4187/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.07.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien GZ 10.000/0111-III/4a/2006
Wien, 10. Juli 2006
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4234/J-NR/2006 betreffend Überstundenabgeltung für Ärzt/innen an Medizinischen Universitäten, die die Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen am 12. Mai 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 4.:
Nach den Informationen der Rektoren der Medizinischen Universitäten wird den Ärztinnen und Ärzten kein Entgelt für geleistete Überstunden vorenthalten. Die Beträge sind im zugewiesenen Globalbudget ausgehend von einer durchschnittlichen Zahl erbrachter Mehrdienstleistungen budgetiert und entsprechend zugewiesen. Die ersten 160 Stunden Journaldienst werden dabei mit Freizeitausgleich abgegolten.
Im Rahmen der Einführung des Krankenanstalten-Arbeitszeitrechts an den Medizinischen Universitäten wurde 2002 vereinbart, dass künftig eine Wahlmöglichkeit zwischen Freizeitausgleich und finanzieller Abgeltung für die ersten 160 Journaldienststunden eingeführt werden soll. Nach Auskunft der Rektoren der Medizinischen Universitäten wurden entsprechende Vereinbarungen in Graz und Innsbruck bereits wirksam, in Wien wird eine Wirksamkeit ab 1. Jänner 2007 angestrebt.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.