4187/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.07.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0111-III/4a/2006

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                        Wien, 10. Juli 2006                            

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4234/J-NR/2006 betreffend Überstundenabgeltung für Ärzt/innen an Medizinischen Universitäten, die die Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen am 12. Mai 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. bis 4.:

Nach den Informationen der Rektoren der Medizinischen Universitäten wird den Ärztinnen und Ärzten kein Entgelt für geleistete Überstunden vorenthalten. Die Beträge sind im zugewiesenen Globalbudget ausgehend von einer durchschnittlichen Zahl erbrachter Mehrdienstleistungen budgetiert und entsprechend zugewiesen. Die ersten 160 Stunden Journaldienst werden dabei mit Freizeitausgleich abgegolten.

 

Im Rahmen der Einführung des Krankenanstalten-Arbeitszeitrechts an den Medizinischen Universitäten wurde 2002 vereinbart, dass künftig eine Wahlmöglichkeit zwischen Freizeitausgleich und finanzieller Abgeltung für die ersten 160 Journaldienststunden eingeführt werden soll. Nach Auskunft der Rektoren der Medizinischen Universitäten wurden entsprechende Vereinbarungen in Graz und Innsbruck bereits wirksam, in Wien wird eine Wirksamkeit ab 1. Jänner 2007 angestrebt.

 

Die Bundesministerin:

Elisabeth Gehrer eh.