4165/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.07.2006
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

S91143/27-PMVD/2006                                                                                                 6. Juli 2006

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Becher, Genossinnen und Genossen haben am 8. Mai 2006 unter der Nr. 4224/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Berateraufträge und Ministerbüros im Jahr 2005" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Die Erarbeitung der Strukturen im Rahmen des Projektes „ÖBH 2010“ erfolgt ausschließ­lich unter Heranziehung von Mitarbeitern meines Ressorts.

Zu 2 und 3:

Entfällt.

 

Zu 4:

Das Bundesministerium für Landesverteidigung und das Bundesheer stehen seit einiger Zeit in einem umfassenden Reformprozess. Nach Umsetzung der Reorganisation der Zentral­stelle und der obersten und oberen Führung hat die von mir eingerichtete Projekt­organisation „Management Bundesheer 2010“ – auf den Bericht der Bundesheerreform­kommission aufbauend – mit Ende des Jahres 2004 eine erste Zielstruktur für das Bundesheer des Jahres 2010 erstellt. An Hand dieses Grundgerüstes erfolgt seither die hiezu notwendige Detailplanung und Umsetzung. Ziel dieser Reform ist es, bis zum Jahr 2010 operationelle Fähigkeiten für eine adäquate militärische Beteiligung Österreichs an Operationen der multinationalen Konfliktprävention und des europäischen Krisenmanage­ments im erweiterten Spektrum der Petersberg-Aufgaben sicherzustellen. Die Strukturen dafür sollen innerhalb festgelegter Rahmenbedingungen in legistischer, personeller, materieller, infrastruktureller und finanzieller Hinsicht so geschaffen werden, dass daraus auch die Aufgaben zum Schutz der Souveränität zu Lande und in der Luft sowie Assistenzeinsätze erfüllt werden können.

Zu 5:

Inwieweit es in Zukunft notwendig sein wird, Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wird im Einzelfall zu beurteilen sein.

Zu 6 und 7:

Entfällt.

Zu 8:

Für Dienstleistungsverträge mit Beratungsleistungen sind im Bundesministerium für Landesverteidigung seit 1. Jänner 2005 Kosten von rund 340.000 Euro angefallen. Ich ersuche um Verständnis, dass ich die Namen der Beratungsunternehmen aus datenschutz­rechtlichen Gründen nicht bekannt geben kann.

Zu 9 bis 11:

In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass sich das Interpellations­recht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z. B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann. Die gegenständlichen Fragen treffen aus­schließlich Handlungen von Unternehmensorganen, sodass zur Beantwortung das betreffen­de Unternehmen um Auskunft ersucht werden müsste. Das Einholen von Stellungnahmen des Unternehmens zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen, die ausschließlich die Handlungen von Unternehmensorganen betreffen, liegt außerhalb meiner politischen Verantwortung und ist somit grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.

Zu 12:

Die Verrechnung von Beratungsleistungen erfolgt wie jene von anderen Leistungen Dritter bei den verschiedensten Voranschlagsposten. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung wäre daher nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand durchführbar. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung absehe.

Zu 13:

Seit 1. Jänner 2005 wurden in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesver­teidigung keine strukturellen Änderungen vorgenommen.

Hinsichtlich der bis Ende der Legislaturperiode einzusparenden Planstellen verweise ich auf die im Stellenplan zu den Bundesfinanzgesetzen 2003 bis 2006 ausgewiesenen Planstellen:

 

Planstellen Teil II.A

Allgemeiner Teil / KIOP

2003

24.697

671

2004

24.012

1.052

2005

23.456

1.394

2006

22.742

1.399

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung des Bundeskanzlers zur Anfrage Nr. 4217/J.

Zu 14 bis 16:

Seit 4. Februar 2000 wurde lediglich eine „Expertenkommission zur Prüfung einer all­fälligen Umstellung auf ein Freiwilligensystem beim Bundesministerium für Landes­verteidigung“ im Sinne des § 8 Bundesministeriengesetz 1986 eingerichtet. Diese Experten­kommission gliedert sich in ein Exekutivkomitee und in Beiräte. Die Vorsitzführung obliegt dem Generaltruppeninspektor. Das Exekutivkomitee besteht aus den Vorsitzenden der einzelnen Beiräte, verschiedenen Funktionsträgern des Bundesministeriums für Landesver­teidigung, je einem Vertreter des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für aus­wärtige Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, der Österreichischen Offiziersgesellschaft, der Österreichischen Unteroffiziersgesellschaft, der Interessengemeinschaft der Berufsoffiziere, der Bundes­sektion Landesverteidigung, der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und des Zentralausschus­ses beim Bundesministerium für Landesverteidigung sowie Vertretern aus dem Milizstand. Die einzelnen Themenbereiche werden in den hiefür eingerichteten acht Beiräten erarbeitet. Die Beschlussfassung der von den Beiräten eingebrachten Arbeitsergebnisse erfolgte durch das Exekutivkomitee auf Basis einfacher Mehrheit bei Anwesenheit zumindest der Hälfte der Mitglieder (bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende). Nicht unerwähnt möchte ich jedoch in diesem Zusammenhang lassen, dass die Bundesheerreformkommission von der Österreichischen Bundesregierung auf meinen Vorschlag hin eingesetzt wurde.

Zu 17 und 19:

Gemäß § 7 Abs. 10 des Bundesministeriengesetzes 1986 ist im Bundesministerium für Landesverteidigung ein „Kabinett des Bundesministers“ eingerichtet. Wie schon bei früheren ähnlichen Anfragen gehe ich davon aus, dass im vorliegenden Zusammenhang nur jene Bediensteten angesprochen sind, die meinen unmittelbaren Mitarbeiterstab bilden. So stehen mir – abgesehen vom erforderlichen Hilfspersonal für Sekretariatsarbeiten bzw. administrative Tätigkeiten – derzeit neun Bedienstete zur Verfügung. Hinsichtlich der Namen meiner unmittelbaren Mitarbeiter sowie der Grundlage ihres Dienstverhältnisses verweise ich auf die nachstehende Übersicht. Das Gehalt bzw. die Entlohnung dieser Mitarbeiter (1/VerwGrp MBO1/5 mit Ergänzungszulage gem. §94 a GehG, 1/VerwGrp MBO1/6 mit Ergänzungszulage gem. §94 a GehG, 3/VerwGrp MBO1/4, 1/VerwGrp MBO2/9, 1/VerwGrp A1/4, 2/Sonderentgelt gem. § 36 VBG, 2/Leiharbeits­vertrag) richtet sich nach dem Gehaltsgesetz 1956 bzw. dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 bzw. nach vertraglicher Vereinbarung. Die Gesamtkosten für meinen unmittelbaren Mitarbeiterstab beliefen sich im Jahre 2005 auf rund 870.000 Euro. Nähere Details können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.

Name

Dienstverhältnis

Verwendungsbeginn, -ende

GenMjr Mag. BAUER Herbert

BDG 1979

Verwendungsende mit 9. Jänner 2006

SWITAK Christian

Leiharbeitsvertrag

 

Bgdr Mag. CSITKOVITS Erich

BDG 1979

 

Mag. BERGER Elisabeth

Leiharbeitsvertrag

Beschäftigungsverbot bzw. Karenzurlaub nach dem Mutterschutzgesetz 1979

Mag. HUBER Michaela

§ 36 VBG

Verwendungsbeginn mit 1.Oktober 2005 – Karenzersatzkraft für Mag. Berger

Bgdr ASCHAUER Alois

BDG 1979

 

Mag. HIRSCH Walter

BDG 1979

 

Mag. VANICEK Rainer

§ 36 VBG

 

ObstdG Ing. Mag. KAPONIG Hermann

BDG 1979

 

ObstltdG MMag. Dr. VORHOFER Peter

BDG 1979

 

ObstltdG Mag. VARTOK Ronald

BDG 1979

 

Zu 18:

Entfällt.

Zu 20, 31 und 32:

Von den derzeit mir zur Verfügung stehenden Mitarbeitern leisten fünf Bedienstete Überstunden gegen Einzelabgeltung (im monatlichen Durchschnitt zwischen 36 und 49 Stunden). Bei den übrigen vier Mitarbeitern gelten mit dem Bezug alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten, sodass in diesen Fällen kein gesonderter Anspruch auf Überstunden besteht. Nähere Details können aus datenschutz­rechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.

Zu 21:

Mit einer Bediensteten wurde ein Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948 abgeschlossen. Dieser Vertrag sieht ein fixes Monatsentgelt unter Berücksichtigung der aktuellen Arbeitsplatzwertigkeit vor, womit alle zeitlichen und mengenmäßigen Mehr­leistungen abgegolten sind. Die Form eines Sondervertrages wurde im konkreten Fall gewählt, um den speziellen Anforderungen des Arbeitsplatzes hinsichtlich Verfügbarkeit und zeitlicher Inanspruchnahme bestmöglich zu entsprechen.

Zu 22 und 23:

Hinsichtlich der Vertragsinhalte verweise ich auf die als Beilage angeschlossene Übersicht. Nähere Details, insbesondere zum Gehalt, mit dem alle mengenmäßigen Mehrleistungen abgegolten sind, bzw. zu allfälligen Remunerationen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden. Die Amtsverschwiegenheit sowie weitere persön­liche Dienstpflichten meiner beiden Mitarbeiter wurden außerhalb des Leiharbeitsvertrages einer gesonderten Regelung zugeführt. Die Arbeitsleihverträge wurden zwischen der über­lassenden Institution und dem Bundesministerium für Landesverteidigung vereinbart.

Frühere Beschäftigungsverhältnisse meiner beiden Mitarbeiter stellen keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 B-VG in Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungs­gesetz 1975 dar und unterliegen somit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.

Zu 24 und 25:

An keine.

Zu 26:

Nein.

Zu 27 und 28:

Entfällt.

Zu 29 und 30:

Einer meiner ehemaligen Mitarbeiter ist mit der Führung einer nachgeordneten Dienststelle (Militärkommando Tirol) betraut. Seit 9. Jänner 2006 nimmt er diese Funktion wieder in vollem Umfang wahr.

Zu 33:

Im Zeitraum Jänner 2005 bis April 2006 erhielten meine Mitarbeiter Belohnungen von durchschnittlich 1.913 Euro.

Zu 34:

Seit 1. Jänner 2006 wurden folgende Informationsmaßnahmen gesetzt:

Medium und Inhalt

Euro

Der Soldat; Sonderausgabe anlässlich der EU-Ratspräsidentschaft

29.810,00

Der Soldat; Sonderexemplar 6 Monate GWD

12.400,00

New Business Verlag GmbH; Einschaltung in „Conrad Seidl’s Bierguide

2.520,00

ORF Landesstudio Steiermark; Informationsmaßnahmen

2.000,00

ÖMZ; Druckkosten

55.867,86

Der Vorort; Einschaltung

1.365,00

Agentur Cayenne; Grafische Gestaltung von Sujets

5.664,00

Nomos Verlagsges.m.b.H. & Co KG; Druckkosten

5.463,92

Mittelschüler- Kartellverband, Landesverband Kärnten; Einschaltung

500,00

Wiener Zeitung; Einschaltung

4.000,00

Corbis GmbH; Fotorechte/Sujets

864,00

Corbis GmbH; Herstellung von Sujets „Perspektiven“

336,00

Mec Magna Racino Veranstaltungs GmbH; Soldier of the year

35.795,00

Contacts Werbeagentur GmbH; Berufs- und Studieninformation Messestand

22.584,00

City-Stadtzeitung; Berufs- und Studieninformation Messestand

5.760,00

 


Beilage zu GZ S91143/27-PMVD/2006

Leiharbeitnehmer

Christian Switak und

Mag. Elisabeth Berger

Leiharbeitgeber

Fa-. ZHS Office-& Facilitymanagement GmbH

Vertragszeitraum

auf Dauer der derzeitigen Gesetzgebungsperiode

Wertanpassung

ja

Kündigungsmöglichkeit

ohne Angabe von Gründen mit jedem Monatsende (6-wöchige Kündigungsfrist) bzw. wenn ein Tatbestand nach dem Angestelltengesetz vorliegt

Belohnungen

nein

Umsatzsteuerpflicht des

Arbeitskräfteüberlassers

ja

Abrechnungsmodalitäten;

Reisekosten

nach der Reisegebührenvorschrift 1955

Pensionsvorsorge

ja

Abdingung des Weisungsrechts des

Leiharbeitgebers

ja

Konventionalstrafe

nein