4181/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen, haben am
8. Mai 2006 unter der Nummer 4218/J-NR/2006 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Berateraufträge und Ministerbüros im Jahr 2005" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4, 6, 7 und 12:

Im angefragten Zeitraum hat das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten keine
externen Berater zur Entwicklung von Modellen hinsichtlich einer Strukturreform beauftragt.

Zu Frage 5:

Nein.

Zu Frage 8:

Im angefragten Zeitraum wurden keine Dienstleistungsverträge mit Beratungsunternehmen
abgeschlossen.


Zu Frage 9:

Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2797/J-
NR/2005 verwiesen. Nachstehende Ausführungen geben die seither bis zum Datum des
Einlangens der gegenständlichen Anfrage eingetretenen Änderungen wieder.

Im Bereich der eigentlichen Unternehmensberatung bestehen 2005/2006 Verträge

         mit der Unternehmensberatung CONTRAST GmbH für Beratungsleistungen bei der
Erstellung des Unternehmenskonzeptes (Vertragssumme: € 19.500,- Abrechnung nach
tatsächlichem Aufwand);

         mit Deloitte Consulting über die Einführung eines internen Kontrollsystems für die
Zentrale (Vertragssumme € 29.000,-) und die Koordinationsbüros (Vertragssumme
€ 18.850,- Abrechnung jeweils nach tatsächlichem Aufwand);

         mit der ZT Prentner Informatik GmbH für Beratungsleistungen im Rahmen der EDV-
Umstellung und zur Einführung eines Dokumentenmanagement- und Workflow-
Systems (€ 52.000,- abgerechnet) sowie für Beratungsleistungen im Bereich der
IT-Sicherheit (€ 39.000,- abgerechnet);

         mit der Unternehmensberatung FOCUS Management Consulting für
Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Einführung eines
Qualitätsmanagement-Systems nach EFQM (Vertragssumme € 57.600,-).

Zu den Fragen 10 und 11:

Nein.

Zu Frage 13:

Im Zeitraum vom 1. Jänner 2005 bis zum Datum des Einlangens der gegenständlichen
Anfrage wurden in der Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
4 Referate aufgelöst; 2 Abteilungen, 1 Stabsstelle und 1 Referat wurden eingerichtet.
Gegenüber 2004 wurden im Jahre 2005 35 Planstellen eingespart. Im Jahr 2006 sollen
2 Planstellen eingespart werden.


Im angefragten Zeitraum wurde im Sinne der Anfrage mit keinem/r ehemaligen MitarbeiterIn
im Ministerbüro ein Bundesdienstverhältnis im Rahmen des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten eingegangen, noch wurden sie in ein Unternehmen im Sinne der
Fragen 9 und 10 übernommen.

Zu den Fragen 14 bis 16:

Keine.

Zu den Fragen 17 bis 19 und 21 bis 23:

Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen
Nr. 2797/J-NR/2005 und 4116/J-NR/2006 verwiesen, da bis zum Datum des Einlangens der
gegenständlichen Anfrage keine für die Beantwortung dieser Fragen relevanten Änderungen
eingetreten sind.

Zu den Fragen 20,31 und 32:

Jene MitarbeiterInnen im Ministerbüro und im seit dem 4. Juli 2005 im Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten eingerichteten Büro des Staatssekretärs, die jeweils mit deren
Leitung betraut sind, beziehen ein A1/7 Fixgehalt nach § 31 Gehaltsgesetz 1956 bzw. ein
fixes Monatsentgelt in der Bewertungsgruppe v1/5 nach § 74 VBG 1948.

Die der Funktionsgruppe A1/6 angehörenden BeamtInnen beziehen bzw. bezogen eine
Funktionszulage nach § 30 Gehaltsgesetz 1956, wodurch alle zeitlichen Mehrleistungen
abgegolten sind. Gleiches gilt für die Vertragsbediensteten, die ein Monatsentgelt in der
Entlohnungsgruppe v1/4 beziehen.

Die finanzielle Abgeltung zeitlicher Mehrleistungen von jenen MitarbeiterInnen im
Ministerbüro, die im Zeitraum vom 1. Jänner 2005 bis zum Datum des Einlangens der


gegenständlichen parlamentarischen Anfrage aufgrund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt
waren bzw. sind, erfolgt/e die finanzielle Abgeltung sämtlicher zeitlichen Mehrleistungen in
einem Fall auf Basis eines sog. „all in-Vertrages", in einem Fall durch Refundierung einer
monatlichen Mehrleistungszulage an den Arbeitskräfteüberlasser und in einem weiteren Fall
werden die jeweils monatlich geleisteten Mehrdienstleistungen dem Arbeitskräfteüberlasser
im Rahmen dessen Kostenvorschreibung entsprechend refundiert. Für diese Person wurden im
bis zum Datum des Einlangens der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage zuletzt
abgerechneten Jahr 2005 im Monatsdurchschnitt 78 Überstunden refundiert.

Bei einer Person im Büro des Staatsekretärs, die aufgrund eines Sondervertrages gem. § 36
VBG 1948 beschäftigt ist, gelten durch das Monatsentgelt alle Mehrleistungen in zeitlicher
und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten.

Von den übrigen angefragten MitarbeiterInnen haben bis zum zuletzt abgerechneten Monat
Dezember 2005 im Ministerbüro 1 Person 78 und 1 Person 64 angeordnete Überstunden im
Monatsdurchschnitt verrechnet, deren Abgeltung gemäß § 16 Gehaltsgesetz 1956 bzw. § 22
Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz 1948 erfolgt.

Zu den Fragen 24 und 25:

Nein.

Zu den Fragen 26 bis 28:

Nein.

Zu den Fragen 29 und 30:

Nein.


Zu Frage 33:

Die BeamtInnen und Vertragsbediensteten im Ministerbüro und im Büro des Staatssekretärs
(einschließlich der Schreib- und Kanzleikräfte) haben im angefragten Zeitraum Belohnungen
erhalten, deren monatliche Bruttohöhen zwischen € 14,53 und € 88,66 lagen.

Zu Frage 34:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat im angefragten Zeitraum keine
Aufträge im Sinne der Anfrage vergeben.