4164/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.07.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMF-310205/0042-I/4/2006

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4220/J vom 8. Mai 2006 der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Beraterverträge und Ministerbüros im Jahr 2005, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend muss ich darauf hinweisen, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht alle gewünschten personenbezogenen Detailangaben möglich sind. Mit der gegenständlichen Anfrage wird erneut an mehreren Stellen die Offenlegung bezugsrelevanter oder ansonsten personenbezogener Daten betroffener MitarbeiterInnen meines Ressorts verlangt. Zwischen den beiden Verfassungsnormen des Art. 52 B-VG und des § 1 DSG besteht nach herrschender Auslegung kein absoluter Vorrang zugunsten einer der beiden Normen. Es war daher jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob durch die Beantwortung unter Einräumung eines Vorranges zugunsten des Interpellationsrechtes die Grenze zulässiger Grundrechtseingriffe verletzt würde. Ich bekenne mich uneingeschränkt zur Bedeutung des demo­kratischen Instruments der Interpellation, allerdings ist mir die Achtung des Datenschutzes ein ebensowichtiges Anliegen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich überall dort, wo der namentlichen Zuordnung angefragter Informationen ein das legitime Kontrollrecht überschießendes schutzwürdiges Interesse der einzelnen Person entgegensteht, keine Detailauskünfte erteilen kann.

 

Zum Fragenkomplex der Organisationsreform darf ich auf die dafür bestehende Notwendigkeit hinweisen und zugleich schon einleitend fest­stellen, dass bereits die ersten Meilensteine des laufenden Reformprozesses erfolgreich absolviert werden konnten. Diese Bundesregierung ist angetreten, das gesamtstaatliche Budgetdefizit mit dem Ziel einer über den Konjunkturzyklus ausgeglichenen Budgetierung abzubauen. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn die Kosten der Verwaltung durch eine konsequente Ausgaben- und Aufgabenreform reduziert und dabei gleichzeitig Beiträge zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden. Wichtig ist es ferner, dass die BürgerInnennähe durch verbesserte Servicequalität der Verwaltung erhöht wird. Dies bedeutet aber auch, dass Tätigkeiten und Aufgaben laufend auf ihre Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit zu hinterfragen sind und der Staat sich auf seine Kernfunktionen beschränkt. Zielsetzung ist es daher, in der Finanzverwaltung eine nachhaltige und bürgerInnenorientierte Qualitätssteigerung mit einer zukunftsorientierten Organisationsstruktur zu schaffen und gleichzeitig die Kosten zu minimieren. Eckdaten auf dem Weg zur modernsten Finanzverwaltung Europas sind dabei die Konzentration auf Kernaufgaben, BürgerInnennähe und Serviceorientierung, Leistungsfähigkeit, Qualität, geringe Kosten, Transparenz, Gerechtigkeit und eine neue Unternehmenskultur. Angestrebt wird daher eine flexible, lernende Organisation für komplexe Aufgaben­stellungen. Dazu ist es notwendig, den eingeschlagenen Weg einer um­fassenden Neugestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation fortzusetzen. Um mit den MitarbeiterInnen gemeinsam das Ziel der Qualitätssteigerung bei gleichzeitiger Kosteneinsparung zu erreichen, wurde die Einführung neuer Managementmethoden und Managementinstrumente in die Reform­strategie aufgenommen.

 

Bezüglich der Beratungsdienstleistungen und der zielgruppenorientierten Information der Bevölkerung über Ressortthemen weise ich erneut darauf hin, dass hier kein Selbstzweck verfolgt wird. Zum Einsatz von Beratern ist darauf hinzuweisen, dass dies zur Entwicklung und Durchführung von Veränderungs- und Innovationsprojekten weltweit der gängigen Praxis nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch in der Privatwirtschaft entspricht. Kein Unternehmen oder Konzern einer mit dem Bundesministerium für Finanzen vergleichbaren Größe würde bei tief greifenden organisatorischen Änderungen auf den Einsatz von Beratern verzichten. Die Vermeidung von unnötigen Bereitschaftskosten, Zeitersparnis und Erfolgswirksamkeit sind dafür nur einige Gründe. Die weltweite Praxis zeigt nämlich, dass Restrukturierungsprojekte, die ausschließlich von internen Kräften entwickelt und geplant werden, in der Regel nicht erfolgreich sind. Umgekehrt sind auch reine Beraterprojekte ohne die Beteiligung interner Kräfte in der Regel nicht von Erfolg gekrönt. Die erfolgversprechendste Vorgehensweise ist daher immer die Bildung eines gemischten Projektteams aus internen und externen ExpertInnen, genau so, wie es im Bundesministerium für Finanzen in der Regel zum Einsatz kommt.

 

Auch außerhalb von Strukturreformen lässt sich zu komplexen Fragestellungen oftmals nur unter Hinzuziehung externer Berater der gewünschte Nutzen erreichen. Natürlich wird dabei größtes Augenmerk auf Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Gesetzmäßigkeit gelegt und bestmöglich auf bestehende interne Ressourcen zurückgegriffen. In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass auch die außerhalb der Kernkompetenz des Bundesministeriums für Finanzen liegenden Materien einer ständigen Veränderung unterworfenen sind. Nur durch den verantwortungsvollen Zukauf professionellen Know-hows wird es möglich, die modernen Erkenntnisse der Privatwirtschaft auch für den Bereich der öffentlichen Verwaltung zu verwerten. Dies kommt den SteuerzahlerInnen zu Gute. Der jeweilige Mehrwert, der durch die Hinzuziehung eines externen Beraters erzielt wird, lässt sich dabei nicht immer quantifizieren, doch ist er im jeweiligen Zusammenhang auch aus anderen Größen wie Effizienzsteigerung und Umwegrentabilität für die österreichische Volkswirtschaft erkennbar.

 

Zur Informationsstrategie weise ich erneut darauf hin, dass es mir ein besonderes Anliegen ist, die Initiative zu ergreifen und dabei auch in einen aktiven Dialog mit den Betroffenen zu treten. Eine aktive Kommunikation mit den BürgerInnen dieses Landes sowie deren Information zu aktuellen Ressortthemen sehe ich als innovativen Schritt, das Bundesministerium für Finanzen in Richtung eines modernen Dienstleistungsunternehmens zu positionieren.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. bis 4.:

Der Begriff "Modelle der Strukturreform" wird dahingehend verstanden, dass damit strukturelle Änderungen im Arbeitsablauf des Ministeriums angesprochen werden.

 

Zu den Gründen für eine Organisationsreform verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen. Zielsetzung ist es dabei, in der Finanzver­waltung eine nachhaltige und bürgerInnenorientierte Qualitätssteigerung mit einer zukunftsorientierten Organisationsstruktur zu schaffen und gleich­zeitig die Kosten zu minimieren. Eckdaten auf dem Weg zur modernsten Finanzverwaltung Europas sind dabei die Konzentration auf Kernaufgaben, BürgerInnennähe und Serviceorientierung, Leistungsfähigkeit, Qualität, geringe Kosten, Transparenz, Gerechtigkeit und eine neue Unter­nehmenskultur. Angestrebt wird daher eine flexible, lernende Organisation für komplexe Aufgabenstellungen.

 

Dazu ist es notwendig, den eingeschlagenen Weg einer umfassenden Neugestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation fortzusetzen. So wurde mit dem im Bundesministerium für Finanzen durchgeführten Projekt „Aufgabenanalyse“ die Zielsetzung verfolgt, für die Zentralstelle gesicherte Grundlagen für die Wahrnehmung der organisatorischen Koordinations- und Gestaltungsaufgaben zu schaffen. Außerdem sollten Verbesserungs- und Einsparungspotenziale bei der Aufgabenwahrnehmung aufgezeigt werden.

 

In der Phase 1 dieses Projektes erarbeitete ein Team mit VertreterInnen aller Sektionen einen Katalog der Aufgaben der Abteilungen aller Sektionen in einer einheitlichen Systematik. Dabei wurden die Ist-Kapazitäten je Aufgabe und Abteilung sowie die Aufgabenstammdaten wie zum Beispiel gesetzliche Grundlagen, Schnittstellen und Verbesserungspotenziale je Aufgabe erhoben. Die Erhebungsergebnisse wurden schließlich einer statistischen Analyse unterzogen. Gegenstand der Phase 2 war die vertiefende, themen­spezifische Analyse der erhobenen Daten und das Aufzeigen von Optimierungspotenzialen. Im Zuge dieser Arbeiten wurden 13 Fokusthemen identifiziert. Diese wurden nach Schwerpunkten zusammengefasst und es wurden in weiterer Folge zu den Bereichen Steuerung und Support nachgeordneter Dienststellen, Legistik, Beteiligungsmanagement und Steuerung ausgegliederter Dienststellen sowie IT-Bedarfssteuerung jeweils Projektaufträge ausgearbeitet. Die Bearbeitung dieser Themen anhand der detaillierten Vorgaben erfolgte durch Arbeitsgruppen mit VertreterInnen aller Sektionen. Die Ergebnisse wurden als umzusetzende Maßnahmen in Abschlussberichten festgehalten.

 

Zur Unterstützung dieses Prozesses wurden Leistungen der Firma act Management Consulting GmbH in Anspruch genommen. Durch die Hinzuziehung dieser professionellen externen Begleitung war gewährleistet, dass der Projektfortschritt kapazitätsschonend und unter Einsatz spezi­fischen methodischen Know-Hows erfolgt. Während die Erhebungsarbeiten von meinen MitarbeiterInnen durchgeführt wurden, erfolgten die Auswertungsarbeiten der Phase 1 von Seiten der Firma act mit dafür entwickelten speziellen Tools und Methoden einer professionellen Prozess-Ressourcen-Analyse. Dafür wurde ein Fixpreis in Höhe von € 57.000,-- vereinbart.

 

Für die Phase 2 wurde ein weiterer Auftrag in Form eines variablen Leistungsabrufes an die Firma act Management Consulting GmbH erteilt. Diese Leistungen wurden nach tatsächlichem Bedarf gesteuert. Damit wurde erneut sichergestellt, dass externe Leistungen nur im unbedingt not­wendigen Ausmaß in Anspruch genommen werden. Von Seiten des Beraters wurde sowohl methodische als auch inhaltliche Unterstützung geleistet. Bei den beiden Fokusthemen Steuerung nachgeordneter Dienststellen und
IT-Bedarfssteuerung erfolgte außerdem eine aktive Mitwirkung von Beratern der Firma act an den Arbeiten der Projektteams. Der Beratungsaufwand für die Phase 2 betrug € 72.000,--.

 

Ergänzend dazu gebe ich bekannt, dass seit 1. Jänner 2005 nachstehende weitere Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem laufenden Reorganisationsprozess meines Ressorts in Anspruch genommen wurden. Ich weise dabei darauf hin, dass infolge der teilweisen Überschneidung des abgefragten Zeitraumes mit jenem in meiner Beantwortung der Anfrage Nr. 2799/J vom 30. März 2005 zum Teil erneute Nennungen erfolgen, wobei unterschiedliche Kostenangaben aus dem unterschiedlichen Zeitraum, welcher von der jeweiligen Fragestellung vorgegeben wurde, resultieren. Die jeweils angeführten Auftragswerte beziehungsweise Kosten verstehen sich dabei jeweils exklusive einer allfälligen Umsatzsteuer.

 

Entwicklung einer Strategie für die Büroautomatisation im BMF:

Gegenstand sind Projektunterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Strategie für die Büroautomatisation des Bundes­ministeriums für Finanzen unter besonderer Berücksichtigung der Heraus­forderungen der EU-Präsidentschaft und des Vorsitzes in der Euro-Gruppe. Durch die Hinzuziehung der professionellen externen Begleitung konnten bei gleichzeitiger Einsparung von Personalkosten für etwa 0,7 VBÄ rasche Effizienzsteigerungen in der Büroautomatisation erzielt werden.

Durchgeführt von:

ICG Infora Consulting Group                                

Auftragswert/Kosten:

€ 69.300,92

 

Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Finanz- und Zolldienststellen:

Erbracht werden hier die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung hinsichtlich der Unterbringung der Finanz- und Zolldienststellen sowie die Beratung bei der Konzeption der Schritte zur Realisierung identifizierbarer Optimierungspotenziale. Die erarbeiteten Grundlagen dienen der Verwaltung zur weiterführenden Konzeptionsarbeit mit dem Ziel der Senkung des Unterbringungsaufwandes sowie der Einführung eines Facility Managements zur optimalen Nutzung der im Ressort genutzten Immobilien. Im Rahmen der Neuordnung der Unterbringungsstruktur im Raum Wien werden dabei in mehreren Umsetzungsschritten mittelfristig nachhaltige Einsparungen in einer Größenordnung von monatlich rund € 300.000,-- erwartet.

Durchgeführt von:

Austria Immobilienbörse

Auftragswert/Kosten:

€ 360,--

Durchgeführt von:

Unternehmensforschung OEG Dr. Aicher

Auftragswert/Kosten:

€ 9.446,50

Durchgeführt von:

SteuerberatungsgmbH Mag. Zeidler

Auftragswert/Kosten:

€ 23.777,50

Durchgeführt von:

Bundesimmobilien GesmbH

Auftragswert/Kosten:

€ 55.196,75

Durchgeführt von:

Technische Universität

Auftragswert/Kosten:

€ 28.980,--

Durchgeführt von:

Architekt Strixner ZT GmbH

Auftragswert/Kosten:

€ 78.863,43

Durchgeführt von:

Dipl. Ing. Helmut Kunze

Auftragswert/Kosten:

€ 1.250,--

 

Organisationsentwicklungsprojekt:

Inhalt des Auftrages ist die Reorganisation der vormaligen Sektion VI. Durch die Hinzuziehung des professionellen externen Begleiters konnte eine rasche Synergiefindung auf der Basis einer verbesserten Akzeptanz zu den erarbeiteten Ablaufänderungen erreicht werden. Das Projekt erfolgte unter Mitwirkung von sektionsangehörigen Bediensteten.

Durchgeführt von:

DMC Consulting Group GmbH                             

Auftragswert/Kosten:

€ 22.061,20

 

Organisationsentwicklung hinsichtlich der Abteilung V/6:

Die Abteilung V/6 befindet sich derzeit in einer Umstrukturierungsphase. Für Prozesse, Aufgabenverteilungen und Rollen soll eine homogene und effektive Struktur geschaffen werden. Schwerpunkte des geplanten Organisationsentwicklungsprozesses werden die Reflexion der Rollen und Aufgaben, die Schaffung von Rahmenbedingungen, die Entwicklung der MitarbeiterInnen in Richtung lösungsorientierten Handelns und das Einrichten einer „solution group“ sein.

Die Hinzunahme des professionellen externen Begleiters soll den Output des Vorhabens optimieren helfen, zumal dabei für den methodischen Teil des Changeprozesses das erforderliche Expertenwissen beigesteuert wird.

Durchgeführt von:

MDI Management Development GmbH                 

Auftragswert/Kosten:

€ 30.000,--

 


 

Implementierung der Bundeskosten- und -leistungsrechnung:

Da die Austria Wirtschaftsservice GmbH bereits das Projekt zur Entwicklung und Einführung der Bundeskosten- und -leistungsrechnung in der Sache begleitet hat, stellt die Ergänzung des vorhandenen Know-hows durch dieselbe auch im Zuge der Implementierung eine ressourcenschonende Optimierungsmaßnahme dar.

Durchgeführt von:

Austria Wirtschaftsservice GmbH                          

Auftragswert/Kosten:

€ 39.250,--

 

Grundsätzlich wurden alle Verträge vom Bundministerium für Finanzen abgeschlossen und bezahlt. Es wird darauf hingewiesen, dass Dienst­leistungsverträge, die ausschließlich im Zusammenhang mit EDV-Projekten abgeschlossen wurden, von der Aufzählung ausgenommen sind.

 

Zu 5.:

Trotz der zahlreichen bereits erreichten Meilensteine, zu welchen ich auch auf meine Beantwortung der Anfrage Nr. 2799/J vom 30. März 2005 ver­weise, muss ich daran erinnern, dass es sich beim laufenden Reorganisa­tionsprozess logischerweise um einen dynamischen und keinen statischen handelt. Ob zu einzelnen zukünftigen Schritten die Hinzuziehung eines professionellen externen Beraters angezeigt ist, wird jeweils anhand der bereits in der Einleitung dargelegten Überlegungen im Einzelfall entschieden werden müssen.

 

Zu 6. und 7.:

Bei den Auftragsvergaben halten sich die ExpertInnen des Bundes­ministeriums für Finanzen, wie übrigens auch vom Rechnungshof bestätigt, an die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes. Daneben gelten die für das jeweilige Verfahren im Rahmen eines freien und lauteren Wettbewerbs festgelegten objektiven Eignungs- und Zuschlags­kriterien, nach denen der Bestbieter zu ermitteln ist. Im Rahmen der Fest­legung und Prüfung der Eignungs- beziehungsweise im Fall der Zulässigkeit auch der Zuschlagskriterien werden daher selbstverständlich Nachweise potenzieller Bieter beziehungsweise tatsächlicher Auftragnehmer über die Qualifikation für das gegenständliche Projekt entsprechend berücksichtigt.

 

Zu 8.:

Mit folgenden Beratungsunternehmen wurden seit 1. Jänner 2005 bis zum Einlangen der gegenständlichen Anfrage nachstehende Dienstleistungs­verträge außerhalb der Strukturreform abgeschlossen. Zielsetzung war dabei insbesondere die Erhöhung der Verwaltungseffizienz  bei der Erstellung wissenschaftlicher Expertisen für Vorbereitungsarbeiten zu wirtschafts­politischen Maßnahmen. Ich weise bei meiner Aufzählung darauf hin, dass infolge der teilweisen Überschneidung des abgefragten Zeitraumes mit jenem in meiner Beantwortung der Anfrage Nr. 2799/J vom 30. März 2005 zum Teil erneute Nennungen erfolgen, wobei unterschiedliche Kostenangaben aus dem unterschiedlichen Zeitraum, welcher von der Fragestellung vorgegeben wurde, resultieren. Die jeweils angeführten Auftragswerte beziehungsweise Kosten verstehen sich dabei jeweils exklusive einer allfälligen Umsatzsteuer.

 

Vergaberechtliche Beratung:

Auftragsgegenstand ist die vergaberechtliche Beratung hinsichtlich der durch das Bundesvergabegesetz 2006 eingetretenen Änderungen und deren Auswirkungen auf die Beschaffungsprozesse im Bundesministerium für Finanzen.

Durchgeführt von:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kathrin Hornbanger

Auftragswert/Kosten:

€ 5.497,50

 

Expertise zu gesellschaftsrechtlichen Fragen der Beteiligungsverwaltung:

Gegenstand ist die Erstellung von Expertisen zu aktuellen gesellschafts­rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beteiligungsver­waltung. Aus dieser Beiziehung des externen Beraters zu aktuellen gesell­schaftsrechtlichen Fragstellungen sollen entsprechende Vorteile für die Gestion des Bundes als Eigentümervertreter von Bundesbeteiligungen erwachsen.

Durchgeführt von:

Dr. Wilfried Trabold

Auftragswert/Kosten:

€ 2.528,80

Durchgeführt von:

KWR Karasek Wietrzyk RÄ GmbH

Auftragswert/Kosten:

€ 2.458,30

 

Rechtsgutachten und –beratung betreffend Land Burgenland gegen Bund/ Amtshaftungsfragen betreffend Bankhaftungen:

Gegenstand ist die Beiziehung einer externen Rechtsberatung zur Unter­stützung der Tätigkeit der Finanzprokuratur. Damit konnte bislang eine mögliche Schadensumme in Höhe von € 342 Mio. zuzüglich Zinsen und Verfahrenskosten im Fall eines negativen Prozessausgangs erfolgreich abgewendet werden.

Durchgeführt von:

Dorda Brugger Jordis Rechtsanwälte GmbH

Auftragswert/Kosten:

€ 116.389,98

 

Vamed/AKH – rechtliche Beratung zu Ausstiegsszenarien aus dem Baubeauftragungsvertrag

Gegenstand ist die Modifikation des aus dem Jahr 1982 stammenden Baubeauftragungsvertrags zwischen der ARGE AKH (Bund und Stadt Wien) und der VAMED-Medizintechnik in einen zeitgemäßen Totalunter­nehmervertrag. Basis für die Neufassung des Vertrags bildete die politische Vereinbarung zwischen Bund und Stadt Wien vom 6. Juni 2005 über ein Gesamtpaket von € 1,2 Mrd. für das AKH-Wien für die Periode 2004/05 bis 2015. Das Gesamtpaket umfasste die Themen Laufender Klinischer Mehraufwand, Paktierte Investitionen und Fertigstellung des AKH Wien. In der Vereinbarung wurde ich als Vorsitzender der ARGE-AKH während des Jahres 2005 beauftragt, zur Fertigstellung des AKH einen Totalunternehmervertrag mit VAMED-Medizintechnik auszuverhandeln. Die Beratung wurde hauptsächlich für den Totalunternehmervertrag und in geringem Ausmaß auch für die beiden anderen Teile des zwischen Bund und Wien vereinbarten Gesamtpakets (Paktierte Investitionen und Laufender Klinischer Mehraufwand) in Anspruch genommen. Hauptberater für die Teile Paktierte Investitionen und Laufender Klinischer Mehraufwand war dabei die Austria Wirtschaftsservice – aws.

Für die Verhandlung und Ausarbeitung des Totalunternehmervertrags war spezifisches  rechtliches und technisches Know-how erforderlich, das im Ressort nicht vorhanden ist. Das AKH-Wien ist aufgrund seiner Bauge­schichte, seines außerordentlichen Umfangs und seiner hohen Komplexität mit Standardbauwerken nicht vergleichbar. Die Beiziehung der externen Experten – insbesondere auch der an anderer Stelle genannten Austria Wirtschaftsservice (aws) – hat bei Mitberücksichtigung des Laufenden Klinischen Mehraufwands dazu beigetragen einen Betrag zwischen € 80 Mio. und € 120 Mio. einzusparen.

Durchgeführt von:

Hule Bachmayr-Heyda/Nordberg Rechtsanwälte

Auftragswert/Kosten:

€ 68.958,30

Durchgeführt von:

Dipl. Ing. Herbert Beier

Auftragswert/Kosten:

€ 20.760,--

 

Indikatorgesteuerte Finanzierung der Universitäten

Gemäß Universitätsgesetz 2002 werden ab der ersten Leistungsverein­barungsperiode 2007 bis 2009 20% des für die Universitäten zur Verfügung stehenden Gesamtbetrages über das formelgebundene Budget verteilt. Die Verordnung über das formelgebundene Budget wird von der Bundes­ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen erlassen.

Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen ist die formelgebundene Universitätsfinanzierung ein zentrales Element einer neuen leistungs­orientierten Universitätsfinanzierung. Durch die Verwendung von einheit­lichen Indikatoren für alle 21 Universitäten sollen Effizienzvorteile in der Leistungserbringung honoriert und damit ein Anreiz zu weiteren Effizienzsteigerungen gesetzt werden. Die verwendeten Indikatoren und der Verteilungsalgorithmus müssen, da an sie Geldflüsse geknüpft sind, hohe statistische Qualität aufweisen und sollten weitgehend unumstritten sein. Die Beiziehung der externen Berater trug dazu bei, dass die Formel zur Aufteilung der Budgetmittel auf die österreichischen Universitäten in einer transparenten und den Leistungscharakter betonenden Weise gestaltet werden konnte. Hierbei erfolgte die mathematisch-statistische Unterstützung durch Herrn Dipl.-Ing. Burg und die inhaltliche Beratung durch Herrn ao. Univ-Prof. Dr. Pechar.

Durchgeführt von:

Dipl. Ing. Thomas Burg

Auftragswert/Kosten:

€ 6.550,--

Durchgeführt von:

ao. Univ-Prof. Dr. Hans Pechar

Auftragswert/Kosten:

€ 3.575,--

 

Weiterführung der österreichischen Beteiligung am "Global Development Network"

Beim Global Development Network handelt es sich um eine Weltbank­initiative, an der sich Österreich durch hochspezialisierte Leistungen des WIIW beteiligt. Das Global Development Network ist weltweit (dezentral) präsent und hat den Zweck, lokales ökonomisches Know-How, vor allem für Entwicklungszwecke zu fördern. Das Bundesministerium für Finanzen hat das WIIW beauftragt, den für Österreichs Außenwirtschaftspolitik relevanten Teil des Global Development Network in Südosteuropa zu betreuen. Damit wird auf kostengünstige und innovative Weise aktive Hilfe zum Kapazitäts­aufbau der entsprechenden Länder in einer für Österreich politisch und wirtschaftlich wichtigen Region geleistet. Dies trägt zur Stabilisierung dieser auch für Österreich sehr wichtigen Region bei.

Durchgeführt von:

Wiener Institut für internationale Wirtschaftsvergleiche

Auftragswert/Kosten:

€ 54.500,--

 

Erstellung von „flash estimates“ für das österreichische Wirtschaftswachstum:

Der ECOFIN-Ministerrat und die EZB haben empfohlen, dass die EU-MS mit geringerer Verzögerung als bisher Werte für die Volkswirtschaftliche Gesamt­rechnung vorlegen (Quartalswerte), um die wirtschaftspolitische Koordination zu erleichtern. Dies wird vom WIFO durchgeführt, welches bereits im Auftrag von Statistik Austria die „normale“ Quartalsrechnung durchführt.

Durchgeführt von:

Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung

Auftragswert/Kosten:

€ 58.625,--

 

Studien für Wachstumskonferenz

Auftragsgegenstand ist die Erstellung eines Thesenpapiers zum Thema "Technology and Knowledge for Economic Growth and Employment in Europe". Das Ergebnis wurde im Bundesministerium für Finanzen diskutiert und – gemeinsam mit einem zum selben Thema erstellten Papier des European Economic and Social Committee – als Working Paper 1/2006 des Bundesministeriums für Finanzen publiziert.

Durchgeführt von:

Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung

Auftragswert/Kosten:

€ 25.000,--

 

Gender Mainstreaming im Finanzressort:

Gegenstand der beiden Aufträge ist die Erstellung eines Arbeitsbehelfes zum Thema "Gender-Prüfung im Finanzressort" für die Bereiche Ressort-Budget, Steuern und Personal sowie einer komprimierten anschaulichen Basis­information mit ausführlicheren Unterlagen zur Wissensvermittlung bei Seminaren und Schulungen zu Gender Mainstreaming. Dabei wird das Gender-Thema durch spezifisches Wissen und professionelle Analysemög­lichkeit, insbesondere was die soziologischen und gesellschaftspolitischen Zusammenhänge betrifft, interdisziplinär und den best practises Erfahrungen entsprechend, entwickelt. Die Einbringung einer Außen­perspektive wird die Weiterentwicklung von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting im Finanzressort bezüglich Qualität und Erfolgswahr­scheinlichkeit wesentlich erhöhen.

Durchgeführt von:

Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung

Auftragswert/Kosten:

€ 13.750,--

Durchgeführt von:

Petra Unger

Auftragswert/Kosten:

€ 2.250,--

 

Beratung und Mitwirkung bei oder im Zusammenhang mit

  1. Ausgliederungsprojekten des Bundes einschließlich Privatisierungs-
    projekten (Organisations-, Leistungs- und Vermögensprivatisierung),
  2. der Durchführung des Beteiligungs- und Finanzcontrollings des Bundes gemäß § 15b BHG,
  3. betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und fiskalpolitischen Frage-
    stellungen aller Art im Zusammenhang mit Bundesbeteiligungen oder sonstigen Finanzierungen sowie
  4. sonstigen Organisations- und Restrukturierungsprojekten des Bundes sowie bei Maßnahmen der Strukturpolitik.

Dieser Vertrag besteht bereits seit meinen Vorgängern in bewährter Weise.

Das Ergebnis der Leistungen der AWS liegt in der betriebs- und volkswirt­schaftlich optimalen Gestaltung von Ausgliederungen des Bundes. Daraus erwachsen entsprechende ökonomische Vorteile für den Bund, insbesondere hinsichtlich des Erreichens budgetärer Zielwerte; für das Jahr 2006 sind bis zum Einlangen der gegenständlichen Anfrage noch keine Kosten angefallen.

Durchgeführt von:

Austria Wirtschaftsservice GmbH

Auftragswert/Kosten:

€ 576.411,28

 

Beratung und Mitwirkung im Zusammenhang mit dem FAG-Projekt Verwaltungsreform II

Gegenstand ist die Durchführung von Langfristprojektionen bei den Beamtenpensionen im Rahmen des FAG-Projekts. Gleichzeitig bezieht sich der Auftrag auf die Erstellung von Langfristprojektionen für die öffentlichen Pensionssysteme für die EU-Ebene im Rahmen eines Auftrags des Europäischen Rates und des ECOFIN.

Dabei wurde auf Grundlage der der Statistik Austria vorliegenden Daten ein Einsparungspotenzial von € 200 Mio. bei Ländern und Gemeinden für den Fall, dass diese ihre Pensionssysteme nach dem Vorbild des Bundes verein­heitlichen, identifiziert.

Durchgeführt von:

Statistik Austria

Honorar / Kosten:

€ 11.329,--

 

Evaluierung der Verwaltungskosten von EU-Förderungen:

Auftragsgegenstand ist die Evaluierung von in Österreich bei der öffent­lichen Hand und bei den Fördernehmern anfallenden Kosten von EU-Förderungen in den Bereichen Landwirtschaft, Forschung und Entwick­lung, Bildung und Regionalförderung. Die Studie diente als Vorbereitung für das "Better Regulation" Projekt der EU, welches Österreich durch die vorliegende Fallstudie vorangetrieben hat. Die Ergebnisse wurden beim ECOFIN-Rat präsentiert.

Durchgeführt von:

KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung

Honorar / Kosten:

€ 29.600,--

 

Studie hinsichtlich Abgaben im Sozialbereich:

Auftragsgegenstand war die Erstellung einer Studie zum Thema Optimierung der Dienst-, Service- und Beratungsleistungen im Sozial­bereich. Die Studie erbringt im Rahmen der Fortführung der Verwal­tungsreform einen konkreten Beitrag zur Optimierung der behördlichen Leistungen sowie der Dienstleistungen mit dem Ziel, eine bessere Aufgabenverteilung zu erreichen. Es wird ein konkreter Überblick über Kompetenzen und Leistungen im Sozialbereich sowie über mögliche Verwaltungseinsparungen durch ein Bündeln der Leistungserbringungen erzielt. Der Mehrwert besteht nicht nur darin, dass eine konkrete Richtung einer Optimierung im Sozialbereich angegeben werden konnte, sondern auch ein daraus lukrierbares Einsparungspotenzial.

Durchgeführt von:

KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung

Honorar / Kosten:

€ 29.790,--

 

Kyoto-Gutachten:

Das eingeholte Gutachten durchleuchtet das Supplementarity-Prinzip, welches eine Beschränkung der Nutzbarkeit der Kyoto-Mechanismen durch Staaten des Kyoto-Protokolls fordert. Solche Beschränkungen beeinflussen sowohl die Kyoto-Erfüllungsspielräume des Staates selbst, als auch jene der Anlagen, die dem Emissionshandelsregime unterworfen sind. Der Zukauf des Spezialwissens hilft, Ansatzpunkte zu entwickeln, wie die Kosten der Erfüllung des österreichischen Kyoto-Zieles signifikant gesenkt werden können.

Durchgeführt von:

Emissions Trading Solutions St.Gallen, Schweiz (ETSG GmbH)

Honorar / Kosten:

€ 11.200,--

 

Studien zum Währungsausgleich:

Gemeinsam mit dem Reinvention Bretton Woods Committee und der Österreichischen Nationalbank wurde im Jänner 2006 eine Internationale Konferenz in Wien zum Thema "Europe and Asia in the Macroeconomics of Globalisation" als Vorbereitung für das ASEM-Finanzministertreffen am 7./8. April 2006 im Rahmen der österreichischen EU-Präsidentschaft durchgeführt. Das RBWC hat diese Konferenz mit hochrangigen TeilnehmerInnen organisiert, sowie eine Reihe von Papieren dazu in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser sehr erfolgreichen Konferenz wurden als Working Paper 3/2006 des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht.

Durchgeführt von:

The Reinvention Bretton Woods Committee

Honorar / Kosten:

€ 20.940,--

 

In der Aufzählung sind Personalentwicklungsleistungen, welche in erster Linie aus diversen Aus- und Weiterbildungsseminaren, welche den MitarbeiterInnen zwecks der fachlichen Kompetenzsteigerung sowie des Ausbaus der so genannten soft skills zur Verfügung gestellt wurden, und Sprachtrainings bestehen, nicht berücksichtigt. Ich gehe davon aus, dass es sich dabei um keine von der Fragestellung umfassten Beratungsleistungen handelt. Auch muss infolge der Vielzahl der dazu verbuchten Einzelbelege aus Gründen der Verwaltungsökonomie von einer detaillierten Aufzählung der einzelnen Veranstaltungen Abstand genommen werden. Ich erinnere dazu auch an die Aussage des damaligen Wissenschafts- und Verkehrsministers in Beantwortung der Anfrage Nr. 5665/J-NR/1999: "Eine vollständige Aufzählung sämtlicher Ausgaben ist aus Gründen der Verwaltungsökonomie nicht möglich, da es sich um hunderte von Einzelrechnungen handelt."

 

Weiters weise ich darauf hin, dass Dienstleistungsverträge, die aus­schließlich im Zusammenhang mit EDV-Projekten abgeschlossen wurden, sowie Dienstleistungsverträge, die sich aus der Erfüllung spezialgesetzlicher Verpflichtungen ergeben, wie zum Beispiel jene für die arbeitsmedizinische Betreuung der MitarbeiterInnen, von der Aufzählung ausgenommen sind.

 

Zu 9. bis 11.:

Nach Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings "nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden" (AB 1142 BlgNr. 18, GP, 4f).

 

Nach den aktienrechtlichen Bestimmungen hat auch der Mehrheitsaktionär keine direkten Einflussnahmemöglichkeiten auf die Tätigkeiten der Geschäftsführung beziehungsweise kann er dem Vorstand keine Weisungen erteilen. Die Frage hat hinsichtlich der Aktiengesellschaften nicht die Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe, sondern die Geschäftsführung der Gesellschaftsorgane zum Inhalt und betrifft damit keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.

 

Auf Tochtergesellschaften von Gesellschaften mit beschränkter Haftung besteht aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nur dann eine Einfluss­möglichkeit, wenn der Bund bei der Muttergesellschaft über die Mehrheit verfügt und die Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft mit mehr als 50% beteiligt ist.

 

Die Bestellung von externen Beratern durch die Gesellschaften liegt in der Verantwortung des Vorstandes und des Aufsichtsrates dieser Gesellschaften. Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurden keine derartigen Aufträge erteilt. Auch wurden keine Dienstleistungen für das Bundes­ministerium für Finanzen erbracht, die von von der Anfrage umfassten Gesell­schaften bezahlt worden wären.

 

Im Übrigen verweise ich diesbezüglich auf meine ausführliche Beantwortung der Anfragen Nr. 2799/J vom 30. März 2005, Nr. 1167/J vom 3. Dezember 2003, Nr. 359/J vom 30. April 2003, Nr. 3397/J vom 13. Februar 2002 und Nr. 2523/J vom 6. Juni 2001.

 

Zu 12.:

Die Verrechnung der Ausgaben für externe Berater erfolgt vorwiegend bei den VA-Posten 7270/009 (Sonstige Leistungsentgelte von Einzelpersonen) beziehungsweise 7280/009 (Sonstige Leistungsentgelte von juristischen Personen). Unter diesen VA-Posten erfolgt eine sachgegliederte Verrechnung unterschiedlichster Werkleistungen, die in der Verwaltung einer Dienststelle anfallen können (zum Beispiel Überwachungstätigkeiten, Wartungsverträge, Dolmetschkosten, Gutachtertätigkeiten, Arbeitsmedizinische Betreuung, Kundmachungen in der Wiener Zeitung). Daher wäre die Angabe der Gesamtkosten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Beratungsunternehmen nur möglich, wenn die unzähligen Einzelbuchungen jeweils nach dem Anforderungsprofil der Anfragestellung neu zugeordnet würden. Vor diesem Hintergrund ersuche ich aus Gründen der Verwaltungsökonomie um Verständnis, dass ich die gewünschten Gesamtkosten nicht beziffern kann. Ich erinnere dazu auch an die Aussage des damaligen Wissenschafts- und Verkehrsministers in Beantwortung der Anfrage Nr. 5665/J-NR/1999: "Eine vollständige Aufzählung sämtlicher Ausgaben ist aus Gründen der Verwaltungsökonomie nicht möglich, da es sich um hunderte von Einzelrechnungen handelt."

 

Zu 13.:

In der Zentralleitung hat das Bundesministerium für Finanzen in dem von der Frage angesprochenen Zeitraum folgende organisatorische Änderungen veranlasst:

 

Wie bereits anlässlich meiner Beantwortung der Anfrage Nr. 2799/J vom 30. März 2005 ausgeführt, wurde mit 1. Jänner 2005 im Wege der Bereinigung der Nummerierung in den Sektionsbezeichnungen die Sektion VI auf Sektion V umbenannt. Ebenso wurde in den Sektionen II und III eine Neunummerierung der Abteilungen vorgenommen, um vorhandene Lücken in der Nummerierung zu schließen.

 

Die Zusammenführung von Steuer- und Zollverwaltung und die Ausrichtung der Finanz- und Zollämter nach den Grundsätzen des New Public Management erfordern neue Prozesse, neue Instrumente und auch letzt­endlich neue Strukturen zur Steuerung der komplexen Organisation. Um dieser Entwicklung in der Organisation der Zentralstelle Rechnung zu tragen, aber auch unter Berücksichtigung der auf globaler und EU-Ebene rasant zunehmenden Bedeutung der Steuerpolitik und des Internationalen Steuerrechts, wurde im dritten Quartal 2005 eine neue Sektion, die Sektion VI, mit den Kernaufgaben Steuerpolitik und Materielles Steuerrecht eingerichtet. Diese Maßnahme diente der Kompetenzbereinigung der Sektion IV, welche diese Aufgabengebiete bislang unter zahlreichen anderen zu betreuen hatte, und erfolgte in Umsetzung der Erkenntnisse aus der mit externer Unterstützung durchgeführten – zum Fragenkomplex 1 bis 4 bereits beschriebenen – Aufgabenanalyse unter Zugrundelegung einer Evaluierung nach dem betriebswirtschaftlich/organisationstheoretischen Kontingenz­ansatz.

 

In der verbleibenden Sektion IV werden die Kernaufgaben Internationale Abgabenangelegenheiten, Verfahren, Zollpolitik und Materielles Zollrecht sowie Organisation der Steuer- und Zollverwaltung wahrgenommen. Die neu geschaffene Sektion VI deckt mit sieben Abteilungen im Bundesministerium für Finanzen und fünf Fachbereichen der Steuer- und Zollkoordinationen folgende Kernaufgaben des Bundesministeriums für Finanzen ab: Steuer­politik, Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Gebühren und Verkehrssteuer, Steuerschätzung sowie Finanzstrafrecht und Abgabeneinhebung. Im Bereich der Steuer- und Zollkoordinationen garantieren die thematisch zugeordneten Fachbereiche unter anderem den bundesweit einheitlichen ordnungsgemäßen Vollzug. In weiterer Folge wurde in den Sektionen IV und VI jeweils eine zusätzliche Gruppe neu eingerichtet.

 

Es ist somit gelungen, das für eine zeitgemäße und den Ansätzen des New public Management entsprechende Aufgabenwahrnehmung erforderliche organisatorische Umfeld durch eine Neuordnung der Leitungs- und Kompetenzspanne der bisherigen Sektion IV zu schaffen.

 

Weiters hat im von der Anfrage erfassten Zeitraum der Generalsekretär im Bundesministerium für Finanzen seine Tätigkeit aufgenommen. Dazu habe ich bereits anlässlich meiner Beantwortung der Anfrage Nr. 2799/J vom 30. März 2005 ausgeführt: „Es handelt sich dabei um eine in anderen Ressorts bereits erprobte, im Bundesministerium für Finanzen aber neue Funktion. Die auf das Bundesministerium für Finanzen zukommenden großen Aufgaben bedürfen einer koordinierenden und integrativen Klammer, wobei das die Kernkompetenz des Generalsekretärs ist. Beispielsweise möchte ich hier die mittelfristige Strategieentwicklung und das Controlling des Ressorts, die Verwaltungsreform, die Außendarstellung des Ressorts sowie die österreichische EU-Präsidentschaft 2006 erwähnen.

 

Eine weitere Maßnahme organisatorischer Natur wurde im Mai 2006 eingeleitet: in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Finanzen wurde mit der Abteilung II/11 eine Organisationseinheit für den Themenbereich der Verwaltungskosten in Unternehmen durch staatliche Regulierung einge­richtet, in welcher 8 MitarbeiterInnen die diesbezüglichen Aufgaben wahr­nehmen sollen. Vor allem in Hinsicht auf den KMU-Schwerpunkt dieser Bundesregierung wurde damit das organisatorische Umfeld für eine bestmögliche Umsetzung des Vorhabens der Entlastung der Unternehmen durch eine Reduktion der Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Informationsverpflichtungen geschaffen.

 

Die Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung von Informations­verpflichtungen, die auf Normen des Bundes oder der EU zurückzuführen sind, führen zu Verwaltungskosten für die Unternehmen Österreichs. In den Niederlanden etwa wurden Kosten in der Höhe von jährlich € 16 Mrd. oder rund 4% des BIP identifiziert. Auf die österreichische Volkswirtschaft umgelegt, können Kosten für die Unternehmen von rund € 8 Mrd. vermutet werden. Eine Einsparung um 25% würde eine geringere Belastung für die Unternehmen in einer Höhe von € 2 Mrd. bedeuten. Eine makroökonomische Analyse hat darüber hinaus ergeben, dass die zum Ziel gesetzte Reduktion der beschriebenen Kostenbelastung ein zusätzliches Wachstum des BIP in einer Höhe von 1,5% und eine Steigerung der Arbeitsproduktivität in einem Ausmaß von 1,7% zur Folge hat. Im Rahmen eines interministeriellen Projektes wird daher unter Einbindung von VertreterInnen der Wirtschaft und der übrigen Sozialpartner das Ziel, diese Kosten für die Unternehmen um 25% zu reduzieren, in Angriff genommen. Damit kann eine weitere Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich erfolgen. Darüber hinaus sollen die Reformen für eine Reduktion des Verwaltungsaufwandes beim Bund genutzt werden. Ziel ist es, bis zum Beginn der nächsten Legislatur­periode möglichst viele Vorarbeiten geleistet zu haben, um eine Umsetzung des Reduktionszieles bis 2010 abzusichern.

 

Hinsichtlich der nachgeordneten Dienststellen weise ich zunächst auf die im Jahr 2002 begonnene tief greifende Reform in Form der Auflösung der Finanzlandesdirektionen, der Schaffung des unabhängigen Finanzsenates, einer Reduktion der Zollämter von 65 auf 15, der Zusammenführung von 80 Finanzämtern zu auf 41 Wirtschaftsräume zusammengefasste Organisa­tionseinheiten sowie der Dezentralisierung der Leistungs- und Ressourcen­verantwortung nach den Prinzipien des New Public Management hin. Diese wurde Mitte 2005 abgeschlossen und evaluiert. Im Jahr 2006 wurden im Bereich der nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Finanzen ergänzende Organisationsentwicklungsprojekte gestartet. Das Projekt Organisationsentwicklung Zoll setzt dabei auf die Ergebnisse der durchgeführten Evaluierung der Zollreform auf und umfasst neben einer Verdichtung auf voraussichtlich neun Zollämter die Zielsetzung einer österreichweit einheitlichen Aufbau- und Ablauforganisation. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist ab März 2007 geplant und soll zu einer weiteren Steigerung der Effektivität und Effizienz der Zollverwaltung führen.

 

Darüber hinaus soll auf Grundlage der Erfahrungen eines Pilotprojektes die bisher in 13 Zollämtern angesiedelte Kontrolle illegaler ArbeitnehmerInnen­beschäftigung (KIAB) auf die Finanzämter übertragen werden. Durch die mit dieser Maßnahme einhergehende weitere personelle Aufstockung des Kontrollpersonals soll die Bekämpfung der Schwarzarbeit weiter verbessert werden. Durch die Anbindung der KIAB an die Finanzämter ist überdies eine wirkungsvolle Bekämpfung des Abgabenbetruges gewährleistet.

 

Dadurch werden die Voraussetzungen für die Forcierung einer höheren Steuergerechtigkeit weiter verbessert. Schwarzarbeit bedeutet nämlich immer auch Schwarzlöhne und damit hinterzogene Lohnabgaben. Schwarz­löhne bedingen immer auch Einnahmenverkürzungen und damit hinter­zogene Ertrags- und Umsatzsteuer. Die Fortsetzung des Weges der Optimierung des Einschreitens gegen Schwarzarbeit dient daher der Sicher­stellung der Wahrung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Die Umsetzung dieser weiteren Ausbaustufe ist für Anfang 2007 geplant.

 

Darüber hinaus soll die bisher nur in ausgewählten Finanzämtern einge­richtete Prüfungsabteilung Strafsachen („Steuerfahndung“) zur effektiveren und effizienteren Bekämpfung des Abgabenbetruges – insbesondere des organisierten Abgabenbetruges und des Sozialbetruges – nunmehr als eine bundesweite Organisationseinheit eingerichtet werden. Weiters soll diese neue Organisationseinheit um eine „Sondereinsatzgruppe“ im Ermittlungs­bereich verstärkt werden. Auch die Umsetzung dieses Projektes ist für Anfang 2007 geplant.

 

Zur Frage der Einsparung von Planstellen verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 4217/J vom 8. Mai 2006 durch den Herrn Bundeskanzler. Darüber hinaus verweise ich darauf, dass die Einsparungen von Planstellen im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen auch den jeweiligen Stellenplänen entnommen werden können, die im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Bundesfinanzgesetzes vom Nationalrat beschlossen werden.

 

Gegenüberstellung der Stellenpläne 2002 bis 2006

(Stand für die Jahre 2002 bis 2004 jeweils zum 31.12.)

 

Teil II.A und Teil VI

Ressort

2002

2003

2004

2005

2006

Differenz

in %

Finanzen

15.588

14.893

13.531

13.190

12.962

-2.626

-16,85

 

Bereits in Beantwortung der Anfrage Nr. 1167/J vom 3. Dezember 2003 und der Anfrage Nr. 2799/J vom 30. März 2005 habe ich hierzu im Vergleich mit den Stellenplänen meines sozialdemokratischen Vorgängers im Jahr 1998/1999 festgestellt, dass im Zeitraum 2002/2003 eine rund 50% höhere Einsparung erreicht werden konnte. Betrachtet man die Stellenplan­entwicklung bis hin zum Jahr 2006, so sieht man, dass diese Einsparungs­ergebnisse fortgesetzt werden. Gleichzeitig ist zu bemerken, dass die österreichische Finanzverwaltung ihre Dienstleistung dessen ungeachtet weiterhin auf einem sehr hohen Niveau erbringt. Die erzielten Einsparungen gingen also nicht zu Lasten der serviceorientierten und professionellen Arbeitsweise im Ressort. Vielmehr wird der Weg zur modernsten Finanz­verwaltung konsequent fortgesetzt, wobei im Rahmen der beschriebenen Reform erste Erfolge einer qualitativen Verbesserung der Serviceorientierung verbucht werden können.

 

Hinsichtlich der Frage, welche ehemaligen MitarbeiterInnen des Minister­büros seit 1. Jänner 2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage in die Organisation des Ministeriums integriert beziehungsweise in öffentliche Unternehmen übernommen wurden, teile ich mit, dass dies seit meiner Beantwortung der Anfrage Nr. 2799/J vom 30. März 2005 bei keiner Person der Fall war.

 

Zu 14. bis 16.:

Es war nicht erforderlich, direkt auf § 8 Abs. 1 Bundesministeriengesetz basierende Kommissionen einzusetzen. Allerdings darf ich der Vollständig­keit halber versichern, dass es meinen ExpertInnen und mir stets ein gelebtes Anliegen war und ist, bei der Besorgung der Aufgaben des Wirkungsbereiches des Bundesministeriums für Finanzen den Dialog mit allen Betroffenen zu suchen. So werden zum Beispiel in zahlreichen Arbeits­gruppen, aber etwa auch in Begutachtungsverfahren die Interessen der heimischen Wirtschaft, der Gebietskörperschaften und der Öster­reicherInnen ausführlich diskutiert und finden dabei in bestmöglicher Form Berücksichtigung. Dass dabei eine enge Zusammenarbeit auch mit den anderen Ressorts selbstverständlich ist, ergibt sich nicht zuletzt aus dem Erfordernis der Einstimmigkeit im Ministerrat.

 

Zu 17. und 18:

Aus den bereits eingangs angeführten Gründen ersuche ich um Verständnis, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht alle gewünschten personen­bezogenen Detailangaben möglich sind. Eine namentliche Bezeichnung der betroffenen MitarbeiterInnen scheint insbesondere unverhältnismäßig, als eine damit verbundene Veröffentlichung eine das legitime Kontrollinteresse überschießende Datenverwendung darstellen würde. Schließlich ist die Angemessenheit der dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung wesentlich von der ausgeübten Funktion und nicht vom Namen des Funktionsträgers abhängig.

 

Wie bereits anlässlich der Beantwortung einer gleichlautenden Frage in der Anfrage Nr. 4118/J vom 31. März 2006 führe ich die Art des Dienstverhältnisses der Personen, die in meinem Büro beziehungsweise im Büro des Herrn Staatssekretärs Dr. Finz beschäftigt beziehungsweise beschäftigt gewesen sind, in nachstehenden Tabellen an. Dabei weise ich ergänzend darauf hin, dass das Vertragsverhältnis betreffend eine Person mit Ablauf des 31. Mai 2006 gelöst wurde. Der jeweilige Status des Dienstverhältnisses beziehungs­weise bei Bundesbediensteten die Einreihung ist angeführt. Die Angaben beziehen sich dabei nicht auf Sekretariatskräfte beziehungsweise AssistentInnen, Schreibkräfte und sonstiges Hilfspersonal. Für den Zeitraum vom 1. Jänner 2005 bis zum 6. September 2005 darf ich auf die Beantwor­tung der Anfrage Nr. 3238/J vom 6. Juli 2005 verweisen.

 

Ministerbüro

 

Status/Einreihung

Zeitraum

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

bis 31.05.2006

MitarbeiterIn

A1/4

bis 30.09.2005

 

Büro Staatssekretär

 

Status/Einreihung

Zeitraum

MitarbeiterIn

A1/7

laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

laufend

MitarbeiterIn

Sondervertrag gem. § 36 VBG

laufend

MitarbeiterIn

Sondervertrag gem. § 36 VBG

laufend

MitarbeiterIn

Werkvertrag

laufend

 

Hinsichtlich der Frage nach allfälligen Kosten aus der Beendigung der Ver­wendungen verweise ich auf meine diesbezüglichen Ausführungen anlässlich der Beantwortung der Anfrage Nr. 2799/J vom 30. März 2005. Bereits damals habe ich ausgeführt, dass ich aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben machen kann. Es werden hier Informationen über eine Personengruppe verlangt, die aufgrund öffentlich zugänglicher Verzeichnisse ohne unverhältnismäßigen Aufwand namentlich identifizierbar ist, womit es sich um personenbezogene Auskünfte im Sinne des Datenschutzgesetzes handelt. Die angefragten Daten gelten dabei nach herrschender Auffassung als schutzwürdige Informationen, zumal sich diese Kosten ja weder in ihrem Gesamtbetrag, noch in ihrer Zusammensetzung aus den besoldungs­rechtlichen Vorschriften konkret errechnen lassen. Da hier in einer Abwägung zwischen dem schutzwürdigen Geheimhaltungsinteresse und dem Interpellationsrecht kein überwiegendes Informationsinteresse erkannt werden muss, würde eine Beantwortung dieser Frage einen unverhältnis­mäßigen Eingriff in die Rechte der Betroffenen darstellen.

 

Zu 19.:

Der Gehaltsanspruch ergibt sich bei den Bundesbediensteten aufgrund ihrer Einreihung aus dem Gehaltsgesetz beziehungsweise aus dem Vertrags­bedienstetengesetz. Davon ausgenommen sind Sonderverträge, wozu ich auf die Beantwortung der Frage 21 verweise. Die Gehälter der sonstigen aufgrund von Arbeitsleihverträgen beschäftigten MitarbeiterInnen wurden im Einvernehmen mit den Arbeitgebern nach Qualifikation, vorgesehener Verwendung und voraussichtlicher zeitlicher Mehrleistungen vereinbart.

 

Bezüglich der Zuordnung der konkreten Einkünfte auf die einzelnen zur Frage 17 angeführten MitarbeiterInnen ersuche ich aus den bereits eingangs ausgeführten Gründen um Verständnis, dass diese aus datenschutz­rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Daten über Bezüge eines namentlich bestimmten oder bestimmbaren Bediensteten gelten nach herrschender Auffassung als schutzwürdige Informationen. Auch bei traditionell gestal­teten Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst lässt sich das Bezugs­ausmaß unter Heranziehung des gesetzlich festgelegten Bezugsschemas lediglich hinsichtlich seiner Größenordnung ablesen. Eine namentliche Bezeichnung der betroffenen MitarbeiterInnen scheint daher insgesamt unverhältnismäßig, als eine Bekanntgabe der aufgewendeten Gesamtkosten ausreicht, dem legitimen Kontrollinteresse ohne überschießenden Eingriff in die Privatsphäre des einzelnen Betroffenen entsprechen zu können. Schließlich ist die Angemessenheit der dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung wesentlich von der ausgeübten Funktion und nicht vom Namen des Funktionsträgers abhängig.

 

Hinsichtlich der für die MitarbeiterInnen des Ministerbüros und des Büros des Herrn Staatssekretärs aufgewendeten Gesamtkosten (einschließlich aliquoter Sonderzahlungen, Überstunden, Dienstgeberbeiträge und Umsatz­steuer) verweise ich auf meine Beantwortung der Anfrage Nr. 4118/J vom 31. März 2006.

 

Die Gesamtkosten für die einzelnen Bediensteten im Jahr 2005 liegen zwischen € 78.197,30 und € 165.001,09, wobei in diesen Beträgen Sonder­zahlungen, Überstunden, Dienstgeberbeiträge und Umsatzsteuer enthalten sind.

 

 

Zum Vergleich weise ich auf die zu refundierenden Gesamt-Jahresbeträge für die einzelnen Bediensteten im Jahr 1998 hin. Wenn man die aufgewen­deten Beträge von 1998 nach dem Gehalt der Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 valorisiert, so ergeben sich Beträge zwischen € 80.008,44 und € 167.734,--.

 

Zu 20., 31. und 32.:

Betreffend die namentliche Zuordnung verweise ich zunächst auf meine Ausführungen zu Frage 19. Darüber hinaus teile ich Folgendes mit: Bei den nach A1/7 eingereihten Beamten erfolgt die Abgeltung zeitlicher Mehr­leistungen durch das Fixgehalt gemäß § 31 des Gehaltsgesetzes 1956. Zusätzliche Überstundenabgeltungen erfolgen nicht.

 

Bei den im Wege eines Arbeitsleihvertrages beschäftigten Bediensteten ist grundsätzlich ein "All-in-Gehalt" vereinbart. Dabei sind mit dem Entgelt sämtliche zeitlichen Mehrleistungen abgegolten. Zwei MitarbeiterInnen, welche Vertragsbedienstete sind, erhalten eine pauschalierte Überstunden­vergütung in der Höhe von € 1.574,--, mit der durchschnittlich 50 Werktags- und 10 Feiertagsüberstunden abgegolten werden.

 

Die Vergleichszahlen für 1996 stellen sich wie folgt dar: Die Mehrleistungen wurden bei einem Beamten durch das Fixgehalt abgegolten. Eine Mit­arbeiterIn bezog eine Überstundenpauschale für 62 Stunden, eine Mit­arbeiterIn für 30 Stunden. Die übrigen MitarbeiterInnen verrechneten ungleichmäßig hohe Einzelüberstunden; im Monatsdurchschnitt ergaben sich Abrechnungen zwischen 15,5 und 78,5 Überstunden.

 

Zu 21.:

Gegenüber meiner Beantwortung der Anfrage Nr. 2799/J vom 30. März 2005 ist hier keine Änderung eingetreten.

 

Zu 22. und 23.:

Zunächst einmal erlaube ich mir, auch hier auf meine Beantwortung der Anfrage Nr. 4118/J vom 31. März 2006 zu verweisen. Darin habe ich mitgeteilt, dass „gegenüber der in meiner Beantwortung der zu diesem Thema gestellten Frage 5 der Anfrage Nr. 3238/J vom 6. Juli 2005 genannten Zahl von 8 MitarbeiterInnen, welche aufgrund von aufrechten Arbeitsleihverträgen tätig sind, keine Änderung eingetreten ist“.

 

Was die Modalitäten der Vertragsabschlüsse beziehungsweise die Vertrags­muster anbelangt, verweise ich auf meine Beantwortung der Fragen 6 und 7 der Anfrage Nr. 2336/J vom 5. April 2001 sowie die dort als Beilage beige­fügten Muster.

 

Die Ermittlung des früheren Dienstgebers der überlassenen Mitar­beiterInnen ist nicht Gegenstand der Vollziehung beziehungsweise sehe ich hierin auch kein den Datenschutz überwiegendes öffentliches Interesse des Nationalrates.

 

Bei dieser Gelegenheit erinnere ich daran, dass im Jahr 1998 2 Beamte der Stadt Wien gegen Refundierung der Bezüge zur Dienstleistung in das Büro meines Amtsvorgängers abgeordnet waren. 6 MitarbeiterInnen waren aufgrund von Arbeitsleihverträgen tätig. Diese Verträge waren mit folgenden Dienstgebern abgeschlossen:

 

1 mit der Arbeiterkammer

1 mit Sparinvest Austria

1 mit Invest - Kredit

1 mit der SPÖ Wien

2 mit der Oesterreichischen Nationalbank

 

Die Verträge wurden nach den auch derzeit verwendeten Vertragsmustern abgeschlossen.

 

Zu 24. und 25.:

An die zu 22. und 23. angeführten Dienstgeber der überlassenen Dienst­nehmerInnen werden keine Förderungen des Ressorts vergeben.

 

Zu 26. bis 28.:

Außerhalb des Ministerbüros wird 1 MitarbeiterIn aufgrund eines Arbeits­leihvertrages mit der Firma Flexwork beschäftigt.

 

Betreffend die Frage nach den durchschnittlichen monatlichen Kosten aus diesem Leiharbeitsvertrag ersuche ich um Verständnis, dass ich aus daten­schutzrechtlichen Gründen keine Angaben machen kann. Es werden hier personenbezogene Auskünfte im Sinne des Datenschutzgesetzes über eine Einzelperson verlangt. Die angefragten Daten gelten dabei nach herrschender Auffassung als schutzwürdige Informationen, zumal sich diese Kosten ja weder in ihrem Gesamtbetrag, noch in ihrer Zusammensetzung aus den besoldungsrechtlichen Vorschriften konkret errechnen lassen. Da hier in einer Abwägung zwischen dem schutzwürdigen Geheimhaltungs­interesse und dem Interpellationsrecht kein überwiegendes Informations­interesse erkannt werden muss, würde eine Beantwortung dieser Frage einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der betroffenen Person darstellen.

 

Zu 29. und 30.:

Gegenüber meiner Beantwortung der gleichlautenden Frage 9 der Anfrage Nr. 2799/J vom 30. März 2005 hat sich keine Änderung ergeben. Unverändert sind keine MitarbeiterInnen meines Büros beziehungsweise des Büros des Herrn Staatssekretärs mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut.

 

Allerdings darf ich bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass aus dem Büro meines Amtsvorgängers eine Person gleichzeitig mit der Leitung einer Abteilung in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen betraut war.

 

Zu 33.:

Die MitarbeiterInnen meines Büros beziehungsweise des Büros des Herrn Staatssekretärs erhielten im Jahr 2005 Belohnungen zwischen € 1.000,-- und € 7.500,--. Betreffend die namentliche Zuordnung verweise ich auf meine Ausführungen zu Frage 19.

 

Zu 34.:

Zunächst ist grundsätzlich klarzustellen, dass das Bundesministerium für Finanzen keine Werbemaßnahmen setzt, sondern Informationen über Ressortthemen an die Bevölkerung zielgruppenorientiert übermittelt. Als Leiter dieses Ressorts ist es mir ein besonderes Anliegen die Initiative zu ergreifen und dabei auch in einen aktiven Dialog mit den Betroffenen zu treten. Eine aktive Kommunikation mit den BürgerInnen dieses Landes sowie deren Information zu aktuellen Ressortthemen sehe ich nicht nur als meine Verpflichtung nach dem Bundesministeriengesetz, sondern auch als innovativen Schritt, das Bundesministerium für Finanzen als modernes Dienstleistungsunternehmen zu positionieren.

 

Seit 1. Jänner 2006 bis zum Einlangen der gegenständlichen Anfrage wurden durch das Bundesministerium für Finanzen nachstehende Leistungen für Informationskampagnen beziehungsweise Inseraten­schaltungen zwecks zielgruppenspezifischer Information der Bevölkerung im Sinne der Grundsätze Kundenorientierung und BürgerInnennähe zu aktuellen Ressortthemen veranlasst. Die jeweils angeführten Kosten verstehen sich dabei jeweils exklusive Umsatzsteuer.

 

Mit dem Steuerbuch 2006, den Budgetpublikationen 2006 sowie dem österreichischen Stabilitätsprogramm wurden in erster Linie das Parlament, in- und ausländische Vertretungsbehörden, die EU-Kommission und das institutionelle Umfeld auf österreichischer und EU-Ebene über den Tätigkeitsbereich meines Ressorts informiert.

 

Gegenstand:

Steuerbuch 2006

Auftragnehmer:

Ferdinand Berger & Söhne

Kosten:

€ 92.004,55

Auftragnehmer:

no limits advertising werbeagentur

Kosten:

€ 17.175,--

 

Gegenstand:

Budgetpublikationen 2006

Auftragnehmer:

Mag. Sebastian Menschhorn

Kosten:

€ 22.680,--

Auftragnehmer:

Martin Lachmaier

Kosten:

€ 2.955,--

 

Gegenstand:

Österreichisches Stabilitätsprogramm

Auftragnehmer:

Mag. Sebastian Menschhorn

Kosten:

€ 2.920,--

 

Mit Hilfe eines Zoll-Flyers, des Zoll-Folders und der Zoll-Plakate soll die Öffentlichkeit über abgabenfreie Gegenstände beziehungsweise weitere Verkehrsbestimmungen im Reiseverkehr hingewiesen werden. Diese Maß­nahmen sind mir besonders wichtig, da die Kenntnis einschlägiger Bestimmungen nicht nur jenen BürgerInnen vorbehalten sein soll, die im Umgang mit Rechtstexten bewandert sind. Einfache und zielgruppen­orientierte Informationen in übersichtlichen Foldern stellen dabei ein geeignetes Kommunikationsmittel dar. Dabei müssen jeweils Fremd­leistungen für die grafische Gestaltung bei professionellen Unternehmen wie dem Studio Mgrafix, welches einen diesbezüglichen Auftrag im Wert von € 5.737,50 erhalten hat, oder der no limits advertising werbeagentur, welche für die Gestaltung des Zoll-Flyers, des Zoll-Folders und der Zoll-Plakate € 1.670,-- in Rechnung gestellt hat, in Anspruch genommen werden.

 

Weitere Informationsschwerpunkte lagen auf der Information der Steuer­zahlerInnen über die Möglichkeit der ArbeitnehmerInnenveranlagung und des Einsatzes von FinanzOnline. Seit drei Jahren können persönliche Steuerangelegenheiten zeitlich und örtlich unabhängig via FinanzOnline durchgeführt werden. Dieser Amtsweg per Mausklick ist mittlerweile eine der größten und bekanntesten E-Government Applikationen Österreichs. Seit 2. April 2006 sind es mehr als eine Million TeilnehmerInnen, welche dieses Service der österreichischen Finanzverwaltung nutzen. Mit FinanzOnline bietet die österreichische Finanzverwaltung aber nicht nur den BürgerInnen ein modernes, praktisches Service, sondern es werden gleichzeitig Verwaltungskosten gespart.

 

Mit der neuerlichen Information der SteuerzahlerInnen in Form der nachstehend genannten Inseratschaltungen wurde diese Erfolgsgeschichte, die auch einen Beitrag zur Verwaltungsreform und zu einer gesteigerten BürgerInnennähe darzustellen vermag, fortgeschrieben. Gleichzeitig wurden die ArbeitnehmerInnen zum Lohnsteuerausgleich animiert. Zusätzlich zu den Schaltungen in den genannten Zeitungen gab es unter dem Motto „Geld-zurück-Tage“ zwei Aktionstage in den Finanzämtern sowie „Quick-Check-In“-Schalter vor Ort, wo den Interessierten beim Umstieg auf FinanzOnline geholfen wurde.

 

Gegenstand:

FinanzOnline und Holen Sie sich Ihr Geld zurück

Auftragnehmer:

MediaSelect

Medien:

Krone Gesamtausgabe, Kleine Zeitung, Kurier Gesamt, OÖN, Salzburger Nachrichten, Standard, TT, VN, Bezirksblätter Burgenland, Krone Bunt, Kurier Freizeit, Südösterreich Kombi, NÖ Kombi, Autotouring und Gewinn

Schaltungen:

Februar und März 2006

Kosten:

€ 198.621,48

Auftragnehmer:

Ogilvy & Mather GmbH

Kosten:

€ 57.589,69

 

Im Hinblick auf den besonderen Stellenwert von Klein- und Mittelbetrieben für die heimische Volkswirtschaft hat diese Bundesregierung bereits zahl­reiche Maßnahmen zu deren Stärkung gesetzt. Wie ich bereits mehrmals dargelegt habe, ist es mir ein Anliegen, mit den betroffenen Zielgruppen jeweils einen intensiven Dialog zu führen. Entsprechende Schritte habe ich daher auch im Zusammenhang mit dem KMU-Paket 2006, welches jüngst vom Nationalrat beschlossen wurde, gesetzt.

 


Gegenstand:

Gemeinsam zum Erfolg

Auftragnehmer:

maxxx. communications gmbh

Kosten:

€ 16.472,--

 

Der Vollständigkeit halber teile ich weiters mit, dass Cordt & Partner, Mag. Nada Endres, Dora Cruz, Mag. Sklodowska-Stadler, Silvia Stöcklöcker, Mag. Ursula Cordt, Dr. Margret Millischer, Mag. Anna Maria Jahns-Milodanovic, Mag. György Buda, Mag. Franz Mandele, Mag. Friederike Schlegl, Liese Katschinka und die Übersetzungsdienst Sar KEG in Summe ein Honorar in Höhe von € 20.443,69 für Übersetzungsarbeiten hinsichtlich der genannten Informationsmaßnahmen erhalten haben.

 

Zur Vermeidung von Missverständnissen weise ich hinsichtlich der in meiner Beantwortung dieser Frage unberücksichtigt gebliebenen Ausgaben für die EU-Präsidentschaft darauf hin, dass es sich bei dieser um ein Projekt der gesamten Bundesregierung handelt. Die in diesem Zusammenhang im Ressortbudget des Bundesministeriums für Finanzen angefallenen Ausgaben stehen daher in keinem primären Zusammenhang mit der Informations­tätigkeit meines Ressorts sondern wurden in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) getätigt. Ich gehe daher davon aus, dass diese nicht von der Anfrage umfasst sind. Darüber hinaus würde unter Berücksichtigung des für die EU-Präsidentschaft eingesetzten Projektmanagements eine isolierte Betrachtung von Ressortkosten ein verzerrtes Bild liefern, weil bedeutende Kostenblöcke zentral vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten – Exekutiv­sekretariat und auch von anderen Ressorts erbracht wurden. Überdies werden die im Zusammenhang mit der österreichischen Ratspräsidentschaft stehenden Ausgaben in meinem Ressort im Wege der sachgegliederten Verrechnung unterschiedlichster dabei angefallener Leistungen gemeinsam verbucht. Daher wäre die Angabe der lediglich auf die zielgruppenorientierte Information der Bevölkerung zu den diesbezüglichen Themen entfallenden Kosten nur möglich, wenn die unzähligen Einzelbuchungen jeweils nach dem Anforderungsprofil der Anfragestellung neu zugeordnet würden. Vor diesem Hintergrund ersuche ich aus Gründen der Verwaltungsökonomie um Verständnis, dass ich die diesbezüglichen Kosten nicht beziffern kann. Ich erinnere dazu auch an die Aussage des damaligen Wissenschafts- und Verkehrsministers in Beantwortung der Anfrage Nr. 5665/J-NR/1999: "Eine vollständige Aufzählung sämtlicher Ausgaben ist aus Gründen der Verwaltungsökonomie nicht möglich, da es sich um hunderte von Einzelrechnungen handelt."

 

Weiters sind Maßnahmen der internen Kommunikation sowie Inserate aufgrund spezialgesetzlicher Verpflichtung, wie etwa Stellenausschreibun­gen, bei meiner Darstellung nicht berücksichtigt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.