4183/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.07.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-9.000/0010-I/PR3/2006     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

Wien, am 7. Juli 2006

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4227/J-NR/2006 betreffend Berateraufträge und Ministerbüros im Jahr 2005, die die Abgeordneten Mag. Ruth Becher und GenossInnen am

8. Mai 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 7:

Von welchen externen Beratern (Einzelpersonen und Kapitalgesellschaften) wurden bzw. werden seit 1.1.2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage Modelle hinsichtlich einer Strukturreform Ihres Ministeriums entwickelt?

 

Worin besteht der exakte Inhalt dieser Beraterverträge mit den unter 1. beauskunfteten Unternehmen?

 

Von welcher Zentralstelle wurden die unter 1. beauskunfteten Beraterverträge abgeschlossen und von welcher Zentralstelle wurden bzw. werden diese Leistungen bezahlt?

 

Worin liegen die Gründe für eine Organisationsreform in Ihrem Ministerium und wie lauten die Vorschläge der von Ihnen beauftragten Berater?

 

Sind weitere Vertragsabschlüsse über Beraterdienstleistungen im Hinblick auf die Reorganisation Ihres Ressorts geplant?

 

Haben Sie vor Beauftragung der unter 1. beauskunfteten externen Beratern für Strukturproblemstellungen deren Kenntnisse auf diesem Gebiet im internationalen Umfeld geprüft?

 

Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind Sie gekommen?

 

Antwort:

Im gefragten Zeitraum wurden keine Beratungsaufträge hinsichtlich Strukturreform für das bmvit erteilt.

 

Frage 8:

Mit welchen Beratungsunternehmen wurden seit 1.1.2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage Dienstleistungsverträge außerhalb der Strukturreform abgeschlossen und wie hoch waren die Kosten für diese Beratungsaufträge (bitte nach beauftragten Unternehmen auflisten)?

 

Antwort:

Folgende Beratungsaufträge für das Unternehmen ARC Seibersdorf wurden abgeschlossen:

 

Joanneum research

2005:

Forschungsauftrag: „Bestandsaufnahme und Analyse des österreichischen

Innovationssystems und der österreichischen FTI-Politik“.                        € 66.000,00

2006:

Forschungsauftrag: „Systemische Politikinterventionen in der

Forschungs- und Technologiepolitik - Theoretische Grundlagen und

Anwendungsmöglichkeiten“ in zweifacher Ausfertigung.                            € 10.000,00

 

MALIK – Management Zentrum St. Gallen

Beratungstätigkeiten für das Unternehmen ARC Seibersdorf 2005:

 “Austrian Research Centers: Corporate Governance Check“                   € 29.900,00

“Erarbeitung einer neuen Business Mission für ARC“                                € 29.900,00

 

Folgende Beratungsaufträge wurden durch das Verkehrsressort - Bereich Infrastruktur abgeschlossen und führten zu folgenden Zahlungsflüssen:

 

Consulting partners Unternehmensberatung GmbH                                 € 164.547,60

Saxinger Chalupsky, Weber & Partner, Rechtsanwälte GmbH                €   16.958,08

Mag. R. Firlinger, Unternehmensberatung                                                 €   44.640,70

 

Folgende Beratungsleistungen wurden überwiegend für die Umstrukturierung der Österreichischen Bundesbahnen erbracht und fielen außerhalb der Strukturreform des Verkehrsressorts an:

 

BDO Auxilia Treuhand GmbH                                                                    €     83.856,00

Grant Thornton Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH          €     16.368,00

Heiermann, Franke,  Knipp Rechtsanwälte                                               €     16.848,00

Kubac, Svoboda, Kirchweger  & Payer Rechtsanwälte                            €   158.040,00

Neudorfer, Griensteidl, Hahnkamper, Stapf & Partner Rechtsanwälte      €       9.299,99

 

Fragen 9, 10 und 11:

Welchen Unternehmensberatern bzw. sonstigen externen Beratern wurden seit 1.1.2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage durch Unternehmen, an denen Ihr Ressort mit mindestens 50 Prozent des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder das durch andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen von Ihrem Ressort beherrscht wird, Aufträge erteilt und welche Kosten zogen diese Berateraufträge nach sich (bitte nach auftraggebendem Unternehmen ordnen)?

 

Wurden externe Berater von Unternehmen, die der Kontrolle gem. § 52 Abs. 2 B-VG unterliegen, bezahlt, welche aber Dienstleistungen für die Zentralstelle erbracht haben?

 

Wenn ja, um welchen Vertrag handelt es sich und von welchem Unternehmen wurden die Kosten in welchem Ausmaß getragen?

 

Antwort:

Bei diesen Fragen handelt es sich um solche des operativen Geschäfts der Unternehmen.

Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates nach Art. 52 Abs.1 B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings „nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden“.

 

Frage 12:

Wie hoch sind die Gesamtkosten für externe Berater bzw. Beratungsunternehmen für das Budgetjahr 2005 und bis zum Einlangen dieser Anfrage?

 

Antwort:

Ich verweise auf die Ausführungen zu Fragepunkt 42 der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2796/J.

 

Frage 13:

Welche organisatorischen Veränderungen wurden seit 1.1.2005 innerhalb der Struktur Ihres Ressorts getroffen, wie viele Planstellen wurden dadurch eingespart, wie viele Planstellen sollen bis zum Ende der Legislaturperiode im Bereich Ihres Ressorts eingespart werden und welche ehemaligen MitarbeiterInnen Ihres Ministerbüros wurden seit 1.1.2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage in die Organisation des Ministeriums bzw. in öffentliche Unternehmen übernommen?

 

Antwort:

Für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. März 2005 darf ich auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2796/J-NR/2005 vom 30. März 2005 verweisen.

 

 

Im Zeitraum 1. April 2005 bis 8. Mai 2006 wurden folgende organisatorische Veränderungen getroffen:

 

 

Hinsichtlich der Planstellen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4217/J-NR/2006 durch den Herrn Bundeskanzler.

 

Seit 1. April 2005 wurde eine Mitarbeiterin meines Ministerkabinetts in die Zentralstelle des Ministeriums übernommen.

 

Fragen 14 bis 16:

Welche Kommissionen wurden von Ihnen gemäß § 8 Bundesministeriengesetz Abs. 1 zur Vorbereitung und Vorberatung von im § 3 Z 2, 3 und 4 bezeichneten Geschäften sowie von Geschäften, die auch den Wirkungsbereich anderer Bundesministerien betreffen, seit 4.2.2000 eingesetzt?

 

Wie setzten sich die unter 14. beauskunfteten Kommissionen zusammen?

 

Wer führt in den unter 14. beauskunfteten Kommissionen den Vorsitz und nach welchen Gesichtspunkten wurde der Meinungsbildungsprozess festgelegt?

 

Antwort:

Es wurden keine Kommissionen gemäß § 8 Bundesministeriengesetz Abs. 1 eingesetzt.

 

Frage 17:

Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 1.1.2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage im Ministerbüro bzw. im Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt und auf welcher Grundlage (Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) basierte jeweils das Dienstverhältnis?

 

Antwort:

Für den Zeitraum 1. Jänner 2005 bis einschließlich 31. März 2006 darf ich auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4125/J-NR/2006 verweisen.

 

Seit 1. April 2006 bis zum Einlangen dieser Anfrage haben sich hiezu keine Änderungen ergeben.

 

Frage 18:

Falls die unter Punkt 17 beauskunfteten Dienstverhältnisse bereits beendet wurden:

Zu welchen Zeitpunkten und mit welcher Begründung wurden diese Dienstverhältnisse, geordnet nach namentlich bezeichneten DienstnehmerInnen, aufgelöst und welche Kosten (Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung bzw. -abfindung, freiwillige Abfertigung, Pönale, etc.) waren mit der Beendigung dieses Dienstvertrages, geordnet nach namentlich bezeichneten DienstnehmerInnen, verbunden ?

 

Antwort:

Für den Zeitraum 1. Jänner 2005 bis einschließlich 31. März 2005 darf ich wiederum auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2796/J-NR/2005 verweisen.

 

Im Zeitraum 1. April 2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage haben folgende MitarbeiterInnen ihr Beschäftigungsverhältnis bereits beendet:

(Im Anschluss an die Namen der MitarbeiterInnen werden die rechtliche Begründung für die Beendigung, der Zeitpunkt der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, die aus der Beendigung eventuell entstandenen Kosten ihrer Art, jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ihrer Höhe nach, angeführt.)

 

Kabinett HVK

Gomsi Robert Mag., einverständliche Lösung des Dienstverhältnisses mit Ablauf des 31. Jänner 2006, aus der Beendigung des Dienstverhältnisses entstanden keine zusätzlichen Kosten;

Veronesi Verena MMag., einverständliche Lösung des Dienstverhältnisses mit Ablauf des 25. November 2005, aus der Beendigung des Dienstverhältnisses entstanden keine zusätzlichen Kosten;

Steiner Barbara Dr., Verwendung in einer anderen Organisationseinheit innerhalb der Zentralstelle des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie ab 30. September 2005, es entstanden keine zusätzlichen Kosten.  

 

Kabinett HBM

Heingärtner Verena Mag., einverständliche Lösung des Dienstverhältnisses mit Ablauf des 31. August 2005, Urlaubsersatzleistung;

Lackner Christine Mag., einverständliche Lösung des Dienstverhältnisses mit Ablauf des  30. Juni 2005, Urlaubsersatzleistung;

Magrutsch Dominique, einverständliche Lösung des Dienstverhältnisses mit Ablauf des 15. November 2005, aus der Beendigung des Dienstverhältnisses entstanden keine zusätzlichen Kosten;

Reichel-Holzer Claudia Mag., einverständliche Lösung des Dienstverhältnisses mit Ablauf des 31. Juli 2005, Urlaubsersatzleistung;

Sabitzer Ina Mag., einverständliche Lösung des Dienstverhältnisses mit Ablauf des 31. August 2005, aus der Beendigung des Dienstverhältnisses entstanden keine zusätzlichen Kosten.

 

Büro des Herrn Staatssekretärs Mag. Kukacka

Dolezal Christian Mag., einverständliche Lösung des Dienstverhältnisses mit Ablauf des 30. November 2005, Urlaubsersatzleistung;

Schuster Gottfried Ing., Beendigung des Arbeitsleihvertrages mit Ablauf des 30. September 2005, aus der Beendigung des Arbeitsleihverhältnisses entstanden keine zusätzlichen Kosten.

 

Büro des HSTS Mag. Mainoni

Dania-Lhotsky Katharina Mag., einverständliche Lösung des Dienstverhältnisses mit Ablauf des 15. Juni 2005, Urlaubsersatzleistung;

Diamantopoulos Dora Mag., einverständliche Lösung des Dienstverhältnisses mit Ablauf des 31. Oktober 2005, Urlaubsersatzleistung;

Hecher Walter, einverständliche Lösung des Dienstverhältnisses mit Ablauf des 28. Februar 2006, Urlaubsersatzleistung;

Resch Maria-Theresia Mag., einverständliche Lösung des Dienstverhältnisses mit Ablauf des 28. Februar 2006, aus der Beendigung des Dienstverhältnisses entstanden keine zusätzlichen Kosten.

 

Frage 19:

Auf welcher Grundlage erfolgte jeweils für die unter Punkt 17 angefragten Personen die Ermittlung des Gehaltsanspruches und wie hoch ist dieser, ausgewiesen je namentlich bezeichnete/n Dienstnehmer/in, pro Kalenderjahr inklusive Sonderzahlungen und Überstundenpauschale?

 

Antwort:

Der Gehaltsanspruch der unter Punkt 17 angefragten Personen wird durch das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 oder durch eine vertragliche

Vereinbarung festgelegt.

 

Für den Zeitraum 1. Jänner 2005 bis einschließlich 31. März 2005 darf ich neuerlich auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2796/J-NR/2005 verweisen. Im Zeitraum 1. April 2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage lauteten die Einstufungen wie folgt:

 

Kabinett HVK

1 Person v 1/6

6 Personen § 36 VBG (davon 2 bereits beendet)

1 Person befristeter Vertrag für die EU-Präsidentschaft 2006 gem. § 36 VBG (bereits beendet)

 

Kabinett HBM

1   Person v 1/5

11 Personen § 36 VBG (davon 5 bereits beendet)

2   Personen befristeter Vertrag für die EU-Präsidentschaft 2006 gem. § 36 VBG (davon 1 bereits beendet)

 

Büro des HSTS Mag. Kukacka

1 Person v 1/5

5 Personen § 36 VBG (davon 1 bereits beendet)

2 Personen Arbeitsleihverträge (davon 1 bereits beendet)

1 Person befristeter Vertrag für die EU-Präsidentschaft 2006 gem. § 36 VBG

 

Büro des HSTS Mag. Mainoni

7 Personen § 36 VBG (davon 3 bereits beendet)

1 Person dienstzugeteilt vom BMI, E2a/5

2 Personen befristeter Vertrag für die EU-Präsidentschaft 2006 gem. § 36 VBG (davon 1 bereits beendet)

 

Ich ersuche um Verständnis, dass ich aus Datenschutzgründen keine näheren Angaben zu den einzelnen Gehaltsansprüchen machen kann. Ich darf allerdings versichern, dass ich mich beim Abschluss der Verträge nach § 36 VBG auch hinsichtlich der Höhe streng an die Vorgaben des Bundeskanzleramtes gehalten habe.

 

Fragen 20, 31 und 32:

Welche, der unter Punkt 17 beauskunfteten Personen erhält keine Überstundenpauschale und wie hoch ist jeweils die bisherige durchschnittliche monatliche Überstundenleistung (bitte namentlich nach DienstnehmerIn ordnen)?

 

Wie werden zeitliche Mehrleistungen der MitarbeiterInnen bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs finanziell abgerechnet (aufgelistet nach namentlich bezeichneten DienstnehmerInnen)?

 

In welcher Höhe wurde die bisher geleistete, durchschnittliche monatliche Mehrdienstleistung der einzelnen MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs abgegolten (bitte nach namentlich bezeichneten DienstnehmerInnen ordnen)?

 

Antwort:

Für den Zeitraum 1. Jänner 2005 bis einschließlich 31. März 2005 darf ich neuerlich auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2796/J-NR/2005 verweisen.

 

Seit 1. April 2005 erhielt lediglich eine Person ihre geleisteten Überstunden nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften einzeln abgegolten. Die durchschnittliche monatliche Überstundenleistung dieses Bediensteten belief sich im Zeitraum Juli 2005 bis April 2006 auf 62,72 Stunden.

 

Die Mehrdienstleistungen des oben erwähnten Mitarbeiters wurden im Zeitraum 1. Juli 2005 bis 31. März 2006 (April-Überstunden noch nicht ausbezahlt) insgesamt mit brutto

€ 13.621,91 abgegolten.

 

Frage 21:

Mit welchen MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs wurden seit 1.1.2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz abgeschlossen und in welcher Höhe übersteigen die darin vereinbarten Gehälter das Gehaltsschema des Vertragsbedienstetengesetzes (es  wird um namentliche Auflistung der DienstnehmerInnen gebeten)?

 

Antwort:

Für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. März 2005 bzw. 1. April bis 6. Juli 2005 darf ich auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 2796/J-NR/2005 und Nr. 3245/J-NR/2005 verweisen.

 

Seit 7. Juli 2005 bis zum Einlagen dieser Anfrage wurden in meinem Vizekanzlerkabinett mit 2 Mitarbeitern, in meinem Ministerkabinett mit 1 Mitarbeiter im Büro des Herrn Staatssekretärs Mag. Kukacka mit 2 MitarbeiterInnen und im Büro des Herrn Staatssekretärs Mag. Mainoni ebenfalls mit 2 MitarbeiterInnen Verträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz abgeschlossen.

 

Der im Vergleich zum Gehaltssystem des Vertragsbedienstetengesetzes vereinbarte höhere Verdienst ist im Hinblick auf die besonderen Anforderungen der ausgeübten Tätigkeit, die außergewöhnlichen Fähigkeiten, großes Wissen und hohes persönliches Engagement erfordert, gerechtfertigt. Zur Höhe des Sonderentgelts kann ich aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben machen, ich darf aber jedenfalls darauf hinweisen, dass es sich dabei um all-in-Bezüge handelt und somit sämtliche Mehrdienstleistungen abgegolten sind.

 

Fragen 22 und 23:

Über welche MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen und welche Vertragsinhalte wurden mit welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen vereinbart (jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten DienstnehmerInnen unter Beifügung des verleihenden Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen)?

 

Welche Dienstverhältnisse wurden von den unter Punkt 22 angefragten Personen vor Abschluss des gegenständlichen Überlassungsvertrages, geordnet nach namentlich bezeichneten Personen und unter Beifügung des jeweiligen Dienstgebers, ausgeübt? Von wem wurde, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten, überlassenen Arbeitskräften, der entsprechende Arbeitsleihvertrag formuliert?

Antwort:

Für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. März 2005 bzw. 1. April bis 6. Juli 2005 darf ich auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 2796/J-NR/2005 und Nr. 3245/J-NR/2005 verweisen.

 

Seit 7. Juli 2005 wurde 1 Arbeitsleihvertrag beendet.

 

Die Frage bezüglich der Dienstverhältnisse vor Abschluss der Arbeitsleihverträge ist nicht Gegenstand der Vollziehung und kann daher von mir nicht beantwortet werden. Die Formulierung der Arbeitsleihverträge erfolgte entsprechend den Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Fragen 24 und 25:

Wurden an Unternehmen bzw. Vereine, die als Arbeitskräfteüberlasser in einem Vertragsverhältnis mit Ihrem Ressort stehen, Förderungen bzw. Werkverträge des Ministeriums vergeben?

 

Wenn ja, in welcher Höhe erfolgte eine, nach Förderungsempfänger und Budgetjahr gegliederte, Zahlung?

 

Antwort:

Nein.

 

Bekanntlich bestehen jedoch mit der ACG Vereinbarungen bezüglich  Zahlungen für luftfahrtbehördliche Tätigkeiten und mit den ÖBB hinsichtlich der Eisenbahninfrastruktur

und der Gemeinwirtschaftlichen Leistungen.

 

Fragen 26, 27 und 28:

Werden Personen außerhalb des Ministerbüros aufgrund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt?

 

Wenn ja, welche Personen sind dies und von welchen Arbeitskräfteüberlassungs-unternehmen werden selbige verliehen?

 

Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten aus den Leiharbeitsverträgen der unter Punkt 27 angefragten ArbeitnehmerInnen (jeweils geordnet nach Namen)?

 

Antwort:

Ich darf auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Nr. 2796/J-NR/2005 und Nr. 3245/J-NR/2005 verweisen.

 

Seit 7. Juli 2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage haben sich hiezu keine Änderungen ergeben.

 

Fragen 29 und 30:

Sind MitarbeiterInnen Ihres Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut?

 

Wenn ja, welche MitarbeiterInnen arbeiten in welchen Organisationseinheiten in welchem zeitlichen Ausmaß?


Antwort:

Es ist kein/e Mitarbeiter/in des Vizekanzler- bzw. Ministerkabinetts sowie der Büros der Herren Staatssekretäre Mag. Kukacka und Mag. Mainoni mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut.

Frage 33:

An welche MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs wurden seit 1.1.2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage Belohnungen bzw. Prämien in welcher Höhe ausbezahlt (geordnet nach namentlich bezeichneten DienstnehmerInnen)?

 

Antwort:

Für den Zeitraum 1. Jänner 2005 bis einschließlich 31. März 2005 darf ich wiederum auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2796/J-NR/2005 verweisen.

 

 

Seit 1. April 2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage wurden an keine MitarbeiterInnen meines Vizekanzler- bzw. Ministerkabinetts oder der Büros der Herren Staatssekretäre Mag. Kukacka und  Mag. Mainoni Belohnungen bzw. Prämien ausbezahlt.

 

Frage 34:

In welcher Höhe wurden von Ihrem Ressort Aufträge für Öffentlichkeitsarbeit bzw. für Informations- und Werbemaßnahmen seit 1.1.2006 bis zum Einlangen dieser Anfrage an welches beauftragte Unternehmen vergeben?

 

Antwort:

Seit 1.1.2006 wurde die Verkehrssicherheitskampagne „Gurte retten Leben“ (Umsetzung des 2. Teiles) umgesetzt. Die Kosten betragen € 1 Mio.

Beauftragtes Unternehmen: CI & Werbeagentur GmbH, Elisabethstraße 9, 1010 Wien.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen