4315/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.08.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am 2. Juni 2006 unter der Nr. 4332/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Integrationspolitik“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Unter dem Titel Integration wurden vom BM.I  in den Jahren 2000 bis 2005 folgende Ausgaben getätigt:

 

2000

€      4.346.599,97

2001

€      4.742.875,11

2002

€      6.096.969,07

2003

 €      9.249.153,82

2004

 €    12.714.315,60

2005

 €    11.279.728,97

 

Aufgrund von Verzögerungen auf europäischer Ebene können europäische und nationale Projektfördermittel für das Jahr 2005 in erheblichem Ausmaß erst im Jahr 2006 freigegeben werden.

 

 

 

Eine Aufgliederung der Ausgaben auf die Gruppen anerkannte Flüchtlinge, zugewanderte Drittstaatsangehörige und EU-Bürger ist nicht möglich, da die vorhandenen budgetären Unterlagen diese Unterscheidung nicht vorsehen und eine rückwirkende Erhebung aller Einzelzahlungen mit einem nicht vertretbarem Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Überdies sehen Integrationsprojekte zum Teil keine Ausrichtung auf eine spezielle Zielgruppe vor oder können Ausgaben für Projekte, die allgemein ein integrationsförderndes Klima zur Zielsetzung haben, keiner spezifischen Zielgruppe zugeordnet werden.

Grundsätzlich ist für den Beriech des BM.I festzuhalten, dass Hauptzielgruppe der geförderten Maßnahmen Asylberechtigte sind.

 

Zu Frage 2:

Für Deutschkursbeiträge im Rahmen der Integrationsvereinbarung wurden vom BM.I im Jahr 2005 € 401.563,24 aufgewendet.

 

Zu Frage 3:

Im Jahr 2005 haben insgesamt 1.683 Personen die Integrationsvereinbarung erfüllt.

 

Zu Frage 4:

Die Statistik über die Integrationsvereinbarung (nach NAG) steht nur quartalsmäßig zur Verfügung.

Im 1. Quartal 2006 (1. Jänner 2006 – 31. März 2006) haben insgesamt 1.126 Personen die Integrationsvereinbarung erfüllt. Davon 408 Modul 1 (Alphabetisierung) und 718 Modul 2 (Deutschkurs).

 

Zu Frage 5:

Die für die Umsetzung der Integrationsvereinbarung im Jahr 2006 anfallenden Kosten können aufgrund der seit 1. Jänner 2006 geänderten Rechtslage derzeit nicht abgeschätzt werden. Das BM.I hat jedenfalls ausreichend budgetäre Vorsorge für die Bedeckung der anfallenden Kosten und Ausgaben getroffen.


Zu den Fragen 6 und 7:

Im Jahr 2005 wurden durch das BM.I folgende Projekt zum Thema Integration unterstützt:

Projektträger

Inhalt/Titel

Gesamtkosten

BM.I Förderung

Caritas Graz Seckau

Beratung und Betreuung der Asylberechtigten in der Steiermark 2005

 €       62.943,72

 €       53.443,72

OÖ Volkshilfe

Förderung der Integration von Asylberechtigten in OÖ

 €   183.243,800

 €     100.000,00

NÖ.Hilfswerk

Deutsch-Integrationskurse (NÖ)

 €     114.047,00

 €     114.047,00

Verein BEGEGNUNG

Deutschkursen + Lern-/Aufgabenbetreuung

 €       36.872,76

 €       18.383,63

Verein BEGEGNUNG

Lern-/Aufgabenbetreuung  (Linz)

 €       41.796,00

 €       41.796,00

VIELE

Lern-/Aufgabenbetreuung (Salzburg Stadt)

 €       33.264,00

 €       23.064,00

Österr. Jugendrotkreuz TIROL

Lern-/Aufgabenbetreuung (Innsbruck u. a. Bezirke)

 €       72.360,00

 €       38.766,00

OÖ-Volkshilfe

Lern-/Aufgabenbetreuung (OÖ mehrere Bezirke)

 €     110.635,00

 €       50.000,00

SALE

Lern-/Aufgabenbetreuung (Graz)

 €       37.802,00

 €       37.802,00

Österr. Jugendrotkreuz  Kärnten

Lern-/Aufgabenbetreuung (K mehrere Bezirke)

 €       27.680,00

 €       14.508,00

OKAY-Miteinander

Lern-/Aufgabenbetreuung (V mehrer Bezirke)

€       93.150,00

€       20.000,00

Verein INTEGRA

Lern-/Aufgabenbetreuung (Raum Bruck/ Kapfenberg)

 €       43.735,48

 €       33.000,00

Wr. KINDERFR.

Integrationskindertagesheim Kaiserebrsdorf

 €     625.290,00

 €     106.298,00

Verein BEGEGNUNG

Deutschkurse 

 €       32.155,00

 €       12.270,00

 

Verein Frauen aus aller Welt

Deutschkurse 

 €       19.738,00

 €       13.418,00

Verein VIELE

Alphabetisierungskurs

 €         3.312,00

 €         3.312,00

Caritashaus Gumpstraße

Deutschkurse 

 €       15.840,00

 €         6.000,00

SOS-Menschenrechte

Frauenprojekt Traiskirchen

 €     404.888,82

 €     384.888,82

Verein Peregrina

Psychotherapie Wien

 €     380.688,71

 €       18.340,00

OÖ Volkshilfe

Frauen einer Welt/spezielle Beratung für Migrantinnen in OÖ

 €     133.144,32

 €       54.500,00

NÖ Hilfswerk

Frauentelefon

 €       84.600,00

 €       31.000,00

Verein für Frauenintegration

Frauenraum/Beratungsprojekt für Migrantinnen in Wien

 €     103.179,00

 €         3.027,00

Verein Multikulturell

GATE – Berufs- und Bildungsberatung

 €       82.324,00

 €       30.885,00

Verein INTEGRA

Bedürfnis- und praxisorientiertes Kursmodell für Teilnehmer mit nicht deutscher Mutter-sprache

 €       18.672,00

 €       14.672,00

SOS Menschenrechte

Rechtsberatung in Angelegenheiten des Asylrechts und des Fremdenrechts in OÖ

 €     140.730,71

 €     138.114,70

Burgenländisches Volksbildungswerk

Veranstaltung einer Podiumsdiskussion und mehrerer regionaler Workshops

 €     188.620,00

 €       20.610,00

Caritas Linz

Integrationszentrum Paraplü

 €       85.743,00

 €         5.175,00

OÖ Volkshilfe

Integrationsbüros Mosaik

 €     440.059,00

 €       58.000,00

SOS Menschenrechte

Jugendprojekt Traiskirchen

 €     653.896,10

 €     653.896,10

ICMPD

Österreichisches Integrationsportal

  €       29.775,37

   €       14.887,69

Evangelisches Hilfswerk in Ö

INTO Wien - Integration von Flüchtlingen

€     476.990,65

 €     131.210,50

Evangelisches Hilfswerk in Ö

INTO Salzburg - Integrationshaus

 €     292.112,98

€      .70.000,00

 

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Im Bereich der Abteilungen III/4 und III/5 des BM.I sind insgesamt 18 Mitarbeiter mit Integrationsaufgaben beschäftigt, die bedarfsgemäß durch zusätzliche Mitarbeiter unterstützt werden.
Aufgaben dieser Mitarbeiter sind etwa die Prüfung von Förderansuchen zur Thematik Integration, die vertragliche Abwicklung, inhaltliche Begleitung, Evaluierung und Abrechnung von Förderprojekten, die Entwicklung von Konzepten zu erforderlichen Maßnahmen, die Kontaktpflege zu Partnern im Integrationsbereich auf Bundes- und Landesebene sowie im NGO-Bereich, die Koordination mit dem Österreichischen Integrationsfonds, die Aufsicht über die Abwicklung der Integrationsvereinbarung oder die Wahrnehmung der Integrationsthematik auf EU-Ebene. Zu letzterem sind insbesondere aktuell die Verhandlungen zur Errichtung eines Europäischen Integrationsfonds zu nennen, die von der österreichischen EU-Präsidentschaft durch intensiven Einsatz sehr positiv vorangetrieben werden konnten. Schließlich sind die zu Frage 13 dargestellten Aufgaben im Rahmen des nationalen Kontaktpunktes in Sachen Integration anzuführen.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Die zentrale Einrichtung für die Koordination in allen Asyl- und Migrationsfragen und insbesondere auch zur Durchführung und Finanzierung von Maßnahmen der Integrationsförderung stellt der Beirat für Asyl und Migrationsfragen gemäß § 18 NAG dar, in dem unter anderem alle betroffenen Ministerien vertreten sind. Weiters erfolgt eine Koordinierung im Rahmen der für die Auswahl der aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds geförderten Projekte eingerichteten Auswahlkommission, in der ebenfalls die von der Thematik hauptbetroffenen Ministerien (BMBWK, BMWA, BMSGK, BMGF) vertreten sind. Auf Ebene der Linienorganisation wurde mit 1.12.2005 eine Koordinierungsfunktion in Form einer Bereichssstellvertretung für die Bereiche Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswesen sowie Asyl und Betreuung eingerichtet. Grundsätzlich erfolgt darüber hinaus in allen Angelegenheiten, in denen ein Koordinierungsbedarf besteht, eine Abstimmung in der jeweils zweckentsprechenden Art und Weise.

 

 

 

Zu Frage 12:

Gegenüber der EU wurden vier Mitarbeiter als nationaler Kontaktpunkt für Integration nominiert. Für die Arbeiten stehen ressourcenmäßig selbstverständlich alle Mitarbeiter der gesamten Fachabteilung zur Verfügung. Die gegenständlichen Tätigkeiten erfolgen im laufenden Dienstbetrieb, sodass das zeitliche Ausmaß nicht konkret angegeben werden kann.

 

Zu Frage 13:

Aufgabe des Nationalen Kontaktpunktes ist es, als Ansprechpartner für Dritte (national und international) hinsichtlich integrationsspezifischer Anliegen im Migrationsbereich zur Verfügung zu stehen. Zu den Tätigkeiten zählt jedenfalls die Gremienarbeit in Brüssel. Des Weiteren erfolgt regelmäßig eine Mitwirkung an themenspezifischen Seminaren. Diese dienen hauptsächlich der Erarbeitung des Integrationshandbuches.

Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich sind Anfragebeantwortungen anderer nationaler Kontaktpunkte.

Eine enge Zusammenarbeit erfolgt auch mit dem Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN), bei welchem IOM die nationale Kontaktstelle ist. So wurde von IOM im Zusammenwirken  mit dem BM.I als nationaler Kontaktpunkt die Studie „Integrationspraktiken in Österreich -  Eine Landkarte über Integrationspraktiken und -philosophien von Bund, Ländern und Sozialpartnern“ erstellt.

 

Zu Frage 14:

Die Diskussionen zum Thema „Integration“ sind insbesondere vom „Europäischen Integrationsfonds“ geprägt. Dieser hat zum Ziel, eine kohärente finanzielle Unterstützung nationaler und europäischer  Integrationsmaßnahmen zu leisten. Unter Österreichischer Präsidentschaft wurde insbesondere erreicht, dass der Europäische Integrationsfonds, der anfangs von einigen Mitgliedstaaten abgelehnt wurde, nun allgemein akzeptiert und umgesetzt wird. Die Planung zur innerstaatlichen Abbildung sind im Gange.

 

Zu den Fragen 15 und 16:

Im Jahr 2005 fand eine Informationssitzung für die Mitglieder des Beirates zum Thema „Fremdenrechtspaket 2005“ statt.

 

Zum Thema Integration wurden keine Beschlüsse gefasst, wobei der Vollständigkeit halber festgehalten werden muss, dass die Tätigkeit des „alten Beirates“ vor allem die Behandlung von Einzelfällen gemäß § 10 Abs. 4 Fremdengesetz 1997 war.

 

Zu Frage 17:

Maßnahmen zur Integrationsförderung werden im Wesentlichen im Rahmen von Förderprojekten durchgeführt. Diesbezüglich darf auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 verwiesen werden.

Weiters anzuführen sind die im heurigen Jahr erstmals angebotene sprachliche Frühförderung für Kinder im Vorschulalter und das Service des vom Österreichischen Integrationsfonds geführten Informationszentrums für Asyl und Integration.

 

Zu den Fragen 18 und 19:

Grundsätzlich begrüße ich aus vielfältigen Gründen die Aufnahme von Menschen mit Migrationshintergrund in den Bundesdienst und insbesondere auch in den Polizeidienst. Dabei sind natürlich die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die dienstrechtlichen Anforderungen für eine Aufnahme in das öffentlich rechtliche Dienstverhältnis sowie das Ausschreibungsgesetz, zu beachten.

 

Zu Frage 20:

Der Österreichische Integrationsfonds wird aus Mitteln des BM.I und darüber hinaus auch aus Mitteln des UNHCR finanziert. Der Österreichische Integrationsfonds beschäftigt mit Stand 6.7.2006 unter Berücksichtigung sämtlicher Vertragsverhältnisse 101 Mitarbeiter.

 

Zu Frage 21:

Statistiken über die Vielzahl von Kontakten mit Klientinnen und Klienten werden nicht geführt.

 

Zu den Fragen 22 und 23:

Das Budget des Österreichischen Integrationsfonds betrug bzw. beträgt in den Jahren 2000 bis 2006 wie folgt:

2000: € 2.203.880,-

2001: € 1.856.180,-

2002: € 2.010.878,-

2003: € 2.128.170,-

2004: € 4.000.982,-

2005: € 5.866.423,-

2006: € 5.852.662,-

 

Darüber hinaus führt der Österreichische Integrationsfonds bedarfsorientierte Deutschkurse sowie Integrationsprojekte durch, die außerhalb der ordentlichen Budgets finanziert werden.

Die Ausgaben decken sich weitgehend mit den Budgetveranschlagungen. Geringfügige budgetäre Restmittel werden jeweils in der Budgetierung des Folgejahres berücksichtigt.

 

Zu Frage 24:

Im Jahr 2005 hat der Österreichische Integrationsfonds € 143.376,- unter dem Titel Wohnraumbeschaffung für 834 Klienten und Klientinnen ausgegeben.

 

Zu Frage 25:

Im Jahr 2005 hat der Österreichische Integrationsfonds € 28.429,- unter dem Titel Wohnungsinstandsetzung für 361 Klienten und Klientinnen ausgegeben.

 

Zu Frage 26:

Im Jahr 2005 hat der Österreichsche Integrationsfonds € 128,- unter dem Titel Übergangswohnmöglichkeit für einen Klienten ausgegeben.

 

Zu Frage 27:

Im Jahr 2005 hat der Österreichische Integrationsfonds € 48.269,- unter dem Titel Mietzinsunterstützung für 491 Klienten und Klientinnen ausgegeben.

 

Zu Frage 28:

Im Jahr 2005 hat der Österreichische Integrationsfonds € 98.391,- unter dem Titel Berufsausbildung für 1137 Klienten und Klientinnen ausgegeben.

 

Zu Frage 29:

Im Jahr 2005 hat der Österreichische Integrationsfonds € 45.303,- unter dem Titel einmalige Beihilfen für 2982 Klienten und Klientinnen ausgegeben.

 

Zu Frage 30:

Das Informationszentrum des Österreichischen Integrationsfonds in 1030 Wien, Schlachthausgasse 30, wird jährlich von ca. 700 Personen aufgesucht. Darüber hinaus werden jährlich ca. 1000 telefonische Anfragen bearbeitet.

 

Zu Frage 31:

Das Informationszentrum des Österreichischen Integrationsfonds in der Schlachthausgasse 30 wird von 3 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen betreut.

 

 

Zu Frage 32:

Das Informationszentrum des Österreichischen Integrationsfonds gibt Auskunft und Unterstützung zu u.a. folgenden Bereichen: Auskünfte zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (Anfragen zu Deutsch-Integrationskursen, Gutscheinverlust, grundsätzliche Informationen zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung etc.); Auskünfte für Asylberechtigte, Asylwerber und Asylwerberinnen sowie Migranten und Migrantinnen in den Bereichen Sprache, Arbeit, Gesundheit und Wohnen sowie Abklärung von Unterstützungsmöglichkeiten; Anfragen zur sprachlichen Frühförderung; Anfragen und Bearbeitung von Stipendien für Asylwerber und Asylwerberinnen und Asylberechtigte uvm.