4249/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.07.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0033-I 3/2006

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 13. Juli 2006

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dr. Eva Glawischnig-Piesczek,

Kolleginnen und Kollegen vom 19. Mai 2006, Nr. 4287/J,

betreffend 0:9 – Keine Frauen in Führungspositionen im

Umweltministerium

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen vom 19. Mai 2006, Nr. 4287/J, betreffend 0:9 – Keine Frauen in Führungspositionen im Umweltministerium, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Ich halte mich bei der Nachbesetzung an den Vorschlag der jeweiligen Begutachtungskommission.

 

Zu Frage 2:

 

Für die Sektion V haben sich 11 Männer und 5 Frauen beworben. Für die Sektion VII haben sich 7 Männer und 2 Frauen beworben.

 

Zu Frage 3:

 

Eine Ausschreibung erfolgt immer nach den Kriterien des § 7 Bundes-Gleichbehandlungs-gesetz.

Im Hinblick auf die beiden durch mich zu bestellenden Mitglieder der Begutachtungskommission bestelle ich grundsätzlich nach Möglichkeit eine Frau und einen Mann. Ist die Bestellung einer Frau nicht möglich, so nimmt eine Vertreterin der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen mit beratender Stimme an den Sitzungen der Begutachtungskommission teil. Somit wird auch dem § 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz entsprochen.

 

Im konkreten Fall habe ich jeweils zwei männliche Mitglieder bestellt. Bei einem dieser Mitglieder handelte es sich um einen externen Personalberater. Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen hat eine Vertreterin entsendet.

 

Zu Frage 4:

 

In den Gutachten der beiden Begutachtungskommissionen wurde jeweils ein Mann gemäß den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes als in höchstem Ausmaß zur Übernahme der ausgeschriebenen Funktion geeignet angesehen. Im Hinblick auf die Gründe verweise ich auf die durch das Ausschreibungsgesetz normierte Vertraulichkeit über den Inhalt und die Auswertung der Bewerbungsgesuche sowie das Bewerbungsgespräch.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

In meinem Ressort findet eine umfassende Förderung von Frauen statt.

Im Aus- und Weiterbildungsbereich werden Frauen bis zur Erreichung einer 40%igen Frauenquote bevorzugt behandelt.

 

Bei der Förderung des beruflichen Aufstieges wird von den unmittelbaren Führungskräften im Rahmen des Mitarbeitergespräches auch die berufliche Weiterentwicklung der Bediensteten besprochen. Darauf basierend wird ein Plan für die Weiterentwicklung der beruflichen und persönlichen Kompetenz erarbeitet. Weiters werden Frauen zur Bewerbung für Führungspositionen motiviert.

 

Im Einzelnen verweise ich auf den Frauenförderungsplan für mein Ressort.

In meinem Ressort wurde weiters von sehr engagierten Mitarbeiterinnen ein eigenes Frauennetzwerk installiert.

 

Zu Frage 7:

 

Seit meinem Amtsantritt wurden 3 Frauen in Positionen bestellt, die gemäß den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes auszuschreiben waren.

 

Zu Frage 8:

 

Nein, das ist mir nicht peinlich. Ich weise darauf hin, dass bei der Besetzung von Führungsfunktionen eine unabhängige Kommission eine Bewertung der Bewerberinnen und Bewerber vornimmt und mir ein Gutachten vorlegt. Es ist mir ein Anliegen, dass der bzw. die am besten geeignete Bewerber bzw. Bewerberin zum Zug kommt. Dementsprechend folge ich dem Vorschlag des Gutachtens.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

 

Beide Fragen zielen nicht auf Angelegenheiten der Vollziehung meines Ressorts ab und unterliegen daher nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.

 

 

Der Bundesminister: