4283/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.07.2006
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 17. Juli 2006

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0080-IK/1a/2006

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4312/J betreffend Differenzen bei der Zahl der Dienst-PKW im BMWA, welche die Abgeordneten
Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen am 24. Mai 2006 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Diskrepanz erklärt sich daraus, dass in der zitierten Anfragebeantwortung ein breiterer Fahrzeugbegriff zugrunde gelegt wurde als der in der Anfrage verwendete. Bezogen auf die Fahrzeugkategorie der Klasse M stehen im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 13 PKW im Einsatz, also exakt die im Bundesvoranschlag vorgesehene Zahl. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Anfrage 4305/J des Herrn Bundesministers für Finanzen verwiesen.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Wie bereits in der Beantwortung der Anfrage 3939/J ausgeführt, gibt es laut Auskunft der Lieferanten für die betroffenen Fahrzeuge kein System, welches einerseits den gewünschten Effekt bringen würde und andererseits mit dem Motormanagement kompatibel wäre.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Selbstverständlich wird bei der Neuanschaffung von dieselbetriebenen Kraftfahrzeugen auf die Ausstattung mit Partikelfiltern besonders geachtet. Die Bundesbeschaffung GmbH wird Partikelfilter zu einem Muss-Kriterium bei der Ausschreibung von Dieselkraftfahrzeugen machen.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Sämtliche Ressorts sind gemäß § 1 Z.5 lit.a der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Bestimmung jener Güter und Dienstleistungen, die nach dem Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) zu beschaffen sind (BGBl. II Nr. 208/2001) grundsätzlich dazu verpflichtet, Fahrzeuge über die BBG zu beschaffen. Dieser Verpflichtung wird nachgekommen.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Bezogen auf die Kraftfahrzeugklasse M wurde im Jahre 2005 in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit kein Kraftfahrzeug, in den nachgeordneten Dienststellen ein Kraftfahrzeug angeschafft. Im Jahr 2006 ist bisher   keine Anschaffung erfolgt und auch nicht vorgesehen.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die Entscheidung über Kauf- oder Leasingvertrag erfolgt im Einzelfall nach Wirtschaftlichkeitskriterien, allfälligen Empfehlungen der Bundesbeschaffung GmbH wird seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gefolgt.