4255/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.07.2006
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BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Herrn              

Präsidenten des Nationalrates   

Parlament        

1010 Wien      

                       

                       

                       

GZ: BMSG-40001/0031-IV/7/2006                        Wien,

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4266/J der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

 

Frage 1:

 

Die Erfüllung der Einstellungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für die in der Anfrage genannten Anstalten ergibt sich aus der nachfolgenden Zusammenstellung.

 

Erklärung der Abkürzungen:

 

DN-GES                        Personalstand insgesamt

NERP                        abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte

DN-PFLZL                        Summe der Dienstnehmer, die für die Pflichtzahl relevant sind

PFLZL                        ermittelte Pflichtzahl

ANRP 1+2                        Summe der begünstigten Behinderten

ANRP 2                        doppelt anrechenbare Behinderte

Erfüllung                        Erfüllung der Beschäftigungspflicht - Pflichtzahl

 

 

Berechnungswerte für das Kalenderjahr 2005 zum Stichtag 1. Dezember 2005

 

 

 

DN-GES

NERP

DN-PFLZL

PFLZL

ANRP 1+2

ANRP 2

Erfüllung

ORF

4.333

116

4.217

168

117

54

+3

BA-CA

11.650

266

11.384

455

273

63

-119

BAWAG *

3.748

53

3.018

120

55

15

-50

ÖPSK*

489

15

474

19

18

5

+4

Erste Österr. Sparkasse

4.435

75

4.360

174

79

29

-66

Raiffeisenkassen

10.194

122

10.072

368

122

41

-205

 

*Da noch keine stichhaltigen Angaben vorliegen, wurde auf die Daten des Vorjahres zurückgegriffen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen