4309/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.08.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0057-I/3/2006

Wien, am 31. Juli 2006

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4326/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Fragen 1, 3 und 4:

Von Anfang 2004 bis zum Zeitpunkt der Anfrageeinbringung wurden folgende Studien erstellt oder in Auftrag gegeben, die sich mit geschlechtsspezifischen Fragestellungen auseinandersetzen (nachstehend eine Auflistung der Studientitel sowie der jeweiligen AutorInnen):

 

  1. „Cross Mentoring Projekt im Bundesdienst“, Evaluierung 2005 (2006): Michaela Mojzis

 

  1. „Frauen-Business-Mentoring-Programm“, Evaluierung 2004/2005 (2006): Mag.a Nadja Schönherr

 

  1. „Gender Mainstreaming in der Spitalsorganisation“: Dr.in Lucia Ucsnik, MAS

 

  1. „Gender Mainstreaming-Leitfaden für Legistinnen und Legisten“: Mag.a Dr.in Christine Gaster

 

  1. „Gender Budgeting in der Bundesverwaltung“: Prof. Dr.in Luise Gubitzer, Dr.in Elisabeth Klatzer, MMag.a Michaela Neumayr

 

  1. „Frauen und Männer in Österreich“: Statistik Austria AG (Mag.a Inge Gross)

 

  1. „Auf Erfolgskurs – Die Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen in österreichischen Unternehmen sowie in der Selbstverwaltung“: Mag.a Dr.in Eva Fuchshuber

 

  1. „Situation der Bäuerinnen in Österreich“ (gemeinsam mit BMLFUW): Österreichisches Institut für Familienforschung

 

  1. „Frauen am Arbeitsmarkt. Entwicklung im Jahr 2004“: Helmut Hofer, Andrea Leitner, Ulrich Schuh, Angela Wroblewski

 

  1. „Bericht zum Thema Migrantinnen“, 2006: Univ. Prof. Dr. Heinz Fassmann (Angewandte Geographie, Raumforschung und Raumordnung Applied Geography, Spatial Research and Spatial Planning, Universität Wien), wissenschaftliche Mitarbeiterin für den ersten Teilbericht Mag. Dr. Ursula Reeger

 

  1. „Österreichischer Frauengesundheitsbericht 2005/2006“ inklusive „Frauengesundheit in der Praxis“ – eine Recherche im Rahmen des Österreichischen Frauengesundheitsberichtes; Univ.Prof. Dr. Beate Wimmer-Puchinger, Dr. Erika Baldaszti.

 

  1. „Mammographiescreening Austria 2004“, „Mammographiescreening Austria 2005“ – ÖBIG, Erstellung durch externe Expert/innen;

 

  1. „FGM – Genitalverstümmelung in Österreich

BMGF – UNICEF – Österr. Ärztekammer

Autor/innen: Hon.-Prof. Dr. Robert Schlögel, Bettina T. Kölbl, beide BMGF

 

  1. „Interkulturelle Kompetenz im Gesundheitswesen“

BMGF - Studie auf Basis einer Projektarbeit mit externen Expert/innen

 

Im genannten Zeitraum wurden folgende Studien gefördert:

Studie: „Menstruation – wesentliches Element des Frauseins oder abzuschaffendes Übel“ (2004), Verein zur Förderung praxiswirksamer Sozialforschung: Dr. Lieselotte Brodil, Mag. Gabriele Pröll, Mag. Andrea Reiter

Studie:“Frauen Alter Medien“ (2005): Aga Kwiecinski

Studie „Gesundheit u. Gesundheitsverhalten bei Kindern und Jugendlichen“ (Teil des internat. Projekts „Health Behaviour in Schoolaged Children“ – HBSC): LBI für Medizin und Gesundheitssoziologie

 

Ich bitte um Verständnis, dass eine Kostenaufgliederung auf einzelne Studien aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist, die Gesamtkosten stellen sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten für das Jahr 2004: € 252.986,48 inkl. MwSt

Gesamtkosten für das Jahr 2005: € 176.274,80 inkl. MwSt

Gesamtkosten für das Jahr 2006: € 133.793,45 inkl. MwSt

 

Frage 2:

Die in der Beantwortung der Fragen 1, 3 und 4 genannten Projekte wurden extern erstellt (beauftragt).

 

 

Frage 5:

1. „Cross Mentoring Projekt im Bundesdienst“, Evaluierung 2005:

Die Evaluierung für das erste Projektjahr 2005 sollte die Grundlage für die Optimierung und Etablierung des Projekts für die Folgejahre legen. Projektziele sind u.a.

 

Die geschlechtsspezifische Fragestellung ergibt sich aus der Arbeitssituation, die oftmals noch Frauen in ihrer beruflichen Weiterentwicklung behindert und Männer wenig bis gar nicht in der Wahrnehmung ihrer Betreuungspflichten unterstützt. Der Evaluierungsbericht soll u.a. zeigen, inwieweit das Bewusstsein für die ungenutzten beruflichen Potenziale der Mitarbeiterinnen und im Gegenzug die Wahrnehmung der auch für die Mitarbeiter vorhandenen Vereinbarkeitsproblematiken von Beruf und Privatleben geschaffen werden konnte bzw. in Folge welche Maßnahmen ergriffen bzw. geplant wurden.

 

2. „Frauen-Business-Mentoring-Programm“. Evaluierung 2004/2005:

Die Evaluierung der Projektjahre 2004 und 2005 sollte grundsätzlich eine Bilanz ziehen, inwieweit die Projektziele erreicht wurden; diese sind u.a.:

 

Die Evaluierungsergebnisse dieses auf die unterschiedliche Arbeitssituation von Frauen und Männern abgestellte Förderungsprogramm für Frauen sollten zeigen, wie viele Frauen erreicht wurden und inwieweit gesellschaftliche Veränderungsprozesse im Arbeitsbereich auf den Weg gebracht werden konnten.

 

3.-5. Zu den Studien „Gender Mainstreaming-Leitfaden für Legistinnen und Legisten“, „Gender Budgeting in der Bundesverwaltung“ und „Gender Mainstreaming in der Spitalsorganisation“:

Wie der Europarat 1998 definiert hat, besteht „Gender Mainstreaming in der
(Re-)Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung politischer Prozesse mit dem Ziel, eine geschlechterbezogene Sichtweise in alle politischen Konzepte auf allen Ebenen und in allen Phasen durch alle an politischen Entscheidungen beteiligten AkteurInnen einzubeziehen“. Bei Gender Mainstreaming handelt es sich um eine akzeptierte und in ihrer Wirksamkeit erprobte Strategie der Erreichung der Gleichstellung von Frauen und Männern und um einen der Arbeitsschwerpunkte des BMGF. Um die mit Gender Mainstreaming verfolgten Ziele auch zu erreichen, ist es unerlässlich, sowohl normative Regelungen als auch öffentliche Budgets bereits in ihrer Planungsphase unter GM-Gesichtspunkten zu prüfen, weshalb des BMGF die beiden Leitfäden „Gender Mainstreaming-Leitfaden für Legistinnen und Legisten“ und „Gender Budgeting in der Bundesverwaltung“ beauftragt hat. Da auch andere Bereiche des Lebens von GM betroffen sind, wurde im Rahmen des EU-Schwerpunktes Frauengesundheit mit „Gender Mainstreaming in der Spitalsorganisation“ der GM-Ansatz auch auf Bereiche der Spitalsorganisation zur Anwendung gebracht.

 

6. „Frauen und Männer in Österreich“:

Nachdem die Publikation der Studie „Geschlechtsspezifische Disparitäten“ des BMGF ein großer Erfolg war und Entscheidungsträger/innen regelmäßig aktuelle geschlechtsspezifische Zahlen zur Entscheidungsfindung benötigen, wurde beschlossen, regelmäßig die zentralen Teile der Studie „Geschlechtsspezifische Disparitäten“ unter dem Titel „Frauen und Männer in Österreich“ aktualisiert herauszubringen.

 

7. „Auf Erfolgskurs – Die Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen in österreichischen Unternehmen sowie in der Selbstverwaltung“:

Am Internationalen Frauentag 2005 habe ich anläßlich einer Feierstunde im Parlament angekündigt, eine aktuelle Studie über Frauen in Führungspositionen in Österreich vorzulegen.  Ziel der Studie ist eine Bestandsaufnahme der Situation von Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft und Verwaltung. Die Studie, die teilweise in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich/Frau in der Wirtschaft entstand, wurde rund um den Internationalen Frauentag 2006 präsentiert und stellt auch die Basis für weitere Maßnahmen zur Förderung der Frauen in Führungspositionen dar.

 

8. „Situation der Bäuerinnen in Österreich“:

Die Studie weist einen geschlechtsspezifischen Schwerpunkt auf. Es ist für das Frauenministerium von Interesse ist, Fakten zur Lage der Bäuerinnen in Österreich zur Verfügung zu haben.

 

9. „Frauen am Arbeitsmarkt. Entwicklung im Jahr 2004“:

Aufgrund der in den Jahren 2003 und 2004 im Vergleich zu Arbeitslosigkeit der Männer relativ stärker steigenden Frauenarbeitslosigkeit wurde das Institut für Höhere Studien (IHS) mit einer genauen Analyse des Anstiegs der Arbeitslosigkeit der Frauen und seiner Gründe beauftragt.

 

10. „Bericht zum Thema Migrantinnen“

Der Migrantinnenbericht beschreibt die Zuwanderung nach Österreich und die Struktur der zugewanderten Bevölkerung aus einem geschlechtsspezifischen Blickwinkel heraus. Er geht auf die demographische und sozioökonomische Struktur der zugewanderten Bevölkerung ein und stellt auch problematische Lebenssituationen von Frauen in den Mittelpunkt.

Insgesamt wanderten zwischen 1961 und 2001 rund 620.000 Personen mehr aus dem Ausland nach Österreich  zu als ins Ausland ab. Hinzu kommt der indirekte Beitrag durch die in Österreich geborenen Kinder ausländischer sowie eingebürgerter Zuwanderinnen. Von den etwa 8 Millionen Einwohner/inne/n besitzen jedenfalls rund 710.000 keine österreichische Staatsbürgerschaft (9,1% der Wohnbevölkerung), über eine Million Einwohner/innen wurden außerhalb Österreichs geboren und wanderten zu.

In den vergangenen Jahrzehnten erhöhte sich nicht nur die Zahl der Zuwandernden, es vollzog sich auch ein demographischer Wandel. Wanderten am Beginn des Betrachtungszeitraums hauptsächlich allein lebende Männer zu, so verschob sich seitdem das Gewicht in Richtung Frauen. Betrug 1971 der Anteil ausländischer Frauen (definiert aufgrund der Staatsbürgerschaft) an der Wohnbevölkerung noch 1,2%, so stieg dieser Wert 2001 auf 4,2%. Das hängt auf der einen Seite mit der verstärkten Zuwanderung in den 90er Jahren zusammen, aber auch mit einer „Feminisierung“ der Migration, als Folge von Familiennachzug und einer selbständigen Zuwanderung von Frauen.

Mit dem verstärkten Familiennachzug, der Zuwanderung von Frauen, Kindern und Jugendlichen ist die Frage nach der Eingliederung der zugewanderten Bevölkerung neu zu stellen und zu beantworten. Aus der Zeitwanderung ist eine dauerhafte Einwanderung geworden und mehr denn je ist die Frage zu beantworten, in welcher Form und in welchem Ausmaß gesellschaftliche Eingliederung zu erfolgen hat.

 

Um einen Überblick über die Problemsituationen von Migrantinnen zu haben, wird im Bericht folgendes erhoben:

(1) Allgemeines

(2) Demographische Strukturen/Lebensformen

(3) Ausbildung und Qualifikation

(4) Erwerbstätigkeit und ökonomische Situation

(5) Wohnsituation

(6) Freizeitverhalten

(7) Gesundheit

(8) Institutionelle und politische Partizipation

(9) Problematische Lebenslagen

 

11. Frauengesundheitsbericht 2005/2006:

Ausgehend von der Empfehlung des europäischen Regionalbüros der WHO, länderspezifische Frauengesundheitsberichte in regelmäßigen Zeitabständen zu erstellen, wurde 1995 der erste österreichische Frauengesundheitsbericht nach den WHO-Richtlinien erstellt. Aufgrund des zeitlichen Rahmens wurde ein 10-Jahresvergleich anhand des Österreichischen Frauengesundheitsberichts 2005/2006 nach den WHO-Richtlinien evaluiert. Ziel des Frauengesundheitsberichtes war es u.a., die Entwicklungstendenzen bezüglich der gesundheitlichen Lage von Frauen in Österreich zu bestimmen und die Abfrage der Angebote der gesundheitlichen Versorgung von Frauen durchzuführen.

 

12. Mammographiescreening Austria: Projektziel ist die Implementierung eines qualitätsgesicherten, flächendeckenden Mammographie-Screeningprogramms in Österreich.

 

13. FGM – Genitalverstümmelung in Österreich

 

Die Studie wurde in Kooperation mit UNICEF Österreich (Ausarbeitung des Fragebogens) und der Ärztekammer Österreich (Zurverfügungstellung der Adressdatenbank von niedergelassenen Gynäkolog/innen und Pädiatern in Österreich) durchgeführt.

 

Um einen besseren Überblick über das Ausmaß der Genitalverstümmelung in Österreich zu erhalten, haben sich das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, die Österreichische Ärztekammer und UNICEF Österreich entschlossen, eine Befragung von niedergelassenen Gynäkolog/innen und Pädiatern sowie von Ärzt/innen von Gynäkologie-/Gebär- und Kinderabteilungen in Österreichischen Krankenhäusern zu Erfahrungen mit von Genitalverstümmelung betroffenen Patientinnen durchzuführen.

 

14. Studie Interkulturelle Kompetenz im Gesundheitswesen

Rund 10% der in Österreich lebenden Personen sind fremdkultureller Herkunft. Der Großteil dieses Personenkreises ist in Österreich mit einem Gesundheitssystem konfrontiert, dessen Leistungsangebot ihm in den verschiedenen  Versorgungsebenen nicht bekannt ist, und das sich meist drastisch von dem seines Herkunftslandes unterscheidet. Im Vordergrund stehen zudem, auch bei eingebürgerten Personen ausländischer Herkunft, Sprachprobleme, die eine Kommunikation zwischen Patient/in und medizinischem Personal erschweren. Die Konsequenzen sind einerseits eine nicht optimale Betreuung der Patient/innen in physischer und psychischer Hinsicht, andererseits Frustrationserlebnisse beim medizinischen Personal.

Dazu kommt großteils die Unkenntnis einer anderen gesundheitlichen Situation im Herkunftsland, das Nichterkennen der spezifischen, psychischen und sozialen Belastungen durch die Migrations- und Integrationsprozesse, sowie die Potenzierung der Gesundheitsrisiken bei Personen in besonderen sozialen und gesundheitlichen Lebenslagen.

Diese psychischen und organisatorischen Auswirkungen der für fast alle Migrant/innen typischen Probleme müssen stets als Hintergrundbild von allen Erkrankungen von Migrant/innen gesehen, und in der Konsequenz berücksichtigt werden.

 

Wie der Alltag, aber auch Erhebungen zeigen, ist das Gesundheitswesen in Österreich noch zu wenig auf den Umgang mit den spezifischen Problemen von Migrant/innen vorbereitet. Das gilt sowohl für den extra- als auch für den intramuralen Bereich, aber auch für die psychosoziale Betreuung.

Da für jeden in Österreich lebenden Menschen der gleiche Zugang zum österreichischen Gesundheitssystem und die gleiche Versorgung gesichert sein muss, habe ich im Dezember 2004 diese Unzulänglichkeiten aufgegriffen und eine Projektgruppe auf breiter Basis mit 34 Expert/innen, Migrant/innen und Vertreter/innen des Gesundheitssystems eingesetzt, die als Zielsetzung einen Analyse und Vorschläge zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz im Gesundheitswesen erarbeitet hat.

In Verfolgung der Ergebnisse wurde ein Fragebogen hinsichtlich der Wahrung der Interessen von Migrant/innen im intramuralen Bereich erabeitet, versandt und die Ergebnisse ausgewertet. Ebenso werden Netzwerkbildungen von migrantenrelevanten Institutionen unterstützt.

 

 

Zu den geförderten Studien:

„Menstruation – wesentliches Element des Frauseins oder abzuschaffendes Übel 2004“:

Eine Erarbeitung von Maßnahmen, die sich auf die Aktivierung der Potentiale der weiblichen Zyklizität und auf die Prävention von Menstruationsbeschwerden vor allem psychischer Natur konzentrieren.

 

„Frauen Alter Medien 2005“:

Eine Analyse medialer Produkte mit Schwerpunkt Darstellung von älteren Frauen in den Medien, Erforschung des Bildes der „alten“ Frau in den Medien mit dem Ziel, den Wandel des Klischeebildes der „älteren“ Frau darzustellen.


 

Health Behaviour in Schoolaged Children: Gender Mainstreaming in der Gesundheitsförderung bedeutet, sich der Unterschiede in den Lebenslagen von Mädchen und Jungen bewusst zu werden und die Interventionsprogramme darauf abzustimmen. Diesem Aspekt Rechnung tragend, zieht sich der „Genderaspekt“ durch die gesamte HBSC-Studie und die Factsheets, die mittlerweile fixer Bestandteil der staatlichen und internationalen Gesundheitsberichterstattung geworden sind.

 

Frage 6:

 

Geschlecht

Verwendungsgruppe

Köpfe

VBÄ

männlich

v1

1

1

 

v3

1

1

Summe

 

2

2

 

 

 

 

weiblich

A

10

9

 

A1

4

4

 

A2

2

2

 

A3

1

1

 

SV – EU Präsidentschaft

3

3

 

v1

2

1,80

 

v1 (Ausb.)

4

3,75

 

v2

1

0,75

 

v2 (Ausb.)

2

2

 

v3

9

8

Summe

 

38

35,30

Gesamtsumme

 

40

37,30

 

 

Die Sektion II des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen gliedert sich wie folgt:

 

Sektionsleitung (1 A – weiblich) und

6 Abteilungen (4 A, 1 A1 und 1 v1 – weiblich)

 

Frage 7:

Die Tätigkeitsschwerpunkte der Abteilung für strategische Kommunikation und Grundsatzpolitik umfassten in den vergangenen zwei Jahren die Planung, Durchführung und Evaluierung von Projekten auf dem Gebiet der Frauenpolitik und des Gender Mainstreaming. Die Projekte wurden inhaltlich betreut von der Planung über die vergaberechtliche Abwicklung (Wahl des Ausschreibungsverfahrens, Veröffentlichung des Ausschreibungstextes, Zuschlagserteilung, Erstellung des Werkvertrags), die Betreuung und Begleitung der Projekte durch Steuergruppensitzungen, Kontakte mit den Auftragnehmer/innen usw. bis zu deren Abschluss.

 

Zum thematischen Schwerpunkt Gender Mainstreaming wurden folgende Schwerpunkte gesetzt: Im Rahmen der Geschäftsführung der interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming (IMAG GM) werden 2mal jährlich Plenarsitzungen vorbereitet, einberufen und nachbetreut. Seit 2004 wird auch die mit Ministerratsbeschluss vom 9.3.2004 gegründete IMAG Gender Budgeting 2mal jährlich einberufen. Die begleitende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit und Schulungsmaßnahmen im Bereich des Gender Mainstreaming und Gender Budgeting umfasste in den vergangenden 2 Jahren die Betreuung und Aktualisierung der Website www.imag-gendermainstreaming.at, die Herausgabe von Publikationen (zB. Gender Mainstreaming Projekte in der Bundesverwaltung, Gender Mainstreaming Leitfäden) sowie die Veranstaltung von Workshops mit Budgetist/innen und Gender Mainstreaming Expert/innen, um die Aktivitäten der Ressorts im Bereich Gender Budgeting zu unterstützen. Um Gender Mainstreaming in das routinemäßige Verwaltungshandeln zu integrieren, wurden 3 Leitfäden beauftragt (Gender Mainstreaming im Bereich der Spitalsorganisation, Gender Mainstreaming für Legist/innen und – als Teil einer Pilotstudie zum Drogenbudget - Gender Budgeting in der Verwaltung). In der Abteilung angesiedelt ist auch der Vorsitz der ressortinternen Steuerungsgrupppe für Gender Mainstreaming im BMGF, die in der Regel 2mal jährlich tagt.

 

Zum thematischen Schwerpunkt Mentoring wurde in den vergangenen 2 Jahren im Rahmen des Frauen Business Mentoring jeweils im Frühjahr die Frauen Business Mentoring Messe organisiert (zuletzt am 7. März 2006)  bzw. mitorganisiert (jedes 2. Jahr findet die Messe in einem Bundesland statt). Im Herbst werden die Verleihungen der Auszeichnung „Mentora“ organisiert. Im Rahmen des Business Mentoring werden 2mal jährlich Vernetzungstreffen der Mentoring Points durchgeführt, die der Diskussion der thematischen Schwerpunkte und der Optimierung der bestehenden Mentoringprogramme dienen.

 

Im Rahmen des Cross Mentoring im Bundesdienst wurden in den letzten 2 Jahren rund 120 Mentoring-Paare aus der Bundes- und Landesverwaltung cross over zusammengeführt und begleitet. Die Abteilung für strategische Kommunikation und Grundsatzpolitik übernimmt dabei, wie im Frauen-Business-Mentoring, die Funktion einer Informationsdrehscheibe und Kommunikationsplattform und organisiert Kick-off Veranstaltungen, Steuergruppensitzungen, Zwischenevaluierungsworkshops, die externe Durchführung des Clubs der Mentorinnen und Mentees und übernimmt die Durchführung der Evaluierung für beide Programme.

 

Die begleitende Informationsarbeit für die Mentoringprogramme erfolgt in Form von Begleitbroschüren (Mehr Chancen – Mehr Zukunft, Flyer für Unternehmen, Planer für Mentorinnen und Mentees usw.) und durch Betreuung der projekteigenen Websites www.frauenmentoring.net und www.crossmentoring.net.

 

Zum Themenschwerpunkt „Frauen in die Technik“ wurde heuer ua. erstmals der Girls Day auch in der Bundesverwaltung auf Grundlage eines entsprechenden Ministerratsbeschlusses vom März 2006 eingeführt. Die projekteigenen Websites www.girlsday-austria.at und www.mädchen-können-mehr.at werden laufend aktualisiert und geben Auskunft über die Schwerpunktaktivitäten in diesem Bereich.

 

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Durchführung und Abwicklung von Preisen (Käthe Leichter-Preis, Hedy Lamarr-Preis) und Veranstaltungen, wie z.B. der am

27. März 2006 stattgefundene erste Berufskundelehrer/innen-Kongress zum Thema „Mädchen/Frauen und Technik“ mit Experten/Expertinnen in moderierten Talkrunden, die Lehrer/innen für allfällige Fragen zur Verfügung standen. Auch die Organisation von Vernetzungstreffen mit frauenpolitischen Akteur/innen, zB. im Rahmen der Frauenpolitischen Föderationsplattform, und frauenspezifische Informationsarbeit (zB. die Herausgabe der Frauenratgeberin samt der Betreuung der dazugehörigen Website www.frauenratgeberin.at) fällt in unseren Aufgabenbereich.

 

Die thematischen Tätigkeitsschwerpunkte der Abteilung für Frauenprojektförderung waren die fachliche Vertretung der frauenspezifischen Förderverwaltung, die Konzeption, Planung, Koordinierung und Evaluierung der Fördermittel, Maßnahmen der Qualitätssicherung und Evaluierung der Fördervergabe sowie die Koordination der frauenspezifischen Budgetmittelverwaltung, der Angelegenheiten der Haushaltsführung/Controlling und des Rechnungshofs.

 

Im Bereich der Abteilung für Gleichbehandlung in der Privatwirtschaft und im Bundesdienst wurde seit Juli 2004 die Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft und für den Bundesdienst neu strukturiert und in 5 Senate eingeteilt. Neben den beiden „Geschlechtersenaten“ gibt es nun auch 3 Senate, die sich mit Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt sowie ethnischer Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt beschäftigen.

 

Weiters wurden Unternehmen im privaten Bereich, aber auch ausgegliederte Unternehmen und Universitäten bei der Installierung von Frauenförderungsplänen unterstützt.

 

Bei den Fachhochschulen Österreich wurde eine Bestandsaufnahme über die derzeitigen Projekte und Pläne im Bereich Gleichbehandlung gemacht, sowohl für den Innenbereich, dh. die in diesen Institutionen arbeitenden Frauen als auch im Außenbereich für die (künftigen) Studierenden.

Auch hinsichtlich der Anwendung geschlechtergerechter Sprache ist diese Abteilung eine „Informations-Drehscheibe“.

 

Durch den Verweis auf die §§11 ff Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes im Sozialrechtsänderungsgesetz 2006 wurde  eine wesentliche Grundlage für eine verbesserte Frauenförderung in den Sozialversicherungsträgern geschaffen. Dazu gehören die Beachtung des Frauenförderungsgebotes, die Schaffung von Frauenförderplänen und die vorrangige Aufnahme von Bewerberinnen bei gleich guter Eignung sowie die vorrangige Zulassung von Frauen zur Aus- und Weiterbildung.

 

 

Im Jahr 2004 wurde der 3-bändige Bundes-Gleichbehandlungsbericht dem Nationalrat vorgelegt, der über die personelle Frauen-Männer-Situation im Bundesdienst sowie über Vorschläge zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen Auskunft gibt und einen Tätigkeitsbericht der Bundes-Gleichbehandlungskommission beinhaltet. Ebenso wurde im Jahr 2004 der Gleichbehandlungsbericht 2003 erstellt und dem Nationalrat zugeleitet.

Dieser gibt Auskunft über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes; bestehend aus dem Tätigkeitsbericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft und der Gleichbehandlungskommission.

 

Die thematischen Tätigkeitsschwerpunkte der Abteilung für Gewaltprävention und frauenspezifische Legistik konzentrierten sich in den vergangenenen 2 Jahren auf die Bekämpfung und Prävention von Gewalt an Frauen. Im Zentrum standen dabei folgende Agenden:

 

Mit den neun Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie, die seit 1.1.2001 im Rahmen eines Auftragsvertrags tätig waren, der eine Laufzeit von 5 Jahren hatte, wurde – in Koordination mit dem Bundesministerium für Inneres - rechtzeitig ein Folgeauftrag abgeschlossen, wobei die Regionalstellen Zwettl (der Interventionsstelle Niederösterreich) und Freistadt (der Interventionsstelle Oberösterreich), die bisher vom Bundesministerium für Inneres alleine gefördert wurden, in die betreffenden Verträge integriert wurden. Ich das Budget der Interventionsstellen jährlich erhöht: Waren es 2001 noch ca. EUR 1,255 Mio, wurden 2003 bereits ca. € 1,476 Mio und 2004 ca. € 1,7 Mio für die Interventionsstellen zur Verfügung gestellt. 2005 wurden € 1,72 Mio aufgewendet. Das BMI verdoppelt diese Summe (ebenfalls € 1,72 Mio).

 

Auch an die Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels wurde erstmals ein fünfjähriger Auftragsvertrag erteilt, sodass sie nunmehr nicht mehr jährlich um Förderung ansuchen muss und den Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie in dieser Hinsicht gleich gestellt ist.

 

Zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Unterstützung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen wurde die Broschüre „Frauen haben Recht“e“, erstmals erschienen im Jahr 2001, mit Stand Juni 2005 aktualisiert. Für Mitarbeiterinnen von Fraueneinrichtungen wurden von August 2004 bis Ende 2005 Aus- und Weiterbildungsseminare zum Themenbereich „Gewalt gegen Frauen“ durchgeführt: In dieser Schulungsreihe wurden sowohl neue Mitarbeiterinnen von Fraueneinrichtungen ausgebildet als auch Fortbildung zu den speziellen Themen „Beratung und Krisenintervention“, „Gewalt als traumatische Erfahrung“ und „rechtliche Aspekte“, in dem speziell auf Opferrechte, Prozessbegleitung sowie straf- und zivilrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt eingegangen wurde, angeboten.

 

Diese Projekte wurden von der Abteilung II/4 fachlich und administrativ betreut.

 

Besonders wichtig war die Mitarbeit in der Task Force Menschenhandel unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten. In dieser Task Force wurde insbesondere die österreichische Position vor den einzelnen Verhandlungsrunden zum Übereinkommen des Europarats über Menschenhandel abgestimmt und zuletzt das Ratifizierungsverfahren – unter aktiver Beteiligung der Abteilung II/4 - vorbereitet.

 

In der interministriellen Arbeitsgruppe „Prozessbegleitung“, deren Vorsitzführung dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz obliegt, wurde an der Qualitätssicherung und strukturierten Einführung von Prozessbegleitung mitgearbeitet.

 

Weitreichende Grundlagenarbeit, vor allem im rechtlichen Bereich in Form von  Recherchen und Aufbereitung von Informationen über die Rechtslage zu Zwangsverheiratung, weiblicher Genitalverstümmelung und Ehrenmorden in der EU bzw. weltweit, wurde im Bereich der Bekämpfung und Prävention traditionsbedingter Gewalt geleistet.

 

Im Bereich der Legistik wird die Abteilung II/4 in die Begutachtungsverfahren von Gesetzesentwürfen bis hin zur Befassung mit dem entsprechenden Ministerratsmaterial eingebunden. Besonders intensiv waren die Arbeiten im Zusammenhang mit der 2005 erfolgten Novelle der Strafprozessordnung, mit der mit Wirksamkeit vom 1.1.2006 Opferrechte vorgezogen wurden, insbesondere ein gesetzlicher Anspruch auf Prozessbegleitung eingeführt wurde, und die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Strafrechts-Änderungsgesetz 2006, das mit Wirksamkeit vom 1.7.2006 Regelungen zur Bekämpfung von Stalking sowie Verbesserungen in der Rechtslage bei Zwangsverheiratung und weiblicher Genitalverstümmelung enthält sowie weiters das Erfordernis der Erteilung einer Ermächtigung des Opfers bei der gefährlichen Drohung im Familienkreis abgeschafft hat.

 

Für die Abteilung Frauenservice und Grundsatzfragen der Migrantinnen waren einer der thematischen Tätigkeitsschwerpunkte 2005/2006 Maßnahmen gegen Harmful Traditional Practices (HTP).

 

Schutz vor Gewalt muss auch den Schutz vor traditionsbedingter Gewalt umfassen – daher wurde ganz bewusst dieses brisante Thema aufgegriffen und gemeinsam mit den Ministerinnen für Äußeres, Inneres, Justiz, Bildung, Wissenschaft und Kultur und soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz eine Initiative gegen traditionsbedingte Gewalt in Österreich gestartet.

 

Im Laufe des Jahres 2005 wurden im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Fachgespräche zu den beiden in Österreich größten Problemfeldern der traditionsbedingten Gewalt gegen Frauen - Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung - durchgeführt. Im Zuge dieser Fachgespräche, an denen nicht nur Expert/innen aller an dieser Initiative beteiligten Bundesministerien, sondern zahlreiche Vertreter/innen österreichischer NGOs und Beratungs- und Betreuungseinrichtungen teilgenommen haben, kam es zur Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs, der den Grundstein für gezielte Präventionsarbeit liefern sollte.

 

Aus diesen Fachgesprächen haben sich in weiterer Folge Fachtagungen für

Multiplikator/innen wie etwa Pädagog/innen, Sozialarbeiter/innen,

Polizist/innen, Gynäkolog/innen, Kinderärzt/innen usw. ergeben. Diese

Veranstaltungen boten allen Beteiligten durch gezielte Workshops die Möglichkeit, noch differenzierter an den Problematiken und in weiterer Folge an Lösungsansätzen zu arbeiten.

Ausgehend von den Fachtagungen wurden in Österreich Berufsgruppen, die Einfluss auf die Situation Betroffener haben, über die Problematik und über Lösungsmöglichkeiten informiert.

 

Aus den oben genannten österreichischen Maßnahmen hat sich die Initiative gegen HTP auf EU- Ebene entwickelt:

Das Treffen der EU-Gleichstellungsminister/innen am 25. Jänner in Brüssel wurde  unter das Thema „Joint Action of Member States against Harmful Traditional Practices“ gestellt. Es wurde nicht nur eine gemeinsame Deklaration erarbeitet, sondern es wurde im Zuge der Konferenz auch das „Network against Harmful Traditions - NAHT“ (www.naht.info) ins Leben gerufen, das in weiterer Folge auch in New York im Rahmen der 50. Sitzung der Frauenstatuskommission der Vereinten Nationen präsentiert wurde.

 

Derzeit arbeiten die MitarbeiterInnen meines Ressorts an der weiteren Umsetzung der bereits erarbeiteten Lösungsansätze. So wurden im Ressort mehrere Arbeitsgruppen eingesetzt, die sich mit den unterschiedlichsten Thematiken auseinandersetzen.

 

Aufgrund des fehlenden Datenmaterials zur Abschätzung des Ausmaßes der traditionsbedingten Gewalt gegen Frauen wurden am 1. März 2006 Meldedatenbanken zur Erfassung von Fällen von Genitalverstümmelungen und Zwangsverheiratungen in der Frauensektion des BMGF eingerichtet. Diese Datenbanken stehen allen Multiplikator/innengruppen zur Aufzeichnung von ihnen bekannten Fällen zur Verfügung. Das System kann unter

www.htp-datenbanken.at bzw. auf der Homepage des Ressorts abgerufen werden.

 

„Frauenpolitik ist die Schaffung von gleichen Chancen und Pflichten von Frauen und Männern in allen Lebens- und Politikbereichen“ ist der Grundgedanke folgender Veranstaltungen:

 

Die Abteilung für sozio-ökonomische Gleichstellung, internationale und EU-Angelegenheiten war vorrangig mit folgenden Tätigkeiten befasst:

Erstellung des 6. Länderberichts zu CEDAW; Verfassen von Stellungnahmen, Berichten, Gutachten zu Themen der sozio-ökonomischen Gleichstellung von Frauen, u.a. zum Nationalen Reformprogramm und für EU- und internationale Frauenangelegenheiten, Statistiken zum Arbeitsmarkt, Erstellen von Redetexten und Informationen für Gleichstellungsminister/innen-Konferenzen und andere Konferenzen; inhaltliche Vorbereitung für und Veranstaltung von Konferenzen zu beschäftigungs- und gleichstellungsrelevanten Themen mit Frauenbezug; Verhandlung von Dossiers in der Ratsarbeitsgruppe Sozialfragen, u.a. des Dossiers zur Schaffung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen vor und unter österreichischer EU-Präsidentschaft, Teilnahme und Vertretung Österreichs bzw. des  EU-Vorsitzes bei dem Treffen des UN-Frauen Status Ausschusses 2005, 2006; Teilnahme an Treffen des Beratenden Ausschusses für Chancengleichheit der Europäischen Kommission 2004 - 2006.

 

Frage 8:

Getreu meinem frauenpolitischen Credo: „Mehr Fairness für die Frauen, die Hälfte der Macht, aber auch der Verantwortung“ war für die Auswahl meiner Tätigkeitsschwerpunkte ausschlaggebend, die gesetzlichen und strukturellen Rahmenbedingungen für die Frauen in Österreich weiter zu verbessern, die Anwendung der Stratgie des Gender Mainstreaming zu verbreitern und zu vertiefen und die Situation der einzelnen Frauen durch gezielte Motivation und Information zu verbessern und zu stärken.

Ein besonderes Anliegen war es mir, die Frauenförderung und Gleichstellung in der Gesundheitspolitik zu stärken.

Weiters waren einige aus der Zeit meiner sozialdemokratischen Vorgängerinnen herrührende Defizite (wie beispielsweise das Fehlen einer eigenen Organisationseinheit für die Anliegen der Migrantinnen oder das Fehlen einer Service-Hotline des Frauenministeriums oder das Fehlen von Strukturen zur Frauenförderung und Chancengleichheit bei den Sozialversicherungsträgern) zu bereinigen.

 

Auf dieser Basis und im Sinne der im Bundesministeriengesetz verankerten Koordinationsaufgabe Frauenpolitik habe ich verstärkt die interministerielle Koordination gesucht (als Ergebnis siehe beispielsweise der gemeinsame Maßnahmenkatalog aller Ministerinnen zur Bekämpfung der traditionsbedingten Gewalt) und generell auf die Einhaltung frauenpolitischer Anliegen, etwa bei der Pensionsreform, in der Beschäftigungspolitik oder bei der mit den Bundesländern gemeinsam gestalteten Strukturpolitik geachtet und gedrungen.

 

Frage 9:

Hiezu wird auf die Beantwortung zu den Fragen 7 und 8 verwiesen.

 

Frage 10:

Zu den größten Erfolgen meiner frauenpolitischen Arbeit zähle ich die auf mein Betreiben eingeleiteten gesetzlichen und administrativen Maßnahmen zur Bekämfpung der traditionsbedingten Gewalt sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, den Aufbau des Frauen Business Mentoring Programmes durch das Frauenministerium und Stärkung der Frauengesundheit und geschlechtergerechten Medizin in der Gesundheitspolitik. Es freut mich sehr, dass die steigende Frauenbeschäftigung und die sinkende Arbeitslosigkeit zeigen, dass sich die gewählten Ansätze zur Stärkung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt, zur Ermutigung von Mädchen und jungen Frauen beispielsweise zur atypischen Berufswahl sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf als richtig erweisen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin