4298/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.07.2006
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen, haben am
24. Mai 2006 unter der Nummer
4303/J-NR/2006 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Differenzen bei der Zahl der Dienst-PKW im
BMaA" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Bei der Erstellung
der Übersichten über die beim Bund in Verwendung stehenden Fahrzeuge
gemäß
§ 25 Abs. 2 Z 1 BHG und gemäß § 35 Z. 9 BHG werden die
Kraftfahrzeuge getrennt nach
Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung (Klasse M), Kraftfahrzeugen zur
Güterbeförderung
(Klasse N) und übrigen Kraftfahrzeugen sowie als Gesamtsumme ausgewiesen.
Die
Fahrzeugklassen richten sich nach den Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes 1967.
Die
scheinbare Diskrepanz von 6 Dienst-PKW im Bereich des Bundesministeriums
für auswärtige
Angelegenheiten erklärt sich dadurch, dass in 3870/AB nicht nur die 92
Kraftwagen der Klasse M,
sondern auch die in
Beilage K zum Bundesvoranschlag 2006 ausgewiesenen 6 Kraftwagen der
Klasse N (worunter auch Kleinbusse fallen) berücksichtigt wurden.
Zu Frage 2:
Die
Tatsache, dass 2 der vorhandenen 12 Diesel-Dienst-PKW mit Partikelfilter
ausgerüstet sind,
entspricht dem dzt. wirtschaftlichsten und zweckmäßigsten Stand, da
eine Nachrüstung teilweise
technisch nicht
durchführbar ist bzw. angesichts der dafür anfallenden Kosten nicht
zu rechtfertigen
wäre.
Zu Frage 3:
Soweit
Diesel-Dienst-PKW angekauft werden, wird die Ausstattung mit einem
Partikel-Filter ein
verpflichtendes
Kriterium darstellen.
Zu Frage 4:
Die
Beschaffung von Dienstfahrzeugen für die Zentralleitung des BMaA erfolgt
seit Bestehen der
Bundesbeschaffungsgesellschaft
über deren Rahmenvertragspartner.
Zu Frage 5:
Im Jahr 2005 wurden zwei
Dienstkraftwagen Klasse M für die Zentrale und 14 Dienstkraftwagen
Klasse M für die österreichischen
Vertretungsbehörden im Ausland neu angeschafft. Im Jahr 2006
sollen 13 Dienstkraftwagen Klasse M und ein Dienstkraftwagen Klasse N für
die österreichischen
Vertretungsbehörden im Ausland neu angeschafft werden.
Zu Frage 6:
Die
Entscheidung hinsichtlich Ankauf oder Leasing der künftig zu beschaffenden
Dienstfahrzeuge
wird in jedem
Einzelfall aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsprüfung getroffen.