4165/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.07.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
S91143/27-PMVD/2006 6. Juli 2006
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Becher, Genossinnen und Genossen haben am 8. Mai 2006 unter der Nr. 4224/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Berateraufträge und Ministerbüros im Jahr 2005" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Die Erarbeitung der Strukturen im Rahmen des Projektes „ÖBH 2010“ erfolgt ausschließlich unter Heranziehung von Mitarbeitern meines Ressorts.
Zu 2 und 3:
Entfällt.
Zu 4:
Das Bundesministerium für Landesverteidigung und das Bundesheer stehen seit einiger Zeit in einem umfassenden Reformprozess. Nach Umsetzung der Reorganisation der Zentralstelle und der obersten und oberen Führung hat die von mir eingerichtete Projektorganisation „Management Bundesheer 2010“ – auf den Bericht der Bundesheerreformkommission aufbauend – mit Ende des Jahres 2004 eine erste Zielstruktur für das Bundesheer des Jahres 2010 erstellt. An Hand dieses Grundgerüstes erfolgt seither die hiezu notwendige Detailplanung und Umsetzung. Ziel dieser Reform ist es, bis zum Jahr 2010 operationelle Fähigkeiten für eine adäquate militärische Beteiligung Österreichs an Operationen der multinationalen Konfliktprävention und des europäischen Krisenmanagements im erweiterten Spektrum der Petersberg-Aufgaben sicherzustellen. Die Strukturen dafür sollen innerhalb festgelegter Rahmenbedingungen in legistischer, personeller, materieller, infrastruktureller und finanzieller Hinsicht so geschaffen werden, dass daraus auch die Aufgaben zum Schutz der Souveränität zu Lande und in der Luft sowie Assistenzeinsätze erfüllt werden können.
Zu 5:
Inwieweit es in Zukunft notwendig sein wird, Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wird im Einzelfall zu beurteilen sein.
Zu 6 und 7:
Entfällt.
Zu 8:
Für Dienstleistungsverträge mit Beratungsleistungen sind im Bundesministerium für Landesverteidigung seit 1. Jänner 2005 Kosten von rund 340.000 Euro angefallen. Ich ersuche um Verständnis, dass ich die Namen der Beratungsunternehmen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt geben kann.
Zu 9 bis 11:
In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z. B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann. Die gegenständlichen Fragen treffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen, sodass zur Beantwortung das betreffende Unternehmen um Auskunft ersucht werden müsste. Das Einholen von Stellungnahmen des Unternehmens zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen, die ausschließlich die Handlungen von Unternehmensorganen betreffen, liegt außerhalb meiner politischen Verantwortung und ist somit grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.
Zu 12:
Die Verrechnung von Beratungsleistungen erfolgt wie jene von anderen Leistungen Dritter bei den verschiedensten Voranschlagsposten. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung wäre daher nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand durchführbar. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung absehe.
Zu 13:
Seit 1. Jänner 2005 wurden in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung keine strukturellen Änderungen vorgenommen.
Hinsichtlich der bis Ende der Legislaturperiode einzusparenden Planstellen verweise ich auf die im Stellenplan zu den Bundesfinanzgesetzen 2003 bis 2006 ausgewiesenen Planstellen:
|
Planstellen Teil II.A |
Allgemeiner Teil / KIOP |
2003 |
24.697 |
671 |
2004 |
24.012 |
1.052 |
2005 |
23.456 |
1.394 |
2006 |
22.742 |
1.399 |
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung des Bundeskanzlers zur Anfrage Nr. 4217/J.
Zu 14 bis 16:
Seit 4. Februar 2000 wurde lediglich eine „Expertenkommission zur Prüfung einer allfälligen Umstellung auf ein Freiwilligensystem beim Bundesministerium für Landesverteidigung“ im Sinne des § 8 Bundesministeriengesetz 1986 eingerichtet. Diese Expertenkommission gliedert sich in ein Exekutivkomitee und in Beiräte. Die Vorsitzführung obliegt dem Generaltruppeninspektor. Das Exekutivkomitee besteht aus den Vorsitzenden der einzelnen Beiräte, verschiedenen Funktionsträgern des Bundesministeriums für Landesverteidigung, je einem Vertreter des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, der Österreichischen Offiziersgesellschaft, der Österreichischen Unteroffiziersgesellschaft, der Interessengemeinschaft der Berufsoffiziere, der Bundessektion Landesverteidigung, der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und des Zentralausschusses beim Bundesministerium für Landesverteidigung sowie Vertretern aus dem Milizstand. Die einzelnen Themenbereiche werden in den hiefür eingerichteten acht Beiräten erarbeitet. Die Beschlussfassung der von den Beiräten eingebrachten Arbeitsergebnisse erfolgte durch das Exekutivkomitee auf Basis einfacher Mehrheit bei Anwesenheit zumindest der Hälfte der Mitglieder (bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende). Nicht unerwähnt möchte ich jedoch in diesem Zusammenhang lassen, dass die Bundesheerreformkommission von der Österreichischen Bundesregierung auf meinen Vorschlag hin eingesetzt wurde.
Zu 17 und 19:
Gemäß § 7 Abs. 10 des Bundesministeriengesetzes 1986 ist im Bundesministerium für Landesverteidigung ein „Kabinett des Bundesministers“ eingerichtet. Wie schon bei früheren ähnlichen Anfragen gehe ich davon aus, dass im vorliegenden Zusammenhang nur jene Bediensteten angesprochen sind, die meinen unmittelbaren Mitarbeiterstab bilden. So stehen mir – abgesehen vom erforderlichen Hilfspersonal für Sekretariatsarbeiten bzw. administrative Tätigkeiten – derzeit neun Bedienstete zur Verfügung. Hinsichtlich der Namen meiner unmittelbaren Mitarbeiter sowie der Grundlage ihres Dienstverhältnisses verweise ich auf die nachstehende Übersicht. Das Gehalt bzw. die Entlohnung dieser Mitarbeiter (1/VerwGrp MBO1/5 mit Ergänzungszulage gem. §94 a GehG, 1/VerwGrp MBO1/6 mit Ergänzungszulage gem. §94 a GehG, 3/VerwGrp MBO1/4, 1/VerwGrp MBO2/9, 1/VerwGrp A1/4, 2/Sonderentgelt gem. § 36 VBG, 2/Leiharbeitsvertrag) richtet sich nach dem Gehaltsgesetz 1956 bzw. dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 bzw. nach vertraglicher Vereinbarung. Die Gesamtkosten für meinen unmittelbaren Mitarbeiterstab beliefen sich im Jahre 2005 auf rund 870.000 Euro. Nähere Details können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.
Name |
Dienstverhältnis |
Verwendungsbeginn, -ende |
GenMjr Mag. BAUER Herbert |
BDG 1979 |
Verwendungsende mit 9. Jänner 2006 |
SWITAK Christian |
Leiharbeitsvertrag |
|
Bgdr Mag. CSITKOVITS Erich |
BDG 1979 |
|
Mag. BERGER Elisabeth |
Leiharbeitsvertrag |
Beschäftigungsverbot bzw. Karenzurlaub nach dem Mutterschutzgesetz 1979 |
Mag. HUBER Michaela |
§ 36 VBG |
Verwendungsbeginn mit 1.Oktober 2005 – Karenzersatzkraft für Mag. Berger |
Bgdr ASCHAUER Alois |
BDG 1979 |
|
Mag. HIRSCH Walter |
BDG 1979 |
|
Mag. VANICEK Rainer |
§ 36 VBG |
|
ObstdG Ing. Mag. KAPONIG Hermann |
BDG 1979 |
|
ObstltdG MMag. Dr. VORHOFER Peter |
BDG 1979 |
|
ObstltdG Mag. VARTOK Ronald |
BDG 1979 |
|
Zu 18:
Entfällt.
Zu 20, 31 und 32:
Von den derzeit mir zur Verfügung stehenden Mitarbeitern leisten fünf Bedienstete Überstunden gegen Einzelabgeltung (im monatlichen Durchschnitt zwischen 36 und 49 Stunden). Bei den übrigen vier Mitarbeitern gelten mit dem Bezug alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten, sodass in diesen Fällen kein gesonderter Anspruch auf Überstunden besteht. Nähere Details können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.
Zu 21:
Mit einer Bediensteten wurde ein Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948 abgeschlossen. Dieser Vertrag sieht ein fixes Monatsentgelt unter Berücksichtigung der aktuellen Arbeitsplatzwertigkeit vor, womit alle zeitlichen und mengenmäßigen Mehrleistungen abgegolten sind. Die Form eines Sondervertrages wurde im konkreten Fall gewählt, um den speziellen Anforderungen des Arbeitsplatzes hinsichtlich Verfügbarkeit und zeitlicher Inanspruchnahme bestmöglich zu entsprechen.
Zu 22 und 23:
Hinsichtlich der Vertragsinhalte verweise ich auf die als Beilage angeschlossene Übersicht. Nähere Details, insbesondere zum Gehalt, mit dem alle mengenmäßigen Mehrleistungen abgegolten sind, bzw. zu allfälligen Remunerationen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden. Die Amtsverschwiegenheit sowie weitere persönliche Dienstpflichten meiner beiden Mitarbeiter wurden außerhalb des Leiharbeitsvertrages einer gesonderten Regelung zugeführt. Die Arbeitsleihverträge wurden zwischen der überlassenden Institution und dem Bundesministerium für Landesverteidigung vereinbart.
Frühere Beschäftigungsverhältnisse meiner beiden Mitarbeiter stellen keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 B-VG in Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 dar und unterliegen somit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.
Zu 24 und 25:
An keine.
Zu 26:
Nein.
Zu 27 und 28:
Entfällt.
Zu 29 und 30:
Einer meiner ehemaligen Mitarbeiter ist mit der Führung einer nachgeordneten Dienststelle (Militärkommando Tirol) betraut. Seit 9. Jänner 2006 nimmt er diese Funktion wieder in vollem Umfang wahr.
Zu 33:
Im Zeitraum Jänner 2005 bis April 2006 erhielten meine Mitarbeiter Belohnungen von durchschnittlich 1.913 Euro.
Zu 34:
Seit 1. Jänner 2006 wurden folgende Informationsmaßnahmen gesetzt:
Medium und Inhalt |
Euro |
Der Soldat; Sonderausgabe anlässlich der EU-Ratspräsidentschaft |
29.810,00 |
Der Soldat; Sonderexemplar 6 Monate GWD |
12.400,00 |
New Business Verlag GmbH; Einschaltung in „Conrad Seidl’s Bierguide |
2.520,00 |
ORF Landesstudio Steiermark; Informationsmaßnahmen |
2.000,00 |
ÖMZ; Druckkosten |
55.867,86 |
Der Vorort; Einschaltung |
1.365,00 |
Agentur Cayenne; Grafische Gestaltung von Sujets |
5.664,00 |
Nomos Verlagsges.m.b.H. & Co KG; Druckkosten |
5.463,92 |
Mittelschüler- Kartellverband, Landesverband Kärnten; Einschaltung |
500,00 |
Wiener Zeitung; Einschaltung |
4.000,00 |
Corbis GmbH; Fotorechte/Sujets |
864,00 |
Corbis GmbH; Herstellung von Sujets „Perspektiven“ |
336,00 |
Mec Magna Racino Veranstaltungs GmbH; Soldier of the year |
35.795,00 |
Contacts Werbeagentur GmbH; Berufs- und Studieninformation Messestand |
22.584,00 |
City-Stadtzeitung; Berufs- und Studieninformation Messestand |
5.760,00 |
Beilage zu GZ S91143/27-PMVD/2006
Leiharbeitnehmer |
Christian Switak und Mag. Elisabeth Berger |
Leiharbeitgeber |
Fa-. ZHS Office-& Facilitymanagement GmbH |
Vertragszeitraum |
auf Dauer der derzeitigen Gesetzgebungsperiode |
Wertanpassung |
ja |
Kündigungsmöglichkeit |
ohne Angabe von Gründen mit jedem Monatsende (6-wöchige Kündigungsfrist) bzw. wenn ein Tatbestand nach dem Angestelltengesetz vorliegt |
Belohnungen |
nein |
Umsatzsteuerpflicht des Arbeitskräfteüberlassers |
ja |
Abrechnungsmodalitäten; Reisekosten |
nach der Reisegebührenvorschrift 1955 |
Pensionsvorsorge |
ja |
Abdingung des Weisungsrechts des Leiharbeitgebers |
ja |
Konventionalstrafe |
nein |