4185/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.07.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

Parlament

1017 Wien

 

DVR: 0000051

 

 

 
 

 

 

 


Die Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 23. Mai 2006 unter der Nummer 4290/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “. Sicherheit bei Sportveranstaltungen - insbesondere bei Fußballmeisterschaftsspielen - in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Dem Zentrum für Sportangelegenheiten (ZSA) in der Bereichsstellvertretung II-B-1.

 

Zu Frage 2:

Derzeit verfügt das ZSA/NFIS über 10 Mitarbeiter (6 Planstellen, 4 zugeteilte Beamte) von denen 2 ausschließlich für die nationale Fußballinformationsstelle tätig sind.

 

Zu Frage 3:

Der Leiter des ZSA, Dr. Günther MAREK.

 

Zu Frage 4:

Die Kosten für 2005 sind im Regelbudget der Abteilung II/1 eingeschlossen. Die Höhe der Kosten für das Budget werden wiederum  je nach Bedarfsfall aus dem Regelbudget der Abteilung II/1 abgedeckt und steht derzeit noch nicht fest.

 

 

Zu den Fragen 5 und 61:

Durch regelmäßige Kontakte und Informationsaustausch. Internet, Telefon und Schriftverkehr.

 

Zu den Fragen 6 und 24:

Ja.

 

Zu den Fragen 7, 11, 40, 45, 46 und 49:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 8:

132.

 

Bundesland

Beamte

Einsatz bei

Wachkörper

Vorarlberg

8

Fußball

Exekutivbeamte

Tirol

7

Fußball + Eishockey

Exekutivbeamte

Salzburg

10

Fußball + Eishockey

Exekutivbeamte

Oberösterreich

28

Fußball + Eishockey

Exekutivbeamte

Niederösterreich

3

Fußball

Exekutivbeamte

Burgenland

5

Fußball

Exekutivbeamte

Steiermark

23

Fußball + Eishockey

Exekutivbeamte

Kärnten

15

Fußball + Eishockey

Exekutivbeamte

Wien

33

Fußball + Eishockey

Exekutivbeamte

 

Die Beamten werden in erster Linie zur Informationsgewinnung, Informationsbewertung und Informationsweiterleitung für die jeweilige exekutive Einsatzleitung eingesetzt und im Bedarfsfall zu Ausforschungstätigkeiten herangezogen.

 

Zu Frage 9:

Nein.

 

Zu Frage10:

Es erfolgten unterstützende Begleitmaßnahmen beim Aufbau des Projektes „Stewards“.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

Die Zusammenarbeit erfolgt durch ständigen Berichterstattungs- und Informationsaustausch nach jeder Spielrunde; zusätzlich wird zumindest einmal jährlich eine Besprechung und Informationsveranstaltung mit Vertretern der Österreichischen Fußball-Bundesliga und des Österreichischen Fußballbundes über die laufende Fußballsaison abgehalten.

Die Fragen betreffend Fan-Projekte bzw. Fanbetreuer sind kein Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 14 bis 19:

Diese werden rechtzeitig vor den jeweiligen Spielen erstellt.

 

Zu Frage 20:

Nein

 

Zu Frage 21:

Die Zusammenarbeit erfolgt anlassbezogen und unabhängig von der Sportart durch den gegenseitigen Austausch erforderlicher Informationen zur Vorbereitung und sicheren Bewältigung einer internationalen Sportbegegnung.

 

Zu Frage 22:

Es bestehen Erlässe und Richtlinien betreffend „Regelung der szenekundigen Beamten, „Maßnahmen der Sicherheitsexekutive bei sensiblen Sportveranstaltungen, insbesondere bei Fußballspielen“ sowie betreffend „Maßnahmen der Sicherheitsexekutive bei sensiblen Sportveranstaltungen – Vollzugsbestimmungen“.

 

Zu Frage 23:

Schwerpunktausbildungen aufgrund von Erkenntnissen aus dem In- und Ausland, dabei Berücksichtigung der aus jeder Spielrunde gewonnen Erfahrungen und Einbeziehung in Schulungen und Vorträge, die im jeweiligen Einsatzbereich vorgenommen werden. Die Schulungsprogramme beziehen sich insbesondere auf das Verhalten von Einsatzeinheiten und deren taktischen Größen (Züge, Gruppen) im Rahmen von Vorsicherungs- und Nachsicherungsmaßnahmen; diese Schulungen werden periodisch und anlassbedingt vorgenommen.

 

Zu den Fragen 25, 26, 28 und 31:

196 Anzeigen nach der Strafprozessordnung und 503 Anzeigen nach dem Verwaltungsstrafgesetz erstattet durch Organe des Öffentlichen Sicherheitsdienstes.

Die von der Sicherheitsexekutive erstatteten Anzeigen gegliedert nach den Bundesländern, werden wie folgt aufgelistet:

 

T-Mobile Bundesliga 2005/2006 (Anzeigen)

Bundesland

StPO

VStG

Salzburg

16

66

Oberösterreich

37

43

Niederösterreich

6

5

Burgenland

-

-

Steiermark

22

90

Tirol

1

31

Wien

114

97

GESAMT

196

332

 

 

Red Zac Liga 2005/2006 (Anzeigen)

Bundesland

StPO

VStG

Vorarlberg

--

3

Oberösterreich

13

50

Kärnten

--

--

Steiermark

--

13

Tirol

--

6

Wien

3

3

GESAMT

16

79

 

Betreffend die Anzahl der Anzeigen durch die Fußballvereine werden keine Aufzeichnungen geführt.

 

Zu Frage 27:

35 Festnahmen nach der Strafprozessordnung und 50 Festnahmen nach dem Verwaltungsstrafgesetz erstattet durch Organe des Öffentlichen Sicherheitsdienstes.


Die Festnahmen gegliedert nach den Bundesländern, werden wie folgt aufgelistet:

 

T-Mobile Bundesliga 2005/2006 (Festnahmen)

Bundesland

StPO

VStG

Salzburg

11

28

Oberösterreich

9

9

Niederösterreich

3

-

Burgenland

-

-

Steiermark

1

6

Tirol

-

-

Wien

11

7

GESAMT:

35

50

 

 

Red Zac Liga  2005/2006 (Festnahmen)

Bundesland

StPO

VStG

Oberösterreich

2

6

GESAMT:

2

6

 

Zu Frage 29:

Es gab 83 verletzte Zivilpersonen bei Spielen der T – Mobile Bundesliga.

Eine Auflistung nach Bundesländer ist nicht möglich. 

Bei Spielen der Red Zac Liga gab es keine verletzten Zivilpersonen.

 

Zu Frage 30:

In der Saison 2005/2006 wurden 18 Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei Spielen der T- Mobile Bundesliga verletzt.

Bei Spielen der Red Zac Erste Liga wurden 3 Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes verletzt.

 

Zu Frage 31:

Es wurden 3 Verletzungen bei Spielen der T – Mobile Bundesliga angezeigt.

Bei Spielen der Red Zac Liga gab es keine Anzeigen.

 

Zu Frage 32:

Über Anzeigen durch geschädigte Private werden keine Aufzeichnungen geführt.

 

Zu Frage 33:

Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der Fragen 31 und 26 zur parlamentarischen Anfrage vom 11.07.2005 Nr. 3364/J – NR/2005 verwiesen. .

 

Zu Frage 34:

Bei folgenden Fangruppen der T-Mobile Bundesliga gab es die größten Probleme:

 

SK Rapid Wien

FK Austria Magna

SK Puntigamer Sturm Graz

Liebherr GAK

Red Bull Salzburg

FC Wacker Tirol

 

Bei folgenden Fangruppen der Red Zac Erste Liga gab es der Reihe nach die größten Probleme:

 

LASK Linz

FC Gratkorn

DSV Leoben

Schwanenstadt

 

Zu Frage 35:

Erfahrungsgemäß wird der Gefährdungskreis der Vereine auch in Hinkunft derselbe sein.

Für eine Gefährdungsreihung liegen derzeit keine ausreichenden Anhaltspunkte vor.

 

Zu Frage 36:

Vereinzelt waren geringfügige Ausschreitungen feststellbar.

 

Zu Frage 37:

Folgende zusätzliche Maßnahmen sind seitens des BM.I beabsichtigt:

 

Intensivierung von Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Behörden-Kommunen-Vereine-Fans, Ausweitung der präventiven Möglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, verstärkte Zusammenarbeit insbesondere mit der Österreichischen Bundesliga und den eingerichteten Vereinsverantwortlichen (Sicherheitsbeauftragte und Fanbeauftragte) sowie Unterstützung bei der Ausbildung der privaten Ordnerdienste, unterstützende Begleitmaßnahmen beim Aufbau des Projekts „Stewards“ der Österreichischen Fußballbundesliga, verstärkter Informationsaustausch mit den für die Veranstaltung zuständigen Behörden und Einsatzkräften. Die Umsetzung erfolgt laufend.

 

Mit 01.01.2006 ist die SPG Novelle 2006 in Kraft getreten. Mit dieser wurden Rechtsgrundlagen für Gefährderdatei, Gefährderansprache und Sicherheitszone geschaffen.

 

Zu Frage 38:

Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der Frage 21 zur parlamentarischen Anfrage vom 04.06.2003, Nr. 483/J sowie auf Punkt 37 verwiesen.

Die Umsetzung erfolgt laufend.

 

Zu Frage 39:

Bis auf das „Bundesstadion „Südstadt“ verfügen alle Stadien der Bundesliga über eine fixe Videoüberwachungsanlage.

Anlässlich von Risikospielen werden in den Stadien mit nicht fix ausgestatteten Videoanlagen mobile Videoüberwachungsanlagen eingesetzt.

 

In der Red Zac Liga sind keine fixe Videoüberwachungsanlagen installiert, ausgenommen Austria Amateure, da sie die Heimspiele im „Franz Horr Stadion“ austragen.

 

Zu den Fragen 41 und 42:

Ja, sie werden jedoch laufend einer Evaluierung zugeführt.

 

Zu Frage 43:

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Inneres haben sich die Sicherheitsmaßnahmen nach den jeweiligen örtlichen und baulichen Gegebenheiten der Veranstaltungsstätten sowie nach den jeweiligen Gefährdungseinschätzungen zu richten.

 

Zu Frage 44:

Diesbezüglich wird keine Statistik geführt.

 

Zu Frage 47:

Die Erfahrungen sind als positiv zu bewerten.

 

Zu Frage 48:

Auf Grund regelmäßiger Analysen der aktuellen Lagebilder werden die notwendigen kriminalpräventiven Schwerpunkte festgesetzt.

Zu Frage 50:

Bei sämtlichen Sportveranstaltungen, bei denen auf Grundlage einer vorhergehenden Lagebeurteilung der begründete Verdacht besteht, dass es zu Sicherheitsproblemen kommen könnte.

 

Zu den Fragen 51 und 52:

Ja, im Rahmen der Zuständigkeit des BMI.

 

Zu Frage 53:

Österreich pflegt eine enge Zusammenarbeit mit den für die Ausrichtung der Fußball-Weltmeisterschafts-Endrunde verantwortlichen deutschen Behörden, insbesondere durch Entsendung eines österreichischen Vertreters in den Bund-Länder-Ausschuss, in die  Projektgruppe WM 2006, sowie die Entsendung von Spielbeobachtern aus dem operativen und dem strategischen Bereich, ab 2005 zu bedeutenden Spielen in Stadien, die für die WM 2006 herangezogen werden.

 

Darüber hinaus wurden im Zuge der Vorbereitungsmaßnahmen Hospitationen der österreichischen Sicherheitsexekutive, des BMI, der Sicherheitsbehörden und der LPK, sowie der Einsatz von österreichischen Beamten mit exekutiven Befugnissen, bei der Bundespolizei durchgeführt.

 

Zu Frage 54:

Ja. Die gesetzlichen Grundlagen bilden dabei der Deutsch - Österreichische Polizeikooperationsvertrag, ratifiziert am 1. Dezember 2005, sowie die Verwendung als Verbindungsbeamte gemäß Art. 47 SDÜ.

 

Zu Frage 55:

Im Verlaufe der FIFA WM 2006 wurden bereits Maßnahmen ergriffen, wie z.B.

Intensivierung der grenzpolizeilichen Maßnahmen, um im Falle der Zurückweisung von Risikofans durch die deutsche Bundespolizei bzw. Landespolizei Bayerns personell vorbereitet zu sein, sicherheitspolizeiliche Begleitung von Risikofangruppen, welche Österreich als Transitland nützen.

 

Entsendung von österreichischen Beamten nach Deutschland:

 

1)      1 Beamter zur ZIS Neuss: Verbindungsbeamter  in der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze für fußballspezifische Angelegenheiten.

2)      1 Beamter zum Bundespolizeipräsidium SÜD in München: Verbindungsbeamter für grenz-, flughäfen- und bahnpolizeiliche Angelegenheiten.

3)      2 Beamte zur Bekämpfung des Taschendiebstahls im Bereich des Bundespolizeipräsidiums SÜD in München.

4)      20 Beamte im Streifen- und Überwachungsdienst im Bereich des Bundespolizeipräsidiums SÜD in München.

 

Zu Frage 56:

Ich verweise auf die den politischen Fraktionen übermittelte Zusammenfassung des Sicherheitskonzeptes für die EURO 08.

 

Zu Frage 57:

Die Erfahrungswerte aus der FIFA WM 2006 werden analysiert und die daraus notwendigen Schlüsse gezogen.

 

Zu Frage 58:

Bei der Enquete wurden Änderungen des EU-Handbuchs mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit sowie des Beschlusses des Rates über die Sicherheit bei Fußballspielen mit internationaler Dimension besprochen und die weitere Vorgangsweise festgehalten.

 

Zu Frage 59:

Während Österreichs EU-Präsidentschaft wurden die Änderungen des Handbuchs im Bereich der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen in der Expertengruppe erarbeitet, beschlossen, der PCWG (Police Cooperation Working Group) vorgelegt und werden danach an die Ratsgremien weitergeleitet.

 

Zu Frage 60:

Die Entsendung von Szenekundigen Beamten ins Ausland erfolgt aufgrund  einer Lage und Gefährdereinschätzung. Die Anzahl der SKB ist von der Anzahl der Fans, des Gefährderpotentiales aber auch von der Art der Anreise abhängig. 

 

Zu Frage 62:

Der Austausch von personenbezogenen Daten erfolgt gemäß Polizeikooperationsgesetz.