4247/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.07.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0039-I 3/2006

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 13. Juli 2006

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 24. Mai 2006, Nr. 4315/J, betreffend

Berufungen gegen die AMA-Bescheide gemäß Betriebsprämien-

Verordnung 2004

 

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 24. Mai 2006, Nr. 4315/J, betreffend Berufungen gegen die AMA-Bescheide gemäß Betriebsprämien-Verordnung 2004, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Von 132.195 Landwirten haben 2.030 eine Berufung eingebracht. Die AMA hat die Berufungsvorbringen entsprechend den maßgeblichen verfahrensrechtlichen Vorschriften geprüft, wobei zu 702 Berufungen mittels Berufungsvorentscheidung abgesprochen wurde. 72 Berufungen sind von der AMA als verspätet oder unzulässig zurückgewiesen worden.

 

Die verbleibenden Berufungen wurden dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Berufungsbehörde zur Entscheidung vorgelegt bzw. werden noch vorgelegt werden.

 

 

Die Berufungsbehörde bearbeitet und entscheidet derzeit laufend – zusätzlich zu den sonstigen Aufgaben –  anhängige Betriebsprämien-Berufungen.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Für die Beurteilung der Verfassungskonformität der Betriebsprämien-Verordnung ist ausschließlich der Verfassungsgerichtshof zuständig. Die Vorbringen des Widerspruchs zum Gleichheitsgrundsatz und der massiv wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen wiederum beziehen sich auf das bereits im Gemeinschaftsrecht (Verordnung (EG) Nr. 1782/2003) vorgegebene Betriebsprämiensystem.

 

 

Der Bundesminister: