4168/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.07.2006
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 5. Juli 2006
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0078-IK/1a/2006
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4292/J betreffend Studie von L&R Sozialforschung über die Arbeitskräfteüberlassung, welche die Abgeordneten Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen am 23. Mai 2006 an mich richteten, stelle ich fest:
Bereits in den parlamentarischen Anfragen Nr. 3753/J vom 21. Dezember 2005, Nr. 3806/J vom 23. Jänner 2006 und Nr. 4071/J vom 22. März 2006 wurde über die von mir als ressortinterne Entscheidungsgrundlage in Auftrag gegebene Studie über Arbeitskräfteüberlassung und Neue Selbständige, durchgeführt von L&R Sozialforschung, Wien, Auskunft gegeben.
Arbeitskräfteüberlassung ist ein wichtiges Instrument für mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt, das nicht nur zu einer besseren Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beiträgt, sondern auch Arbeitslosen eine Chance zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt eröffnet. Nicht zuletzt hat die Einführung des diesbezüglichen Kollektivvertrages zur einer besseren Akzeptanz und Qualität geführt.
Daher bin ich als Arbeits- und Wirtschaftsminister an
aktuellen Informationen und Daten über diese Beschäftigungsform
interessiert; vor allem die Auswirkungen des neuen Kollektivvertrages wurden
bisher nicht berücksichtigt. Nachdem die Studie von L&R
Sozialforschung insofern auch noch nicht abgeschlossen wurde, als ressortintern
Ergänzungen vorgenommen und in Auftrag gegeben wurden, hat das Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit außerdem eine Aktualisierung der
Studie in Auftrag gegeben, die in den nächsten Monaten von L&R
Sozialforschung durchgeführt werden soll. Daher ist die
Veröffentlichung der Studie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
zielführend.