4232/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.07.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-11.000/0014-I/PR3/2006     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, 13. Juli 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4253/J-NR/2006 betreffend Unfall mit Tiertransporter, die die Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde am 17. Mai 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Vorweg darf ich festhalten, dass der Beantwortung Ihrer nachstehenden Fragen auch ein Bericht der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl zugrunde liegt, der meinem Ressort durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung übermittelt wurde.

 

Frage 1:

Welche Gesetzesübertretungen (hinsichtlich der Ladedichte, Fahrgeschwindigkeit, Transportdauer, Ausstattung des Fahrzeuges, Nichtbeachtung des Wochenendfahrverbots etc.) wurden im vorliegenden Fall festgestellt?

 

Antwort:

Da sich der Vorfall erst vor wenigen Wochen ereignet hat, liegt bislang nur eine Anzeige und noch kein abgeschlossenes Verfahren, das den festgestellten Sachverhalt beinhaltet, vor. Angezeigt wurde von der Polizeiinspektion Kittsee die Übertretung der Transportdauer des Tiertransportes (§ 5 Abs. 3 iVm § 16 TGSt), die Nichtbeachtung des Wochenendfahrverbotes (§ 42 StVO), die Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit (§ 52 lit. a Z 10a StVO) und der Verdacht auf Tierquälerei (§ 222 Abs. 2 StGB).

 

Fragen 2, 4 und 5:

In welcher Weise, von wem und wo wurden die Tiere nach dem Unfall medizinisch und physisch versorgt?

 

Was haben die tierärztlichen Untersuchungen ergeben und inwiefern war die Weiterfahrt trotz des schweren Schocks der Tiere zu rechtfertigen?

 

Was war der Zielort des Tiertransportes und wohin wurden die Tiere schließlich gebracht?

 

Antwort:

Die Tiere wurden durch die zahlreichen Einsatzkräfte am Unfallort (Feuerwehr und Polizei) sowie durch die dienst habende Amtstierärztin versorgt. Von den insgesamt 234 Kälbern wurden 196 Tiere unmittelbar nach dem Unfall in eine Lagerhalle gebracht, 23 Tiere wurden am nächsten Tag eingefangen und ebenfalls in die Lagerhalle gebracht, ein weiteres Tier wurde noch in der Nacht zum 2. Mai 2006 aufgefunden und bei einem örtlichen Bauern untergebracht. 4 Tiere sind unmittelbar nach dem Unfall verendet, 10 weitere wurden durch die Amtstierärztin eingeschläfert. Bei 12 der in die Lagerhalle gebrachten Kälber wurden durch die Amtstierärztin Wundbehandlungen durchgeführt. Der Weitertransport der Tiere in Richtung Riesepiox (Italien) erfolgte am nächsten Tag mit einem Ersatztransporter, nachdem von der Amtstierärztin die Transportfähigkeit der Tiere festgestellt wurde.

 

Frage 3:

Wie viele Tränke- und Labestationen für Transporttiere stehen in Österreich insgesamt und an welchen Orten zur Verfügung?

 

Antwort:

Es gibt in Österreich im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 keine Aufenthaltsorte und auch keine Verpflichtung zur Errichtung solcher. Kurzfristige Unterbringungen von Tieren aufgrund von Behörden angeordneten Fahrtunterbrechungen erfolgen an von den jeweiligen Behörden als geeignet befundenen Stellen.

 

Frage 6:

Waren die Kälber als Schlacht- oder als Nutztiere deklariert?

 

Antwort:

Der mitzuführende Transportplan, dessen Inhalt und Aussehen in der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 geregelt ist, sieht keine Unterscheidung zwischen Schlacht- und Nutztieren vor, eine Unterscheidung kann daher auch nicht vermerkt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen