4160/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.07.2006
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGF-11001/50-I/3/2006
Wien, am 3. Juli 2006
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4241/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:
Einleitend darf festgehalten werden, dass Urlaubssouvenirs vom Lebensmittelgesetz 1975 (LMG) nur bedingt erfasst wurden. Gemäß § 1 Abs. 1 LMG 1975 ist dieses Bundesgesetz „auf das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Verzehrprodukten, Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Gebrauchsgegenständen anzuwenden“.
Unter Inverkehrbringen sind eine ganze Reihe von Tätigkeiten zu verstehen, „sofern sie zu Erwerbszwecken oder für Zwecke der Gemeinschaftsversorgung“ geschehen. Urlauber bzw. Reisende nehmen Souvenirs in der Regel allerdings nicht nach Österreich mit, um sie dann in Verkehr zu bringen.
Als Souvenir aus fremden Ländern werden unter anderem Keramikgegenstände wie Krüge, Teller, Becher, Ziergegenstände, Vasen, Skulpturen, Aschenbecher, u.ä. mitgebracht. Von diesen Gegenständen kämen auf Basis des LMG solche in Betracht, die für die Verwendung bei Lebensmitteln bestimmt sind. Die Verwendung mitgebrachter Gegenstände im privaten Haushalt entzieht sich der Kontrolle durch das LMG. Entscheidend sind daher die Vorschriften und Kontrollen im jeweiligen Herkunftsland.
Innerhalb der EU galt in den gefragten Jahren bereits die Keramikrichtlinie RL 84/500/EWG. Diese RL betrifft die Blei- und Kadmiumlässigkeit von Keramikgegenständen, die als Fertigerzeugnisse dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen oder bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Sie ist in Österreich für den gefragten Zeitraum 2000 bis 2005 durch die Keramikverordnung, BGBl. Nr. 893/1993, umgesetzt.
Frage 1:
Gemäß den Angaben der Bundesländer wurden in den Jahren 2000 bis 2005 insgesamt 6.882 Proben von Gebrauchsgegenständen durch die Lebensmittelaufsicht gezogen:
im Jahr 2000 1.190 Proben
im Jahr 2001 823 Proben
im Jahr 2002 982 Proben
im Jahr 2003 1.231 Proben
im Jahr 2004 1.413 Proben
im Jahr 2005 1.243 Proben
Frage 2:
Vom Jahr 2000 bis 2005 wurden in den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung bzw. in den Instituten der AGES und den Landes-Lebensmitteluntersuchungsanstalten bei 438 Proben von Gebrauchsgegenständen Untersuchungen auf Blei durchgeführt. Bei einem Teil der Proben wurden bis zu 12 Teilproben untersucht, daher ist die Anzahl der Untersuchungen noch wesentlich höher als die Anzahl der Proben.
davon 93 Proben Materialien bzw. Gegenstände für Lebensmittelkontakt
(davon 88 Keramikgegenstände, v.a. aus einer Schwerpunktaktion) und
38 Proben Spielwaren.
davon 8 Proben Materialien bzw. Gegenstände für Lebensmittelkontakt (davon 2 Keramikgegenstände) und
49 Proben Spielwaren.
davon 5 Proben Materialien bzw. Gegenstände für Lebensmittelkontakt (davon 1 Keramikgegenstand) und
14 Proben Spielwaren.
davon 9 Proben Materialien bzw. Gegenstände für Lebensmittelkontakt (davon 3 Keramikgegenstände) und
11 Proben Spielwaren.
davon 17 Proben Materialien bzw. Gegenstände für Lebensmittelkontakt (davon 8 Keramikgegenstände),
131 Proben Spielwaren und 3 sonstige Gebrauchsgegenstände.
davon 12 Proben Materialien bzw. Gegenstände für Lebensmittelkontakt (davon 4 Keramikgegenstände) und
48 Proben Spielwaren.
Herkunft der Proben während des Zeitraumes überwiegend aus:
Österreich, Deutschland, Holland, Frankreich, Italien, anderen EU-Ländern; China, Brasilien, USA, Malaysia, Taiwan, Indonesien.
Frage 3:
Im Jahr 2001 wurde eine Probe (Spielware aus China) aufgrund eines erhöhten Bleigehaltes gemahnt.
Im Jahr 2000 verstieß eine Probe (Spielware aus China) aufgrund des Bleigehaltes 160,9 mg/kg und 260,9 mg/kg (Grenzwert überschritten) gegen die Spielzeugverordnung.
Im Jahr 2001 verstießen zwei Proben (Spielwaren – Ursprungsländer unbekannt) aufgrund des Bleigehaltes von 106,8 mg/kg; 844 mg/kg und
713 mg/kg (Grenzwert erheblich überschritten) gegen die Spielzeugverordnung.
Alle anderen Proben waren nicht zu beanstanden.
Frage 4:
im Jahr 2000 89 Proben (Schwerpunktaktion)
im Jahr 2001 20 Proben
im Jahr 2002 6 Proben
im Jahr 2003 6 Proben
im Jahr 2004 12 Proben
im Jahr 2005 22 Proben
Fragen 5 und 6:
Insgesamt wurden 106 Proben aus Keramik auch auf Blei untersucht. Die Anzahl der Einzeluntersuchungen war aber aufgrund der bis zu 12 Teilproben je Probe viel höher.
(Siehe auch die Beantwortung der Frage 2.)
Keine der Proben aus Keramik musste beanstandet bzw. gemahnt werden.
Fragen 7 und 8:
Unter den im "Österreichischen Gesundheitsinformationssystem (ÖGIS)" verfügbaren Datenbeständen ist für diese spezifische Fragestellung nur die Diagnosen- und Leistungsdokumentation der österreichischen Krankenanstalten für entsprechende Auswertungen geeignet.
Aus dieser Datenquelle ergibt sich, dass im Beobachtungszeitraum 2000-2005 jährlich durchschnittlich etwa sieben stationäre Aufenthalte mit Bleivergiftungen bzw. Bleigicht als Hauptdiagnose anfielen. Bezieht man auch die Nebendiagnosen mit ein, so waren es jährlich im Schnitt etwa 20 stationäre Aufenthalte - mit rückläufigem Trend.
Aus der in ÖGIS ebenfalls verfügbaren Todesursachenstatistik ist zu erkennen, dass nach dem Jahr 1995 keine Todesfälle mit Bleivergiftung als Haupttodesursache mehr angefallen sind.
Konkrete Ursachen für die jeweils vorliegende Blei-Intoxikation sind aus der Diagnosen- und Leistungsdokumentation nicht direkt ableitbar - dazu wäre eine detaillierte Durchsicht der jeweiligen Patientenakte in der betreffenden Krankenanstalt erforderlich.
Beispielhaft sei hiezu ein Fall herausgegriffen, bei dem bei zwei verwandten Patienten mit erhöhten Blutbleiwerten der Gebrauch eines glasierten Keramikkruges eindeutig als Quelle der Bleibelastung identifiziert werden konnte.
Dieser Krug aus der Slowakei wurde regelmäßig als Teekanne verwendet.
Schlussbemerkung:
Zuletzt kam es in den Schnellwarnsystemen der Europäischen Kommission wiederholt zu Meldungen über bleihaltige Keramikgegenstände (Teller, Becher) aus Fernost, namentlich China. Auch diesen Meldungen wurde nachgegangen, die Waren von der Lebensmittelaufsicht im Bundesgebiet aber nicht im Handel vorgefunden.
Im Jahr 2005 ist bei der vorausschauenden Festlegung des diesjährigen Probenplans auch eine Aktion „Keramik für Lebensmittelkontakt“ als Importkontroll-Schwerpunkt für Waren aus Drittländern vorgesehen worden.
Obwohl
eine Kontrollmöglichkeit für mitgebrachte Urlaubssouvenirs weder
auf Basis des LMG 1975 bestand, noch heute aufgrund des LMSVG besteht, werde
ich gerne anregen, dass über die Homepage meines Hauses zumindest bei
beabsichtigter Verwendung mitgebrachter Souvenirs, die für Kontakt mit
Lebensmitteln bestimmt sind, zur Vorsicht geraten wird und die Verbraucher/innen
(Urlauber/innen) auf dieses Thema hingewiesen werden.
Auf die Möglichkeit einer (kostenpflichtigen) Überprüfung von
Einzelstücken
auf Bleilässigkeit durch die AGES kann im Zusammenhang hingewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin