4312/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.08.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

 

Parlament

1017  Wien

 

                                                                                               

           

 

 

Die Abgeordneten Oberhaidinger und GenossInnen haben am 21. Juni 2006 an die Bundesministerin für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „weitere neonazistische Umtriebe des ‚Bundes Freier Jugend‘ (BFJ)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Bei der angesprochenen Versammlung am 27. Mai 2006 handelte es sich nach Ansicht der zuständigen Versammlungsbehörde vorerst um einen „Schweigemarsch“ und nicht um die ursprünglich angezeigte und gemäß den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes untersagte Versammlung zum Thema „Mulitkulti beenden, füa unsa Hoamatland“.

 

Nach der Judikatur zum Versammlungsgesetz dürfen nicht rechtzeitig angezeigte Versammlungen erst dann auflöst werden, wenn tatsächlich ein Auflösungsgrund vorliegt. Daher wurden die Demonstranten erst dann aufgefordert, die Kundgebung zu beenden, als sie durch verbale Manifestationen die Hintergründe des Marsches kundtaten.

 

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Vom zuständigen Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung finden für die erstinstanzlichen Behörden und die Exekutive Schulungsveranstaltungen zum Thema Rechtsextremismus statt, wo unter anderem die aktuelle Judikatur sowie etwaige Lagebilder und gemeinsam koordinierte Vorgangsweisen diskutiert und besprochen werden. Darüber hinaus wurden von den Sicherheitsbehörden bereits bisher und werden auch in Zukunft alle rechtsstaatlichen Mitteln zur Anwendung gebracht, um Vorgangsweisen der angesprochenen Organisationen, welche nicht der österreichischen Rechtsordnung entsprechen, zu unterbinden.