4260/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.07.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0117-III/4a/2006

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

Wien, 17. Juli 2006

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4267/J-NR/2006 betreffend Erfüllung der Be­hinderteneinstellungspflicht 2005, die die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen am 17. Mai 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.1. bis 1.11.:

Bereits anlässlich der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3014/J-NR/2005 zur Behinderteneinstellungspflicht 2004 (siehe 2992/AB) wurde darauf hingewiesen, dass die Uni­versitäten und Universitäten der Künste mit Stichtag 1. Jänner 2004 vollrechtsfähig geworden sind. Vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden seither nur mehr die pragmatischen Planstellen verwaltet. Da Behinderte nur VB-Planstellen binden können, wurden diese mit Stichtag 31. Dezember 2003 an das Bundeskanzleramt zurückgegeben.

 

Dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist es aus diesem Grund weder zum Stichtag 31. Dezember 2005 noch künftig möglich, für den Bereich der Universitäten und Universitäten der Künste Quotenberechnungen bezüglich der Einstellungspflicht gemäß Be­hinderteneinstellungsgesetz durchzuführen.

 

Angaben zu den gestellten Fragen können nur für den Bereich der Zentralleitung des Ressorts geliefert werden:

 

Ad 1.1.:

Mit Stichtag 31. Dezember 2005 waren in der Zentralleitung 551 (inklusive karenzierte) Beamt/e/innen aller dienstrechtlichen Kategorien beschäftigt.

 

Ad 1.2.:

Die Zahl der Vertragsbediensteten (inklusive Karenzierte, Lehrlinge und EU-Bedienstete) betrug in der Zentralleitung 499.

 

Ad 1.3.:

Im Bereich der Zentralleitung wurden 4 freie Dienstverträge zulasten von 1,6 Planstellen abge­schlossen.

 

Ad 1.10.:

Im Bereich der Zentralleitung wurde mit 18 Personen ein Werkvertrag abgeschlossen.

 

Ad 1.11.:

Im Bereich der Zentralleitung wurde die Einstellungspflicht wie folgt erfüllt:

 

1. Personalstand insgesamt:                                            1050

2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                65

                                                                                            985

 

3. ermittelte Pflichtzahl (985/25)                                       39

 

    abzüglich:

4. beschäftigte begünstigte Behinderte: 65

    hievon doppelt anrechenbar                7                           72

5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht                              +  33

 

Im Bereich der Zentralleitung ergibt sich somit eine Überschreitung der Behindertenein­stellungsquote von +33 Beschäftigten.

Es wurden also fast doppelt so viele Menschen mit Behinderungen aufgenommen, wie das Behinderteneinstellungsgesetz dies vorsieht.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.