4175/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.07.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0020-I/PR3/2006     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, 7. Juli 2006

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4229/J-NR/2006 betreffend ÖBB-Anlagen in sogenannter „Obsorge der kommunalen Verwaltung“, die die Abgeordneten Binder-Maier und GenossInnen am 8. Mai 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Ihren Fragen

 

Welche Bahnhöfe, Warteräume und WC-Anlagen sind österreichweit bis jetzt von den ÖBB geschlossen worden?

(Aufgelistet nach Bundesländern)

 

Welche weiteren Anlagen stehen derzeit auf der ÖBB-Schließungsliste?

(Aufgelistet nach Bundesländern)

 

Welche Gemeinden haben das „Angebot“ angenommen, diese Anlagen zu mieten und selber offen zu halten?

(Aufgelistet nach Bundesländern)

 

Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, die durch die Übernahme dieser Anlagen für die Gemeinden entstanden sind?

 

Was wird mit den nun geschlossenen Räumlichkeiten, die nicht in die „Obsorge der kommunalen Verwaltung“ übergegangen sind, passieren?

 

Welche Kosteneinsparungen haben die ÖBB durch die Schließungen bis jetzt erreicht?

 

Welche künftigen Kosteneinsparungen werden von den ÖBB durch weitere Schließungen erwartet?

 

Wie viele Posten innerhalb der ÖBB sind durch diese Schließungen „eingespart“ worden?

 

Wie kommentieren Sie diese Schließungen in Hinblick auf die von den ÖBB formulierten Ziele wie „Kundenfreundlichkeit“ und „moderne, attraktive Bahnhöfe“?

 

Welche Auswirkungen auf die persönliche Sicherheit der Fahrgäste haben, Ihrer Meinung nach, die Schließung der oben angeführten Anlagen der ÖBB?

 

darf ich anmerken, dass gemäß Art. 52 Abs.1 B-VG und § 90 erster Satz des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 der Nationalrat befugt ist, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.

 

Art. 52 Abs. 2 B-VG sieht vor, dass sich das Fragerecht des Parlaments hinsichtlich ausgegliederter Rechtsträger nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer AG) und auf die Ingerenzmöglichkeiten des Bundes bezieht, nicht jedoch auf die operative Tätigkeit der Organe juristischer Personen, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden.

 

Das bedeutet, dass die von Ihnen gestellten Fragen nicht vom Interpellationsrecht umfasst sind, da sie sich ausschließlich auf Handlungen von Unternehmensorganen beziehen. Sie wären daher auch von diesen zu beantworten.

 

Ich habe jedoch, weil mir diese Maßnahmen in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen erscheinen und ich meine, dass Kundenservice und die Qualität der Dienstleistung für die Attraktivität eines Serviceunternehmens wie den Österreichischen Bundesbahnen von besonderer Bedeutung sind, ein entsprechendes Schreiben an den Vorstand der ÖBB- Infrastruktur Betrieb AG gerichtet und um direkte Kontaktnahme ersucht.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen