4177/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.07.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.000/0011-I/PR3/2006     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

Wien, 5. Juli 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4239/J-NR/2006 betreffend Grundwehrdienst, die die Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde am 12. Mai 2006 an mich gerichtet haben, möchte ich feststellen, dass die Fragen

 

Hat StS Mainoni den Wehrdienst beim Österreichischen Bundesheer geleistet?

 

Wenn nein, hat er Zivildienst geleistet?

 

Wenn nein - ist er vom Wehrdienst befreit worden?

 

Mit welcher Begründung ist er vom Wehrdienst befreit worden?

 

Falls es dafür eine gesundheitliche Begründung gab – wie lautete diese im Detail?

 

Ist auch er Opfer der plötzlichen Stellungskrankung nebst anschließender Spontanheilung geworden?

 

Wann ist er wieder gesund geworden?

 

Falls es dafür keine gesundheitliche Begründung gab – wie lautete diese sonstige Begründung im Detail?

 

Funktioniert das Gemeinwesen auch, wenn alle mit Ausnahme der männlichen Mitglieder der Bundesregierung ihren Beitrag dafür leisten?

 

nicht von § 90 GOG umfasst sind.

 

Mit freundlichen Grüßen