4297/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Steier, Kolleginnen und Kollegen haben am
24. Mai 2006 unter der Nr. 4302/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Differenzen bei der Zahl der Dienst-PKW im Bundeskanzleramt gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

In der parlamentarischen Anfrage Nr. 3929/J und in der gegenständlichen Anfrage
werden unterschiedliche Bezeichnungen (wie zum Beispiel Dienstwagen, Dienst-
PKW oder Diesel-PKW) verwendet, woraus sich für die Anfragebeantwortung gering-
fügig abweichende Zuordnungen zu den in den Budget-Übersichten angeführten
Fahrzeugklassen ergeben.

Es wird daher um Verständnis dafür ersucht, daß die bei der Beantwortung der Par-
lamentarischen Anfrage Nr. 3929/J angegebenen Fahrzeuge nicht im Sinne der als
Beilage K zum Bundesvoranschlag 2006 publizierten Übersicht der beim Bund in
Verwendung stehenden Fahrzeuge zugeordnet wurden. Tatsächlich ist es so, daß 8
der 10 angegebenen Fahrzeuge zur Beförderung von Personen herangezogen wer-
den, und 2 zur Güterbeförderung.

Zu den Fragen 2 und 3:

Im Jahr 2005 wurden 3 Diesel-Dienst-PKW beschafft, die alle mit Partikelfilter ausge-
stattet sind. Bei den übrigen 5 Fahrzeugen war eine Nachrüstung entweder technisch
nicht möglich bzw. aufgrund des Kilometerstandes oder Alters der Fahrzeuge nicht
mehr wirtschaftlich. Soweit in Hinkunft Dieselfahrzeuge angeschafft werden, wird die
Ausstattung mit Partikelfilter ein „Muß-Kriterium" bei der Beschaffung der Fahrzeuge
sein.


Zu Frage 4:

Auf Grund von § 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Bundesbe-
schaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde mit BGBl. 208/2001 verord-
net, daß unter anderem auch Fahrzeuge nach den Bestimmungen des BB-GmbH-
Gesetzes zu beschaffen sind. Diese Verordnung ist mit 1. Juni 2001 in Kraft getreten.
Seit Bestehen dieser Verpflichtung erfolgt die Beschaffung von Dienstfahrzeugen des
Bundeskanzleramts über die Bundesbeschaffungsgesellschaft.

Zu Frage 5:

Im Jahr 2005 wurden 3 Dieselfahrzeuge neu angeschafft. Für das Jahr 2006 sind

keine Neubeschaffungen geplant.

Zu Frage 6:

Diese Frage wird im Einzelfall anhand von Wirtschaftlichkeitskriterien geprüft.