4193/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.07.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0043-I/4/2006

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

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Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »4243/J vom »12. Mai 2006 der Abgeordneten »Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, be­treffend »"lehrlingsevent 06", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

»Wie ich bereits bei der Beantwortung mehrerer parlamentarischer Anfragen zum Ausdruck gebracht habe, sind meinem Ressort im Rahmen der von der österreichischen Bundesregierung betriebenen aktiven Arbeitsmarktpolitik Maßnahmen zur Förderung junger Menschen ein besonderes Anliegen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf das bei der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4091/J vom 29. März 2006 angeführte "Job for You(th)" Programm hinweisen, mit dem immerhin für 10.000 junge Menschen eine Beschäftigungsmöglichkeit geschaffen wurde. Weiters möchte ich die Förderung der Lehrlingsausbildung ("Blum Bonus") hervorheben, bei der ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten der Lehrlingsausbildung in pauschalierter Form ausbezahlt wird, der im 1. Lehrjahr 400 € pro Monat, im 2. Lehrjahr 200 € pro Monat und im 3. Lehrjahr 100 € pro Monat beträgt.

 

Es war mir daher auch der "lehrlingsevent 06" ein Anliegen, obwohl mein Ressort dabei weder  organisatorisch noch finanziell eingebunden war.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. bis 7., 9. und 10., 12., 14. bis 19. und 21.:

Wie bereits der Herr Bundeskanzler bei der Beantwortung der an ihn gerichteten inhaltlich großteils gleich lautenden parlamentarischen Anfrage Nr. 3996/J vom 23. Februar 2006 dargelegt hat, sind die Fragen 1 bis 7, 9, 10, 12 sowie 14 bis 19, dies entspricht den Fragen 1 bis 7, 9, 10, 12 sowie 14 bis 18 der vorliegenden Anfrage, an das Bundesministerium für  Wirtschaft und Arbeit zu richten, das als für die Lehrlingsausbildung zuständiges Bundesministerium die Organisation und Durchführung des "lehrlingsevent 06" übernommen hat.

 

Dies trifft auch auf die ‑ nicht an den Herrn Bundeskanzler gerichteten ‑ unter Punkt 19 und 21 der vorliegenden Anfrage angeführten Fragen zu, wobei ergänzend nochmals festzuhalten ist, dass im Zusammenhang mit dem "lehrlingsevent 06" keine Zahlungen des Bundesministeriums für Finanzen erfolgten.

 

Im Zusammenhang mit dem unter Punkt 18 angeführten Finanzstraf­verfahren möchte ich zusätzlich auf die Ausführungen unter Punkt 20 hinweisen.

 

Zu 8., 11. und 13.:

Wie bereits dargelegt, erfolgten Organisation und Durchführung des "lehrlingsevent 06" nicht vom Bundesministerium für Finanzen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Fragen nicht beantworte, möchte aber auch diesbezüglich auf die entsprechenden Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers bei der Beantwortung der bereits angeführten parlamen­tarischen Anfrage Nr. 3996/J vom 23. Februar 2006 verweisen.

 

Zu 20.:

Bezüglich dieser Frage möchte ich neuerlich darauf hinweisen, dass ich als mit Aufgaben der Bundesverwaltung betrautes Organ im Sinne des Art. 20 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz ganz allgemein die Amtsver­schwiegenheit bzw. in abgabenbehördlicher Funktion entsprechend den Bestimmungen des § 48a Bundesabgabenordnung in Verbindung mit § 74 Z 4 Strafgesetzbuch die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht zu beachten habe.

 

Die Beantwortung der Frage ist daher bereits aus diesen Gründen nicht möglich. Sollte jedoch, wie in der Anfrage ausgeführt, tatsächlich ein gericht­liches Finanzstrafverfahren anhängig sein, wäre dafür das Bundes­ministerium für Justiz zuständig.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.