4221/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0078-I/3/2006

Wien, am      14. Juli 2006

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4521/J der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Dipl.‑Ing. Maximilian Hoffmann, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4:

 

Wann

Wo

Was

12./13. Jänner

Wien

Hochrangige Gruppe für Gender Mainstreaming

17./18. Jänner

Peking

International Pledging Conference on Avian and Human Pandemic Influenza

25. Jänner

Brüssel

Informelles Treffen der Gleichstellungsminister/innen

15./16. Februar

Wien

Diabeteskonferenz

16./17. Februar

Innsbruck

Treffen der nationalen Drogenkoordinator/innen

22./23. Februar sowie

11/12. Mai

Wien

Treffen der Leiter/innen der Arzneimittelzulassungstellen

24. Februar

Wien

Sondertreffen der Gesundheitsminister/innen zur Geflügelpest

27. Februar – 10. März

New York

50. Tagung der VN-Frauenstatuskommission

13./14. März

Wien

Hochrangiger Ausschuss für öffentliche Gesundheit

16./17. März

Wien

Konferenz „Stigmatisierung und Diskriminierung von Personen mit einer psychischen Krankheit“

 

23./24. März

Wien

Treffen der Generaldirektor/innen für öffentliche Gesundheit

30. März

Brüssel

Konferenz Tierschutz

3./4. April

Wien

Treffen der zuständigen Behörden für Medizinprodukte

10.-14. April

Paris

Codex Alimentarius (Allgemeine Prinzipien)

18./19. April

Wien

Konferenz „Die Rolle von Vorsichtsmaßnahmen in der GVO-Politik“

20./21. April

Wien

Ausschuss für Arzneimittel auf pflanzlicher Basis

24.-28. April

Den Haag

Codex Alimentarius (Lebensmittelzusätze und – kontaminanten)

25/26. April

Wien

Informelles Treffen der Gesundheitsminister/innen

1.-5. Mai

Ottawa/Kanada

Codex Alimentarius (Lebensmittelkennzeichnung)

10.-12. Mai

Malaga/Spanien

5. Europäische eHealth-Konferenz

16.-22. Mai

Genf

Weltgesundheitsversammlung

17.-19. Mai

Wien

Leitende Beamt/innen der Veterinärdienststellen

18./19. Mai

Wien

Zusammenarbeit der europäischen Arzneimittelbehörden in rechtlichen Belangen

18./19. Mai

Wien

Ausschuss für Humanarzneimittel/Ausschuss für Arzneimittel für seltene Leiden/Arbeitgruppe für das gegenseitige Anerkennungsverfahren und das dezentrale Verfahren

18./19. Mai

Wien

Konferenz der Expert/innen für mundgesundheitliche Belange

18./19. Mai

Retz/NÖ

Europäisches Netzwerk über die Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen im geschlossenen System und zur Freisetzung

15.-19. Mai

Budapest

Codex Alimentarius (Analysenmethoden)

22. Mai

Brüssel

Expert/innenkonferenz zur Schließung der Einkommensschere

1./2. Juni

Luxemburg

Rat Beschäftigung, Soziales, Gesundheit

6./7. Juni

Wien

Internationale Expert/innenkonferenz zur Bekämpfung der Geflügelpest

21.Juni

Brüssel

Umgang mit Süßstoffen

26.-28. Juni

Wien

1. Europäische Konferenz für Verletzungsverhütung und Sicherheit

 

Hinsichtlich der Sitzungen der Ratsarbeitsgruppen in den Bereichen Gesundheit, Pharmazeutika/Medizinprodukte, Lebensmittel, Veterinärwesen, Soziales (Gleichstellung) wird auf die Beantwortung der Bundesministerin für Auswärtige Angelegenheiten zu PA 4518/J verwiesen.

 

Frage 5:

 

Kinderarzneimittel-Verordnung

Rund 50 % der derzeit am Markt befindlichen Arzneimittel sind nicht speziell für die Verwendung bei Kindern zugelassen. Ärzt/innen sind deshalb häufig gezwungen, einfach geringer zu dosieren, ohne die genaue Wirkung bei Kindern zu kennen. Durch intensive Kontakte mit dem Europäischen Parlament konnte in Rekordzeit eine sog. „frühe Einigung“ zu einer Kinderarzneimittel-Verordnung erzielt werden. Künftig ist damit sichergestellt, dass – ohne unnötige klinische Prüfungen an Kindern –für diese Patientengruppe angepasste und deren Physiologie entsprechende Arzneimittel hergestellt werden können. Im Sinne der Stärkung des europäischen Standortes wurden auch Anreize für die Pharmazeutische Industrie geschaffen. Für sie besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Patentschutzes.

 

Typ II Diabetes

Diabetes II hat epidemieartige Dimensionen angenommen und erfordert weltweite, gemeinsame Anstrengungen. Die österreichische Präsidentschaft hat die EU-Mitgliedstaaten aufgerufen, im Rahmen ihrer Gesundheitsprogramme Diabetespläne (unter Einbeziehung von Gesundheitspersonal, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Administration) zu erarbeiten und umzusetzen. Wesentlich dabei ist die verstärkte Aufklärung über die Gefahren von falscher Ernährung, mangelnder Bewegung und Übergewicht, um die Entstehung von Diabetes und der Folgeerkrankungen möglichst zu verhindern.

 

 

 

Frauengesundheit

Traditionell als „männlich“ wahrgenommene Erkrankungen, wie z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sind bei Frauen in fast allen EU-Ländern im Vormarsch, prozentuell sterben daran mehr Frauen als Männer. Andere Erkrankungen betreffen ausschließlich oder überwiegend Frauen (Endometriose, Osteoporose), sind aber in der Ursache nicht bis kaum erforscht. Die geschlechtsspezifischen Aspekte in Diagnose, Behandlung und Nachbetreuung müssen Teil der Gesundheitsversorgung werden. Durch Aufgreifen des Themas „Frauengesundheit“ konnten Politik und Gesellschaft für die spezifischen Anliegen sensibilisiert werden.

Die Präsidentschaft konnte weiters die Erstellung eines neuen europäischen Frauengesundheitsberichts der Kommission initiieren, der den Status aller 25 EU-Mitglieder dokumentiert. Der erste und bislang letzte Bericht dieser Art erschien 1997. Weiters wurde durch die Erstellung von Indikatoren zur Messung der Fortschritte im Bereich der Frauengesundheit ein weiteres Instrument zur Sicherstellung der immer noch gültigen Aktionsplattform von Peking beigetragen. Folgende Indikatoren wurden unter der österreichischen Präsidentschaft entwickelt: Gesunde Lebensjahre, Zugang zur Gesundheitsversorgung, Herzkreislauferkrankungen

WHO-Rahmenabkommen zur Tabakkontrolle

Tabakkonsum und die damit einhergehenden Gesundheitsschäden (z.B. Lungenkrebs) stellen nicht nur für Raucher/innen, sondern auch für die soziale Umwelt ein Problem dar. Die österreichische Präsidentschaft hat in den Verhandlungen zur „1. Konferenz der Vertragsparteien im Rahmen des WHO-Rahmenabkommens zur Tabakkontrolle“ in enger Zusammenarbeit mit der Kommission eine führende Rolle eingenommen und den Grundstein für eine Weiterentwicklung des Abkommens zur Erreichung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus gelegt. Vor allem die Hilfestellung für Entwicklungsländer und Schwellenländer durch das Aufzeigen von Finanzierungsmöglichkeiten und Capacity-Building waren Schlüsselelemente in den Arbeiten.

 

EU-Gesundheitssysteme

Die Gesundheitsdienstleistungen sind aus der Richtlinie zu Dienstleistungen im Binnenmarkt ausgenommen. Daher wurden von der Europäischen Kommission ein eigener Gemeinschaftsrahmen für diesen Bereich angekündigt. Dieser soll jedenfalls die Werte und Prinzipien berücksichtigen, die allen Gesundheitssystemen zugrunde liegen. Unter der österreichischen Präsidentschaft festgelegt wurden u.a. Universalität, Zugang zu Versorgung von guter Qualität, Gleichheit und Solidarität, sowie operative Elemente, wie Prävention, Qualität, Sicherheit, auf Evidenz und Ethik basierende Versorgung, Einbeziehung der Patientinnen und Patienten, Streitbeilegungsmechanismen, Vertraulichkeit. Neben der Kommission sollen auch andere Institutionen der Gemeinschaft diesen zeitgerechten und qualitativ hochwertigen Rahmen bei  ihren Arbeit berücksichtigen.

 

Neuartige Therapien im Gesundheitsbereich

Neuartige Therapiemethoden wie Gentherapie und Stammzelltherapie sind eine große Chance für Patient/innen, die an bisher unheilbaren Erkrankungen leiden und eine große Chance für die Europäische Wirtschaft. Die Kommission hat dazu einen Verordnungsvorschlag vorgelegt. Im Hinblick auf den Schutz und das Vertrauen sowie das Recht der europäischen Bevölkerung auf eine erstklassige und moderne Medizin, war es Anliegen der österreichischen Präsidentschaft, dieses Thema ausführlich und kritisch zu diskutieren.

Insbesondere wurden die Ausnahmen für Krankenanstalten und die Zuordnung der kombinierten Produkte erörtert, da sie für das Gesundheitswesen in allen Mitgliedsstaaten derzeit noch nicht in der gesamten Tragweite abschätzbare Folgen (technischer Aufwand für die Herstellung, Verwaltung des zentralen Zulassungsverfahrens, klinische Prüfungen) haben werden.

 

Überarbeitung der Medizinprodukte-Richtlinien

Medizinprodukte spielen im Bereich des Gesundheits- und Sozialschutzes eine bedeutende Rolle. Sie verbessern das Gesundheitsschutzniveau, die Lebensqualität der Bürger/innen und sie erleichtern die gesellschaftliche Einbeziehung behinderter Menschen.

Um auch in diesen Bereichen dem aktuellen wissenschaftlichen Stand zu entsprechen, wurde die Revision der bestehenden gesetzlichen Grundlagen vorangetrieben. Der österreichische Vorsitz forcierte erfolgreich die Diskussion in diesem Bereich, um gesetzliche Klarstellungen und eine bessere Umsetzung, insbesondere hinsichtlich der Konformitätsbewertung und klinischen Prüfung, sicherzustellen.

 

Verordnung über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Neufassung)

Unter österreichischem Vorsitz konnte eine Einigung mit dem EP über eine Neufassung der Verordnung zur Schaffung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) erzielt werden. Die Änderungen der Gründungsverordnung war vor allem deshalb notwendig, weil das Mandat der Beobachtungsstelle erweitert werden musste. Sie wird künftig neue Tendenzen beim kombinierten Konsum legaler und illegaler psychoaktiver Substanzen untersuchen. Ferner musste die Funktionsweise des Verwaltungsrats der Beobachtungsstelle angepasst werden, um der Erweiterung Rechnung zu tragen.

 

Traditionsbedingte Gewalt an Frauen und Mädchen

Traditionsbedingte Gewalt an Frauen und Mädchen in Form von Zwangsehen, Ehrenmorden und Genitalverstümmelung ist auch durch die Schwerpunktsetzung der österreichischen Präsidentschaft innerhalb der EU zu einem wichtigen Thema geworden. Die Bekämpfung dieser Praktiken kann nur durch politikübergreifende Aktionen erfolgen (rechtliche, gesundheitsbezogene, soziale, erzieherische Maßnahmen) und bedarf zusätzlich der eingehenden Aufklärung potentieller Täter. Nach dem uneingeschränkten Konsens im Rahmen einer Konferenz der Präsidentschaft, wurde die österreichische Initiative auch in der UN-Frauenstatus-Konferenz begrüßt und die politisch Verantwortlichen zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Aufklärungsinitiativen aufgerufen. Die Internetplattform NAHT (Network against harmful traditions), die Österreich eingerichtet hat, wird auch über die Präsidentschaft hinaus Initiativen in diesen Bereich vernetzen.

 

Gleichstellung

Die Schließung der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen war ein wichtiger Handlungsschwerpunkt der österreichischen Präsidentschaft. Die Europäische Kommission plant für 2007 neue Empfehlungen zur Schließung der Einkommensschere – die österreichische Präsidentschaft leistete dabei wichtige Vorarbeiten. Im Rahmen einer Expert/innenkonferenz diskutierten der zuständige Komm. Spidla sowie erstmals alle Sozialpartner darüber, wie man „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ auch tatsächlich erreichen kann.

Weiters konnte die österreichische Präsidentschaft eine politische Einigung zum europäischen Institut für Gleichstellungsfragen erzielen, das ab 2007 seine Arbeit aufnehmen soll.

 

 

Lebensmittelkennzeichnung

Mit der unter österreichischem Vorsitz gelungenen Einigung über den „Vorschlag für eine Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln“ sowie den „Vorschlag für eine Verordnung über den Zusatz von Vitaminen und Mineralien und anderen Zusatzstoffen in Lebensmitteln“ ist ein weiterer Schritt im Sinne eines hohen Gesundheits- und Verbraucher/innenschutzniveaus in der Gemeinschaft gesetzt worden. Konsument/innen haben nun die notwendigen Informationen für eine sachkundige Entscheidung bei der Wahl ihrer Lebensmittel – entsprechend den jeweiligen Ernährungsbedürfnissen - an der Hand. Ein weiteres Ziel der beiden Rechtsakte war die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die europäische Lebensmittelindustrie.

 

Biologische Erzeugnisse /traditionelle Spezialitäten

Naturgemäß haben diese Produkte für Österreich einen besonderen Stellenwert. Daher wurde unter österreichischem Vorsitz auch die Diskussion über die geplante Verordnung über die biologische Erzeugung von Lebensmitteln deutlich vorangetrieben. Die neuen Vorschriften werden einfacher sein und ein gewisses Maß an Flexibilität ermöglichen, um regionalen Unterschieden bei den Klimaverhältnissen und Erzeugungsbedingungen Rechnung zu tragen. Eine rasche Einigung soll für die Verbraucher und Landwirte mehr Klarheit bringen.

Die Verordnung über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln wurde Dank der österreichischen Präsidentschaft innerhalb von drei Monaten erarbeitet.

 

Genetisch veränderte Organismen (GVO)

Unter österreichischem Vorsitz wurde die öffentliche Debatte über die Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bei der Zulassung neuer genetisch veränderter Organismen (GVO) sowie die gegenwärtige Zulassungspraxis der Europäischen Kommission erfolgreich fortgesetzt.

Um den Dialog mit den anderen Mitgliedstaaten, der EK, den Experten und Interessensgruppen zu intensivieren, veranstaltete die Präsidentschaft zwei Konferenzen, die die Rolle des Vorsorgeprinzips in der GVO-Politik sowie der Koexistenz (des Nebeneinanderbestehens eines Anbau von GVO- Kulturen mit herkömmlichen sowie ökologischen Kulturen im Sinne der Wahlfreiheit) näher beleuchteten. Eine weitere Fachkonferenz war der Jahrestagung des EEP (einem europäischen Netzwerk über bessere und einheitlichere Überwachungsstandards für das Arbeiten mit und die Freisetzung von GVO) gewidmet.

 

Maßnahmen gegen Geflügelpest

Durch die Anfang des Jahres weltweit verstärkt auftretenden Fälle von Geflügelpest war rasches Handeln und koordiniertes Vorgehen erforderlich. Österreich hat wegweisend zielgruppenorientierte Empfehlungen und Informationen veröffentlicht, die Kommission hat in der Folge ein Seminar für Pressereferenten der zuständigen Ministerien veranstaltet und ein Netzwerk etabliert. Im Krisenfall ist damit eine rasche und koordinierte Information der Öffentlichkeit sichergestellt. Durch die objektive, auf fundierter wissenschaftlicher Basis beruhende Informationsstrategie gegenüber der Bevölkerung konnte das Vertrauen in die Politik und deren Maßnahmen gewahrt werden. Bei der Geberkonferenz in Peking im Jänner konnten mehr als 1,5 Mrd. € für Projekte zur Bekämpfung der Geflügelpest in den Ursprungsländern zur Verfügung gestellt werden.

 

Tierschutz

Der Tierschutz ist ein besonderes Anliegen der europäischen Bürger/innen. Um den Schutz unserer Nutztiere zu gewährleisten und unnötiges Leid zu vermeiden, wird die Entwicklung gemeinsamer Mindestnormen, z.B. beim Schutz von Masthühnern, stetig vorangetrieben. Mit dem bundesweiten Tierschutzgesetz als Vorbild, organisierte die Präsidentschaft die erste EU-weite Konferenz über Tierschutz. Vertreter/innen der Mitgliedstaaten sowie aller an der Lebensmittelkette beteiligten Berufsgruppen und Organisationen diskutierten EU -weite Mindeststandards zu Aufzucht, Haltung, Transport und Schlachtung von Nutztieren.

 

Transmissible spongiforme Enzephalopathien

Seit der BSE- Krise hat die Gemeinschaft eine Reihe von Maßnahmen angenommen, um die Gesundheit von Mensch und Tier vor den Gefahren von BSE zu schützen. Diese Maßnahmen wurden 2001 in einer umfassenden Verordnung zusammengeführt. Seither wurde vergeblich um eine zeitgemäße Revision der TSE Verordnung und deren erfolgreiche Lösung gerungen.

Die mit großen Kraftanstrengungen unter österreichischer Präsidentschaft erreichte Einigung mit dem EP in 1. Lesung stellt mit Sicherheit einen Meilenstein in der europäischen Verbraucherschutzpolitik dar. Die bis dato bestehenden Übergangsbestimmungen werden von Dauerregelungen abgelöst werden. Ein wichtiger Bereich ist dabei auch die Kategorisierung der verschiedenen Länder bezüglich ihres TSE Risikos. Dies hat vor allen beim Handel mit tierischen Produkten Bedeutung.

 

Veterinärabkommen EU-Russland

Die EU und die Russische Föderation sind bemüht, im Veterinärbereich (zurzeit im Rinder-, Schweine- und Geflügelbereich) zu einer verstärkten und verbesserten Zusammenarbeit zu gelangen. Es fanden zahlreiche Treffen statt, bei denen es jedoch zu einer Pattstellung bei den Verhandlungspositionen kam. Nach zahlreichen Treffen wurde am 4. April unter österreichischer Präsidentschaft ein Papier ratifiziert, dass künftig eine enge Zusammenarbeit beim Auftreten von Tierseuchen regelt. Weiters wurde die Einführung von harmonisierten Veterinärzertifikaten (Bescheinigungen) beschlossen, um bestimmte Probleme im Zusammenhang mit der Ausfuhr tierischer Erzeugnisse zu lösen.

 

Frage 6:

Die Kosten in Vorbereitung des EU-Vorsitzes belaufen sich für 2005 auf ca. € 41.500. Für 2006 ist nach derzeitigem Stand von Kosten in Höhe von rd. € 750.000 auszugehen.

 

Frage 7:

Nein. Die Kosten wurden aus dem laufenden Budget bedeckt.

 

Fragen 8 und 9:

Für die Präsidentschaft 2006 wurden 18 Mitarbeiter/innen im Rahmen befristeter Dienstverträge aufgenommen. Die dafür angefallenen Kosten wurden aus dem laufenden Budget bedeckt.

 

Frage 10:

Es wurden keine Werkverträge betreffend längerfristige Arbeitsleistung und keine Arbeitsleihverträge abgeschlossen.

 

Frage 11:

Die Wahrnehmung der Präsidentschaft des Rates obliegt den Mitgliedstaaten auf Grund der Verträge der EU, es ist eine Dienstleistung für das Funktionieren der Europäischen Union, die turnusmäßig von jedem Mitgliedstaat in gleicher Weise zu erbringen ist. In dieser Rotation spiegelt sich auch die Gleichstellung der EU-Mitgliedstaaten wieder. Die Präsidentschaft bringt darüber hinaus mit sich, in den internationalen Beziehungen sechs Monate lang als Gesicht und Stimme der Europäischen Union wahrgenommen zu werden.

 

Über Initiative der Präsidentschaft in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Europ. Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (Stockholm/Schweden) konnte die Kommunikationspolitik im Bereich Geflügelpest gegenüber den Medien und der Allgemeinheit entscheidend verbessert werden.

 

Zu den Kosten- und Nutzenüberlegungen verweise ich auf die jüngst erfolgten Mitteilungen des Bundesministers für Finanzen an die Öffentlichkeit, die sich auf Berechnungen von Wirtschaftsforschungsinstituten stützen. Danach ist durch die Ratspräsidentschaft eine zusätzliche Wertschöpfung zwischen 108 und 400 Mio. Euro eingetreten. Es wurden mehr als 2.700 Personen zusätzlich beschäftigt und es kamen rund 53.000 zusätzliche Gäste nach Österreich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin