4260/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.07.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien GZ 10.000/0117-III/4a/2006
Wien, 17. Juli 2006
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4267/J-NR/2006 betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2005, die die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen am 17. Mai 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.1. bis 1.11.:
Bereits anlässlich der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3014/J-NR/2005 zur Behinderteneinstellungspflicht 2004 (siehe 2992/AB) wurde darauf hingewiesen, dass die Universitäten und Universitäten der Künste mit Stichtag 1. Jänner 2004 vollrechtsfähig geworden sind. Vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden seither nur mehr die pragmatischen Planstellen verwaltet. Da Behinderte nur VB-Planstellen binden können, wurden diese mit Stichtag 31. Dezember 2003 an das Bundeskanzleramt zurückgegeben.
Dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist es aus diesem Grund weder zum Stichtag 31. Dezember 2005 noch künftig möglich, für den Bereich der Universitäten und Universitäten der Künste Quotenberechnungen bezüglich der Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz durchzuführen.
Angaben zu den gestellten Fragen können nur für den Bereich der Zentralleitung des Ressorts geliefert werden:
Ad 1.1.:
Mit Stichtag 31. Dezember 2005 waren in der Zentralleitung 551 (inklusive karenzierte) Beamt/e/innen aller dienstrechtlichen Kategorien beschäftigt.
Ad 1.2.:
Die Zahl der Vertragsbediensteten (inklusive Karenzierte, Lehrlinge und EU-Bedienstete) betrug in der Zentralleitung 499.
Ad 1.3.:
Im Bereich der Zentralleitung wurden 4 freie Dienstverträge zulasten von 1,6 Planstellen abgeschlossen.
Ad 1.10.:
Im Bereich der Zentralleitung wurde mit 18 Personen ein Werkvertrag abgeschlossen.
Ad 1.11.:
Im Bereich der Zentralleitung wurde die Einstellungspflicht wie folgt erfüllt:
1. Personalstand insgesamt: 1050
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 65
985
3. ermittelte Pflichtzahl (985/25) 39
abzüglich:
4. beschäftigte begünstigte Behinderte: 65
hievon doppelt anrechenbar 7 72
5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht + 33
Im Bereich der Zentralleitung ergibt sich somit eine Überschreitung der Behinderteneinstellungsquote von +33 Beschäftigten.
Es wurden also fast doppelt so viele Menschen mit Behinderungen aufgenommen, wie das Behinderteneinstellungsgesetz dies vorsieht.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.