4311/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.08.2006
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0058-I/3/2006

Wien, am 31. Juli 2006

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4328/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Die Prävention und Bekämpfung häuslicher Gewalt war und ist seit Beginn meiner Amtszeit ein Schwerpunkt meiner Regierungstätigkeit.

 

Öffentlichkeitsarbeit ist notwendig, einerseits um die Gesellschaft aufzuklären und Vorurteile, wie z.B. dass Gewalt nur in sozial schwachen Familien oder Ausländer/innenfamilien vorkommt, zu verringern; andererseits auch, um die Opfer zu erreichen, auch ihnen bewusst zu machen, dass häusliche Gewalt kein Randphänomen ist, das nur ihnen widerfährt und ihnen Informationen über ihre Rechte sowie über Einrichtungen, die ihnen professionelle Unterstützung anbieten, zu geben.

 

Schwerpunktmäßig habe ich daher folgende Aktivitäten in diesem Bereich gesetzt:

 

In meinem Auftrag wurde im Vorjahr die Broschüre „Frauen haben Recht(e)“ aktualisiert. Diese Broschüre, die umfassend über Rechte und über Beratungs- und Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen informiert, wird seitdem kostenlos verteilt.

 

Bereits im einleitenden Kapitel dieser Broschüre wird festgehalten, dass jeder Frau (männliche) Gewalt widerfahren kann und dass sie Frauen aller Altersstufen, aller Schichten und Kulturen, in den verschiedensten Lebensumständen und Situationen betrifft.

 

Auch auf der Homepage meines Ministeriums, die regelmäßig aktualisiert wird, sind umfangreiche Informationen zu Gewalt und bestehenden Hilfseinrichtungen veröffentlicht. Die Broschüre „Frauen haben Recht(e)“ steht dort ebenfalls als download zur Verfügung.

 

Für die fünf autonomen Frauennotrufe wurde eine eigene Homepage eingerichtet, die seit 10. Dezember 2004 online ist und aus Mitteln meines Ressorts finanziert wird (www.frauennotrufe.at).

 

Der virtuelle Amtshelfer des Bundeskanzleramts, eine behördenübergreifende Plattform (www.help.gv.at), enthält ebenfalls Informationen und Hilfsangebote zu diesem Themenbereich. An der Aufbereitung und regelmäßigen Aktualisierung der die Gewalt gegen Frauen betreffenden Informationen arbeiten regelmäßig Mitarbeiterinnen meines Ministeriums mit.

 

Weiters finanziere ich gemeinsam mit der Bundesministerin für Inneres die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie im Rahmen eines mit ihnen abgeschlossenen Auftragsvertrages, der auch die Verpflichtung zur notwendigen Öffentlichkeitsarbeit, z. B. in Form von Foldern, Websites, Presseaussendungen und Interviews, umfasst.

 

Öffentlichkeitsarbeit wird darüber hinaus von von mir geförderten Fraueneinrichtungen, wie z. B. der Frauenhelpline gegen Männergewalt und der Informationsstelle gegen Gewalt, geleistet. Der Informationsstelle gegen Gewalt habe ich auch bei der anlässlich des heurigen Internationalen Frauentages von mir im Palais Auersperg veranstalteten Frauenmesse Gelegenheit gegeben, sich zu präsentieren.

 

Im Rahmen meiner budgetären Möglichkeiten vergebe ich auch Fördergelder zur Durchführung einzelner Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit: so habe ich dem Haus für Frauen in Not, Vöcklabruck, im Jahr 2004 einen Betrag von € 700,-- für die Durchführung einer Fachtagung und für Beratungsleistungen, im Jahr 2005 einen Betrag von € 300,-- für die Medienpräsenz zur Kampagne „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ und heuer € 500,-- für die Aktion gegen sexuellen Missbrauch, „Tunnel der Marter“, zur Verfügung gestellt.

 

Neben diesen Aktivitäten habe ich einen weiteren Schwerpunkt auf bis dahin weniger beachtete Formen häuslicher Gewalt, nämlich harmful traditional practices, gelegt.

 

Schutz vor Gewalt muss auch den Schutz vor traditionsbedingter Gewalt umfassen – daher wurde ganz bewusst dieses brisante Thema aufgegriffen und gemeinsam mit den Ministerinnen für Äußeres, Inneres, Justiz, Bildung, Wissenschaft und Kultur und soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz eine Initiative gegen traditionsbedingte Gewalt in Österreich gestartet.

Im Zuge des informellen EU-Gleichstellungsminister/innen-Treffens in Brüssel am 25. Jänner 2006 gründete Bundesministerin Maria Rauch-Kallat gemeinsam mit EU-Außenkommissarin Dr. Benita Ferrero-Waldner das „Network against Harmful Traditions“ – www.naht.info Diese Plattform richtet sich in gleicher Weise an NGOs, NPOs wie auch an Regierungen und dient dem Erfahrungsaustausch und der Präsentation von best practise Modellen.

NAHT umfasst die Einrichtung einer Homepage (www.naht.info) sowie die Herausgabe eines 4-mal jährlich erscheinenden Newsletters, dessen erste Ausgabe bereits erschienen und online abrufbar ist.

 

Aufgrund des fehlenden Datenmaterials zur Abschätzung des Ausmaßes der traditionsbedingten Gewalt gegen Frauen in Österreich wurden am 1. März 2006 Meldedatenbanken zur Erfassung von Fällen von Genitalverstümmelungen und Zwangsverheiratungen eingerichtet. Diese Datenbanken stehen allen Multiplikator/innengruppen unter www.htp-datenbanken.at zur Aufzeichnung von ihnen bekannten Fällen zur Verfügung.

 

Im Laufe des Jahres 2005 wurden im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Fachgespräche zu den beiden in Österreich größten Problemfeldern der traditionsbedingten Gewalt gegen Frauen - Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung durchgeführt. Im Zuge dieser Fachgespräche, an denen nicht nur Expert/innen aller an dieser Initiative beteiligten Bundesministerien, sondern zahlreiche Vertreter/innen österreichischer NGOs und Beratungs- und Betreuungseinrichtungen teilgenommen haben, kam es zur Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs, der den Grundstein für gezielte Präventionsarbeit liefert.

 

Aus diesen Fachgesprächen haben sich in weiterer Folge Fachtagungen für Multiplikator/innen wie etwa Pädagog/innen, Sozialarbeiter/innen, Polizist/innen, Gynäkolog/innen, Kinderärzt/innen usw. ergeben. Diese Veranstaltungen boten allen Beteiligten durch gezielte Workshops die Möglichkeit, noch diffiziler an den Problematiken und in weiterer Folge an Lösungsansätzen zu arbeiten.

Ausgehend von den Fachtagungen wurden in Österreich Berufsgruppen, die Einfluss auf die Situation Betroffener haben, über die Problematik und über Lösungsmöglichkeiten informiert.

 

Bei dem von mir am 27. Juni veranstalteten Frauenkongress, bei dem 18 Workshops zu frauenpolitisch relevanten Themen durchgeführt wurden, waren auch je ein Workshop dem Thema „Gewaltschutz“ – der schwerpunktmäßig das Gewaltschutzgesetz zum Inhalt hatte -  sowie dem Thema „Traditionsbedingte Gewalt“ gewidmet.

 

Weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu harmful traditions sind: die Herausgabe einer Dokumentation der von mir durchgeführten Fachgespräche und Tagungen, die Veröffentlichung eines Tagungsbandes der Konferenz, die am 14. Oktober 2005 im Parlament unter dem Titel „Maßnahmen gegen traditionsbedingte Gewalt gegen Frauen“ sowie eine Dokumentation der Konferenz der Gleichstellungsminister/innen, die am 25. Jänner 2006 in Brüssel stattgefunden hat.

Eine Studie von UNICEF und meinem Ministerium über weibliche Genitalverstümmelung und Folder zu den Themen „Zwangsverheiratung“ und „FGM“ für Multiplikator/innen sind in Arbeit.

 

Bei allen diesen Maßnahmen bin ich mit der gebotenen Sensibilität vorgegangen, um den Eindruck zu vermeiden, dass Gewalt ein Phänomen ist, das nur in ausländischen Familien bzw. Familien mit Migrationshintergrund vorkommt. Wie ich dargelegt habe, sind meine Aktivitäten sehr vielfältig und umfassen alle Aspekte häuslicher Gewalt gegen Frauen.

 

Neben diesen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurden in meinem Auftrag zur verstärkten Bekämpfung häuslicher Gewalt von August 2004 bis Ende 2005 Aus- und Weiterbildungsseminare für Mitarbeiterinnen von Fraueneinrichtungen zum Themenbereich „Gewalt gegen Frauen“ durchgeführt: In dieser Schulungsreihe wurden sowohl neue Mitarbeiterinnen von Fraueneinrichtungen ausgebildet als auch Fortbildung zu den speziellen Themen „Beratung und Krisenintervention“, „Gewalt als traumatische Erfahrung“ und „rechtliche Aspekte“, in dem speziell auf Opferrechte, Prozessbegleitung sowie straf- und zivilrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt eingegangen wurde, angeboten.

 

Fragen 3 und 5:

Ich habe die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie sowie die Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels in den Jahren 2004, 2005 und 2006 mit folgenden Beträgen unterstützt:

 

 

2004

2005

2006

Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie

€ 1,700.163,65

€ 1,720.000,--

€ 1,695.713,50

Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels

€    115.000,--

€    115.000,--

€    139.286,50

Gesamt:

€ 1,815.163,65

€ 1,835.000,--

€ 1,835.000,--

 

Der Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels wurde darüber hinaus eine Übernahme der Kosten für einen anstehenden Wechsel der Notwohnung in der Höhe von € 11.300,-- im Wege einer zusätzlichen Förderung des Trägervereins LEFÖ in Aussicht gestellt.

 

Frage 4:

Die Absicherung und Weiterentwicklung der Interventionsstellen ist mir ein wichtiges Anliegen. Ich muss aber darauf hinweisen, dass eine allfällige Aufstockung den Ergebnissen der noch anstehenden Budgetverhandlungen vorbehalten bleiben muss.

 

Frage 6:

Folgende andere NGOs, die mit von Gewalt betroffenen Frauen arbeiten, werden von mir unterstützt, wobei festgehalten wird, dass für das laufende Förderjahr 2006 nur diejenigen Förderbeträge aufscheinen, die bereits ausbezahlt wurden.

 

Von den restlichen in der Aufstellung genannten Vereinen liegen entweder noch keine Anträge vor oder diese sind unvollständig und noch Nachreichungen fällig oder bei bereits vorliegenden Anträgen muss die Abrechnung der vorangegangenen Förderung abgewartet werden. Sollten alle Abrechnungen und Tätigkeitsberichte dem Förderzweck 2005 entsprechen, werden die Beträge des Jahres 2006 voraussichtlich weitergeschrieben. Für die Vereine „Tamar“ und „Frauen gegen sexuelle Ausbeutung“ ist eine Erhöhung auf € 20.000 vorgesehen.

 

 

2004

2005

2006

Notruf. Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen

€  46.603,--

 

 

€  47.000,--

 

 

€  44.500,--

NINLIL, Verein wider die sexuelle Gewalt gegen Frauen, die als geistig oder mehrfach behindert klassifiziert werden

€  20.000,--

€  20.000,--

 

AÖF, Frauenhelpline und Informationsstelle gegen Gewalt

€  299.900,--

 

 

€ 299.900,--

€ 299.990,--

Selbstlaut, Verein zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch

€  15.500,--

€  15.500,--

€  15.500,-

TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen

€  10.000,--

€  18.000,--

 

 

 

 

Verein Frauen gegen sexuelle Ausbeutung

 

€  18.500,--

 

 

 

€  18.500,--

 

 

 

Beratungsstelle COURAGE

€   2.000,--

€   4.000,--

€   6.000,--

Institut für Sozialdienste, Frauennotwohnung Vorarlberg

€  19.000,--

€  19.000,--

 

Frauen gegen Vergewaltigung,

Innsbruck

€  44.903,--

 

€  47.950,--

 

€  50.300,--

 

TARA, Notruf Graz

€  43.603,--

€  44.000,--

€  44.500,--

Frauenhäuser Steiermark (Graz)

€   7.270,--

€   7.300,--

€   7.300,--

Frauenhäuser Steiermark (Kapfenberg)

€   7.270,--

€   7.300,--

€   7.300,--

Frauennotruf Salzburg

€  43.603,--

€  50.000,--

 

€  51.500,--

 

Frauenhaus Pinzgau

€   7.267,--

€   7.267,--

€   7.267,--

Frauenhaus Salzburg

€   7.200,--

€   7.300,--

 

Frauenhaus Hallein (Haus Mirjam)

€   3.000,--

€   7.000,--

 

Autonomes Frauenzentrum Linz (Notruf)

€  43.603,--

€  44.000,--

€  44.500,--

Beratungszentrum PIA, Linz

€   5.000,--

€   10.000,--

€   10.000,--

Frauenhaus Amstetten

€   7.270,-

€   7.300,--

€   7.300,--

Frauenhaus Neunkirchen

€   7.270,--

€   7.300,--

€   7.300,--

Haus der Frau St. Pölten

€  25.000,--

seit 2005 Förderung für migrantinnenspezifische Beratung

 

Frauenhaus Mistelbach

€   2.000,--

€   1.900,--

 

Wendepunkt, Wiener Neustadt

€   6.700,--

€ 6.700,-

€   6.700,-

Kärntner Frauenhaus (Klagenfurt)

€   7.270,--

€   7.300,--

 

Frauenhaus Villach

€   7.270,--

€   7.300,--

€   7.300,--

Frauenfluchtpunkt Spittal/Drau

€  25.000,--

€  30.000,--

 

 

Lavanttaler Frauenhaus

€   7.270,--

€   7.200,--

 

 

 

 

 

 

Die in der Aufstellung nicht enthaltenen und von mir großteils mit € 44.500,-- (ohne Außenstellen) geförderten 33 Frauenservicestellen sind oftmals die Erstanlaufstellen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Diese Institutionen leisten auch Erstberatung, kooperieren mit Expertinnen und leiten Klientinnen gegebenenfalls an relevante Einrichtungen weiter.

 

Von Zwangsheirat und FGM betroffene oder bedrohte Frauen und Mädchen werden in einigen migrantinnenspezifischen Einrichtungen, wie z.B. Orientexpress (Beratung gegen Zwangsheirat), die Afrikanische Frauenorganisation mit einem FGM-Beratungszentrum und der Verein OMEGA in Graz, mit einer muttersprachlichen Gesundheitsberaterin mit Schwerpunkt FGM beraten und betreut. Diese Vereine werden ebenfalls von meinem Ministerium unterstützt. Weiters fördert das Ressort 7 Frauengesundheitszentren, die ebenfalls Erstberatung bieten und wie das Frauengesundheitszentrum Wien Kaiser Franz Josef Spital auch muttersprachliche Mitarbeiterinnen beschäftigen.

 

Frage 7:

Mit dem am 1.1.2006 in Kraft getretenen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) sind wesentliche Verbesserungen zugunsten gewaltbetroffener Migrantinnen eingeführt worden.

 

Grundsätzlich hängt das Niederlassungsrecht der nachgezogenen Ehepartnerin, wie zuvor, fünf Jahre lang vom Niederlassungsrecht des Ehepartners ab.

 

Wenn die Ehefrau Opfer von Gewalt wurde und eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt hat, geht ihr Niederlassungsrecht jedoch nicht unter, auch wenn die 5-Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist.

Dies gilt auch für den Fall einer Scheidung, wenn die Ehe aus dem überwiegenden Verschulden des Ehemanns geschieden wurde oder wenn er gerichtlich verurteilt wurde und sein Niederlassungsrecht dadurch verliert.

 

Unabhängig von einer Gewaltausübung in der Ehe bleibt das Niederlassungsrecht der Ehefrau jedenfalls gewahrt, wenn sie die Erteilungsvoraussetzungen – Wohnung, ausreichendes Einkommen und Krankenversicherungsschutz - selbst erfüllt.

 

Auch hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt wurde die Rechtslage für Migrantinnen erleichtert. Lebt die Ehefrau bereits ein Jahr im Inland, hat sie nach Ablauf dieser Frist Zugang zum Arbeitsmarkt.

 

Vor Ablauf dieser Frist können gewaltbetroffene Migrantinnen wie bisher eine quotenfreie Beschäftigungsbewilligung erlangen. Als Voraussetzung dafür reicht die Erstattung einer Anzeige, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz oder die Bestätigung z.B. einer Interventionsstelle oder Krankenanstalt, dass Verdacht auf Gewalt vorliegt.

 

Ich bin davon überzeugt, dass mit der neu geschaffenen Rechtslage die Abhängigkeit nachgezogener Migrantinnen entscheidend verringert wurde.

Ich werde aber selbstverständlich die ab 1.1.2006 geltenden Neuregelungen und ihre Auswirkungen im Auge behalten. Sollte die Praxis zeigen, dass noch weitere Verbesserungen notwendig sind, werde ich darüber das Gespräch mit der Frau Bundesministerin für Inneres suchen.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin