Mitteln der Behindertenmilliarde finanziert.

 

Die Löhne bzw. Gehälter der in Beschäftigung stehenden Menschen ohne Behinderung werden ebenfalls nicht aus Mitteln der Behindertenmilliarde finanziert.

 

 


Frage 10:

 

Die ABC Service & Produktion hat 7 Betriebsräte und Behindertenvertrauens-personen, davon sind 5 Menschen mit Behinderung (4 begünstigte Behinderte und 1 nicht begünstigter Behinderter) und 2 Menschen ohne Behinderung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

Anhang

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

AbsolventInnen

Vermittlung

Übernahme

Art der Ausbildung

Dauer

Gesamt

beg. B.

B. mit GdB > 50%

B. mit GdB > 30%

auf allg. Arbeitsmarkt

durch ABC

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlehre

36 Monate

38 *)

-

38

-

25

-

 

 

 

 

 

 

 

 

Lehre

36-48 Monate

15

13

-

2

7

5 **)

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeitserprobung

max. 3 Monate

19

-

-

19 ****)

2

5 **)

 

 

 

 

 

 

 

 

REFA-Ausbildung

10.1-31.3.2003

24

24

-

-

MitarbeiterInnenschulung

 

 

 

 

 

 

 

 

Soz. Kompetenztraining

10.1.-31.3.2003

24

24

-

-

MitarbeiterInnenschulung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*) bei 4 Personen ist der Beobachtungszeitraum bzgl. des Kriteriums Vermittlung auf den allg. Arbeitsmarkt noch nicht abgelaufen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

**) Art der Tätigkeit: Maschinenbautechniker (2x), Mechatroniker (2x), Schlosser (1x)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

***) Art der Tätigkeit: Arbeiter (5x)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

****) eine genaue Kategorisierung liegt nicht vor, die AbsolventInnen weisen jedenfalls mindestens einen GdB > 30% auf