4247/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.07.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0039-I 3/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien, am 13. Juli 2006
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 24. Mai 2006, Nr. 4315/J, betreffend
Berufungen gegen die AMA-Bescheide gemäß Betriebsprämien-
Verordnung 2004
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 24. Mai 2006, Nr. 4315/J, betreffend Berufungen gegen die AMA-Bescheide gemäß Betriebsprämien-Verordnung 2004, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Von 132.195 Landwirten haben 2.030 eine Berufung eingebracht. Die AMA hat die Berufungsvorbringen entsprechend den maßgeblichen verfahrensrechtlichen Vorschriften geprüft, wobei zu 702 Berufungen mittels Berufungsvorentscheidung abgesprochen wurde. 72 Berufungen sind von der AMA als verspätet oder unzulässig zurückgewiesen worden.
Die verbleibenden Berufungen wurden dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Berufungsbehörde zur Entscheidung vorgelegt bzw. werden noch vorgelegt werden.
Die Berufungsbehörde bearbeitet und entscheidet derzeit laufend – zusätzlich zu den sonstigen Aufgaben – anhängige Betriebsprämien-Berufungen.
Zu den Fragen 4 und 5:
Für die Beurteilung der Verfassungskonformität der Betriebsprämien-Verordnung ist ausschließlich der Verfassungsgerichtshof zuständig. Die Vorbringen des Widerspruchs zum Gleichheitsgrundsatz und der massiv wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen wiederum beziehen sich auf das bereits im Gemeinschaftsrecht (Verordnung (EG) Nr. 1782/2003) vorgegebene Betriebsprämiensystem.
Der Bundesminister: