4207/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten Parnigoni, Dr. Elisabeth Hlavac und GenossInnen haben am 18. Mai 2006 unter der Nummer 4284/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „ungeschicktes und unseriöses Agieren in Integrationsfragen“ gerichtet:

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Perspektiven und Herausforderungen in der Integration muslimischer MitbürgerInnen in Österreich

 

Zu den Fragen 2, 9 und 17:

Die Studie wurde von der Sicherheitsakademie des BM.I gefördert und extern durchgeführt.

 

Zu Frage 3:

Die Forschungsplattform "Kompetenzzentrum Integration und Sicherheit" hat ein Projektkonzept zur Durchführung der Studie entwickelt. Es wurde entschieden, die Durchführung der Studie gemäß diesem Projektkonzept aus Mitteln der .SIAK zu fördern. Die Durchführung der Studie wurde von dieser Forschungsplattform koordiniert und begleitet.

Zu Frage 4:

Diese stammten aus den Bereichen Rechtswissenschaften, Islamwissenschaften, Politikwissenschaften, Geschichtswissenschaften und empirische Sozialforschung.

 

Zu den Fragen 5 bis 8:

Die Erstellung der Studie durch Externe ist nicht Gegenstand der Vollziehung. Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich von einer weitergehenden Beantwortung Abstand nehme.

 

Zu Frage 10:

Die Zusammenfassung der Studienergebnisse wurde am 19. Mai 2006 im Rahmen einer Pressekonferenz veröffentlicht. Diese sind seitdem über die Homepage des BM.I sowie über Homepages zahlreicher Medien im Internet abrufbar.

 

Zu den Fragen 11 bis 15:

Wie Univ. Prof. Rohe in seiner Ergebnisdarstellung ausführte, handelt es sich hierbei um ein sehr komplexes Set an Fragestellungen und Antwortmustern, die im Interesse einer anschaulichen Darstellungen in vier Modellgruppen mit jeweiligen Prozentzuordnungen (Gesamtzuordnung aller Befragten war 100%) geformt wurde. Die Prozentzahlen wurden von mir im Interview bekannt gegeben.

Ich sehe daher weder eine unseriöse Vorgangsweise noch eine Gefährdung der Qualität der Studie.

 

Zu Frage 16:

Es erging eine Förderung für ein vorgeschlagenes Projektkonzept. Diese Förderung wurde im Herbst 2005 gewährt und war verbunden mit einer Fertigstellung im Frühjahr 2006.

 

Zu Frage 18:

Die Kosten für Externe können erst nach Vorlage der Schlussabrechnung definitiv benannt werden. Die Verrechnung folgt aus dem Budgetansatz 1-11746-7660.000.

 

Zu Frage 19:

Eine Ausschreibung war nicht vorgesehen, da es sich um eine Förderung handelt. Maßgeblich waren daher die Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Finanzen.

 

 

Zu Frage 20:

Die für den Österreichischen Integrationsfonds im Jahr 2006 zur Verfügung stehenden Mittel sind mit dem Bundesvoranschlag 2006 fixiert. Dabei ist hervorzuheben, dass die Mittel für den Österreichischen Integrationsfonds seit dem Jahr 2000 bereits um über 370 % erhöht werden konnten. Für das Jahr 2007 wird die weitere Erhöhung der für den Österreichischen Integrationsfonds zur Verfügung stehenden Mittel Gegenstand der Budgetverhandlungen sein.

Ich habe weiters den Kuratoriumsvorsitzenden des Österreichischen Integrationsfonds beauftragt, mir konkrete Vorschläge für zusätzliche Projekte im Interesse einer weiteren Intensivierung der Integrationsarbeit vorzuschlagen.

 

Zu Frage 21:

Die Beurteilung von Medienberichten ist nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes. Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich von einer weitergehenden Beantwortung Abstand nehme.

 

Zu Frage 22:

Die Bundesregierung hat dem Thema Integration schon bisher große Bedeutung beigemessen und wird dies auch in Zukunft tun.