4240/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.07.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0047-I/4/2006

 

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »4256/J vom »17. Mai 2006 der Abgeordneten »Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen, be­treffend »"Die Post geht an die Börse", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

»Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass sich die vorliegende Anfrage ausschließlich auf Angelegenheiten bezieht, die nicht Gegenstand der Voll­ziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Von meinem Ressort werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Allein­eigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung wahrgenommen. Dabei habe ich nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der ÖIAG bzw. der Österreichischen Post AG als einer zu 51 % im Eigentum der ÖIAG stehenden Gesellschaft zu beeinflussen.

 

Die vorliegenden Fragen betreffen ausschließlich Entscheidungen von Or­ganen der ÖIAG bzw. der Österreichischen Post AG und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten. Sie sind somit von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich mich zu den einzelnen Fragen nur im Einverständnis mit der ÖIAG bzw. der Österreichischen Post AG auf Grundlage einer von der ÖIAG bzw. der Österreichischen Post AG im Wege der ÖIAG dem Bundesministerium für Finanzen erteilten Information wie folgt äußern kann:

 

Zu 1. bis 5.:

Diese Fragen betreffen rein operative Angelegenheiten der ÖIAG und
somit ‑ wie bereits dargelegt - keine in die Zuständigkeit des Bundes­ministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung. Ich möchte im vorliegenden Fall aber darauf hinweisen, dass sich nach einer von der ÖIAG dem Bundesministerium für Finanzen erteilten Information die Gesamt­kosten für Kommunikations- und Werbemaßnahmen des initial
public offering (IPO) der Österreichischen Post AG, des viertgrößten Börsegangs in der Geschichte der Wiener Börse, auf einen Bruchteil der Privati­sierungserlöse belaufen. Der Auftrag wurde mitteilungsgemäß nach einem Auswahl­verfahren inklusive Präsentation der Kommunikationslinie an die Arbeitsge­meinschaft Ogilvy/be.public als Bestbieter vergeben.

 

 

 

Zu 6.:

Wie bereits in der Einleitung ausgeführt, bietet mir die bestehende Ge­setzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der ÖIAG bzw. der Österreichischen Post AG als einer zu 51 % im Eigentum der ÖIAG stehenden Gesellschaft zu beeinflussen. In den operativen Bereich fallende Maßnahmen der beiden Unternehmungen sind daher von den hiefür zustän­digen Unternehmensorganen zu beurteilen und zu entscheiden.

 

Zu 7. und 8.:

Gemäß einer im Wege der ÖIAG eingeholten Stellungnahme der Öster­reichischen Post AG wurden seit dem Beschluss der Bundesregierung be­treffend den Börsegang der Österreichischen Post AG vom 12. Jänner 2006 in der Gemeinde Mauthausen zwei veraltete, zu einander in einem Abstand von nur 500m gelegene Filialen zu einer neuen, modernen Postfili­ale mit zudem verbesserten Öffnungszeiten zusammengelegt. Sonst gab es keine Schließungen.

 

Zu 9.:

Das Postgesetz 1997 (BGBI. I Nr. 18/1998 idF BGBI. I Nr. 2/2006) sowie die Post-Universaldienstverordnung (BGBI. II Nr. 100/2002) sehen keine fixe Zahl an Postgeschäftsstellen, sondern die Sicherstellung der effektiven
flächendeckenden Grundversorgung vor. Die Österreichische Post AG hat jährlich der Regulierungsbehörde (Bundesministerium für Verkehr, Innova­tion und Technologie) ein Konzept über die Erbringung der Grundversorgung mit Postdienstleistungen (Universaldienstkonzept) vorzulegen und hier ins­besondere die Versorgung mit Postgeschäftsstellen (Filialnetzkonzept) dar­zulegen. Das derzeit bestehende Postgeschäftsstellennetz ist daher auf Grund des zum 1. März 2006 vorgelegten und seitens der Regulierungsbe­hörde bestätigten Universaldienstkonzepts 2006 als flächendeckend anzu­sehen.

 

 

Zu 10.:

Von der ÖIAG werden hiezu im Hinblick auf diese rein operative Angelegen­heit der Gesellschaft keine näheren Details bekannt gegeben. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Frage nicht beantworten kann.

 

Zu 11.:

Nach Mitteilung der ÖIAG wurde ein Sujet, das eine Kuh auf einer Wiese zeigt, im Zusammenhang mit dem Börsegang der Österreichischen Post AG nicht verwendet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen