4220/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Spindelegger,
Kolleginnen und Kollegen ha-
ben am 5. Juli 2006 unter der Nr. 4517/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend
Österreichische EU-Präsidentschaft, Leistungen und Ergebnisse
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen
1 bis 5:
Siehe
Anlage.
Hinsichtlich der Treffen der Ratsarbeitsgruppen, die unter
der Leitung österreichi-
scher
Beamter in Brüssel oder Luxemburg stattfanden, verweise ich auf die Beant-
wortung
der Parlamentarischen Anfrage 4518/J an die Bundesministerin für aus-
wärtige
Angelegenheiten
Zu den Fragen 6 und 7:
Nach den mir vorliegenden Aufzeichnungen über die
bereits geleisteten bzw. be-
traglich
feststehenden Zahlungen zum Stichtag 1. Juli 2006 stellen sich die finanzi-
ellen Aufwendungen, die dem Bundeskanzleramt durch die Ratspräsidentschaft
Österreichs
entstanden sind, wie folgt dar:
Sachaufwand Kapitel 10 2005 |
519.321 |
Sachaufwand Kapitel 10 2006 |
978 070 |
Sachaufwand Kapitel 13 |
245 850 |
Ermächtigung 2005 |
2 526 856 |
Ermächtigung 2006 |
3 268 840 |
Summe Sachaufwand |
7 538 937 |
Für besondere Projekte im Rahmen der Ratspräsidentschaft wurde
in den Jahren
2005
und 2006 jeweils eine Ermächtigung bis zu 10 Mio. Euro veranschlagt. Diese
Ermächtigungen
wurden insgesamt nur zu rund einem Viertel in Anspruch genom-
men. Der übrige
Aufwand wurde aus dem laufenden Budget bedeckt.
Zu den Fragen 8 und 9:
Insgesamt wurden 28 Personen für Aufgaben im Rahmen der Ratspräsidentschaft
aufgenommen, dies allerdings nur im Rahmen befristeter Dienstverhältnisse. Der
Aufwand hierfür wurde aus dem laufenden Budget bedeckt und gliedert sich wie folgt
auf:
EU-Zusatzpersonal 2005 |
576 657 |
EU-Zusatzpersonal 2006 |
810 000 |
Summe Personalaufwand |
1 386 657 |
Zur Frage 10:
Es wurden keine Werkverträge betreffend längerfristige Arbeitsleistungen und keine
Arbeitsleihverträge abgeschlossen.
Zur Frage 11:
Die Wahrnehmung der Präsidentschaft des Rates obliegt
den Mitgliedstaaten auf
Grund der Verträge der EU. Es ist eine Dienstleistung für das
Funktionieren der
Europäischen
Union, die turnusmäßig von jedem Mitgliedstaat in gleicher Weise zu
erbringen ist. In dieser Rotation spiegelt sich auch die Gleichstellung der
EU-Mit-
gliedstaaten wieder. Die Präsidentschaft bringt darüber hinaus mit
sich, in den
internationalen
Beziehungen sechs Monate lang als Gesicht und Stimme der
Europäischen
Union wahrgenommen zu werden.
Zu den
Kosten- und Nutzenüberlegungen verweise ich auf die jüngst erfolgten
Mittei-
lungen des Bundesministers für Finanzen
an die Öffentlichkeit, die sich auf Berech-
nungen von Wirtschaftsforschungsinstituten stützen. Danach ist
durch die Ratspräsi-
dentschaft eine zusätzliche
Wertschöpfung zwischen 108 und 400 Mio. Euro einge-
treten. Es wurden mehr als 2.700
Personen zusätzlich beschäftigt und es kamen
rund 53.000 zusätzliche Gäste nach Österreich.
Anlage
|
|