4277/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.07.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

 

 

 

GZ: BMSG-10001/0139-I/A/4/2006

Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4310/J der Abgeordneten Steier und GenossInnen wie folgt:

 

 

Frage 1:

Die Differenz resultiert aus einem redaktionellen Fehler. Die (ursprünglich 4, nunmehr 3) Fahrzeuge des Bundessozialamtes müssten richtigerweise in der

Spalte 1 (Kraftwagen zur Personenbeförderung) und nicht in Spalte 3 (übrige Kraftfahrzeuge) der Beilage K des Bundesvoranschlages 2006 angeführt sein. Ein Fahrzeug wurde 2005 im Sachgüteraustausch weitergegeben.

 

Frage 2:

Im Bereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz haben 3 von 7 Dienstkraftwagen einen Partikelfilter, was immerhin 42,86 % des Bestandes entspricht. Die Bilanz für das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz fällt demnach sehr zufrieden stellend aus.

 

Selbstverständlich wird bei allfälligen weiteren Neuanschaffungen auf eine Ausstattung mit Partikelfilter geachtet.

 

Frage 3:

Da die Dienstfahrzeuge, die nicht mit Partikelfilter ausgerüstet sind, in den Jahren 1999 und 2000 angeschafft wurden und derzeit einen Kilometerstand zwischen 140.000 und 160.000 km aufweisen, ist aus wirtschaftlichen und sicherheitstechnischen Gründen in den nächsten ein bis zwei Jahren mit Ersatzanschaffungen zu rechnen. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass ein Dienstkraftwagen ausgeschieden und nicht mehr ersetzt wird.

 

Eine Nachrüstung würde pro PKW zwischen € 600,- und € 800,- kosten; bei einem Ausscheiden schon im nächsten Jahr wären diese Investitionen jedoch weder sinnvoll noch zweckmäßig und sparsam.

 

Frage 4:

Bei Dienstfahrzeugen (Oberklasse und obere Mittelklasse) für Mitglieder der Bundesregierung wird seit dem 8. September 2004 auf den Bundesbeschaffung-GmbH Rahmenvertrag GZ 2800.00163 zurückgegriffen.

 

Frage 5:

Im Jahre 2005 wurde ein neuer Dienstkraftwagen (mit Dieselpartikelfilter) auf Basis des unter der Beantwortung zu Frage 4 angegebenen Rahmenvertrages mit der Bundesbeschaffung-GmbH beschafft.

 

Für das Jahr 2006 ist derzeit keine Anschaffung von Dienstkraftwagen geplant.

 

 

Mit freundlichen Grüßen