4230/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.07.2006
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möglich.
BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSG-10001/0164-I/A/4/2006 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 4526/J der Abgeordneten Dr. Michael
Spindelegger, Kolleginnen und
Kollegen wie folgt:
Fragen 1 bis 4:
Folgende Treffen wurden im Bereich meines Ressorts vom österreichischen Ratsvorsitz geleitet:
Tagungen des Rates:
· Rat "Bildung, Jugend und Kultur" am 23. Februar in Brüssel (Vorsitz für die Tagesordnungspunkte Jugend),
· Rat "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumentenschutz" am 10. März in Brüssel (Vorsitz für die Tagesordnungspunkte Soziales),
· Rat "Wettbewerbsfähigkeit" am 29. Mai in Brüssel (Vorsitz für die Tagesordnungspunkte zum Verbraucherschutz),
· Rat "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumentenschutz" am 1. Juni in Luxemburg (Vorsitz für die Tagesordnungspunkte Soziales);
Weitere Treffen:
· 10. „Regional Meeting“ der Initiative für Soziale Kohäsion im Rahmen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa am 5. Dezember 2005 in Wien,
· High Level Group Gender Mainstreaming am 12. und 13. Jänner in Wien,
· Informelles Treffen der Beschäftigungs- und Sozialministerinnen und -minister vom 19. bis 21. Jänner 2006 in Villach (Vorsitz zusammen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit),
· Ad Hoc Committee der Vereinten Nationen zur Verhandlung einer Konvention für Menschen mit Behinderungen vom 16. Jänner bis 3. Februar 2006 in New York,
· Hochrangige Konferenz zum Thema „Demographische Herausforderungen – Familie braucht Partnerschaft“ vom 2. bis 4. Februar in Wien,
· Workshop zur außergerichtlichen Streitbeilegung am 23. Februar in Wien,
· ExpertInnenkonferenz zum Thema „Effektiver Rechtsschutz - die verbraucherrechtlichen Instrumente der Unterlassungsklage und der Gruppenklage“ am 24. Februar in Wien,
· 8. Europäischer Konsumententag zur Verbraucherbildung am 15. März in Wien,
·
Informelles
Treffen der Jugendminister und Jugendministerinnen sowie
Jugendevent vom 28. bis 31. März 2006 in Wien und Bad Ischl,
· Informelles Treffen des Sozialschutzausschusses (SPC) am 19. April in Wien,
· Konferenz über soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse am 20. April 2006 in Wien,
· Permanente Intergouvermentale Gruppe „L´ Europe de l´ Enfance“ am 2. Mai 2006 in Wien,
·
Treffen
des Netzwerks zu MISSOC (gegenseitiges
Informationssystem über den sozialen Schutz/Mutual Information System on
Social Protection) vom
17. bis 21. Mai in Wien,
· Abhaltung des 5. Europäischen Treffens der von Armut betroffenen Personen am 12. und 13. Mai 2006 in Brüssel,
·
Informelles
Ministertreffen zur digitalen Integration am 11. Juni 2006 in
Riga/Lettland,
· Treffen der Generaldirektoren Jugend am 21. Juni 2006 in Wien,
· Informelles Treffen der Ratsarbeitsgruppe Jugend am 22. Juni in Wien.
Aufgrund der großen Anzahl von Ratsarbeitsgruppensitzungen verweise ich diesbezüglich auf die entsprechend Aufstellung in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4518/J durch die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten.
Frage 5:
Die wichtigsten inhaltlichen Ergebnisse der
österreichischen Präsidentschaft im
Bereich meines Ressorts können wie folgt zusammengefasst werden:
Sozialpolitik:
· Partielle allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag der Kommission über die Durchführungsverordnung und Anhang XI zur Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
Im Jahr 2004 wurde die Verordnung (EG) Nr. 883/2004
angenommen, die an die Stelle der derzeit noch gültigen Verordnung 1408/71
treten wird. Vor dem In-Kraft-Treten der neuen Verordnung ist aber noch eine Einigung
über die verbliebenen
offenen Punkte notwendig. So ist zum einen eine neue
Durchführungsverordnung erforderlich, die die Durchführungsverfahren
festlegt und ergänzende Klarstellungen treffen muss; ferner müssen
noch einige Anhänge, vor allem Anhang XI, der Verordnung 883/2004
beschlossen werden. Die Kommission hat die Entwürfe sowohl für die
neue Durchführungsverordnung als auch für den Anhang XI
(einschließlich einiger ergänzender horizontaler Änderungen in
der Verordnung 883/2004 selbst) erst im Jänner 2006 vorgelegt, der
österreichische Vorsitz hat die beiden Dossiers aufgrund der engen
Zusammenhänge gemeinsam behandelt und durch intensive Arbeiten in der
Ratsarbeitsgruppe beim Rat "Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und
Konsumentenschutz" am 1. Juni 2006 eine partielle allgemeine
Ausrichtung zu den Abschnitten I und II der Durchführungs-VO erreicht: In
Zukunft sollen Vorschussleistungen im Falle eines Zuständigkeitsstreites
zwischen EU – Mitgliedsstaaten gezahlt werden und die Abwicklung auf
elektronischem Weg erfolgen. Beides trägt zur Erhöhung des
Sozialschutzes bei, vor allem in Anbetracht der steigenden beruflichen
Mobilität.
· Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (verschiedene Änderungen 2005) – Erzielung einer allgemeinen Ausrichtung
Ziel des vorliegenden Vorschlags ist die Aktualisierung einiger Anhänge der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, um den in den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Bereich der sozialen Sicherheit erfolgten Änderungen Rechnung zu tragen. Insbesondere angesichts der grundlegenden Rentenreformen in Schweden und Finnland, der Reform des niederländischen Krankenversicherungssystems und der Gesetzesänderung über Sozialrenten in Litauen. Beim Rat "Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" am 10. März 2006 wurde eine allgemeine Ausrichtung erzielt.
· Diskussion über die soziale Dimension der Strategie für Wachstum und Beschäftigung beim informellen Treffen der Beschäftigungs- und SozialministerInnen von 19. bis 21. Jänner 2006 in Villach
Thema des Treffens der Sozialministerinnen und -minister am Nachmittag des 20. Jänner 2006 unter meinem Vorsitz war die soziale Dimension der Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Im Mittelpunkt standen die Fragen, wie die soziale Dimension der Strategie für Wachstum und Beschäftigung gestärkt und besser sichtbar gemacht werden kann und wie der Koordinationsprozess für Sozialschutz und soziale Eingliederung die Mitgliedstaaten unterstützen kann. Die Ergebnisse des Treffens waren ein wichtiger Input für den Rat am 10. März und den Europäischen Rat am 23. und 24. März 2006.
· Annahme der neuen Ziele und Arbeitsmethoden im Bereich Sozialschutz und soziale Eingliederung
Die neuen Ziele und Arbeitsmethoden umfassen die drei Bereiche Beseitigung der Armut und der sozialen Ausgrenzung, angemessene und tragfähige Pensionen sowie Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege. Hierzu wurden erstmals drei gemeinsame horizontale Ziele (Chancengleichheit, Wechselwirkung mit den Lissabonner Zielen, Einbeziehung der Akteure) und je drei Ziele in den drei Politikfeldern angenommen.
Diese gestraffte offene Koordinierung der
Sozialschutz- und Eingliederungspolitik soll sowohl auf nationaler als auch auf
europäischer Ebene eng mit der überarbeiteten Strategie von Lissabon
verbunden sein, damit eine wechselseitige positive
Beeinflussung der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik erfolgen
und Sozialschutz als produktiver Faktor gesehen werden kann. Eine gemeinsame
Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz und des
Wirtschaftspolitischen Ausschusses mit den neuen Zielen und Arbeitsmethoden
wurde vom Rat "Beschäftigung,
Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" am 10. März
gebilligt.
·
Annahme
des gemeinsamen Berichts für Sozialschutz und soziale
Eingliederung
Der Bericht basiert auf den Berichten, die die
Mitgliedstaaten im vergangenen Jahr im Rahmen der offenen Methode der
Koordinierung an die Kommission übermittelt haben (Umsetzungsbericht
soziale Eingliederung; Strategiebericht Pensionen;
Bericht über Gesundheit und Langzeitpflege) und fasst die wesentlichen Aussagen
zusammen. Der Bericht wurde vom Rat "Beschäftigung, Soziales,
Gesundheit und Konsumentenschutz"“ am 10. März angenommen.
·
Sozialpolitischer
Input für die Schlussfolgerungen des Europäischen
Rates
(Bekämpfung von Armut, Demographie, Straffung des Sozialschutzes)
Die neuen Ziele im Bereich Sozialschutz und soziale Eingliederung wurden bestätigt. Das Ziel der Bekämpfung der Armut wurde bekräftigt, wobei vor allem die Bedeutung der Bekämpfung der Kinderarmut hervorgehoben wurde. Auf die Notwendigkeit, der demografischen Herausforderung durch geeignete Maßnahmen zu begegnen, wurde hingewiesen.
·
Fortführung
der Diskussionen zum demographischen Wandel mit
besonderem Fokus auf Familienpolitik
Vom 2. bis 4. Februar 2006 fand im Rahmen des österreichischen EU-Ratsvorsitzes in Wien die hochrangige Expertenkonferenz zum Thema „Demographische Herausforderungen – Familie braucht Partnerschaft“ statt. In den Beiträgen und Diskussionen wurden insbesondere folgende Bereiche angesprochen:
- die stärkere Anerkennung der Familien und ihrer Leistungen für die Gesellschaft,
-
die
bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie angesichts der geänderten
Familienstrukturen und der gleichwertige Zugang der Frauen zum Beruf,
- die Schaffung eines kinder- und familienfreundlichen Klimas in der Öffentlichkeit.
Die Europäische Kommission kündigte an,
eine Konsultation der Sozialpartner
gemäß dem EG-Vertrag zu den Themen der Vereinbarkeit von Familie und
Beruf einzuleiten. Zur Fortsetzung der europäischen Debatte über die
demographische Herausforderung plant die Europäische Kommission, ein
Europäisches Demographie-Forum einzurichten.
· Fortführung der Diskussion über die Rolle der sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und ihr Verhältnis zum Gemeinschaftsrecht durch die Abhaltung einer ExpertInnenkonferenz
In der Hofburg fand am 20. April 2006 die vom
Bundesministerium für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz gemeinsam mit der
Europäischen Kommission veranstaltete Konferenz über soziale
Dienstleistungen von allgemeinem Interesse statt. An der Konferenz nahmen über
200 Vertreterinnen und Vertreter aus den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union, den Beitrittsländern und einigen anderen europäischen Staaten
teil. Außerdem waren zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der
EU-Institutionen, der Sozialpartner, der Dienstleistungserbringer und von
Nicht-Regierungsorganisationen anwesend.
Die Themen der Konferenz waren:
- die Bedeutung des Sektors für Wachstum und Beschäftigung
- die Bedeutung der sozialen Dienstleistungen für den sozialen Zusammenhalt und die soziale Eingliederung
- die Frage des Verhältnisses des Gemeinschaftsrechts zu den sozialen Dienstleistungen.
·
Abhaltung
des 5. Europäischen Treffens der von Armut betroffenen
Personen
Am 12. und 13. Mai 2006 fand in Brüssel das 5. Treffen der von Armut betroffenen Menschen statt.
An der Veranstaltung nahmen mehr als 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus 23 Ländern (21 EU-Mitgliedstaaten sowie Bulgarien und Norwegen), Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen, des Europäischen Armutsnetzwerkes sowie europäische NGOs teil. Die überwiegende Anzahl der Teilnehmenden waren Menschen, die unmittelbar Armutserfahrungen gemacht haben.
Ziel dieser Konferenz war es, im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung für Sozialschutz und soziale Eingliederung in Europa Betroffene einzubeziehen, um sie am politischen Entscheidungsfindungsprozess teilhaben zu lassen. Die Bedeutung der Partizipation wurde von den Betroffenen besonders betont.
Thema des diesjährigen Treffens war die Frage nach der Bewältigung des Alltags. Als wesentliche Voraussetzungen für ein gutes Leben wurden im Zuge dieser Konferenz von den Betroffenen unter anderem genannt:
- die Einhaltung der Menschenrechte und der Respekt der Menschenwürde,
- ein angemessenes Einkommen,
- die Leistbarkeit eines angemessenen Wohnraums sowie
- der Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen.
· Öffentliche Aussprache und Billigung einer gemeinsamen Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz und des Beschäftigungspolitischen Ausschusses zur Neuausrichtung der Strategie der nachhaltigen Entwicklung
Der Rat "Beschäftigung, Soziales,
Gesundheit und Konsumentenschutz" führte am 1. Juni eine
öffentliche Aussprache über die nachhaltige Entwicklung mit dem Fokus
auf soziale Eingliederung durch und billigte die gemeinsame Stellungnahme des
Sozialschutzausschusses und des Beschäftigungspolitischen Ausschusses. Die
Stellungnahme bekräftigte, dass eine sozial integrative Gesellschaft mit
mehr und besseren Arbeitsplätzen ein wichtiges Ziel der EU-Strategie
für nachhaltige Entwicklung sein muss. Die Stärkung der sozialen Dimension
der Strategie für nachhaltige Entwicklung sollte durch die enge
Zusammenarbeit zwischen den laufenden Prozessen im Rahmen der offenen Methode
der Koordinierung sowie im Rahmen der Strategie für Wachstum und
Beschäftigung erreicht werden. Von zentraler Bedeutung ist
neben der Verringerung der Armut die Nachhaltigkeit der Sozialschutzsysteme in
sozialer und finanzieller Hinsicht.
· Verabschiedung der Ministererklärung zu „e-Inclusion“ beim informellen Ministertreffen am 11. Juni 2006 in Riga
Am 11. Juni 2006 haben Ministerinnen und Minister aus
den EU-Mitgliedstaaten, Beitrittsländern, Beitrittskandidaten,
EFTA-Staaten und sonstige Staaten unter
meinem Vorsitz eine Ministerdeklaration zur digitalen Integration
verabschieden. Die Ministerdeklaration legt die strategisch-politischen
Schwerpunkte für die europäische Initiative zur digitalen Integration
(„e-Inclusion“) im Jahr 2008 fest. Die Ministerdeklaration bestimmt
sechs prioritäre Handlungsfelder zur digitalen Integration:
- Nutzen der Informations- und Kommunikationstechnologien zur Erfüllung der Bedürfnisse älterer ArbeitnehmerInnen und Menschen,
- Verringerung der geographisch bedingten digitalen Kluft,
- Förderung der Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit der neuen digitalen Medien („e-Accessibility“),
- Verbesserung der digitalen Bildung und Fertigkeiten,
- Förderung der kulturellen Vielfalt,
- Verbesserung und Förderung von „e-Government“.
· Abhaltung des Treffens der Hochrangigen Gruppe für Gender Mainstreaming am 12. und 13. Jänner 2006 in Wien
Das Treffen diente der Vorbereitung des Berichts der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Strategie des Gender Mainstreaming. Weiters wurde die Tagung der Frauenstatuskommission der Vereinten Nationen in New York im März 2006 vorbereitet.
· Führung der EU-Verhandlungsgruppe beim 7. Ad Hoc Committee der Vereinten Nationen zur Verhandlung einer Konvention für Menschen mit Behinderungen von 16. Januar - 3. Februar 2006 in New York
Seit 2002 trifft sich das Ad Hoc Committee regelmäßig mehrmals im Jahr im UN-Hauptquartier in New York, um den konkreten Inhalt einer "Konvention zum Schutz der Würde und der Rechte von Menschen mit Behinderungen" (Arbeitstitel) auszuarbeiten. Diese Konvention wird die 8. Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen darstellen und für die ratifizierenden UN-Partnerstaaten rechtsverbindlich sein. Die Konvention ist im Bereich Internationales Recht angesiedelt, befasst sich mit allen denkbaren Lebensinhalten (z.B. Arbeit, Barrierefreiheit, Lebensqualität, politische Rechte, persönliche Freiheit, Bildung, Gesundheit, etc) und zielt darauf ab, eine völlige Gleichstellung von allen Menschen mit Behinderungen (im Vergleich zu Menschen ohne Behinderungen) zu erreichen. Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz ist, als auf österreichischer Seite fachlich federführendes Ressort, regelmäßig in den Verhandlungen vertreten.
Das bislang letzte und 7. Ad Hoc Committee fand von 16. Januar bis 3. Februar 2006 in New York 2006 unter österreichischer Führung der EU-Verhandlungsgruppe statt, wobei Österreich die EU ‑ gemäß dem Grundsatz "Die EU spricht mit einer Stimme" ‑ in allen Foren vertreten hat.
Im Vorfeld des österreichischen EU-Vorsitzes:
· Abhaltung des 10. „Regional Meetings“ der Initiative für Soziale Kohäsion im Rahmen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa am 5. Dezember 2005 in Wien:
Beim 10. „Regional Meeting“ der Initiative für Soziale Kohäsion/Stabilitätspakt in Wien standen folgende Themen im Mittelpunkt der Beratungen:
- Best Practice Beispiele zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie zum Gender Mainstreaming,
- bisher Erreichtes und aktuelle Aktivitäten im Rahmen des Stabilitätspaktes in den Bereichen Beschäftigung, Gesundheit, Sozialschutz, Sozialer Dialog und Obdachlosigkeit in Südosteuropa.
Jugend:
· Verabschiedung der Schlussfolgerung des Jugendrates als Beitrag für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates
In den Schlussfolgerungen,
die vom Rat „Bildung, Jugend und Kultur“ am 23. Februar
angenommen wurden, wurde der Europäische Rat ersucht, den
Europäischen Pakt für die Jugend stärker in die neue
Lissabon-Strategie einzubeziehen, wirksamere sektorübergreifende
Strategien für junge Menschen zu entwickeln sowie bei der Ausarbeitung der
nationalen Reformprogramme und im jährlichen Fortschrittsbericht der Europäischen
Kommission systematischer und sichtbarer über den Pakt zu berichten.
Weiters wurden die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission
aufgefordert, junge Menschen und Jugendorganisationen auf allen
Ebenen in die Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend
einzubeziehen.
· Eigene Passage zur Umsetzung des Europäischen Jugendpakts in den Schlussfolgerungen der Frühjahrstagung des Europäischen Rates
Auf der Basis der erwähnten Schlussfolgerungen des Rates bekräftigte der Europäische Rat die Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und die bessere Einbeziehung der Jugendlichen.
·
Annahme
der Entschließung über die Anerkennung des Wertes von nicht-formalen
und informellen Lernerfahrungen im europäischen
Jugendbereich
In der Entschließung wird die Bedeutung der
nicht formalen und informellen Lernaktivitäten als wichtige Ergänzung
zu den formellen Bildungs- und Ausbildungssystemen betrachtet, da diese einen
partizipativen, freiwilligen und an den Wünsche der
Jugendlichen orientierten Ansatz verfolgen. Nicht formales und informelles
Lernen findet in vielen verschiedenen Bereichen (Freizeit, Jugendklubs,
Beratungszentren, etc.) statt und trägt wesentlich zur persönlichen Entwicklung,
sozialen Integration und Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen
bei. Jugendliche können sich dadurch
arbeitsmarktrelevante Schlüsselqualifikationen und Fähigkeiten
aneignen. Diese
Lernerfahrungen sind daher auch für benachteiligte junge Menschen
besonders wichtig. Nicht formales und informelles Lernen bringt somit einen
Mehrwert für die Wirtschaft, Gesellschaft und für die Jugendlichen
selbst. Die Entschließung wurde als A-Punkt beim Rat „Bildung,
Jugend und Kultur“ am 18./19. Mai angenommen.
·
Gemeinsame
Diskussionen von europäischen JugendministerInnen
und Jugendlichen beim informellen Treffen in Bad Ischl von 28. bis
31. März 2006
Das informelle Treffen der Jugendministerinnen und –minister sowie der Jugendevent befassten sich mit Fragen der Information und Partizipation der Jugendlichen sowie den Themen „Jugend und Arbeit“, „Die Zukunft der Jugend in Europa“, sowie die „Anerkennung des Wertes des nicht-formalen und informellen Lernens“. Zu den letzteren drei Themen fanden gemeinsame Arbeitsgruppen der Ministerinnen und Minister gemeinsam mit den Jugendlichen statt. Im Rahmen des Jugendevents wurde eine eigene Jugenddeklaration verabschiedet.
·
Schaffung
eines informellen Forums zwischen den EU-Präsident-
schaften, der EU-Kommission und den europäischen Jugendlichen
Im Zusammenhang mit der Zukunft der Jugend in Europa
wurde in Bad Ischl zur Fortsetzung des partizipativen Dialogs auf
europäischer Ebene auf den Vorschlag zur Schaffung eines informellen
Forums zwischen der EU-Präsidentschaft, den
beiden nachfolgenden Präsidentschaften, der Europäischen Kommission
und dem Europäischen Jugendforum hingewiesen.
· Programm „Jugend in Aktion“ (2007 – 2013)
Die politische Einigung zu den noch offenen Punkten (Finanzen und Altersgrenzen) wurde erzielt und beim Rat Umwelt am 27. Juni angenommen.
Verbraucherschutz:
·
Fortführung
der Arbeiten zur Verbraucherkreditrichtlinie,
Orientierungsdebatte
Bei der Orientierungssaussprache zum Richtlinienvorschlag über Verbraucherkreditverträge am Rat Wettbewerbsfähigkeit am 29. Mai konnte zu den zentralen Fragen des Harmonisierungsgrades und dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung eine gemeinsame Ratslinie für die weiteren Verhandlungen gefunden werden. Dies stellt einen wichtigen Input für die Fortführung der Arbeiten zu diesem Dossier dar.
· Abhaltung wichtiger Expertenkonferenzen (Workshop zur außergerichtlichen Streitbeilegung, Konferenz über Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung, Europäischer Konsumententag zur Verbraucherbildung)
Am 23. Februar fand in Wien unter Vorsitz der Europäischen Kommission ein Workshop der europäischen Verbraucherschutz-NGO’s über Möglichkeiten der außergerichtlicher Streitbeilegung statt. Diskussionsgrundlage war eine von Österreich in Auftrag gegebene Studie zu den unterschiedlichen Formen außergerichtlicher Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmern.
In weiterer Folge wurden Vor- und Nachteile
unterschiedlicher Systeme außergerichtlicher Streitbeilegung für
Verbraucher wie auch der Wirtschaft analysiert,
Erfahrungen zwischen den nationalen Verbraucherschutzorganisationen in diesem
Bereich ausgetauscht, Schwierigkeiten bei grenzüberschreitenden Konflikten
beleuchtet und das Zusammenspiel zwischen diesen und gerichtlichen Formen der
Streitlösung diskutiert.
Thema der ExpertInnenkonferenz „Effektiver Rechtsschutz – die verbraucherrechtlichen Instrumente der Unterlassungsklage und der Gruppenklage“ am 24. Februar 2006 in Wien war die Implementierung der Richtlinie Unterlassungsklagen in allen 25 EU-Mitgliedstaaten. Als Diskussionsgrundlage diente u.a. eine von Österreich in Auftrag gegebene Studie, die die rechtliche Umsetzung der Richtlinie analysierte und untersuchte, in welchem Ausmaß die Mitgliedstaaten von diesem Instrument Gebrauch machen. Neben dem Instrument der Unterlassungsklage wurde auf der Konferenz das derzeit in mehreren Mitgliedstaaten intensiv diskutierte Instrument der Sammel- oder Gruppenklage behandelt.
· Fortführung der Arbeiten zum Aktionsprogramm im Bereich des Verbraucherschutzes (2007 bis 2013)
Die Europäische Kommission hat am 24. Mai 2006 einen geänderten Vorschlag vorgelegt, der der Präferenz der Mehrheit der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament Rechnung trägt und eine Trennung der ursprünglich in einem Programm zusammengefassten Bereiche Gesundheit und Konsumentenschutz vorsieht.
Am Rat Wettbewerbsfähigkeit am 29./30. Mai wurde seitens des österreichischen Vorsitzes unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ ein Fortschrittbericht vorgelegt.
Frage 6:
Die finanziellen Aufwendungen meines Ressorts betrugen im Jahr 2005 insgesamt 818.120,49 €, davon für Sachausgaben 542.401,96 € und für Personalausgaben 275.718,53 €.
Im Jahr 2006 belaufen sich die vorläufigen Kosten auf 2,454.958,87 €, davon für Sachausgaben 2,246.700,05 € und für Personalausgaben 208.258,82 €. In diesen Beträgen sind sowohl die bereits beglichenen Rechnungen als auch die voraussichtlich noch anfallenden Aufwendungen beinhaltet.
Die bei der Europäischen Kommission beantragten Kofinanzierungen für Veranstaltungen betragen insgesamt 1,266.616,56 €, wovon im Jahr 2006 an Vorauszahlungen 903.293,25 € meinem Ressort bereits überwiesen wurden. Entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorgaben sind diese Einnahmen nicht als ausgabenmindernd eingerechnet worden; die oben angeführten Ausgaben berücksichtigen daher die Einnahmen durch die Kofinanzierung nicht.
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass die Kosten
des Informellen Treffens der Beschäftigungs- und Sozialminister und
Sozialministerinnen in Villach nach der Endabrechnung zwischen dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und meinem Ressort
vereinbarungsgemäß im Verhältnis 50:50 aufgeteilt werden. Eine
diesbezügliche genaue Abrechnung liegt noch nicht vor, der Anteil des
Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit in der Höhe von ca. 121.000 € ‑ der
derzeit noch von meinem Ressort getragen wird ‑ ist in obiger
Gesamtsumme für das Jahr 2006 nicht enthalten.
Eine endgültige Aussage über die finanziellen Gesamtaufwendungen anlässlich der EU-Präsidentschaft kann erst nach Vorliegen sämtlicher Abrechnungen vorgenommen werden.
Frage 7:
Wie ich bereits bei der
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3343/J
angeführt haben, wurden für die Jahre 2005 und 2006 für
Sachausgaben jeweils 9.000 € (so genannte Verrechnungstausender) im
Bundesvoranschlag 2005 und 2006 beim VA-Ansatz 1/15008 „Zentralleitung;
Aufwendungen“ dotiert.
Zusätzliche Mittel ‑ mit Ausnahme der erwähnten 9.000 € - für die Abwicklung der EU-Präsidentschaft 2006 wurden vom Bundesminister für Finanzen im Rahmen der Erstellung der Budgets der Jahre 2005 und 2006 für mein Ressort nicht zur Verfügung gestellt.
Zur Bedeckung der anfallenden Sachkosten für die Jahre 2005 und 2006 werden die bei diesem Ansatz zur Verfügung stehenden Rücklagen (besondere Aufwendungen) herangezogen werden. Die Personalkosten werden aus dem meinem Ressort zur Verfügung stehenden Personalaufwand bedeckt.
Fragen 8 und 9:
Für die Verwendung im Zusammenhang mit der
österreichischen EU-Ratspräsident-
schaft sowie deren Vorbereitung und Aufarbeitung wurden insgesamt zwölf
Personen befristet aufgenommen. Für die Bedeckung der dadurch entstandenen
Kosten war kein Zusatzbudget erforderlich, es wurden auch keine neuen
Planstellen
geschaffen.
Frage 10:
Das Personal wurde nur in Form von befristeten
Dienstverhältnissen aufgenommen. Es wurden keine Arbeitsleihverträge
oder Werkverträge betreffend langfristige
Arbeitsleistungen abgeschlossen.
Frage 11:
Einleitend ist festzuhalten, dass die Wahrnehmung der Präsidentschaft des Rates den Mitgliedstaaten auf Grund der Verträge der Europäischen Union obliegt. Es handelt sich um eine Dienstleistung für das Funktionieren der Europäischen Union, die turnusmäßig von jedem Mitgliedstaat in gleicher Weise zu erbringen ist. In dieser Rotation spiegelt sich auch die Gleichstellung der EU-Mitgliedstaaten wieder. Die Präsidentschaft bringt es darüber hinaus mit sich, in den internationalen Beziehungen sechs Monate lang als Gesicht und Stimme der Europäischen Union wahrgenommen zu werden.
Hinsichtlich des Nutzens für Österreich ist zuerst auf die umfangreichen Ausführungen zu der Frage 5 zu verweisen; die im Rahmen der Präsidentschaft erfolgten Weichenstellungen werden durch die Umsetzung der Anliegen im Bereich der sozialen Sicherheit, der Beschäftigung, der Jugend und des Verbraucherschutzes auch langfristig unmittelbar für die Bevölkerung von Nutzen sein.
Das IHS hat im Auftrag des Bundesministeriums
für Finanzen die volkswirtschaftlichen Effekte der österreichischen
EU-Präsidentschaft untersucht. Dabei wurde
errechnet, dass die EU-Präsidentschaft eine zusätzliche
volkswirtschaftliche Wertschöpfung im Ausmaß von 1:1,26 der Ausgaben
bewirkt hat. Das bedeutet, dass eine zusätzliche Wertschöpfung in der
Höhe von 108 Mio. € ausgelöst wurde. Legt man die Annahmen
jener WIFO-Studie, die anlässlich der letzten EU-Präsident-
schaft im Jahr 1998 erstellt wurde, zu Grunde, so sind es sogar rund
400 Mio. € an zusätzlicher Wertschöpfung, die aus der
aktuellen Vorsitzführung entstanden sind.
Den Ausgaben stehen
-
ein
positiver Impuls für die Beschäftigung von mehr als 2.700
zusätzlich
beschäftigter Personen,
- 263 Veranstaltungen in allen österreichischen Bundesländern,
- rund 53.000 zusätzliche Gäste und
- bis zu 160.000 zusätzliche Übernachtungen
gegenüber.
Darüber hinaus konnte die Gelegenheit genutzt werden, eine langfristige Image-Steigerung Österreichs zu bewirken. Neben den Erfolgen in den Sachfragen konnten auch finanziell gesehen die mit der EU-Präsidentschaft verbundenen Chancen optimal genutzt werden: Die Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte überwiegen die Budgetkosten um mehr als 50%.
Mit freundlichen Grüßen