4240/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.07.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0047-I/4/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4256/J vom 17. Mai 2006 der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen, betreffend "Die Post geht an die Börse", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass sich die vorliegende Anfrage ausschließlich auf Angelegenheiten bezieht, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Von meinem Ressort werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung wahrgenommen. Dabei habe ich nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der ÖIAG bzw. der Österreichischen Post AG als einer zu 51 % im Eigentum der ÖIAG stehenden Gesellschaft zu beeinflussen.
Die vorliegenden Fragen betreffen ausschließlich Entscheidungen von Organen der ÖIAG bzw. der Österreichischen Post AG und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten. Sie sind somit von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich mich zu den einzelnen Fragen nur im Einverständnis mit der ÖIAG bzw. der Österreichischen Post AG auf Grundlage einer von der ÖIAG bzw. der Österreichischen Post AG im Wege der ÖIAG dem Bundesministerium für Finanzen erteilten Information wie folgt äußern kann:
Zu 1. bis 5.:
Diese Fragen betreffen rein
operative Angelegenheiten der ÖIAG und
somit ‑ wie bereits dargelegt - keine in die Zuständigkeit
des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der
Vollziehung. Ich möchte im vorliegenden Fall aber darauf hinweisen, dass
sich nach einer von der ÖIAG dem Bundesministerium für Finanzen
erteilten Information die Gesamtkosten für Kommunikations- und
Werbemaßnahmen des initial
public offering (IPO) der Österreichischen Post AG, des
viertgrößten Börsegangs in der Geschichte der Wiener
Börse, auf einen Bruchteil der Privatisierungserlöse belaufen.
Der Auftrag wurde mitteilungsgemäß nach einem Auswahlverfahren
inklusive Präsentation der Kommunikationslinie an die Arbeitsgemeinschaft
Ogilvy/be.public als Bestbieter vergeben.
Zu 6.:
Wie bereits in der Einleitung ausgeführt, bietet mir die bestehende Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der ÖIAG bzw. der Österreichischen Post AG als einer zu 51 % im Eigentum der ÖIAG stehenden Gesellschaft zu beeinflussen. In den operativen Bereich fallende Maßnahmen der beiden Unternehmungen sind daher von den hiefür zuständigen Unternehmensorganen zu beurteilen und zu entscheiden.
Zu 7. und 8.:
Gemäß einer im Wege der ÖIAG eingeholten Stellungnahme der Österreichischen Post AG wurden seit dem Beschluss der Bundesregierung betreffend den Börsegang der Österreichischen Post AG vom 12. Jänner 2006 in der Gemeinde Mauthausen zwei veraltete, zu einander in einem Abstand von nur 500m gelegene Filialen zu einer neuen, modernen Postfiliale mit zudem verbesserten Öffnungszeiten zusammengelegt. Sonst gab es keine Schließungen.
Zu 9.:
Das Postgesetz 1997
(BGBI. I Nr. 18/1998 idF BGBI. I Nr.
2/2006) sowie die Post-Universaldienstverordnung (BGBI. II Nr. 100/2002) sehen
keine fixe Zahl an Postgeschäftsstellen, sondern die Sicherstellung der
effektiven
flächendeckenden Grundversorgung vor. Die Österreichische Post AG hat
jährlich der Regulierungsbehörde (Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie) ein Konzept über die Erbringung der
Grundversorgung mit Postdienstleistungen (Universaldienstkonzept) vorzulegen
und hier insbesondere die Versorgung mit Postgeschäftsstellen
(Filialnetzkonzept) darzulegen. Das derzeit bestehende
Postgeschäftsstellennetz ist daher auf Grund des zum 1. März 2006
vorgelegten und seitens der Regulierungsbehörde bestätigten
Universaldienstkonzepts 2006 als flächendeckend anzusehen.
Zu 10.:
Von der ÖIAG werden hiezu im Hinblick auf diese rein operative Angelegenheit der Gesellschaft keine näheren Details bekannt gegeben. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Frage nicht beantworten kann.
Zu 11.:
Nach Mitteilung der ÖIAG wurde ein Sujet, das eine Kuh auf einer Wiese zeigt, im Zusammenhang mit dem Börsegang der Österreichischen Post AG nicht verwendet.