4228/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.07.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSG-10001/0170-I/A/4/2006 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4491/J der Abgeordneten Dr. Josef Cap und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1, 2 und 9:
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4526/J.
Fragen 3 und 4:
Wie sich bereits aus der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3343/J und nunmehr auch aus der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4526/J ergibt, wurden sowohl im Bundesvoranschlag 2005 als auch 2006 nur so genannte Verrechnungstausender (jeweils 9.000 €) an Kosten veranschlagt. Selbstverständlich konnte mit dieser Summe nicht das Auslangen gefunden werden. Zur Bedeckung der anfallenden Sachkosten werden die beim VA-Ansatz 1/15008 „Zentralleitung; Aufwendungen“ zur Verfügung stehenden Rücklagen (besondere Aufwendungen) herangezogen. Die Personalkosten werden aus dem meinem Ressort zur Verfügung stehenden Personalaufwand bedeckt.
Fragen 5 und 6:
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4526/J.
Fragen 7 und 8:
Über die angegebenen Kosten hinaus ‑ siehe die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4526/J ‑ sind im Zusammenhang mit der österreichischen EU‑Präsidentschaft keine weiteren Ausgaben angefallen.
Mit freundlichen Grüßen