4302/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.07.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn Präsidenten des Nationalrates Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol Parlament 1017 Wien |
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GZ 10.000/0125-III/4a/2006 |
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Wien, 25. Juli 2006
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4342/J-NR/2006 betreffend Qualitätsverbesserung in der Sonderpädagogik, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen am 7. Juni 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Ja, dem Bildungsministerium ist dieses Dokument bekannt. Die Studie wurde aus Mitteln des Bildungsministeriums finanziert.
Ad 2. bis 7.:
Die vorgeschlagenen Themen stellen die Diskussions- und Arbeitsgrundlage für Expert/innen/gruppen dar, die aus Vertreter/innen der Schulaufsicht, aus Lehrkräften, Vertreter/innen der Lehrer/innen/ausbildung und Lehrer/innen/fortbildung, aus Wissenschaftler/innen und Elternvertreter/innen bestehen. Ziel dieser Arbeitsgruppen ist es, Vorschläge für geeignete Strategien und Umsetzungsmöglichkeiten zur Qualitätssicherung im sonderpädagogischen Bereich auszuarbeiten. Entscheidungen über Umsetzungsschritte können erst nach Vorlage des Endberichtes getroffen werden.
Zu Frage 5 ist anzumerken, dass schon das derzeitige Verfahren gemäß § 8 des Schulpflichtgesetzes sämtliche in der Anfrage angeführten Erfordernisse erfüllt:
Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den im Bereich der Sonderpädagogik arbeitenden Lehrer/innen um Landeslehrer/innen handelt, unabhängig davon, ob sie an einer allgemeinen Sonderschule mit oder ohne SPZ oder an einer Volks- oder Hauptschule ihre Leistung erbringen.
Aufgrund der gemeinsam zwischen allen neun Bundesländern und dem Bund getroffenen Vereinbarungen zum Finanzausgleich können die Länder selbstständig und frei über den Einsatz der Lehrer/innen/stellen entscheiden.
Da die gesamte Berechnung der Lehrer/innen/stellen auf den Schüler/innen/zahlen beruht, besteht für die Länder eine mittelfristige Planungssicherheit, da nur die jeweils für das kommende oder die kommenden Schuljahre zu erwartenden Schüler/innen/zahlen in die Berechnungsformel eingesetzt werden müssen, um die zur Verfügung stehenden Lehrer/innen/stellen errechnen zu können.
Bei Überlegungen hinsichtlich allgemeiner Regelungen für das gesamte Bundesgebiet muss stets berücksichtigt werden, dass die Entscheidungen über die bestmögliche Förderung im Bereich der Sonderpädagogik am besten vor Ort getroffen werden können. Eine zentrale Vorgabe stünde zudem im Widerspruch zu der zwischen allen neun Bundesländern und dem Bund im Rahmen des Finanzausgleiches vereinbarten Flexibilität des Einsatzes der Lehrer/innen/stellen.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.