4284/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.07.2006

Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4324/J betreffend Integrationspolitik, welche die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen am 2. Juni 2006 an mich richteten, stelle ich grundsätzlich fest, dass Migrant/innen/Ausländer/innen grundsätzlich die gesamte Palette der eingesetzten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Förderungen zur Verfügung steht. Nach den vorliegenden Berechnungen des Arbeitsmarktservice wurden im Jahr 2005 rund 26 % aller arbeitslosen Migrant/innen/Ausländer/innen und 27 % aller arbeits- losen Drittstaatsbürger/innen (alle „Nicht-EU25/EWR-Bürger/innen") vom AMS ge- fördert.

Zu den einzelnen Punkten halte ich folgendes fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Eine personenbezogene Zuordnung der Ausgaben in der Arbeitsmarktförderung zu Leistungen, die für Migrant/inn/en/Ausländer/innen erbracht wurden, ist erst seit 2004 möglich. Eine Untergliederung der Ausgaben nach der angeführten Kategorie für anerkannte Flüchtlinge ist nicht möglich. Die Kategorie Drittstaatsbürger/innen umfasst alle „Nicht- EU25/EWR-Bürger/innen". Eine zeitliche Zuordnung des Zuwanderungszeitpunktes ist in keiner Statistik des Arbeitsmarktservice möglich.


Demnach wurden im Jahr 2004 33.580 Personen mit nicht-österreichischer Staats- bürgerschaft (darunter auch 5.809 EU-Bürger/innen, inkl. Beitrittsländer) eine Förde- rung genehmigt, wobei für diese Zielgruppe insgesamt rund € 74 Mio. an Fördermit- teln (ca. 11,5 % des gesamten „aktiven" Förderbudgets) ausbezahlt wurden. Im Jahr 2005 erhielten 38.643 Personen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft (dar- unter auch 6.698 EU-Bürger/innen, inkl. Beitrittsländer) eine Fördergenehmigung, die zielgruppenspezifischen Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um rund 9 % auf ca. € 81 Mio., was einem ebenfalls erhöhten Anteil von ca. 12,8 % am Gesamtbudget entspricht.

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

Rein zielgruppenspezifische Projekte und Maßnahmen werden im Hinblick auf Aus- länder/innen/Migrant/inn/en eingesetzt, wenn dies aus arbeitsmarktpolitischer Per- spektive zweckmäßig erscheint. Das heißt, dass Deutschkurse, spezielle Beratungs- stellen und vereinzelt auch Migrant/inn/enprojekte ausschließlich für diese Zielgrup- pen angeboten werden. Bei allen anderen Qualifizierungs- oder Beschäftigungs- maßnahmen werden Personen mit Migrationshintergrund aber gemeinsam mit inlän- dischen Arbeitslosen gefördert. Eine (nach dem Kriterium der Staatsangehörigkeit) rein homogene Teilnehmer/innenzusammensetzung erscheint hier nicht zielführend. Daher kann auch keine Zahl der speziell für Migrant/inn/en/Ausländer/innen durchge- führten Qualifizierungsmaßnahmen bzw. Beschäftigungsprojekte des AMS angege- ben werden.

Eine Übersicht über Förderungen von Migrant/inn/en/Ausländer/innen (nur Dritt- staatsbürger/innen) nach Maßnahmenarten zeigt folgendes Bild:


Anzahl neu geförderter Personen in ausgewählten Maßnahmenbereichen

2004

2005

Eingliederungsbeihilfen für Betriebe

1.420

1.775

Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte

299

404

sozialökonomische Betriebe

540

529

Arbeitsstiftungen

335

331

Qualifizierungsmaßnahmen im Auftrag des AMS *)

17.491

20.102

Aktive Arbeitsuche

6.069

3.066

Berufsorientierung

1.894

2.628

Aus- und Weiterbildung

10.916

15.594

Qualifizierung am freien Bildungsmarkt (Beihilfe zu den Kurskosten)

4.428

6.669

Lehrstellenförderung

495

825

Beratungseinrichtungen (beratene Personen)

5.256

4.641

Kinderbetreuungsbeihilfe

538

592

Unternehmensgründungsprogramm

125

146

*) Die Summe der Untergliederung ist auf Grund von Mehrfachteilnahmen höher

Zur Unterstützung der Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice werden österreich- weit - außer im Burgenland, wo eine externe Einrichtung zur Beratung und Betreu- ung der Volksgruppe der Roma gefördert wird - privatrechtlich organisierte Träger mit der Durchführung von Beratungseinrichtungen für Migrant/inn/en beauftragt, die zum Großteil weitere Finanzierungspartner haben (regionale Gebietskörperschaften, Sozialpartnerorganisationen, Bundesministerium für Inneres, Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz). Dies ermöglicht eine umfassendere Beratungstätigkeit etwa zur Klärung von Fragen des Aufenthaltsrech- tes, der Familienzusammenführung oder spezieller rechtlicher Fragen für Flüchtlinge und erleichtert die Integrationsbemühungen.

Im Jahr 2004 wurden insgesamt 14 arbeitsmarktbezogene Beratungs- und Betreu- ungseinrichtungen zur Unterstützung von Migrant/inn/en vom AMS (mit-) finanziert; der Budgetaufwand betrug rund € 3 Mio.

Einen zentralen Bestandteil der Qualifizierungsmaßnahmen zur Unterstützung von Migrant/inn/en stellen Deutschkurse dar. Auswertungen zu Teilnehmer/inne/n und


Budgets von derartigen Maßnahmen sind erst in Folge einer entsprechenden Wei- terentwicklung des EDV-Systems seit Mitte 2005 möglich. Zum aktuellen Zeitpunkt haben für das Jahr 2006 in mehr als 100 (oftmals modularen) Deutschkursen rund 10.000 Teilnehmer/innen entweder Kurse absolviert oder es sind entsprechende Pla- nungen für das 2. Halbjahr fixiert.

Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL wurden folgende Projekte für Perso- nen mit Migrationshintergrund gefördert.

 

EP-Titel 1. Antragsrunde

Zielgruppe

bisher ausbezahlte Förderung in €

Qualifikation stärkt

Migrant/inn/en, Konventions- flüchtlinge (Asylberechtigte)

1.765.528,96

Integrationsinfoservice

Migrant/inn/en aus den Nach- folgestaaten Jugoslawiens und aus der Türkei

369.165,46

Verschiedene Herkunft - Gemein- same Zukunft

Migrant/inn/en

1.556.161,20

INTERkulturLOTSEN

Migrant/inn/en

715.111,06

MIDAS

Migrant/inn/en

1.224.401,67

MANAGING DIVERSITY THROUGH CULTURE (Ma.Di.Cu)

Migrant/inn/en, Mi- grant/inn/enorganisationen

383.465,34

GLEICHE CHANCEN IM BETRIEB

- BETRIEB OHNE RASSISMUS

Migrant/inn/en

1.323.305,96

MITEINANDER ARBEITEN UND LEBEN

österreichische und nichtös- terreichische Arbeitneh- mer/innen, die unmittelbar von rassistischen und frem- denfeindlichen Auseinander- setzungen betroffen sind oder mit Interessensvertretungs- bzw. Konfliktlösungs- aufgaben befasst sind

1.511.910,85

OBERSTEIRISCHE INITIATIVE ZUR INTERKULTURELLEN ÖFF- NUNG DER REGION

In der Region ansässige Migrant/inn/en aus Drittstaa- ten, insbesondere mit im Her- kunftsland erworbener und derzeit nicht verwertbarer Berufsausbildung

666.739,66

OPEN UP

Migrant/inn/en

1.662.961,48


EPIMA

Unbegleitete minderjährige und junge erwachsene Asyl- werber/innen im Alter von 15-25

2.132.019,96

DONT WAIT

Asylwerber/innen

1.938.739,80

JOB-SHOP

Asylwerber/innen

1.020.752,02

 

EP-Titel 2. Antragsrunde

Zielgruppe

bisher ausbezahlte

 

 

Förderung in €

ICE Förderung der beruflichen In-

Migrant/inn/en, die ihre im

733.431,57

tegration von Migrant/innen

Heimatland erworbene Be-

 

 

rufsausbildung oder ihren

 

 

mitgebrachten Bildungsab-

 

 

schluss adäquat verwerten

 

 

wollen, arbeitssuchend oder

 

 

arbeitslos sind bzw. einen

 

 

(beruflichen) Wiedereinstieg

 

 

planen, Konventionsflücht-

 

 

linge (Asylberechtigte)

 

Join in

junge Migrant/inn/en im Alter

667.500,00

 

von 15 bis 25 Jahren

 

Arge Rise

Personen ohne Beschäfti-

726.701,63

 

gung oder in prekären Be-

 

 

schäftigungsverhältnissen;

 

 

darunter auch Migrant/inn/en,

 

 

die bereits über im

 

 

Herkunftsland erworbene

 

 

Qualifikationen

 

 

(Berufsausbildung, Berufser-

 

 

fahrung) und eine nicht

 

 

deutsche Muttersprache als

 

 

Zusatzkompetenz verfügen,

 

 

welche für die Integration am

 

 

österr. Arbeitsmarkt nutzbar

 

 

gemacht werden können

 

diversity@care - Migrant/innen in

Erwachsene, Migrant/inn/en,

662.307,38

der mobilen Pflege und Betreuung

Mitarbeiter/innen

 

 

(Migrant/inn/en und Nicht-

 

 

Migrant/inn/en) in der mobi-

 

 

len Pflege und Betreuung

 

IKAP - Interkultureller Kommunaler

Multiplikator/inn/en (Vertre-

672.746,75

Aktionsplan

ter/innen von Institutionen

 

 

der Arbeitsmarkt- und Bil-

 

 

dungspolitik, wie AMS, Ge-

 

 

meindeverwaltung, Schulbe-

 

 

hörde usw.), Migrant/inn/en

 

 

(Mitarbeiter/innen von

 

 

Migrant/innenvereinen)

 


EP-Titel 2. Antragsrunde

Zielgruppe

bisher ausbezahlte Förderung in €

wip - work in process

Migrant/inn/en und migranti- sche Selbstorganisationen/ Vereine; Schwarze Frauen; Muslimische Migrant/inn/en

749.972,25

Escape - Start Credit Accouting

Frauen, Migrant/inn/en und Ältere

606.697,32

KLARA

Migrant/inn/en

374.815,44

EPIMA 2

Zielgruppe sind jugendliche (unbegleitete) und junge er- wachsene Asylwerber/innen zwischen 15 und 25 Jahren

750.000,00

INPOWER

Asylwerber/innen

454.079,06

First Aid in Integration

Asylwerber/innen

681.531,36

Fluequal

Asylwerber/innen

503.585,81

nEwC-baselines - THARA Haus

Sozial benachteiligte Jugend- liche aus den Gemeinden der Roma und Sinti zwischen 14 und 20 Jahren; Roma und Sinti-Eltern und Familienver- bände

642.385,08

Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:

Die in der Sektion Arbeitsmarkt eingerichtete Fachabteilung für legistische und nor- mative Angelegenheiten der Ausländerbeschäftigung einschließlich der zwischen- staatlichen Angelegenheiten der Arbeitsmigration bereitet im Rahmen ihres Aufga- benbereichs auch gesetzliche und bilaterale Integrationsmaßnahmen vor und beauf- sichtigt deren Umsetzung durch das AMS. Maßnahmen an der Schnittstelle zum Fremdenrecht werden mit dem Bundesministerium für Inneres akkordiert. Der Leiter der Abteilung II/7 vertritt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Beirat für Asyl- und Migrationsfragen, welcher der Bundesministerin für Inneres beratend zu Seite steht und Empfehlungen zur Durchführung und Finanzierung von Maßnahmen der Integrationsförderung abgeben kann.


Nachdem das AMS insbesondere in den regionalen Geschäftsstellen integrativ arbeitet, lässt sich - wie schon im Zusammenhang mit der Beantwortung zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage dargestellt - auch in Hinblick auf die Personalzuord- nung keine Quantifizierung zu Integrationsmaßnahmen angeben.

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

Sofern neben arbeitsmarktpolitischen auch aufenthalts- und fremdenrechtliche Aspekte betroffen sind, werden Integrationsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres vorbereitet und umgesetzt, wie etwa beim Fremden- rechtspaket 2005. Sind auch andere Bereiche betroffen, wird das jeweils zuständige Ressort eingebunden.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Im Mai 2006 lag der Bestand an ausländischen Schulungsteilnehmer/inne/n bei 10.585 und damit um 30,6 % bzw. um 2.482 Teilnehmer/innen über dem Mai des Vorjahres.

Zu den Subfragen wird auf die Beantwortung zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage verwiesen.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Im Mai 2006 lag der Bestand an österreichischen Schulungsteilnehmer/inne/n bei 52.041 und damit um 19,7 % bzw. um 8.577 Teilnehmer/innen über dem Ver- gleichsmonat des Vorjahres.


Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

Gemäß § 5 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AusIBG) wurden im Jahr 2005 Kontingente für die befristete Beschäftigung von Saisoniers im Tourismus sowie in der Land- und Forstwirtschaft und für die kurzfristige Beschäftigung von Erntehelfern erlassen. Die Kontingente waren zu den jeweiligen Saisonspitzen vollständig ausge- lastet.

Antwort zu den Punkten 12 und 13 der Anfrage:

Saisoniers, denen im Jahr 2004 ein Befreiungsschein ausgestellt wurde, können ihre Rechte aus diesem konstitutiven Dokument bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer in Anspruch nehmen, sofern sie auch über einen Aufenthaltstitel nach dem neuen Nie- derlassungs- und Aufenthaltsgesetz verfügen. Seit Inkrafttreten des Fremdenrechts- paketes 2005 und der dieses begleitenden Novelle zum AusIBG können jedoch - in Umsetzung des Grundsatzes „kein dauerhafter Arbeitsmarktzugang ohne dauerhafte Niederlassung" - einen Befreiungsschein nur noch Ausländer erwerben, die über eine auf Dauer ausgerichtete Niederlassungsbewilligung verfügen.