4265/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.07.2006
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Zinggl, Freundinnen und Freunde haben am
19. Mai 2006 unter der Nr. 4289/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Kunstförderung und mehrjährige Förderverträge gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Frage dreijähriger Förderverträge ist mit allen Für und Wider in Arbeitsgruppen

und seitens der gesamten Kunstsektion erörtert worden.

Zu den Fragen 3 bis 6:

In Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Finanzen konnte eine Anhebung
der Mitbefassungsgrenze für Einzelvorhaben im Bereich des Kapitels 13 Kunst auf
2 Mio. erwirken werden.

Bezüglich mehrjähriger Förderverträge hat das Bundesministerium für Finanzen das
Einvernehmen hinsichtlich der notwendigen Vorbelastungen gemäß § 45 Abs.1 und
2 BHG im Interesse der Verwaltungsvereinfachung ab dem Jahr 2005 für hergestellt
erkl
ärt, sofern die Summe der Vorbelastungen bei den VA-Ansätzen der reellen Ge-
barung des Kapitels 13 für Förderungen (UT6) insgesamt 50% nicht übersteigt.

Zu den Fragen 7 bis 13:

Die für Förderungen relevante Vorbelastungsgrenze (bei UT6) liegt um 30% unter
dem ermittelten theoretischen Bedarf pro Folgejahr, will man gleichstrukturierte An-
tragsteller, also juristische Personen mit gleichen Voraussetzungen, auch gleich be-
handeln. Es m
üßte daher derzeit zwangsläufig zu Ungleichbehandlungen kommen,
was dem Gleichheitsgrundsatz widerspräche.


Höhere Vorbelastungsgrenzen könnten zu Problemen hinsichtlich des Prinzips der
Einjährigkeit des parlamentarischen Budgetrechts führen.

Aus den genannten Gründen wurden im allgemeinen Förderbereich bisher keine
mehrj
ährigen Verträge im technischen Sinn abgeschlossen. Allerdings ist zu be-
r
ücksichtigen, daß die Förderung zahlreicher Einrichtungen und mehrjähriger Pro-
jekte schon jetzt verstärkt stets die Erfordernisse längerfristiger Planungen berück-
sichtigt.