4178/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.07.2006
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGF-11001/0049-I/3/2006
Wien, am 7 . Juli 2006
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4212/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Die Farbstoffe Sudanrot I-IV sind nicht als Lebensmittelfarbstoffe zugelassen. Sie stehen unter dem Verdacht, krebserregend zu sein. Diese Farbstoffe kommen in Lebensmitteln weder natürlich vor noch sind sie als Kontaminanten zu finden. Ihr Nachweis in Lebensmitteln bedeutet somit, dass sie in einem der Verarbeitungsschritte in der Lebensmittelproduktion dem Lebensmittel zugesetzt wurden.
Prinzipiell müssen daher alle Lebensmittel frei von Sudanrot I-IV sein.
Da festgestellt wurde, dass diese Farbstoffe vorwiegend Chili und scharfen Chilierzeugnissen (getrocknete Chilis zerstoßen oder gemahlen), Curry, Kurkuma und Palmölen zugegeben wurden, muss, wenn diese Waren zum Import vorgestellt werden, mit einem Analysenbericht bestätigt werden, dass sie frei von Sudanrot I-IV sind.
Fragen 2 und 3:
Im Jahr 2005 langten über das Schnellwarnsystem für Lebensmittel der Europäischen Kommission etwa 84 Warnungen betreffend den Nachweis von Sudanrot I, II, III oder IV in Lebensmitteln ein. Betroffen waren vorwiegend Palmöle (16) und Gewürze wie Chili-, Curry- und Paprikapulver sowie Gewürzmischungen. Vereinzelt wurden auch weiterverarbeitete Produkte wie Teigwaren, Gnocchi, Gemüsesalat, Fleischbällchen oder Worcester-Sauce gemeldet. Die Palmöle stammten großteils aus Ghana, aber auch aus Kenia, Nigeria und Westafrika.
Fragen 4 bis 14:
Im Rahmen der von mir im Jahr 2005 eingeleiteten Aktion „Kontrolle von Gewürzen und Palmölen auf Zusatz von Farbstoffen“ gelangten 241 Proben zur Untersuchung. Die Proben wurden von der AGES auf die Farbstoffe Sudanrot I, II, III, IV, Pararot, Sudan VII B, Sudanorange G und Buttergelb untersucht. Insgesamt wurden im Jahr 2005 auf Grund dieser Aktion und sonstiger Verdachtsproben 427 Proben auf unzulässige Farbstoffe analysiert. In 5 Proben wurde Sudanrot nachgewiesen. Bei diesen Proben handelte es sich um eine Gewürzmischung aus Ghana (5,3 mg/kg Sudan I), ein Paprikapulver aus Deutschland (75,94 mg/kg Sudan I und 21,42 mg/kg Sudan IV), 2 verschiedene Chargen einer Worcester-Sauce (0,17 mg/kg Sudanrot I), die in Großbritannien unter Verwendung eines mit Sudanrot belasteten Chilipulvers produziert worden war, und ein Palmöl aus Ghana (2,42 mg/kg Sudanrot IV).
Von der Worcester-Sauce waren mehrere Chargen betroffen, die vom österreichischen Importeur rückgeholt und an den Hersteller retourniert wurden. Um eine lückenlose Überwachung des Rücktransportes und der Entsorgung zu sichern, wurden vor der Rücksendung der Ware die dortigen Behörden von mir informiert. Insgesamt wurden 36.455 Flaschen zu 150 ml, 9.841 Flaschen zu 750 ml und 6 Fässer zu à 210 l zurückgeschickt.
Die Öffentlichkeit wurde über die APA am 25.2.2005 informiert, eventuell in den Haushalten vorhandene Packungen der betroffenen Chargen zu entsorgen beziehungsweise diese zurückzugeben.
Auch die übrigen als gesundheitsschädlich beanstandeten Waren wurden aus dem Verkehr gezogen. Eine Information der Öffentlichkeit gem. § 25a LMG war in diesen Fällen nicht erforderlich.
Die Lebensmittelaufsicht wurde von mir angewiesen, die Rückholaktionen zu überwachen und gegebenenfalls noch vorhandene Ware zu beschlagnahmen. Weiters wurde von mir jeweils eine Warnung in das Schnellwarnsystem der Europäischen Kommission gestellt.
Ein Vergleich der Zahlen aus dem Jahr 2003 mit dem Jahr 2005 macht deutlich, dass durch die von mir angeordneten gezielten Lebensmittelkontrollen die Problematik stark eingeschränkt werden konnte. Mussten 2003 von 482 Proben 66 als gesundheitsschädlich beanstandet werden, das sind 13,7 Prozent, waren es 2005 nur mehr 5 Proben von 427, also 1,2 Prozent. Aus diesem Ergebnis ist deutlich das Greifen der Kontrollen abzuleiten.
Frage 15:
Auch für das Jahr 2006 wurde von mir eine Schwerpunktaktion „Kontrolle von Gewürzen und Palmölen auf Zusatz von Farbstoffen“ eingeleitet. Die Zahl der im Rahmen dieser Aktion zu ziehenden Proben wurde mit 120 festgelegt. Wie viele Proben auf Grund der Importkontrollen bzw. Verdacht zusätzlich hinzukommen werden, ist noch nicht absehbar.
Frage 16:
Per Erlass habe ich angeordnet, dass jede Sendung Chili, Currypulver, Kurkuma und Palmöl, die zum Import vorgestellt wird, auf das Vorhandensein eines Analysenberichts, der die Freiheit von Sudanrot I-IV bestätigt, zu kontrollieren ist und darüber hinaus 10% der Importe amtlich zu beproben und zu untersuchen sind. Fehlt ein Analysenbericht, so hat der Importeur die Ware untersuchen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin