4301/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.07.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

GZ 10.000/0124-III/4a/2006

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 25. Juli 2006

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4336/J-NR/2006 betreffend Integrationspolitik, die die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen am 2. Juni 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1., 2., 3., 9., 10., 18. und 20.:

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unterstützt und fördert durch eine Vielzahl von Maßnahmen, Initiativen und Projekten die Integration von Schüler/innen mit nicht deutscher Muttersprache.

 

Frühe Sprachförderung im Kindergarten:

Die Initiative „Frühe Sprachförderung im Kindergarten“ sichert mit einem Maßnahmenbündel das rasche Erlernen der Unterrichtssprache Deutsch. Die Vorverlegung der Schuleinschreibung er­möglicht eine frühe Erfassung und Diagnose und sichert die Chance einer frühzeitigen Sprach­förderung vor Schuleintritt. Der Bund unterstützt durch diese Initiative die für die Frühförderung zuständigen Länder und Gemeinden mit € 80,-- pro Kind. Dadurch sollen auch bereits laufende Fördermaßnahmen der Länder und Gemeinden verstärkt und die Zusammenarbeit von Schule und Kindergarten intensiviert werden. Im vergangenen Schuljahr haben rund 8.000 Kinder von dieser Initiative profitiert und werden damit zu Schulbeginn besser Deutsch können.

 

 

 

Sprachförderkurse in der Volksschule:

Ab dem Schuljahr 2006/2007 werden 328 zusätzliche Planstellen für Sprachförderkurse in den Volksschulen (rund 9 Mio. €) zu den schon bisher für die Sprachförderung in der Volksschule zur Verfügung stehenden 1.634 Lehrer/innen bereitgestellt. Kinder, die die Unterrichtssprache Deutsch nicht verstehen, erhalten 11 Wochenstunden intensiven Deutschunterricht in Klein­gruppen (ein/e Lehrer/in für 10 Schüler/innen) parallel zum Regelunterricht.

 

Zur Frage der Lehrer/innen für Kinder mit nicht deutscher Muttersprache siehe im Übrigen auch Antwort zu Frage 13.

 

Unterrichtsmaterialien, Handreichungen, Hilfestellungen:

Ein Schwerpunkt im Bereich „Interkulturelles Lernen“ liegt in der Entwicklung und Zurver­fügungstellung von Unterrichtsmaterialien für die didaktische Unterrichtsgestaltung. Umfang­reiche Handreichungen zur Integration fremdsprachiger Schüler/innen, zur Umsetzung des Unterrichtsprinzips „interkulturelles Lernen“, für den muttersprachlichen Unterricht und für Deutsch als Fremdsprache liefern den Lehrer/innen und Schulleiter/innen wichtige Anregungen und Informationen.

 

·         Die „Informationsblätter zum interkulturellen Lernen“ beinhalten die gesetzlichen und lehrplan­mäßigen Bestimmungen, enthalten Hinweise und Informationen zum Spracherwerb in der Migration und einen Auszug aus der Schulbuchliste zu mehrsprachigen Schul- und Wörterbüchern bzw. Büchern für den Einsatz im Unterricht „Deutsch als Zweitsprache“. Die Handreichung „Den ersten Schritt gehen wir gemeinsam“ richtet sich speziell an Schul­leiter/innen und Lehrer/innen an Volksschulen und beschäftigt sich mit der Integration fremd­sprachiger Schulanfänger/innen. Die Publikation „Sprachenvielfalt als Chance“ unterstützt alle Multiplikator/innen in ihrer Arbeit.

·         Im Rahmen der Initiativen „Lesefit“ und „Lesen fördern!“ wird verstärkt auf die Zielgruppe der Schüler/innen mit anderer Erstsprache als Deutsch eingegangen. Die Lesefit-Schulein­schreiber-Broschüre wird seit 2005 auch in den Sprachen Türkisch und Bosnisch/Kroatisch/ Serbisch aufgelegt.

·         Die Buchreihe „Dein buntes Wörterbuch“ wird in den Sprachen Türkisch und Bosnisch/Kroatisch/Serbisch im Erstleseunterricht eingesetzt.

·         Das dreisprachige Magazin „Trio“ (Deutsch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch und Türkisch) wurde im Frühjahr 2006 zur Unterstützung des Leseunterrichts in mehrsprachigen Volks­schulklassen ausgearbeitet. Das Heft leistet einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Leselust aller Schüler/innen und zur Förderung der sprachlichen Kompetenz. Weitere Trio-Ausgaben werden zurzeit realisiert.

·         Auf der Website http://ikl.bmbwk.gv.at werden Projekte zum interkulturellen Lernen prä­sentiert und vorgestellt. Diese Website wird zu einem Internetportal für „interkulturelles Lernen“ ausgebaut und Informationen zum Unterrichtsprinzip, zum Sprachhintergrund und Spracherwerb enthalten sowie Best-Practice-Modelle vorstellen.

 

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur investiert in die Entwicklung und die Zurverfügungstellung von Unterrichtsmaterialien und Handreichungen und die Umsetzung und Förderung von Projekten zum interkulturellen Lernen jährlich € 170.000,--.

 

 

 

Lehrer/innenfort- und -weiterbildung:

An den Lehrerbildungseinrichtungen werden Akademielehrgänge zu den Themen „Inter­kulturelles Lernen“ und „Deutsch als Zweitsprache“ angeboten. Schwerpunkte der Lehrer/innenfortbildung bilden die Leseförderung für Kinder mit Migrationshintergrund und Interkulturelles Lernen.

 

An allen Einrichtungen finden entsprechende Seminare und Veranstaltungen statt.

·         Tirol: „Deutsch als Fremd- und Zweitsprache“

·         Wien: „Diversitätsmanagement: Sprach- und Kulturaufmerksamkeit“, „Interkulturelles Lernen im Team“

 

·         Steiermark: „Interkulturelle Pädagogik“

·         OÖ: „Material mit Methode in Deutsch als Zweitsprache“, „Respekt vor Verschiedenheit“

·         NÖ: „Integration von Schüler/innen mit nicht deutscher Muttersprache“

·         Vorarlberg: Grammatik für Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache

 

Universitätsbereich:

Personen, die als Flüchtlinge anerkannt sind und Drittstaatsangehörige mit Daueraufenthalts­berechtigung sind in der Studienförderung österreichischen Staatsbürger/innen gleichgestellt.

 

Ad 4. bis 6.:

„Interkulturelles Lernen“ ist als eigenes Referat mit zwei Mitarbeiterinnen in einer Abteilung ver­ankert. Der zuständige Abteilungsleiter ist ebenfalls im Rahmen seiner Aufgaben mit diesen Agenden befasst.

Agenden des Referats sind:

·         organisatorische und pädagogische Maßnahmen für Schüler/innen mit anderer Erstsprache als Deutsch

·         Grundsatzarbeiten zum interkulturellen Lernen sowie zu den Bereichen Deutsch als Zweit­sprache, muttersprachlicher Unterricht und Erziehung zur Zweisprachigkeit

·         Planung, Entwicklung und Koordination von Maßnahmen im gesamten schulischen Bereich

 

Ad 7. und 8.:

Diesbezüglich ist auf den Beirat für Asyl- und Migrationsfragen gemäß § 18 NAG, dem auch ein/e Vertreter/in des Ressorts angehört, zu verweisen. Abgesehen davon wird in allen Ange­legenheiten, bei denen ein Koordinierungsbedarf besteht, mit den anderen Ressorts auf die je­weils zweckentsprechendste Art und Weise Kontakt aufgenommen.

 

Zu 11. und 12.:

Die Schulpsycholog/innen stehen bei entsprechenden Problemen und Konfliktsituationen auch als Bindeglied zwischen Lehrkräften, Eltern und Schüler/innen zur Verfügung. Es gibt öster­reichweit 153 Schulpsycholog/innen.

 

Ad 13.:

Zum Begriff „Integrationslehrer/in“ ist festzuhalten, dass dieser im Personalmanagement nicht gebräuchlich ist. Die Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Volks- oder Hauptschule stellt eine Aufgabe dar, die nicht nur von einzelnen, speziell dafür vor­gesehenen Lehrkräften wahrgenommen wird, sondern umfassend und unter Einbeziehung aller Beteiligten umzusetzen ist.

 

Im Schuljahr 2005/06 stehen 2.483 Lehrerinnen und Lehrer für die spezielle Förderung von Kindern zur Verfügung, welche die Unterrichtssprache Deutsch nicht ausreichend verstehen.

Beginnend mit dem Schuljahr 2006/07 wurde die Möglichkeit von Sprachförderkursen für außer­ordentliche Schüler/innen in Volksschulen geschaffen. Für diese Kurse werden weitere 328 Planstellen zusätzlich zum Stellenplan zur Verfügung gestellt.

Somit stehen im Pflichtschulbereich für das Schuljahr 2006/07 insgesamt 2.811 Lehrerinnen und Lehrer zusätzlich zur Förderung von Kindern zur Verfügung, welche die Unterrichtssprache Deutsch nicht ausreichend verstehen.

 

 

Ad 14.bis 16.:

Die mit dem Hochschulgesetz 2005 gesetzlich verankerten Pädagogischen Hochschulen nehmen im Oktober 2007 ihren Betrieb auf. Die Curricula und somit das Stundenausmaß für (verpflichtende) Lehrveranstaltungen sind noch nicht festgelegt, denn die Curricula werden, wie an autonomen Institutionen des tertiären Bildungs­bereiches üblich, von den einzelnen Studien­kommissionen der jeweiligen Hochschule im Einvernehmen mit dem jeweiligen Hochschulrat verordnet. Diese Studienkommissionen sind erst zu wählen.

 

Ad 17. und 19.:

Im Schuljahr 1999/2000 wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Studie zur Praxis des interkulturellen Lernens durchgeführt. Ziel des Forschungsprojektes war es, die praktische Umsetzung des Unterrichtsprinzips „Interkulturelles Lernen“ durch teilnehmende Beobachtung in ausgewählten Gegenständen in Klassen der 8. Schulstufe zu erforschen, sowie Möglichkeiten zur Optimierung aufzuzeigen. Den Ergeb­nissen dieser Untersuchung wurde durch eine Ausweitung der Fortbildungsangebote Rechnung getragen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.