4302/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.07.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

GZ 10.000/0125-III/4a/2006

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 25. Juli 2006

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4342/J-NR/2006 betreffend Qualitätsverbesserung in der Sonderpädagogik, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen am 7. Juni 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

Ja, dem Bildungsministerium ist dieses Dokument bekannt. Die Studie wurde aus Mitteln des Bildungsministeriums finanziert.

 

Ad 2. bis 7.:

Die vorgeschlagenen Themen stellen die Diskussions- und Arbeitsgrundlage für Expert/innen/gruppen dar, die aus Vertreter/innen der Schulaufsicht, aus Lehrkräften, Ver­treter/innen der Lehrer/innen/ausbildung und Lehrer/innen/fortbildung, aus Wissen­schaftler/innen und Elternvertreter/innen bestehen. Ziel dieser Arbeitsgruppen ist es, Vorschläge für geeignete Strategien und Umsetzungsmöglichkeiten zur Qualitätssicherung im sonder­pädagogischen Bereich auszuarbeiten. Entscheidungen über Umsetzungsschritte können erst nach Vorlage des Endberichtes getroffen werden.

 

Zu Frage 5 ist anzumerken, dass schon das derzeitige Verfahren gemäß § 8 des Schulpflicht­gesetzes sämtliche in der Anfrage angeführten Erfordernisse erfüllt:

 

Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den im Bereich der Sonderpädagogik arbeiten­den Lehrer/innen um Landeslehrer/innen handelt, unabhängig davon, ob sie an einer allge­meinen Sonderschule mit oder ohne SPZ oder an einer Volks- oder Hauptschule ihre Leistung erbringen.

Aufgrund der gemeinsam zwischen allen neun Bundesländern und dem Bund getroffenen Ver­einbarungen zum Finanzausgleich können die Länder selbstständig und frei über den Einsatz der Lehrer/innen/stellen entscheiden.

 

Da die gesamte Berechnung der Lehrer/innen/stellen auf den Schüler/innen/zahlen beruht, be­steht für die Länder eine mittelfristige Planungssicherheit, da nur die jeweils für das kommende oder die kommenden Schuljahre zu erwartenden Schüler/innen/zahlen in die Berechnungs­formel eingesetzt werden müssen, um die zur Verfügung stehenden Lehrer/innen/stellen er­rechnen zu können.

 

Bei Überlegungen hinsichtlich allgemeiner Regelungen für das gesamte Bundesgebiet muss stets berücksichtigt werden, dass die Entscheidungen über die bestmögliche Förderung im Be­reich der Sonderpädagogik am besten vor Ort getroffen werden können. Eine zentrale Vorgabe stünde zudem im Widerspruch zu der zwischen allen neun Bundesländern und dem Bund im Rahmen des Finanzausgleiches vereinbarten Flexibilität des Einsatzes der Lehrer/innen/stellen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.